Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Überstunden zu leisten, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
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Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte in Art. 49 festgesetzte Arbeitszeit hinaus Überstunden Überstundenarbeit zu leisten, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
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Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte in Art. 45 festgesetzte Arbeitszeit hinaus Überstunden zu leisten, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
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Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte Arbeitszeit Normalarbeitszeit hinaus Überstunden zu leisten, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
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Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte in Art. 49 festgesetzte Arbeitszeit hinaus Überstunden Überstundenarbeit zu leisten, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet zuge- mutet werden kann.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Überstunden Überstundenarbeit zu leisten, sofern er sie zu leisten leis- ten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
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Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte in Art. 47 festgesetzte Arbeitszeit hinaus Überstunden Überstundenarbeit zu leisten, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
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Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte in Art. 49 festgesetzte Arbeitszeit hinaus Überstunden Überstundenarbeit zu leisten, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet zu- gemutet werden kann.
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Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte Arbeitszeit Brutto-Sollarbeitszeit hinaus Überstunden Überstundenarbeit zu leisten, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
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Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte in Art. 46 festgesetzte Arbeitszeit hinaus Überstunden zu leisten, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
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Überstunden. 1. Bei ausserordentlichem Arbeitsanfall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über die vereinbarte in Art. 48 festgesetzte Arbeitszeit hinaus Überstunden zu leisten, sofern er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
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