Common use of Änderung des Zahlungsweges Clause in Contracts

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versiche- rer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gdv.de, www.harder-logistics.com

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versiche- rer Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung Lastschriftvereinba- rung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug fehlgeschlage- nen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode Versicherungsperio- de oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

Appears in 2 contracts

Samples: sv-makler.de, sv-makler.de

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versiche- rer Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

Appears in 2 contracts

Samples: jessenlenz.eu, www.mactrade.de

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch Einziehungsversuch, nicht eingezogen einge- zogen werden können, ist der Versiche- rer Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die der ausstehende Prämie Beitrag und zukünftige Prämien Beiträge selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie den Beitrag oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

Appears in 2 contracts

Samples: www.subal.com, www.fotofairsicherung.de

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien Beiträge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versiche- rer Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie den ausstehenden Beitrag und zukünftige Prämien Beiträge selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie der Beitrag oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

Appears in 1 contract

Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versiche- rer Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer verpflichtet Versicherungsnehmer verplf ichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben aufgeho- ben oder von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr Geschäftsge- bühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

Appears in 1 contract

Samples: Maklervertrag

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versiche- rer Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie Prä- mie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

Appears in 1 contract

Samples: www.gefa-bank.de

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer Versicherte zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien die Versicherungsprämie trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden könnenkann, ist der Versiche- rer Versicherer berechtigt, die SEPA-Lastschriftvereinbarung in Textform schriftlich zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer Versicherte verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Anfallende Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versicherten in Rechnung gestellt werden, wenn der Ausfall des pünktlichen Zahlungseingangs von ihm zu vertreten ist. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder ist es von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG. Danach steht dem Versicherer derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat bzw. hätte bestehen sollen. Der Versicherte kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Fahrzeugnutzer) schließen. Leistungsansprüche aus diesem Vertrag hat nur der Versicherte und nicht der Fahrzeugnutzer.

Appears in 1 contract

Samples: www.financialservices.man.eu

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versiche- rer Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode Versicherungs- periode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

Appears in 1 contract

Samples: www.sporthaus-kohlen.de

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz Prämientrotz wiederholtem Einziehungsversuch Einzie- hungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versiche- rer Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.

Appears in 1 contract

Samples: moat.schleswiger-ag.de

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versiche- rer Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende aus- stehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. § 7 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.. § 8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Appears in 1 contract

Samples: www.gefa-bank.de

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versiche- rer Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrift- einzug fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. § 7 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode Versicherungs- periode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täu- schung Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG.. § 8 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Appears in 1 contract

Samples: www.xxv24.de