Übergabe. 35.1. Falls im VERTRAG nicht eine einmalige Auslieferung vereinbart wird, kann die Übergabe der vertragsgegenständlichen Güter durch den LIEFERANTEN in geteilten Lieferungen erfolgen. 35.2. Falls die vertragsgegenständlichen Güter nicht mehr lieferbar sind, behält sich der LIEFERANT das Recht vor, Produkte mit gleichwertigen oder besseren technischen Merkmalen ohne Aufpreis zu Lasten des KUNDEN zu liefern. 35.3. Der KUNDE ist für Lieferverzögerungen und/oder nicht erfolgte Zustellung verantwortlich, die ihm zuschreibbar sind, und enthebt und befreit den LIEFERANTEN von jeglicher Folgehaftung. Davon unbeschadet bleibt das Recht des LIEFERANTEN, den VERTRAG aufzuheben.
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Samples: Standardvertrag Für Den Kauf Und Die Installation Einer Ladeinfrastruktur, Standardvertrag Für Den Kauf Und Die Installation Einer Ladeinfrastruktur, Standardvertrag Für Den Kauf Und Die Installation Einer Ladeinfrastruktur
Übergabe. 35.1. 34.1 Falls im VERTRAG nicht eine einmalige Auslieferung vereinbart wird, kann die Übergabe der vertragsgegenständlichen Güter durch den LIEFERANTEN in geteilten Lieferungen erfolgen.
35.2. 34.2 Falls die vertragsgegenständlichen Güter nicht mehr lieferbar sind, behält sich der LIEFERANT das Recht vor, Produkte mit gleichwertigen oder besseren technischen Merkmalen ohne Aufpreis zu Lasten des KUNDEN AUFTRAGGEBERS zu liefern.
35.3. 34.3 Der KUNDE AUFTRAGGEBER ist für Lieferverzögerungen und/oder nicht erfolgte Zustellung verantwortlich, die ihm zuschreibbar sind, und enthebt und befreit den LIEFERANTEN von jeglicher Folgehaftung. Davon unbeschadet bleibt das Recht des LIEFERANTEN, den VERTRAG aufzuheben.
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Übergabe. 35.1. 37.1 Falls im VERTRAG nicht eine einmalige Auslieferung vereinbart wird, kann die Übergabe der vertragsgegenständlichen Güter durch den LIEFERANTEN LIEFRANTEN in geteilten Lieferungen erfolgen.
35.2. 37.2 Falls die vertragsgegenständlichen Güter nicht mehr lieferbar sind, behält sich der LIEFERANT das Recht vor, Produkte mit gleichwertigen oder besseren technischen Merkmalen ohne Aufpreis zu Lasten des KUNDEN AUFTRAGGEBERS zu liefern.
35.3. 37.3 Der KUNDE AUFTRAGGEBER ist für Lieferverzögerungen und/oder nicht erfolgte Zustellung verantwortlich, die ihm zuschreibbar sind, und enthebt und befreit den LIEFERANTEN von jeglicher Folgehaftung. Davon unbeschadet bleibt das Recht des LIEFERANTEN, den VERTRAG aufzuheben.
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