Änderungen der AGB. 7.1. Die Gesellschaft ist berechtigt, Änderungen des Vertragsverhältnisses nach billigem Ermessen zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an zwingen- de Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammen- Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Web xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx E-Mail xxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München HRB 173718 Geschäftsführer Xx. Xxxxxx Xxxxx Umsatzsteuer-ID DE811116746 hang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zu anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingende regulatorische Umfeld) vorzunehmen. Die Gesellschaft teilt dem Kunden diese Änderungen min- destens einen Monat und höchstens zwei Monate vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Angemessenheit zu. 7.2. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ihre Dienste aus zwingen- den technischen oder betrieblichen Gründen in dem erforderlichen, dem Kunden zumutbaren Umfang zu ändern, soweit die Situation für die Ge- sellschaft nicht anders mit vertretbarem Aufwand wirtschaftlich lösbar oder sonst unvermeidlich ist. 7.3. Alle vorstehend in den Ziffern (1) und (2) genannten Änderungen der AGB werden mindestens einen und höchstens zwei Monate vor Wirksam- werden auf einem dauerhaften Datenträger, z. B, einer PDF-Datei oder E-Mail veröffentlicht und dem Kunden in einer Mitteilung im Einzelnen zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft. 7.4. Ändert die Gesellschaft die Vertragsbedingungen einseitig nicht aus- schließlich zum Vorteil des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhält- nis innerhalb von drei Monaten nach dem Zugang der Änderungsmittei- lung schriftlich kündigen.
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Samples: Thügaconnect Auftrag Privat VDSL, General Terms and Conditions
Änderungen der AGB. 7.1. 7.1 Die Gesellschaft ist berechtigt, Änderungen des Vertragsverhältnisses Vertrags- verhältnisses nach billigem Ermessen zur Anpassung des Vertragsverhältnisses Ver- tragsverhältnisses an zwingen- de zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammen- Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Web xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx E-Mail xxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München HRB 173718 Geschäftsführer Xx. Xxxxxx Xxxxx Umsatzsteuer-ID DE811116746 hang Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zu anderen maßgeblichen Netzbetreibern Netz- betreibern (Anpassung an das zwingende regulatorische UmfeldUm- feld) vorzunehmen. Die Gesellschaft teilt dem Kunden diese Änderungen min- destens mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen Er- messen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung Über- prüfung der Änderung auf deren Angemessenheit zu.
7.2. 7.2 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ihre Dienste aus zwingen- den zwingenden technischen oder betrieblichen Gründen in dem erforderlichen, dem Kunden zumutbaren Umfang zu ändern, soweit so- weit die Situation für die Ge- sellschaft Gesellschaft nicht anders mit vertretbarem vertretba- rem Aufwand wirtschaftlich lösbar oder sonst unvermeidlich ist.
7.3. 7.3 Alle vorstehend in den Ziffern (1) und (2) genannten Änderungen Ände- rungen der AGB werden mindestens einen und höchstens zwei Monate vor Wirksam- werden Wirksamwerden auf einem dauerhaften DatenträgerDaten- xxxxxx, z. B, einer PDFpdf-Datei oder E-Mail veröffentlicht und dem Kunden in einer Mitteilung im Einzelnen zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt be- stimmt ist, einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft.
7.4. 7.4 Ändert die Gesellschaft die Vertragsbedingungen einseitig nicht aus- schließlich ausschließlich zum Vorteil des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach dem Zugang der Änderungsmittei- lung Änderungsmitteilung schriftlich kündigen.
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Samples: Vorvertragliche Informationen
Änderungen der AGB. 7.17.1 Die Regelungen des Vertrages und der AGB beruhen auf den ge- setzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. TKG, TK-Transparenzverordnung, Tele- kommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), höchstrichterliche Rechtsprechung, Verfügungen und Beschlüsse der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen Monatsersten möglich. Die Gesellschaft ist berechtigt, Änderungen des Vertragsverhältnisses nach billigem Ermessen zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an zwingen- de Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammen- Xxxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx Web xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx E-Mail xxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München HRB 173718 Geschäftsführer Xx. Xxxxxx Xxxxx Umsatzsteuer-ID DE811116746 hang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zu anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingende regulatorische Umfeld) vorzunehmen. Die Gesellschaft teilt dem Kunden diese Änderungen min- destens einen Monat und höchstens zwei Monate vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit inso- weit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen Er- messen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung Überprü- fung der Änderung auf deren Angemessenheit zu.
7.2. 7.2 Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ihre Dienste aus zwingen- den zwin- genden technischen oder betrieblichen Gründen in dem erforderlichenerforder- lichen, dem Kunden zumutbaren Umfang zu ändern, soweit die Situation Si- tuation für die Ge- sellschaft Gesellschaft nicht anders mit vertretbarem Aufwand Auf- wand wirtschaftlich lösbar oder sonst unvermeidlich ist.
7.3. 7.3 Alle vorstehend in den Ziffern (1) 7.1 und (2) 7.2 genannten Änderungen des Vertrages und/oder der AGB werden mindestens einen und höchstens zwei Monate vor Wirksam- werden Wirksamwerden auf einem dauerhaften dauerhaf- ten Datenträger, z. B, B. einer PDFpdf-Datei oder E-Mail Mail, veröffentlicht und dem Kunden in einer Mitteilung im Einzelnen zur Kenntnis gebracht ge- bracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt Zeit- punkt bestimmt ist, einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft.
7.4. 7.4 Ändert die Gesellschaft den Vertrag und/ oder die Vertragsbedingungen AGB einseitig nach Maßgabe der Ziffer 7.1 und 7.2 nicht aus- schließlich ausschließlich zum Vorteil Vor- teil des Kunden, aus rein administrativen Gründen ohne negative Auswirkungen auf den Kunden, oder weil die Änderung unmittel- bar durch Unionsrecht oder innerstaatliches geltendes Recht vor- geschrieben ist, kann der Kunde das Vertragsverhält- nis den Vertrag innerhalb von drei Monaten einem Monat nach dem Zugang der Änderungsmittei- lung Änderungsmitteilung ohne Einhal- tung einer Kündigungsfrist, frühestens aber auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung ohne Kosten schriftlich kündigen. Hierauf wird der Kunde von der Gesellschaft in der Än- derungsmitteilung gesondert hingewiesen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen