Übertragung von Nutzungsrechten Musterklauseln

Übertragung von Nutzungsrechten. (1) An den Texten/Fotos/Infografiken/animierten Grafiken/Videos/Werken (im Folgenden: Werken), die aus der Tätigkeit des Mitarbeiters für die AFP entstanden sind und entstehen, räumt der Mitarbeiter der AFP ein ausschließliches und unbeschränktes Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten ein, seien sie bekannt oder noch unbekannt, rückwirkend zum Beginn der An- stellung, jetzt und zukünftig. Dazu gehört auch das Recht, die Werke zu bearbeiten, zu verän- dern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verwer- ten. AFP ist ferner ohne gesonderte Zustimmung des Mitarbeiters für jeden Einzelfall befugt, diese Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten diese Nutzungsrechte einzuräumen.
Übertragung von Nutzungsrechten. Ausser mit ausdrücklichem Einverständnis von HP darf der Kunde Software weder unterlizenzieren, noch auf Dritte übertragen, verleihen oder vermieten. HP-Software kann jedoch grundsätzlich nach schriftlicher Genehmigung durch HP auf Dritte übertragen werden, wenn die jeweils geltenden Lizenz- und Übertragungsgebühren gezahlt worden sind. Bei einer Übertragung enden die Nutzungsrechte des Kunden und der Kunde muss alle Kopien der Software an den Dritten weitergeben. Dieser Dritte muss der Geltung der Software-Lizenzbestimmungen schriftlich zustimmen. Firmware darf nur gemeinsam mit der Hardware übertragen werden.
Übertragung von Nutzungsrechten. 2.15.5.1. Der Kunde ist Eigentümer der Daten, welche er in die Software eingibt und/oder dort veröffentlicht.
Übertragung von Nutzungsrechten. Außer mit Zustimmung von HPE darf der Kunde Software weder unterlizenzieren, noch auf Dritte übertragen, verleihen oder vermieten. HPE Software kann jedoch grundsätzlich nach schriftlicher Genehmigung durch HPE auf Dritte übertragen werden, wenn die jeweils geltenden Lizenz- und Übertragungsgebühren gezahlt worden sind. Bei einer Übertragung enden die Nutzungsrechte des Kunden und der Kunde muss alle Kopien der Software an den Dritten weitergeben. Dieser Dritte muss der Geltung der Software-Lizenzbestimmungen schriftlich zustimmen. Firmware darf nur gemeinsam mit der Hardware übertragen werden.
Übertragung von Nutzungsrechten. (1) Sie räumen dem MBE mit Einstellung eines Kalendereintrags das Recht ein, den Kalendereintrag dauerhaft auf seiner Kalenderwebsite vorzuhalten. Eine Pflicht des MBE zur Veröffentlichung von Kalendereinträgen besteht nicht. Zudem hat der MBE das uneingeschränkte Recht, Ihre Kalendereinträge jederzeit zu löschen, technisch zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen.
Übertragung von Nutzungsrechten. 1. Soweit es sich bei dem erfolgten Einkauf um eine Dienstleistung / Werkleistung oder eines sonstigen Vertragstypus bezüglich der Erbringung von Leistungen handelt, die urheberrechtlich geschützt sind und deren Urheberrecht beim Auftragnehmer liegt, gelten zudem folgende Punkte:
Übertragung von Nutzungsrechten. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Werden ausdrücklich keine Nutzungs- rechte eingeräumt, sondern nur Entwürfe und/ oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
Übertragung von Nutzungsrechten. 1. An Arbeitsergebnissen der Agentur
Übertragung von Nutzungsrechten. Außer mit ausdrücklichem Einverständnis von Entco darf der Kunde Software weder unterlizenzieren, noch auf Dritte übertragen, verleihen oder vermieten. Entco Software kann jedoch grundsätzlich nach schriftlicher Genehmigung durch Entco auf Dritte übertragen werden, wenn die jeweils geltenden Lizenz- und Übertragungsgebühren gezahlt worden sind. Bei einer Übertragung enden die Nutzungsrechte des Kunden und der Kunde muss alle Kopien der Software an den Dritten weitergeben. Dieser Dritte muss der Geltung der Software-Lizenzbestimmungen schriftlich zustimmen. Firmware darf nur gemeinsam mit der Hardware übertragen werden.
Übertragung von Nutzungsrechten. (1) Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein ausschließliches, zeitlich unbeschränktes und räumlich dem Vertragszweck entsprechendes Nutzungsrecht an den zur werblichen Verwendung freigegebenen Leistungs- ergebnissen von Grafikteam zu dem vom Vertrag vorgesehenen Zweck. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Grafikteam.