Überprüfung der Ausführungsgrundsätze. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wird die Bank die Ausführungsgrund- sätze mindestens jährlich überprüfen. Liegen erkennbare Anhaltspunkte für wesentliche Marktveränderungen vor, die dazu führen, dass an den nach den Ausführungsgrundsätzen ermittelten Ausführungsplätzen eine Ausfüh- rung von Kundenaufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen In- teresse des Kunden gewährleistet ist, so wird die Bank diese Ausführungs- grundsätze gegebenenfalls auch unterjährig überprüfen und modifizieren. Die Ergebnisse der Überprüfung und die gegebenenfalls vorgenommenen wesentlichen Änderungen wird die Bank auf ihrer Homepage bekannt ma- chen. Die Bank überwacht die Wirksamkeit ihrer Ausführungsgrundsätze re- gelmäßig, um sie gegebenenfalls zu aktualisieren.
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