Common use of Überschussbeteiligung Clause in Contracts

Überschussbeteiligung. Ist eine Beteiligung an einem allfälligen Überschuss vereinbart, entsteht der Anspruch jeweils am Ende jenes Jahres, in welchem eine 3-jährige Vertragsperiode (=Abrechnungsperiode) vollendet wird. Stillschweigende Vertragsverlängerun- gen bilden gleichermassen Bestandteil einer Vertragsperiode. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung erlischt für be- reits abgerechnete Vertragsperioden sowie in Fällen, in denen der Versicherungsvertrag vor Vollendung einer Abrech- nungsperiode aufgelöst wird. Wird die bestehende Versicherung aufgelöst und das versicherte Risiko im Rahmen einer neuen Versicherungspolice bei elipsLife fortgeführt, so reduziert sich die anspruchsbegründende Abrechnungsperiode entsprechend dem Zeitpunkt der Vertragsauflösung. Der Überschuss wird ermittelt, indem die erbrachten und reservierten Versicherungsleistungen von dem massgeben- den, auf die Abrechnungsperiode entfallenden Prämienanteil abgezogen werden. Der massgebende Anteil der Prämie und das Überschussbeteiligungs-System sind in der Versicherungspolice erwähnt. Die Abrechnung wird erstellt, sobald die auf die Abrechnungsperiode entfallenden Prämien bezahlt und die entsprechenden Schadenfälle erledigt respektive vollständig reserviert sind. Verluste werden nicht auf die nächste Abrechnungsperiode vorgetragen. Werden nach erfolgter Abrechnung leistungspflichtige Ereignisse nachgemeldet oder weitere Zahlungen geleistet, die in die abgeschlossene Abrechnungsperiode fallen, wird eine neue Abrechnung der Überschussbeteiligung erstellt. elipsLife kann bereits ausbezahlte Überschussanteile zurückfordern. Auf Rentenleistungen wird keine Überschussbeteiligung gewährt.

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Samples: Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)

Überschussbeteiligung. Ist eine Beteiligung an einem allfälligen Überschuss vereinbart, entsteht der Anspruch jeweils am Ende jenes Jahres, in welchem eine 3-jährige Vertragsperiode (=Abrechnungsperiode) vollendet wird. Stillschweigende Vertragsverlängerun- gen bilden gleichermassen Bestandteil einer Vertragsperiode. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung erlischt für be- reits abgerechnete Vertragsperioden sowie in Fällen, in denen der Versicherungsvertrag vor Vollendung einer Abrech- nungsperiode aufgelöst wird. Wird die bestehende Versicherung aufgelöst und das versicherte Risiko im Rahmen einer neuen Versicherungspolice bei elipsLife fortgeführt, so reduziert sich die anspruchsbegründende Abrechnungsperiode entsprechend dem Zeitpunkt der Vertragsauflösung. Der Überschuss wird ermittelt, indem die erbrachten und reservierten Versicherungsleistungen von dem massgeben- den, auf die Abrechnungsperiode entfallenden Prämienanteil abgezogen werden. Der massgebende Anteil der Prämie und das Überschussbeteiligungs-System sind in der Versicherungspolice erwähnt. Die Abrechnung wird erstellt, sobald die auf die Abrechnungsperiode entfallenden Prämien bezahlt und die entsprechenden Schadenfälle erledigt respektive vollständig reserviert sind. Verluste werden nicht auf die nächste Abrechnungsperiode vorgetragen. Werden nach erfolgter Abrechnung leistungspflichtige Ereignisse nachgemeldet oder weitere Zahlungen geleistet, die in die abgeschlossene Abrechnungsperiode fallen, wird eine neue Abrechnung der Überschussbeteiligung erstellt. elipsLife kann bereits ausbezahlte Überschussanteile zurückfordern. Auf Rentenleistungen wird keine Überschussbeteiligung gewährt.

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Samples: Krankentaggeldversicherung (Ktg), Krankentaggeldversicherung (Ktg)

Überschussbeteiligung. Es kann eine Überschussbeteiligung vereinbart werden. Ist eine Beteiligung Überschussbeteiligung vereinbart, wird der Ver- sicherungsnehmer jeweils nach drei vollen Versicherungsjahren (Abrechnungsperiode) an einem allfälligen Überschuss vereinbart, entsteht der Anspruch jeweils am Ende jenes Jahres, in welchem eine 3-jährige Vertragsperiode (=Abrechnungsperiode) vollendet wird. Stillschweigende Vertragsverlängerun- gen bilden gleichermassen Bestandteil einer Vertragsperiode. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung erlischt für be- reits abgerechnete Vertragsperioden sowie in Fällen, in denen der aus seinem Versicherungsvertrag vor Vollendung einer Abrech- nungsperiode aufgelöst wird. Wird die bestehende Versicherung aufgelöst und das versicherte Risiko im Rahmen einer neuen Versicherungspolice bei elipsLife fortgeführt, so reduziert sich die anspruchsbegründende Abrechnungsperiode entsprechend dem Zeitpunkt der Vertragsauflösungbeteiligt. Der Überschuss wird ermittelt, indem die erbrachten und reservierten Versicherungsleistungen von dem massgeben- denmassgebenden, auf die Abrechnungsperiode entfallenden Prämienanteil abgezogen werden. Der massgebende Anteil der Prämie und das Überschussbeteiligungs-System sind in der Versicherungspolice erwähnt. Die Abrechnung wird erstellt, sobald die auf die Abrechnungsperiode entfallenden Prämien bezahlt und die entsprechenden ent- sprechenden Schadenfälle erledigt respektive vollständig reserviert sind. Verluste werden nicht auf die nächste Abrechnungsperiode vorgetragen. Werden nach erfolgter Abrechnung leistungspflichtige Ereignisse nachgemeldet oder weitere Zahlungen geleistetUnfälle nachgemeldet, die in die abgeschlossene Abrechnungsperiode fallen, wird kann elipsLife eine neue Abrechnung zur Auszahlung oder Rückforderung der Über- schussbeteiligung erstellen. War der Vertrag während der vereinbarten Abrechnungsperiode nicht ununterbrochen in Kraft, verlängert sie sich entsprechend. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung erstellterlischt, wenn der Vertrag vor Ende der Abrechnungsperiode aufgehoben wird. Die Überschussbeteiligung ist allerdings dann anteilig geschuldet, wenn der Versicherungsvertrag infolge Handänderung, Namensänderung oder Fusion vor Ablauf der jeweiligen Beobachtungsperiode aufgehoben wird, vorausgesetzt der Versicherungsschutz wird bei elipsLife kann bereits ausbezahlte Überschussanteile zurückfordernweitergeführt. Auf Rentenleistungen wird keine Überschussbeteiligung gewährt.

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Samples: Kollektivunfallversicherung (Ku), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)

Überschussbeteiligung. a) Ist eine Beteiligung an einem die Versicherung mit Überschuss- beteiligung abgeschlossen, vergütet Zurich dem Versicherungsnehmer nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungs- periode einen Anteil am allfälligen Überschuss vereinbart, entsteht Überschuss. Die Überschussmodalitäten werden in der Anspruch jeweils am Ende jenes Jahres, in welchem eine 3-jährige Vertragsperiode (=Abrechnungsperiode) vollendet wirdPolice festgehalten. Stillschweigende Vertragsverlängerun- gen bilden gleichermassen Bestandteil Bei einer VertragsperiodeVertragsänderung werden die Überschussmodalitäten dem neuen Prämientotal angepasst. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung erlischt für be- reits abgerechnete Vertragsperioden sowie in Fällenerlischt, in denen wenn der Versicherungsvertrag Vertrag vor Vollendung einer Ende der Abrech- nungsperiode aufgelöst aufgehoben wird. Wird die bestehende Versicherung aufgelöst und das versicherte Risiko im Rahmen einer neuen Versicherungspolice bei elipsLife fortgeführt, so reduziert sich die anspruchsbegründende Abrechnungsperiode entsprechend dem Zeitpunkt der Vertragsauflösung. . b) Der Überschuss wird ermittelt, indem die erbrachten und reservierten Versicherungsleistungen ausbezahlten Versicherungsleis- tungen für die während der Abrech- nungsperiode eingetretenen Versiche- rungsfälle von dem massgeben- dender massgebenden, auf die Abrechnungsperiode entfallenden Prämienanteil entfallende Prämie abgezogen werden. c) Sind auf Ende einer Abrechnungs- periode noch Versicherungsfälle hängig, wird die Abrechnung der Über- schussbeteiligung bis zu deren Erledigung zurückgestellt. Der massgebende Anteil der Prämie und das Überschussbeteiligungs-System sind in der Versicherungspolice erwähnt. Die Abrechnung Ein allfälliger negativer Saldo aus einer Abrechnungs- periode wird erstellt, sobald die auf die Abrechnungsperiode entfallenden Prämien bezahlt und die entsprechenden Schadenfälle erledigt respektive vollständig reserviert sind. Verluste werden nicht auf die nächste Abrechnungsperiode folgende Periode vorgetragen. . d) Werden nach erfolgter Abrechnung leistungspflichtige Ereignisse nachgemeldet oder weitere Überschussab- rechnung noch Zahlungen geleistetfür Krank- heitsfälle erbracht, die welche in die eine abgeschlossene Abrechnungsperiode fallen, wird eine neue Abrechnung Korrektur der Überschussbeteiligung Über- schussabrechnung erstellt. elipsLife Allenfalls bereits erfolgte Überschussvergü- tungen kann bereits ausbezahlte Überschussanteile Zurich zurückfordern. Auf Rentenleistungen wird keine Überschussbeteiligung gewährt.

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Samples: Kranken Lohnausfallversicherung Nach VVG