Common use of Übertragung der Rechte Clause in Contracts

Übertragung der Rechte. Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Wiederherstellungskosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen. § 8 Besondere Obliegenheiten § 9 Kündigung Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer a) die versicherten Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen stets im vom Her- steller empfohlenen Intervall von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb warten zu lassen und hierüber einen Nachweis zu führen b) die vom jeweiligen Hersteller mitgelieferten Datenträger mit Daten und Programmen für die Solarther- mie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 WEZ 2019 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. a) Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versi- cherung von Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. b) Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptversicherungsvertrag (siehe § 1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.

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Samples: Gothaer Wohngebäudeversicherung

Übertragung der Rechte. Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Wiederherstellungskosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen zustehen. § 8 Besondere Obliegenheiten § 9 Kündigung Als vertraglich vereinbarteErhält der Versicherungsnehmer anstelle der im Versicherungsvertrag bezeichneten Sache eine andere, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmerjedoch technisch vergleichbare Sache, so besteht nach entsprechender Anzeige des Versicherungsnehmers hierfür vorläufige Deckung. Die vorläufige Deckung endet a) die versicherten Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen stets im vom Her- steller empfohlenen Intervall von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb warten zu lassen und hierüber einen Nachweis zu führenmit dem Abschluss des neuen Versicherungsvertrages oder b) die vom jeweiligen Hersteller mitgelieferten Datenträger mit Daten Beginn eines weiteren Vertrages über vorläufige Deckung mit gleichartigem Versicherungsschutz oder c) mit der Beendigung der Vertragsverhandlungen, spätestens jedoch nach 3 Monaten. 1. Gemäß Abschnitt A § 2 Nr. 1 und Programmen für die Solarther- mie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen aufzubewahrenNr. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist 2 ABMG leistet der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 WEZ 2019 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.Zerstörungen an versicherten Sachen (Sachschaden) a) Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist als unmittelbare Folge eines von drei Monaten die Versi- cherung von Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.außen her einwirkenden Ereignisses; b) Kündigt durch Brand, Blitzschlag, Explosion; dies gilt jedoch nicht für Baubüros, Baucontainer, Baubuden, Baubaracken, Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen; c) durch Sturm, Eisgang, Erdrutsch, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser d) bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. 2. Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für innere Betriebsschäden und Bruchschäden. Entschädigung wird jedoch geleistet für Schäden gemäß Nr. 1, die infolge eines inneren Betriebsschadens oder Bruchschadens eintreten. 1. Prämien und Versicherungssummen werden im Versicherungsvertrag nach dem Stand der VersichererLöhne und Preise in der Investitionsgüter-Industrie vom Januar/Xxxx 1971 angegeben. Eine Änderung dieser Löhne und Preise hat eine entsprechende Angleichung der Prämien und Versicherungssummen zur Folge, so wenn sich eine Veränderung der Prämien um mehr als 2 Prozent ergibt. Unterbleibt hiernach eine Angleichung der Prämien und Versicherungssummen, ist für die nächste Veränderung der Prozentsatz maßgebend, um den sich die Löhne und Preise gegenüber dem Zeitpunkt geändert haben, der für die letzte Angleichung maßgebend war. 2. Für die Angleichung der Prämien wird zu 30 Prozent die Preisentwicklung und zu 70 Prozent die Lohnentwicklung berücksichtigt. Die Angleichung der Versicherungssummen erfolgt unter Berücksichtigung der Preisentwicklung. Eine Angleichung der Prämien erfolgt nur, wenn die Versicherungssummen gleichzeitig angepasst werden. Wäre die Versicherungssumme höher, wenn sie entsprechend dem Anstieg des Versicherungswertes angeglichen würde, dann ist die Grenze der Entschädigung dieser höhere Betrag. Maßgebend für die Angleichung sind die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes, und zwar a) für die Preisentwicklung der Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandabsatz), Gruppe Investitionsgüter; für Baugeräte tritt an die Stelle des Index für die Gruppe Investitionsgüter der Index für den Warenzweig Maschinen für die Bauwirtschaft; b) für die Lohnentwicklung der Index der Bruttostundenverdienste der Arbeiter in der Investitionsgüter-Industrie (alle Arbeiter). 3. Die Angleichung wird mit den letzten vor Ende eines Kalenderjahres veröffentlichten Indizes ermittelt und für die im folgenden Kalenderjahr fällige Jahresprämie wirksam. 4. Unterversicherung besteht nur, soweit zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Versicherungssumme nach dem Stand Xxxx 1971 Unterversicherung vorgelegen hätte. 5. Der Versicherungsnehmer kann diese Klausel kündigen, wenn sich durch diese Klausel die Prämie für das folgende Versicherungsjahr um mehr als 10 Prozent erhöht oder die Prämiensteigerung in drei aufeinander folgenden Versicherungsjahren mehr als 20 Prozent beträgt. Die Kündigung ist spätestens einen Monat nach der Versicherungsnehmer den Hauptversicherungsvertrag (siehe § 1) innerhalb eines Monats nach Zugang Mitteilung über die Prämienerhöhung in Textform zu erklären. Sie wird zu Beginn des Versicherungsjahres wirksam, für das die Prämie erhöht werden sollte. Erläuterung zur Berechnung der Erklärung Prämie und der Versicherungssumme Prämie Die Prämie P des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.jeweiligen Versicherungsjahres berechnet sich zu P = P0 x Prämienfaktor Prämienfaktor = 0,3 x E/E0 + 0,7 x L/L0

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Samples: Insurance Policy Terms and Conditions

Übertragung der Rechte. Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Wiederherstellungskosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer das zurückerlangte Sachen Gerät zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen dieses Gerät zustehen. § 8 Besondere Obliegenheiten § 9 Kündigung Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer a) die versicherten Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen stets im vom Her- steller empfohlenen Intervall von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb warten zu lassen und hierüber einen Nachweis zu führen b) die vom jeweiligen Hersteller mitgelieferten Datenträger mit Daten und Programmen für die Solarther- mie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 WEZ 2019 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. a) Sollte der Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versi- cherung von Solarthermie-im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung den Kaufvertrag für das Gerät rückgängig machen, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen in Textform kündigen. Kündigt kann der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss R+V-GeräteSchutz gegen Er- stattung des laufenden Versicherungsjahres wirksam wirdzeitanteiligen Beitrages gekündigt werden (maßgebend ist der Eingang der E-Mail über xxx@xxx.xx). b) Kündigt Wird das Gerät im Rahmen der Versicherergesetzlichen Gewährleistung oder einer Garantieleis- tung durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte getauscht, so geht der R+V- GeräteSchutz auf das neue Gerät über. Zur Einforderung einer Leistung müssen auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg, etc.) beigebracht wer- den. c) Da sich der R+V-GeräteSchutz auf das Geräte bezieht, kann dieses innerhalb der Versicherungsnehmer Laufzeit des Versicherungsvertrages weitergegeben/verkauft werden. Der Schutz bleibt aufrecht, solange der Erwerber die Rechte und Pflichten vom R+V- GeräteSchutz anerkennt. Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Hauptversicherungsvertrag (siehe § 1) Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit so- fortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Zugang dem Erwerb ausgeübt wird. d) Nach einem Totalschaden oder Eigentumsdelikt geht der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigenVersicherungsvertrag auf das Ersatzgerät über.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den R+v Geräteschutz

Übertragung der Rechte. Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so kann der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Wiederherstellungskosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Nr. 2 oder Nr. 3 bei ihm verbleiben. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen. Hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer das zurückerlangte Sachen Gerät zur Verfügung zu stellen, so hat er dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm mit Bezug auf diese Sachen dieses Gerät zustehen. § 8 Besondere Obliegenheiten § 9 Kündigung Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer a) die versicherten Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen stets im vom Her- steller empfohlenen Intervall von einem für das jeweilige Gewerk qualifizierten Fachbetrieb warten zu lassen und hierüber einen Nachweis zu führen b) die vom jeweiligen Hersteller mitgelieferten Datenträger mit Daten und Programmen für die Solarther- mie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 WEZ 2019 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. a) Sollte der Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versi- cherung von Solarthermie-im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung den Kaufvertrag für das Gerät rückgängig machen, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen in Textform kündigen. Kündigt kann der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss R+V-GeräteSchutz gegen Erstattung des laufenden Versicherungsjahres wirksam wirdzeitanteiligen Beitrages gekündigt werden (maßgebend ist der Eingang der E-Mail über X_X+X-XxxxxxxXxxxxx@xxx.xx). b) Kündigt Wird das Gerät im Rahmen der Versicherergesetzlichen Gewährleistung oder einer Garantieleistung durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte getauscht, so geht der R+V-GeräteSchutz auf das neue Gerät über. Zur Einforderung einer Leistung müssen auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg, etc.) beigebracht werden. c) Da sich der R+V-GeräteSchutz auf das Gerät bezieht, kann dieses innerhalb der Versicherungsnehmer Laufzeit des Versicherungsvertrages weitergegeben/verkauft werden. Der Schutz bleibt aufrecht, solange der Erwerber die Rechte und Pflichten vom R+V- GeräteSchutz anerkennt. Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Hauptversicherungsvertrag (siehe § 1) Beitrag, der auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner. Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach Zugang dem Erwerb ausgeübt wird. d) Nach einem Totalschaden oder Eigentumsdelikt geht der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigenVersicherungsvertrag auf das Ersatzgerät über.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Den R+v Geräteschutz