Common use of Änderungsklausel Clause in Contracts

Änderungsklausel. Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzin- formationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über maßgebliche Änderungen recht- zeitig informieren. EWE NETZ GmbH – Sitz der Gesellschaft: Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg – xxx.xxx-xxxx.xx | Amtsgericht Oldenburg, HRB 5236, Steuernummer: 23/64/20000762 | Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxx (Vorsitzender), Xxxx Xxxxxxxx | Aufsichtsratsvorsitzender: Xx. Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxxxxxxx Fax: 0000 0000-0000 Gläubiger-Identifikationsnummer: 13ZZZ00000023597 Kundennummer: Name (ggf. Titel) bzw. Firma einschl. Gesellschaftsform Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort Hiermit ermächtige ich die EWE NETZ GmbH, fällige Beträge vom unten ange- gebenen Konto wiederkehrend mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der EWE NETZ GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (Nachweis des SEPA-Last- schrift-Mandates gegenüber der Bank führt die EWE NETZ GmbH). Dieses Mandat gilt für diesen Vertrag und, sofern oben eine Kundennummer angegeben ist, für alle bestehenden und zukünftigen Verträge, die unter der oben angegebenen Kundennummer geführt werden. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Bela- stungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor-, Nachname / Firma: Name der Bank: IBAN: Unterschrift KontoinhHaibnewr(einis): Bitte händisch unterschreiben! Ort, Datum Diese Bedingungen regeln die Errichtung, den Betrieb und die Erneue- rung von Glasfaseranschlüssen, einschließlich der dafür erforderlichen Hochgeschwindigkeitsnetze. Im Sinne dieses Vertrages ist oder sind: Besteller Errichtung/Änderung des Glasfaseranschlusses und Digitales Hochge- schwindigkeitsnetz Glasfaseranschluss linien bietet, Datendienste mit Geschwindigkeiten von min- destens 50 Megabit/Sekunde bereitzustellen. Der Glasfaseranschluss besteht aus einem Leerrohr beginnend ab der Abzweigstelle des Leerrohrver- bundes sowie aus einem Glasfaserkabel, beginnend ermöglichen. Unter- oder oberirdisch geführte Telekommunika- Schalt- und Verzweigungseinrichtungen, Masten und rohre, sowie weitere technische Einrichtungen, die Der Betrieb des Glasfaseranschlusses kann von einem oder mehreren nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den Technischen Anschlussbedingungen der EWE NETZ betrieben. Für Betrieb kann die EWE NETZ bzw. der Betreiber Nachunternehmer einsetzen. geschützt werden und es dürfen außer durch die EWE NETZ oder die Betrei- ber keine Einwirkungen auf den Glasfaseranschluss vorgenommen werden. Betreiber unverzüglich anzuzeigen. faser-Netzanschluss vereinbart. Die Kosten einer vom Besteller veranlassten Änderung des Glasfaseran- faser-Netzanschluss genannten Grundstücks für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung eines Glasfaseranschlusses einschließlich der dafür erfor- EWE NETZ nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den Tech- nische Anschlussbedingungen der EWE NETZ errichtet. Für die Errichtung des Glasfaseranschlusses kann die EWE NETZ Nachunternehmer einsetzen. Der Besteller hat die baulichen Voraussetzungen (z. B. Hauseinführung, die nicht Bestandteil des Glasfaseranschlusses ist) für die sichere Errichtung seranschlüsse sind nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne von § 95 Eigentum der EWE NETZ. BB_Glasfaser-Netzanschluss-TELTA_n_01_010122 besondere den erforderlichen Platz innerhalb und außerhalb aufstehender Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung der aus dem gabe der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Verkauf, Werklieferungs-, Netzanschluss ebenfalls beigefügt sind. Diese Bedingungen regeln die Errichtung, den Betrieb und die Erneue- rung von Glasfaseranschlüssen, einschließlich der dafür erforderlichen Hochgeschwindigkeitsnetze. Für die Inbetriebnahme des Netzanschlusses ist eine abgesicherte Strom- Im Sinne dieser technischen Bedingungen ist oder sind: Besteller Errichtung/Änderung des Glasfaseranschlusses und 1,2 Meter) zur Verfügung stellt. Der Glasfaseranschluss besteht aus einem Leerrohr beginnend ab der Abzweigstelle des Leerrohrver- bundessowieaus einem Glasfaserkabel, beginnend ab Glasfaseranschluss Innerhalb des Hausnetzes dürfen nur technische Anlagen verwendet Hausnetz angeschlossen sind.

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Samples: Auftrag Glasfaser Netzanschluss

Änderungsklausel. Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzin- formationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie über maßgebliche Änderungen recht- zeitig informieren. EWE NETZ GmbH – Sitz der Gesellschaft: Cloppenburger Str. 302, 26133 Oldenburg – xxx.xxx-xxxx.xx | Amtsgericht Oldenburg, HRB 5236, Steuernummer: 23/64/20000762 | Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxx (Vorsitzender), Xxxx Xxxxxxxx | Aufsichtsratsvorsitzender: Xx. Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxxxxxxx Fax: 0000 0000-0000 Gläubiger-Identifikationsnummer: 13ZZZ00000023597 Kundennummer: Name (ggf. Titel) bzw. Firma einschl. Gesellschaftsform Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort Hiermit ermächtige ich die EWE NETZ GmbH, fällige Beträge vom unten ange- gebenen Konto wiederkehrend mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der EWE NETZ GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (Nachweis des SEPA-Last- schrift-Mandates gegenüber der Bank führt die EWE NETZ GmbH). Dieses Mandat gilt für diesen Vertrag und, sofern oben eine Kundennummer angegeben ist, für alle bestehenden und zukünftigen Verträge, die unter der oben angegebenen Kundennummer geführt werden. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Bela- stungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor-, Nachname / Firma: Name der Bank: IBAN: Unterschrift KontoinhHaibnewr(einis): Kontoinhaber(in) Hinweis: Bitte händisch unterschreiben! Ort, Datum Diese Bedingungen regeln für die Errichtung, Herstellung und den Betrieb und die Erneue- rung von Glasfaseranschlüssen, einschließlich der dafür erforderlichen Hochgeschwindigkeitsnetze. Im Sinne dieses Vertrages ist oder sind: Besteller Errichtung/Änderung des eines Glasfaseranschlusses und Digitales Hochge- schwindigkeitsnetz Glasfaseranschluss linien bietet, Datendienste mit Geschwindigkeiten von min- destens 50 Megabit/Sekunde bereitzustellen. Der Glasfaseranschluss besteht aus einem Leerrohr beginnend ab der Abzweigstelle des Leerrohrver- bundes sowie aus einem Glasfaserkabel, beginnend ermöglichen. Unter- oder oberirdisch geführte Telekommunika- Schalt- und Verzweigungseinrichtungen, Masten und rohre, sowie weitere technische Einrichtungen, die Der Betrieb des Glasfaseranschlusses kann von einem oder mehreren nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den Technischen Anschlussbedingungen der EWE NETZ betrieben. Für Betrieb kann die EWE NETZ bzw. der Betreiber Nachunternehmer einsetzen. geschützt werden und es dürfen außer durch die EWE NETZ oder die Betrei- ber keine Einwirkungen auf den Glasfaseranschluss vorgenommen werden. Betreiber unverzüglich anzuzeigen. faser-Netzanschluss vereinbart. Die Kosten einer vom Besteller veranlassten Änderung des Glasfaseran- faser-Netzanschluss genannten Grundstücks für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung eines Glasfaseranschlusses einschließlich der dafür erfor- EWE NETZ nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den Tech- nische Anschlussbedingungen der EWE NETZ errichtet. Für die Errichtung des Glasfaseranschlusses kann die EWE NETZ Nachunternehmer einsetzen. Der Besteller hat die baulichen Voraussetzungen GmbH (z. B. Hauseinführung, die nicht Bestandteil des Glasfaseranschlusses ist) für die sichere Errichtung seranschlüsse sind nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne von § 95 Eigentum der nachfolgend „EWE NETZ. BB_Glasfaser-Netzanschluss-TELTA_n_01_010122 besondere den erforderlichen Platz innerhalb und außerhalb aufstehender Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung der aus dem gabe der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Verkauf, Werklieferungs-, Netzanschluss ebenfalls beigefügt sind. Diese Bedingungen regeln die Errichtung, den Betrieb und die Erneue- rung von Glasfaseranschlüssen, einschließlich der dafür erforderlichen Hochgeschwindigkeitsnetze. Für die Inbetriebnahme des Netzanschlusses ist eine abgesicherte Strom- Im Sinne dieser technischen Bedingungen ist oder sind: Besteller Errichtung/Änderung des Glasfaseranschlusses und 1,2 Meter) zur Verfügung stellt. Der Glasfaseranschluss besteht aus einem Leerrohr beginnend ab der Abzweigstelle des Leerrohrver- bundessowieaus einem Glasfaserkabel, beginnend ab Glasfaseranschluss Innerhalb des Hausnetzes dürfen nur technische Anlagen verwendet Hausnetz angeschlossen sind.“ genannt)

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Samples: www.telta.de

Änderungsklausel. Da unsere Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzin- formationen Datenschutzinformationen von Zeit zu Zeit anpassen. Wir werden Sie sie über maßgebliche Änderungen recht- zeitig rechtzeitig informieren. EWE NETZ Stadtwerke Bogen GmbH – Sitz der GesellschaftTelefax: Cloppenburger Str. 30209422 505-580 Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx Sehr geehrte Damen und Herren, 26133 Oldenburg – xxx.xxx-xxxx.xx | Amtsgericht Oldenburg, HRB 5236, Steuernummer: 23/64/20000762 | Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxx (Vorsitzender), Xxxx Xxxxxxxx | Aufsichtsratsvorsitzender: Xx. hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Bezug von Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxxxxxxx Fax: 0000 0000-0000 Gläubiger-Identifikationsnummer: 13ZZZ00000023597 Kundennummerund ma- che(n) dazu folgende Angaben: Name (ggfdes/der Verbraucher(s): _ Anschrift des/der Verbraucher/s: Straße, Postleitzahl, Ort _ Unterschrift des/der Verbraucher(s): Datum: _ Der an den Ladesäulen entnommene Strom darf aus- schließlich für die Aufladung der in den Fahrzeugen des Kunden befindlichen Batterien genutzt werden. Titel) bzwDer Kunden muss sich vor der Benutzung der Ladesäule über deren Bedienung informieren. Firma einschl. Gesellschaftsform Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort Hiermit ermächtige ich die EWE NETZ GmbH, fällige Beträge vom unten ange- gebenen Konto wiederkehrend mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut anEs dürfen nur ge- prüfte und zugelassene Kabel und Streckvorrichtungen verwendet werden, die von der EWE NETZ GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (Nachweis des SEPA-Last- schrift-Mandates gegenüber der Bank führt die EWE NETZ GmbH). Dieses Mandat gilt für diesen Vertrag und, sofern oben eine Kundennummer angegeben ist, für alle bestehenden und zukünftigen Verträge, die unter der oben angegebenen Kundennummer geführt werden. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Bela- stungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor-, Nachname / Firma: Name der Bank: IBAN: Unterschrift KontoinhHaibnewr(einis): Bitte händisch unterschreiben! Ort, Datum Diese Bedingungen regeln die Errichtung, den Betrieb und die Erneue- rung von Glasfaseranschlüssen, einschließlich der dafür erforderlichen Hochgeschwindigkeitsnetze. Im Sinne dieses Vertrages ist oder sind: Besteller Errichtung/Änderung des Glasfaseranschlusses und Digitales Hochge- schwindigkeitsnetz Glasfaseranschluss linien bietet, Datendienste mit Geschwindigkeiten von min- destens 50 Megabit/Sekunde bereitzustellen. Der Glasfaseranschluss besteht aus einem Leerrohr beginnend ab der Abzweigstelle des Leerrohrver- bundes sowie aus einem Glasfaserkabel, beginnend ermöglichen. Unter- oder oberirdisch geführte Telekommunika- Schalt- und Verzweigungseinrichtungen, Masten und rohre, sowie weitere technische Einrichtungen, die Der Betrieb des Glasfaseranschlusses kann von einem oder mehreren nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach entsprechen. Es dürfen nur geprüfte Fahrzeuge angeschlossen werden, die für die ausgewiesene Lade- spannung zugelassen sind. Vor Benutzung der Ladesäule ist diese auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen. Bei erkennbaren Schäden am Gehäuse, an den Technischen Anschlussbedingungen Schutzklappen und den An- schlussdosen, bei jeglicher Art von Fehlfunktion der EWE NETZ betrieben. Für Betrieb kann e- Ladesäule und Anzeichen von Vandalismus darf die EWE NETZ bzw. Nutzung der Betreiber Nachunternehmer einsetzen. geschützt werden und es dürfen außer durch die EWE NETZ oder die Betrei- ber keine Einwirkungen auf den Glasfaseranschluss vorgenommen Ladesäule weder begonnen noch fortge- setzt werden. Betreiber unverzüglich anzuzeigen. faser-Netzanschluss vereinbartDie Stadtwerke Bogen GmbH bittet den Kunden, festgestellte Mängel über die an der Ladesäule ausgewiesene Telefonnummer zu melden. Die Kosten Ladesäulen sind mit unterschiedlichen Ladesteck- dosen ausgestattet. Die Stadtwerke Bogen GmbH behält sich vor, jederzeit Änderungen an den technischen Spe- zifikationen sowie der Bedien- und Funktionsweise der Ladesäulen vorzunehmen. Die Stadtwerke Bogen GmbH ist gegenüber dem Kun- den nicht zur Bereitstellung von elektrischer Energie an den Ladesäulen verpflichtet. Dies gilt insbesondere, wenn eine Außerbetriebnahme von Ladesäulen aus technischen Gründen erforderlich ist. Bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung der Ladesäulen ist die Stadtwerke Bogen GmbH von der Leistungspflicht befreit. Bei Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung der Ladesäulen, die eine Ursache im Bereich des zuständigen Netzbetreibers hat, ist eine Haftung der Stadtwerke Bogen GmbH ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die Stadtwerke Bogen GmbH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung oder einer vom Besteller veranlassten Änderung des Glasfaseran- faser-Netzanschluss genannten Grundstücks der Betreiberin zurechenbaren Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten (Pflichten, deren Einhaltung für die Errichtungordnungs- gemäße Durchführung des Vertrages entscheidend sind). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf vorher- sehbare und vertragstypische Schäden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Stadtwerke Bogen GmbH. Der Kunde haftet für alle Schäden, den Betrieb und die Erneuerung eines Glasfaseranschlusses einschließlich er schuldhaft verursacht, z.B. für Beschädigungen an Baulichkeiten im Zusammenhang mit der dafür erfor- EWE NETZ nach den anerkannten Regeln Benutzung der Technik Ladesäule sowie nach den Tech- nische Anschlussbedingungen für Schäden an der EWE NETZ errichtetLadesäule selbst. Für Sollte es hierdurch zu einer Schädigung Dritter kommen, stellt der Kunde die Errichtung des Glasfaseranschlusses kann die EWE NETZ Nachunternehmer einsetzenStadtwerke Bogen GmbH von Ansprüchen Dritter frei. Der Besteller Kunde hat für den Ladevorgang die baulichen Voraussetzungen (z. B. Hauseinführung, hierfür gekenn- zeichneten Parkflächen zu benutzen. Die Nutzung die- ser Parkflächen zu anderen Zwecken ist nicht gestattet. Der Zugang zu den Ladesäulen kann je nach Standort zeitlich beschränkt sein. Werden die nicht Bestandteil des Glasfaseranschlusses ist) Parkflächen für die sichere Errichtung seranschlüsse sind nur Nutzung der Ladesäulen von Dritten kostenpflichtig zur Verfügung gestellt (z.B. Parkhäuser), trägt der Kunde diese Kosten zusätzlich. Die RFID-Karte ist vom Kunden mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu einem vorübergehenden Zweck verhindern, dass sie abhanden- kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Stellt der Kunde den Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung seiner RFID-Karte fest oder hat er einen entsprechenden Verdacht, so hat er die Karte unverzüg- lich über die Stadtwerke Bogen GmbH sperren zu las- sen. Die Stadtwerke Bogen GmbH darf die RFID-Karte sperren, wenn sie berechtigt ist, diese Zusatzvereinba- rung aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Stadtwerke Bogen GmbH ist zur Sperrung auch berechtigt, wenn sachliche Gründe im Sinne von § 95 Eigentum Zusammenhang mit der EWE NETZ. BB_Glasfaser-Netzanschluss-TELTA_n_01_010122 besondere den erforderlichen Platz innerhalb und außerhalb aufstehender Wird das Grundstück Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder sein Zubehör durch die Ausübung der aus dem gabe der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Verkauf, Werklieferungs-, Netzanschluss ebenfalls beigefügt sind. Diese Bedingungen regeln die Errichtung, den Betrieb und die Erneue- rung von Glasfaseranschlüssen, einschließlich der dafür erforderlichen Hochgeschwindigkeitsnetze. Für die Inbetriebnahme des Netzanschlusses ist eine abgesicherte Strom- Im Sinne dieser technischen Bedingungen ist oder sind: Besteller Errichtung/Änderung des Glasfaseranschlusses und 1,2 Meter) zur Verfügung stellt. Der Glasfaseranschluss besteht aus einem Leerrohr beginnend ab der Abzweigstelle des Leerrohrver- bundessowieaus einem Glasfaserkabel, beginnend ab Glasfaseranschluss Innerhalb des Hausnetzes dürfen nur technische Anlagen verwendet Hausnetz angeschlossen sindein diesbezüglich be- gründeter Verdacht vorliegt.

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Samples: assets.stadtwerke-bogen.de

Änderungsklausel. Da unsere die Datenverarbeitung Änderungen unterliegt, werden wir auch unsere Datenschutzin- formationen von Zeit zu Zeit anpassendie Datenschutzhinweise im Bedarfsfall angepasst. Wir werden Sie über maßgebliche Über Änderungen recht- zeitig wird die N-ERGIE Aktiengesellschaft rechtzeitig informieren. EWE NETZ GmbH – Vorsitzender des Aufsichtsrats Xxxxxx Xxxxx, Oberbürgermeister I Vorstand Xxxx Xxxxxx, Xxxxxxxxx Xxxxxx Sitz der Gesellschaft: Cloppenburger StrGesellschaft Nürnberg I Amtsgericht Nürnberg HR B 17412 I Steuernummer 241/117/70057 I Umsatzsteuer-IdNr. 302DE 209536298 Bedingungen‌‌‌ Der Anschlussnehmer benötigt für den im Antrag genannten Zweck an dem im Antrag genannten Ort für einen vorübergehenden Zeitraum, 26133 Oldenburg – xxx.xxx-xxxx.xx | Amtsgericht Oldenburg, HRB 5236, Steuernummer: 23/64/20000762 | Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxx (Vorsitzender), Xxxx Xxxxxxxx | Aufsichtsratsvorsitzender: Xx. Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxxxxxxx Fax: 0000 0000-0000 Gläubiger-Identifikationsnummer: 13ZZZ00000023597 Kundennummer: Name (ggf. Titel) bzw. Firma einschl. Gesellschaftsform Vorname Straße Hausnummer PLZ Ort Hiermit ermächtige ich die EWE NETZ GmbH, fällige Beträge vom unten ange- gebenen Konto wiederkehrend mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der EWE NETZ GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen (Nachweis des SEPA-Last- schrift-Mandates gegenüber der Bank führt die EWE NETZ GmbH). Dieses Mandat gilt für diesen Vertrag und, sofern oben eine Kundennummer angegeben dessen voraussichtliche Dauer ebenfalls im Antrag genannt ist, für alle bestehenden eine Wasserversorgung und zukünftigen Verträge, die unter der oben angegebenen Kundennummer geführt werden. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Bela- stungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor-, Nachname / Firma: Name der Bank: IBAN: Unterschrift KontoinhHaibnewr(einis): Bitte händisch unterschreiben! Ort, Datum Diese Bedingungen regeln die Errichtung, den Betrieb und die Erneue- rung von Glasfaseranschlüssen, einschließlich der dafür erforderlichen Hochgeschwindigkeitsnetze. Im Sinne dieses Vertrages ist oder sind: Besteller Errichtung/Änderung des Glasfaseranschlusses und Digitales Hochge- schwindigkeitsnetz Glasfaseranschluss linien bietet, Datendienste mit Geschwindigkeiten von min- destens 50 Megabit/Sekunde bereitzustellen. Der Glasfaseranschluss besteht aus einem Leerrohr beginnend ab der Abzweigstelle des Leerrohrver- bundes sowie aus einem Glasfaserkabel, beginnend ermöglichen. Unter- oder oberirdisch geführte Telekommunika- Schalt- und Verzweigungseinrichtungen, Masten und rohre, sowie weitere technische Einrichtungen, die Der Betrieb des Glasfaseranschlusses kann von einem oder mehreren nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den Technischen Anschlussbedingungen der EWE NETZ betrieben. Für Betrieb kann die EWE NETZ bzw. der Betreiber Nachunternehmer einsetzen. geschützt werden und es dürfen außer durch die EWE NETZ oder die Betrei- ber keine Einwirkungen auf den Glasfaseranschluss vorgenommen werden. Betreiber unverzüglich anzuzeigen. faser-Netzanschluss vereinbart. Die Kosten einer vom Besteller veranlassten Änderung des Glasfaseran- faser-Netzanschluss genannten Grundstücks für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung eines Glasfaseranschlusses einschließlich der dafür erfor- EWE NETZ nach den anerkannten Regeln der Technik sowie nach den Tech- nische Anschlussbedingungen der EWE NETZ errichtetdementsprechend einen vorübergehenden Wassernetzanschluss. Für die Errichtung des Glasfaseranschlusses kann vorübergehende Wasserversorgung und den vorübergehenden Wassernetzanschluss gelten die EWE NETZ Nachunternehmer einsetzennachfolgenden Bedingungen. Der Besteller hat vorübergehende Wassernetzanschluss erfolgt an einem von der N-ERGIE bestimmten Anschlusspunkt (i.d.R. ein Hydrant oder vorhandene Netzanschlussleitung) und steht bis zur Übergabestelle (Auslaufventil nach der Messeinrichtung) im Eigentum der N-ERGIE. Der Anschlusspunkt wird dem Anschlussnehmer mit der Bestätigung mitgeteilt. Die Leitungen nach der Übergabestelle sind von einer in ein Installationsverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenen Installationsfirma entsprechend DIN 1988 zu verlegen. Für Wasserverluste nach der Übergabestelle haftet der Anschlussnehmer. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sind zu berücksichtigen. Die Erstellung, Veränderung und Entfernung des vorübergehenden Wassernetzanschlusses (i.d.R. beim Hydrant) bis zur Übergabestelle einschließlich der Messeinrichtung wird ausschließlich von der N-ERGIE ausgeführt. Der Anschlussnehmer ist nicht berechtigt, Veränderungen an dem vorübergehenden Wassernetzanschluss durchzuführen oder durchführen zu lassen. Jede aus Sicht des Anschlussnehmers erforderliche Veränderung des vorübergehenden Wassernetzanschlusses ist bei der N-ERGIE in Auftrag zu geben. Der vorübergehende Wassernetzanschluss wird von N-ERGIE längstens bis zur Erreichung des im Antrag genannten Zwecks vorgehalten und kann danach sowohl von der N-ERGIE als auch von dem Anschlussnehmer beendet werden. Die Beendigung der Bereitstellung erfolgt durch schriftliche Kündigung mindestens 3 Werktage vor Beendigung der Nutzung. Die Kündigung durch den Anschlussnehmer erfolgt mittels dem Antrag beigefügten Dokument „Beendigung des vorübergehenden Wasserbezugs“. Die folgenden Kosten für die baulichen Voraussetzungen (z. B. HauseinführungErstellung, Vorhaltung, Entfernung oder Veränderung des vorübergehenden Wassernetzanschlusses werden vom Anschlussnehmer getragen. Leistungen** Xxxxx Xxxxxx* Ein- und Ausbau der Messeinrichtung am Netzanschluss 255,00 € 272,85 € Ein- und Ausbau der Messeinrichtung am Hydrant 335,00 € 358,45 € Bereitstellung Messplatz QN 6 bei Hydrantenanschluss je Kalendertag 0,50 € 0,54 € Bereitstellung Messplatz QN 10 bei Hydrantenanschluss je Kalendertag 1,00 € 1,07 € Zwischenablesung 25,00 € 26,75 € *Inkl. Mehrwertsteuer von 7%. Zur Verrechnung kommt der gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuersatz zum Zeitpunkt der fertig erstellten Leistung. **Die N-ERGIE Aktiengesellschaft beauftragt die N-ERGIE Netz GmbH mit der Planung und Umsetzung. Dies gilt auch für notwendig werdende Veränderungen, selbst wenn sie vom Anschluss- nehmer nicht ausdrücklich bestellt wurden, es sei denn, die nicht Bestandteil des Glasfaseranschlusses ist) für Notwendigkeit der Veränderungen beruht auf Gründen, die sichere Errichtung seranschlüsse sind nur die N-ERGIE zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne von § 95 Eigentum der EWE NETZ. BB_Glasfaser-Netzanschluss-TELTA_n_01_010122 besondere den erforderlichen Platz innerhalb und außerhalb aufstehender Wird das Grundstück oder sein Zubehör durch die Ausübung der aus dem gabe der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Verkauf, Werklieferungs-, Netzanschluss ebenfalls beigefügt sind. Diese Bedingungen regeln die Errichtung, den Betrieb und die Erneue- rung von Glasfaseranschlüssen, einschließlich der dafür erforderlichen Hochgeschwindigkeitsnetze. Für die Inbetriebnahme des Netzanschlusses ist eine abgesicherte Strom- Im Sinne dieser technischen Bedingungen ist oder sind: Besteller Errichtung/Änderung des Glasfaseranschlusses und 1,2 Meter) zur Verfügung stellt. Der Glasfaseranschluss besteht aus einem Leerrohr beginnend ab der Abzweigstelle des Leerrohrver- bundessowieaus einem Glasfaserkabel, beginnend ab Glasfaseranschluss Innerhalb des Hausnetzes dürfen nur technische Anlagen verwendet Hausnetz angeschlossen sindvertreten hat.

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Samples: www.n-ergie-netz.de