Common use of Änderung des Zahlungsweges Clause in Contracts

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Bauleistungsversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch Einziehungsversuch, nicht eingezogen einge- zogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die der ausstehende Prämie Beitrag und zukünftige Prämien Beiträge selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie den Beitrag oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer Versiche- rer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen Lastschrifteinzug fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung Täu- schung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung (Ambub 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

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Samples: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz Prämientrotz wiederholtem Einziehungsversuch Einzie- hungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

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Samples: Heizungsversicherung – Technische Versicherung

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet verplf ichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de Versiche- rungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben aufgeho- ben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr Geschäftsge- bühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie Prä- mie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de Versiche- rungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

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Samples: Maschinenversicherung

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende aus- stehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. § 7 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.. § 8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertretenvertre- ten, dass eine ein oder mehrere Prämien Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer Versi- cherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung in Textform zu kündigen. Der Versicherer Versi- cherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie den ausstehenden Bei- trag und zukünftige Prämien Beiträge selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung Täu- schung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie der Beitrag oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG. 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versi- cherungsfalles a) Der Versicherungsnehmer hat vor Ein- tritt des Versicherungsfalles

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Samples: Transportversicherung

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer/versicherte Kunde zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch Einziehungsversuchs, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet Versicherungsnehmer/versicherte Kunde verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer/versicherten Kunden in Rechnung gestellt werden. Endet . 7 Prumie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Xxxxx das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

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Samples: Insurance Agreement

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de Versicherungs- periode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

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Samples: Maschinen Und Kaskoversicherung

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinba- rung das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlage- nen fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. § 7 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- de Versicherungs- periode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.. § 8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

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Samples: Verbraucherinformation Für Versicherungen