Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: www.bdp-wirtschaftsdienst.de, www.continentale.info, www.gdv.de
Übertragung der Rechte. Hat Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so gilt: Er hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese an diesen Sachen zustehen.
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Samples: www.vwfs.de, www.mannheimer.de, www.continentale.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese diesen Sachen zustehen.
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Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zurück- erlangte Xxxxxx zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zurücker- langte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer Ver- sicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer
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Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zurücker- langte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer Ver- sicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte Rech- te zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehenzu- stehen.
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Übertragung der Rechte. Hat Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so gilt: Er hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragenüber- tragen, die ihm mit Bezug auf diese an diesen Sachen zustehen.
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Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragenüber- tragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer
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Samples: www.asspario.de, www.versicherung-online.net
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zu- rückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung Verfü- gung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen sonsti- gen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de
Übertragung der Rechte. Hat Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellenstel- len, so gilt: Er hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese an diesen Sachen zustehen.
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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragenüber- tragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: rhion.digital, amex-online.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den BesitzBe- sitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: www.heb.de, www.kuenstler-fairsicherung.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum Ei- gentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: www.eventassec.de, www.flugschulen.at
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer Versiche- rer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: www.uvw.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zurücker- langte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer Versi- cherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: www.mystorage.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zurückerlang- te Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer Versiche- rer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: Neuantrag Ersatzantrag
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zurücker- langte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese diesen Sachen zustehen.
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Samples: www.mvk-versicherung.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellenstel- len, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: www.mvk-versicherung.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zu- rückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese diesen Sachen zustehen.
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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum Eigen tum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: www.recura.de
Übertragung der Rechte. Hat Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zurücker- langte Sachen zur Verfügung zu stellen, so gilt: Er hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese an diesen Sachen zustehen.
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Samples: www.helvetia.com
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen Sache zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen Sache zustehen.
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Samples: www.ruv.de
Übertragung der Rechte. Hat Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zurü- ckerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so gilt: Er hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese an diesen Sachen zustehen.
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Samples: www.vpv.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer bzw. der S.L.P. zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer bzw. der S.L.P. den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: slp-vermittlerportal.de
Übertragung der Rechte. Hat Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zurü- ckerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so gilt: Er hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese an diesen Sachen zustehenzuste- hen.
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Samples: www.vpv.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragenüber- tragen, die ihm mit Bezug auf diese diesen Sachen zustehen.
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Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug Be- zug auf diese diesen Sachen zustehen.
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Samples: www.sparkassen-direkt.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen Sa chen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen.
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Samples: www.wgv.de
Übertragung der Rechte. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zurücker langte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer Ver sicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese diesen Sachen zustehen.
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Samples: www.gev-versicherung.de
Übertragung der Rechte. Hat Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte zu- rückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so gilt: Er hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese an diesen Sachen zustehen.
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