Örtliche Geltung. Für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer gilt die Versicherung vom Zeitpunkt der Entsendung an maximal 72 Monate, sofern für diese Personen gleichzeitig eine UVG-Deckung besteht.
Appears in 7 contracts
Samples: Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Krankentaggeldversicherung (Ktg), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)
Örtliche Geltung. Für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer Arbeitnehmende gilt die Versicherung vom Zeitpunkt der Entsendung an maximal 72 Monate, sofern für diese Personen gleichzeitig eine UVG-Deckung besteht.
Appears in 3 contracts
Samples: Kollektivunfallversicherung (Ku), Krankentaggeldversicherung (Ktg) Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)