Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsver- such, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kün- digen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu über- mitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versi- cherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Ra- ten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperio- de werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement
Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsver- suchEinziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kün- digenkündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisenhinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu über- mittelnübermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Ra- ten Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperio- de Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.. Endet das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperiode oder wird es nach Beginn rückwirkend aufgehoben oder von Anfang an wegen arglistiger Täuschung nichtig, so gebührt dem Versicherer die Prämie oder die Geschäftsgebühr nach Maßgabe der §§ 39 und 80 VVG-E.
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Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsver- suchEin- ziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung Lastschriftvereinba- rung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kün- digenkündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu über- mittelnübermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Ra- ten ausstehen- den Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperio- de Versicherungs- periode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
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Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine ein oder mehrere Prämien, Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsver- such, Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, künftig die Lastschriftvereinbarung Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn der Versicherer hierzu in Textform zu kün- digen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu über- mittelnaufgefordert hat. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug ein fehlgeschlagenes Lastschriftverfahren können dem Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Ra- ten Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperio- de Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
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Samples: Glas /Werbeanlagenversicherung
Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien, meh- rere Prämien trotz wiederholtem Einziehungsver- such, Einziehungsversuch nicht eingezogen eingezo- gen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform zu kün- digenkündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisenhinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu über- mittelnübermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen fehlgeschla- genen Lastschrifteinzug können dem Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer in Rechnung Rech- nung gestellt werden. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Ra- ten Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperio- de Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
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Samples: Hausratversicherung