Common use of Überschussbeteiligung Clause in Contracts

Überschussbeteiligung. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach Ziffer 2. Abweichend von den Regelungen zur Beteiligung am Überschuss nach Beginn der Ren- tenzahlung in Ziffer 2.2.5 gilt Folgendes: • Sie erhalten die kompakte Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente. • Die kompakte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die kompakte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der Verzinsung abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt, teilen wir Ihnen vor Be- ginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung erhalten. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmit- telbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.2) die für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändert, kann sich die Höhe der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx informieren. Einen zugeteilten Schlussüberschussanteil zu Beginn der temporä- ren Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für die Bil- dung der temporären Rente nach Absatz 3. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen.

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Überschussbeteiligung. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach Ziffer 2. Abweichend von den Regelungen zur Beteiligung am Überschuss nach Beginn der Ren- tenzahlung in Ziffer 2.2.5 gilt Folgendes: • Sie erhalten die kompakte Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente. • Die kompakte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die kompakte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die →Über- schussanteilsätze für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann Ihre Versicherung können in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der Verzinsung denjenigen Über- schussanteilsätzen abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung Versicherung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt→Überschussanteilsätze gel- ten, teilen wir Ihnen vor Be- ginn Beginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung Überschussanteilsätze mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung Überschussanteilsätze erhalten. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente Überschussanteile werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmit- telbar Abweichend von den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.2) die Regelungen für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändertÜberschussbeteiligung nach Beginn der Rentenzahlung in Ziffer 2.2.5 erhalten Sie jährli- che Überschussanteile, kann sich die Höhe der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei mit denen wir nach Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren Änderung über nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b) eine zusätzliche beitragsfreie garantier- te steigende temporäre Rente (steigende temporäre Zusatzrente) finanzieren. Die steigende temporäre Zusatzrente besteht aus einer zusätzli- chen steigenden temporären Rente aus dem Baustein Altersvor- sorge. Der Steigerungssatz der steigenden temporären Zusatzren- te stimmt mit dem Steigerungssatz überein, der für die Höhe temporäre Rente vereinbart worden ist. Die steigende temporäre Zusatzrente erhalten Sie zusätzlich zu der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx informieren. Einen zugeteilten Schlussüberschussanteil zu ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente, erstmals 1 Jahr nach Beginn der temporä- ren Rentenzahlung. Die steigende temporäre Zusatzrente ist wie die temporäre Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für selbst durch eine zusätzliche beitragsfreie steigende Leistung am Überschuss beteiligt. Wir berechnen die Bil- dung Leistungserhöhung aus der temporären Rente steigenden Zusatzrente nach Absatz 3versicherungsmathematischen Grundsätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen." Ziffer 9.4 Absatz 1 wird ersetzt durch: (1) Änderung der Todesfallleistung nach Rentenbeginn

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Überschussbeteiligung. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach im Sinne der Ziffer 2. Die →Über- schussanteilsätze für Ihre Versicherung können von den Über- schussanteilsätzen abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Geschäftsbericht nennen. Wenn für Ihre Versiche- rung eigene →Überschussanteilsätze gelten, werden wir sie Ihnen vor Beginn der temporären Rente mitteilen. Abweichend von den Regelungen zur Beteiligung am Überschuss für die Überschussbeteiligung nach Beginn der Ren- tenzahlung Rentenzahlung in Ziffer 2.2.5 gilt Folgendes: • 2.5 Absatz 3 finanzieren wir nach Beginn der temporären Rentenzahlung mit den jährlichen Überschussanteilen Ihres Bausteins unter Berücksichtigung von Verwaltungskosten eine kompakte Überschussrente. Sie erhalten die besteht aus einer zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die nicht garantierte kompakte Überschussrente erhalten Sie ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab Rentenbeginn garantierten temporären tem- porären Rente. • Die kompakte Überschussrente besteht Eine Änderung der →Überschussanteilsätze kann die Leistung aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die kompakte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der Verzinsung abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt, teilen wir Ihnen vor Be- ginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung erhalten. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3)verändern. Nur wenn sie unmit- telbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.2) die für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändert, kann sich die Höhe Demnach ist sowohl eine Erhöhung als auch eine Kürzung der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringernÜberschuss- rente möglich. Eine Kürzung kann jedoch höchstens bis auf die zu Rentenbeginn garantierte temporäre Rente erfolgen. Wir werden Sie bei Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren später eintretenden Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx chen beitragsfreien temporären Rente informieren. Einen zugeteilten Mit einem Schlussüberschussanteil zu ab Beginn der temporä- ren Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für die Bil- dung der temporären Rente nach Zif- fer 2.5 Absatz 34 finanzieren wir eine Erhöhung der kompakten Überschussrente, die nicht garantiert werden kann. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen.

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Überschussbeteiligung. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach Ziffer 2. Abweichend von den Regelungen zur Beteiligung am Überschuss nach Beginn der Ren- tenzahlung in Ziffer 2.2.5 gilt Folgendes: • Sie erhalten die kompakte Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente. • Die kompakte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die kompakte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die →Über- schussanteilsätze für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann Ihre Versicherung können in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der Verzinsung denjenigen Über- schussanteilsätzen abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung Versicherung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt→Überschussanteilsätze gel- ten, teilen wir Ihnen vor Be- ginn Beginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung Überschussanteilsätze mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung Überschussanteilsätze erhalten. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente Überschussanteile werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmit- telbar Abweichend von den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.2) die Regelungen für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändertÜberschussbeteiligung nach Beginn der Rentenzahlung in Ziffer 2.2.5 erhalten Sie jährli- che Überschussanteile, kann sich die Höhe der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei mit denen wir nach Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren Änderung über nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b) eine zusätzliche beitragsfreie garantier- te steigende temporäre Rente (steigende temporäre Zusatzrente) finanzieren. Die steigende temporäre Zusatzrente besteht aus einer zusätzli- chen steigenden temporären Rente aus dem Baustein Altersvor- sorge. Der Steigerungssatz der steigenden temporären Zusatzren- te stimmt mit dem Steigerungssatz überein, der für die Höhe temporäre Rente vereinbart worden ist. Die steigende temporäre Zusatzrente erhalten Sie zusätzlich zu der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx informieren. Einen zugeteilten Schlussüberschussanteil zu ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente, erstmals 1 Jahr nach Beginn der temporä- ren Rentenzahlung. Die steigende temporäre Zusatzrente ist wie die temporäre Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für selbst durch eine zusätzliche beitragsfreie steigende Leistung am Überschuss beteiligt. Wir berechnen die Bil- dung Leistungserhöhung aus der temporären Rente steigenden Zusatzrente nach Absatz 3versicherungsmathematischen Grundsätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen." Abänderung ZR14: Zu der Versicherung ist eine ab Rentenbeginn garantiert steigende Rente und eine im Verhältnis zu Ziffer 1.3 abgeänderte To- desfallleistung ab Rentenbeginn vereinbart. Ziffer 1.1 Absatz 1 wird ersetzt durch: (1) Lebenslange Rente "1.3 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod nach Rentenbeginn? "9.3 Wann können Sie sich für eine steigende temporäre der Höhe nach ab Rentenbeginn ga- rantierte Rente anstelle einer steigenden lebens- langen Rente entscheiden? (1) Steigende temporäre Rente zum vereinbarten Rentenbe- ginn

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Überschussbeteiligung. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach im Sinne der Ziffer 2. Abweichend von den Regelungen zur Beteiligung am Überschuss nach Beginn der Ren- tenzahlung Rentenzahlung in Ziffer 2.2.5 gilt Folgendes: • Sie erhalten die kompakte Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente. • Die kompakte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die kompakte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der Verzinsung abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung Versicherung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt, teilen werden wir sie Ihnen vor Be- ginn Beginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung erhaltenmitteilen. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmit- telbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.2) die für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändert, kann sich die Höhe der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx informieren. Einen zugeteilten Schlussüberschussanteil zu Beginn der temporä- ren Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für die Bil- dung der temporären Rente nach Absatz 3. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen.

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Überschussbeteiligung. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach Ziffer 2. Abweichend von den Regelungen zur Beteiligung am Überschuss nach Beginn der Ren- tenzahlung in Ziffer 2.2.5 gilt Folgendes: • Sie erhalten die kompakte Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente. • Die kompakte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die kompakte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die →Über- schussanteilsätze für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann Ihre Versicherung können in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der Verzinsung denjenigen Über- schussanteilsätzen abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung Versicherung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt→Überschussanteilsätze gel- ten, teilen wir Ihnen vor Be- ginn Beginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung Überschussanteilsätze mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung Überschussanteilsätze erhalten. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente Überschussanteile werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmit- telbar Abweichend von den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.2) die Regelungen für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändertÜberschussbeteiligung nach Beginn der Rentenzahlung in Ziffer 2.2.5 erhalten Sie jährli- che Überschussanteile, kann sich die Höhe der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei mit denen wir nach Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren Änderung über nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b) eine zusätzliche beitragsfreie garantier- te steigende temporäre Rente (steigende temporäre Zusatzrente) finanzieren. Die steigende temporäre Zusatzrente besteht aus einer zusätzli- chen steigenden temporären Rente aus dem Baustein Altersvor- sorge. Der Steigerungssatz der steigenden temporären Zusatzren- te stimmt mit dem Steigerungssatz überein, der für die Höhe temporäre Rente vereinbart worden ist. Die steigende temporäre Zusatzrente erhalten Sie zusätzlich zu der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx informieren. Einen zugeteilten Schlussüberschussanteil zu ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente, erstmals 1 Jahr nach Beginn der temporä- ren Rentenzahlung. Die steigende temporäre Zusatzrente ist wie die temporäre Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für selbst durch eine zusätzliche beitragsfreie steigende Leistung am Überschuss beteiligt. Wir berechnen die Bil- dung Leistungserhöhung aus der temporären Rente steigenden Zusatzrente nach Absatz 3versicherungsmathematischen Grundsätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen." Abänderung ZR14: Was gilt, wenn ab Rentenbe- ginn eine steigende der Höhe nach ab diesem Zeitpunkt garantierte Rente und eine abweichen- de Vereinbarung zur Kapitalzahlung für den To- desfall nach Rentenbeginn vereinbart ist? Ziffer 1.1 Absatz 1 wird ersetzt durch: (1) Lebenslange Rente "1.3 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod nach Rentenbeginn? "9.3 Wann können Sie sich für eine steigende temporäre der Höhe nach ab Rentenbeginn ga- rantierte Rente anstelle einer steigenden lebens- langen Rente entscheiden? (1) Steigende temporäre Rente zum vereinbarten Rentenbe- ginn

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Überschussbeteiligung. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach Ziffer 2. Abweichend von den Regelungen zur Beteiligung am Überschuss für die Überschussbeteiligung nach Beginn der Ren- tenzahlung in Ziffer 2.2.5 gilt Folgendes: • Sie erhalten die kompakte Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab →ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente. • Die kompakte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die kompakte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der Verzinsung abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt, teilen wir Ihnen vor Be- ginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung erhalten. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmit- telbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.2) die für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändert, kann sich die Höhe der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx informieren. Einen zugeteilten Schlussüberschussanteil zu Beginn der temporä- ren Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für die Bil- dung der temporären Rente nach Absatz 3. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen.

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Überschussbeteiligung. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach im Sinne der Ziffer 2. Abweichend Die →Über- schussanteilsätze für Ihre Versicherung können von den Regelungen zur Beteiligung am Überschuss nach Beginn der Ren- tenzahlung in Ziffer 2.2.5 gilt Folgendes: • Sie erhalten die kompakte Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente. • Die kompakte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die kompakte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der Verzinsung Über- schussanteilsätzen abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung Versicherung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt→Überschussanteilsätze gel- ten, teilen werden wir sie Ihnen vor Be- ginn Beginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung erhaltenmittei- len. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente Überschussanteile werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmit- telbar Abweichend von den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.2) die Regelungen für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändertÜberschussbeteiligung nach Beginn der Rentenzahlung in Ziffer 2.2.5 erhalten Sie jährli- che Überschussanteile, kann sich die Höhe der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei mit denen wir nach Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren Änderung über nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b) eine zusätzliche beitragsfreie garantier- te steigende temporäre Rente (steigende temporäre Zusatzrente) finanzieren. Die steigende temporäre Zusatzrente besteht aus einer zusätzli- chen steigenden temporären Rente aus dem Baustein Altersvor- sorge. Der Steigerungssatz der steigenden temporären Zusatzren- te stimmt mit dem Steigerungssatz überein, der für die Höhe temporäre Rente vereinbart worden ist. Die steigende temporäre Zusatzrente erhalten Sie zusätzlich zu der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx informieren. Einen zugeteilten Schlussüberschussanteil zu ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente, erstmals 1 Jahr nach Beginn der temporä- ren Rentenzahlung. Die steigende temporäre Zusatzrente ist wie die temporäre Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für selbst durch eine zusätzliche beitragsfreie steigende Leistung am Überschuss beteiligt. Wir berechnen die Bil- dung Leistungserhöhung aus der temporären Rente steigenden Zusatzrente nach Absatz 3versicherungsmathematischen Grundsätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen." Abänderung ZR14: Was gilt, wenn ab Rentenbe- ginn eine steigende der Höhe nach ab diesem Zeitpunkt garantierte Rente und eine abweichen- de Vereinbarung zur Kapitalzahlung für den To- desfall nach Rentenbeginn vereinbart ist? Ziffer 1.1 Absatz 1 wird ersetzt durch: (1) Lebenslange Rente "1.3 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod nach Rentenbeginn? "9.3 Wann können Sie sich für eine steigende temporäre der Höhe nach ab Rentenbeginn ga- rantierte Rente anstelle einer steigenden lebens- langen Rente entscheiden? (1) Steigende temporäre Rente zum vereinbarten Rentenbe- ginn

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Überschussbeteiligung. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach im Sinne der Ziffer 2. Abweichend von den Regelungen zur Beteiligung am Überschuss nach Beginn der Ren- tenzahlung Rentenzahlung in Ziffer 2.2.5 gilt Folgendes: • Sie erhalten die kompakte Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente. • Die kompakte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die kompakte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der Verzinsung abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung Versicherung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt, teilen werden wir sie Ihnen vor Be- ginn Beginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung erhaltenmitteilen. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmit- telbar unmittel- bar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.2) die für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändert, kann sich die Höhe der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx informieren. Einen zugeteilten Schlussüberschussanteil zu Beginn der temporä- ren Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für die Bil- dung der temporären Rente nach Absatz 3. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen.

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Überschussbeteiligung. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach Ziffer 23. Abweichend von den Regelungen zur Beteiligung am Überschuss nach Beginn der Ren- tenzahlung in Ziffer 2.2.5 3.2.4 gilt Folgendes: • Sie erhalten die kompakte Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente. • Die kompakte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die kompakte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der der- jenigen Verzinsung abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung Versicherung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt, teilen wir Ihnen vor Be- ginn Beginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung Ver- zinsung mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung Verzin- sung erhalten. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 3.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmit- telbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.23.2.2) die für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändert, kann sich die Höhe der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx informieren. Einen zugeteilten Schlussüberschussanteil zu Beginn der temporä- ren Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für die Bil- dung der chen beitragsfreien temporären Rente nach Absatz 3informieren. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen.

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Überschussbeteiligung. Auch während Während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach Ziffer 23. Abweichend Die →Überschussan- teilsätze für Ihre Versicherung können in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von denjenigen Überschussanteilsät- zen abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versicherung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versi- cherung eigene →Überschussanteilsätze gelten, teilen wir Ihnen vor Beginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Über- schussanteilsätze mit sowie den Regelungen zur Zeitraum, in dem Sie eigene Überschussanteilsätze erhalten. Die Mittel für die Überschussanteile werden grundsätzlich der Nach Beginn der Rentenzahlung finanzieren wir mit den jährlichen Überschussanteilen Ihrer temporären Rente jährlich zum Jahrestag des Beginns der Rentenzahlung nach Abzug von Verwaltungskos- ten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b) eine zusätzliche bei- tragsfreie garantierte temporäre Rente (temporäre Zusatzrente). Die temporäre Zusatzrente erhalten Sie zusätzlich zu der →ab Rentenbeginn garantierten Rente, erstmals 1 Jahr nach Beginn der Rentenzahlung. Die jeweiligen temporären Zusatzrenten sind wie die temporäre Rente selbst durch beitragsfreie temporäre Zusatzrenten am Über- schuss beteiligt. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen." Abänderung FR2: Was gilt bei vereinbarter Über- schussverwendung "kombinierte Überschussren- te" ab Rentenbeginn? Ziffer 3.2.4 wird ersetzt durch: Ab Rentenbeginn beteiligen wir Ihre Versicherung an unseren Überschüssen. Die entsprechende Überschussgruppe (siehe dazu auch Ziffer 3.2.1) teilen wir Ihnen vor Beginn der Rentenzahlung mit. Wenn Sie für die Beteiligung am Überschuss nach Beginn der Ren- tenzahlung in Ziffer 2.2.5 Rentenbeginn eine kombinierte Überschussrente vereinbart haben, gilt FolgendesFolgen- des: • Sie erhalten die kompakte kombinierte Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab →ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente. • Die kompakte kombinierte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären RenteRente aus Ihre PrivateFinancePolice sowie nicht garantierten jährlichen Rentenerhöhungen, die in Prozent der im Vorjahr erreichten Gesamtrente festgelegt werden; die jährlichen Rentenerhöhungen setzen dabei zu Beginn des 6. Jahres nach Beginn der Rentenzahlung ein. Die kompakte kombinierte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die . (1) Ermittlung der kombinierten Überschussrente (2) Änderung der Rechnungsgrundlagen für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der Verzinsung abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt, teilen wir Ihnen vor Be- ginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung erhalten. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmit- telbar den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.2) die für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändert, kann sich die Höhe der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx informieren. Einen zugeteilten Schlussüberschussanteil zu Beginn der temporä- ren Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für die Bil- dung der temporären Rente nach Absatz 3. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen.kombinierte Überschussrente

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Überschussbeteiligung. Auch während der Dauer der temporären Rentenzahlung erhalten Sie eine Überschussbeteiligung nach im Sinne der Ziffer 2. Abweichend Die →Über- schussanteilsätze für Ihre Versicherung können von den Regelungen zur Beteiligung am Überschuss nach Beginn der Ren- tenzahlung in Ziffer 2.2.5 gilt Folgendes: • Sie erhalten die kompakte Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich zu der ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente. • Die kompakte Überschussrente besteht aus einer nicht garan- tierten zusätzlichen beitragsfreien temporären Rente. Die kompakte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein. Die für die kompakte Überschussrente festgelegte Verzinsung kann in den ersten Jahren der temporären Rentenzahlung von der Verzinsung Über- schussanteilsätzen abweichen, die wir für die Untergruppe Ihrer Versiche- rung Versicherung im Anhang unseres Geschäftsberichts nennen. Wenn für Ihre Versicherung eine eigene Verzinsung gilt→Überschussanteilsätze gel- ten, teilen werden wir sie Ihnen vor Be- ginn Beginn der temporären Rente die Höhe der eigenen Verzinsung mit sowie den Zeitraum, in dem Sie eine eigene Verzinsung erhaltenmittei- len. Die Mittel für die Finanzierung der kompakten Überschussrente Überschussanteile werden grundsätzlich der →Rückstellung für Beitragsrückerstat- tung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmit- telbar Abweichend von den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gut ge- schrieben werden, werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert. Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 2.2.2) die Regelungen für die kompakte Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändertÜberschussbeteiligung nach Beginn der Rentenzahlung in Ziffer 2.2.5 erhalten Sie jährli- che Überschussanteile, kann sich die Höhe der kompakten Überschussrente erhöhen oder verringern. Wir werden Sie bei mit denen wir nach Beginn der temporären Rentenzahlung und bei jeder späteren Änderung über nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b) eine zusätzliche beitragsfreie garantier- te steigende temporäre Rente (steigende temporäre Zusatzrente) finanzieren. Die steigende temporäre Zusatzrente besteht aus einer zusätzli- chen steigenden temporären Rente aus dem Baustein Altersvor- sorge. Der Steigerungssatz der steigenden temporären Zusatzren- te stimmt mit dem Steigerungssatz überein, der für die Höhe temporäre Rente vereinbart worden ist. Die steigende temporäre Zusatzrente erhalten Sie zusätzlich zu der vorgenannten zusätzli- xxxx Xxxxx informieren. Einen zugeteilten Schlussüberschussanteil zu ab Rentenbeginn garantierten temporären Rente, erstmals 1 Jahr nach Beginn der temporä- ren Rentenzahlung. Die steigende temporäre Zusatzrente ist wie die temporäre Rente verwenden wir als Teil des Gesamtkapitals für selbst durch eine zusätzliche beitragsfreie steigende Leistung am Überschuss beteiligt. Wir berechnen die Bil- dung Leistungserhöhung aus der temporären Rente steigenden Zusatzrente nach Absatz 3versicherungsmathematischen Grundsätzen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Auswirkungen." Ziffer 9.4 Absatz 1 wird ersetzt durch: (1) Änderung der Todesfallleistung nach Rentenbeginn

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