Common use of Änderung des Zahlungsweges Clause in Contracts

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die aus- stehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht gesondert geregelt –in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) an den Versicherer zu richten.

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Samples: www.innofima.de

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere meh- rere Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen ein- gezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung Last- schriftvereinbarung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisenhinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die aus- stehende ausstehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagenen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht gesondert geregelt in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) an den Versicherer zu richten.

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Samples: www.grafschmidt.com

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz wiederholtem EinziehungsversuchEin- ziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung Lastschriftver- einbarung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisenhinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die aus- stehende ausstehende Prämie und zukünftige zu- künftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers sind – soweit nicht gesondert geregelt in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) an den Versicherer zu richten.

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Samples: besserberater.de

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die aus- stehende Prämie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht gesondert geregelt in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) an den Versicherer zu richten.

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Samples: grafschmidt.com

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz wiederholtem EinziehungsversuchEinziehungs- versuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer Ver- sicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer Versiche- rer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisenhinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer verpflichtet ist, die aus- stehende Prämie ausstehende Prä- mie und zukünftige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers sind – soweit nicht gesondert geregelt in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) an den Versicherer zu richten.

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Samples: sc3b1d23430ba66cb.jimcontent.com

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisenhinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die aus- stehende ausstehende Prämie und zukünftige zukünftigen Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagenen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht gesondert geregelt in Textform (z. z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) an den Versicherer zu richten.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Änderung des Zahlungsweges. Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass eine oder mehrere Prämien, trotz wiederholtem EinziehungsversuchEin- ziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, die Lastschriftvereinbarung Lastschriftver- einbarung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) zu kündigenkün- digen. Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzu- weisenhinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ver- pflichtet ist, die aus- stehende ausstehende Prämie und zukünftige zukünf- tige Prämien selbst zu übermitteln. Durch die Banken Ban- ken erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge- schlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers sind – soweit nicht gesondert geregelt in Textform (z. B. E-Mail, Telefax Mail oder Brief) an den Versicherer Ver- sicherer zu richten.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de