Common use of Überzahlung Clause in Contracts

Überzahlung. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gemäß Abschnitt I des zweiten Teiles übergeleitet worden sind, gilt für die erste nach der Überleitung vom pt-Schema in das Verwendungsgruppenschema gemäß Abschnitt II vorgenommene Umreihung in eine höhere Verwendungsgruppe oder Qualifikationsstufe: Gleichzeitig mit der Überleitung vom pt-Schema in das Verwendungsgruppenschema gemäß Abschnitt II ist für jede Arbeitnehmerin bzw. jeden Arbeitnehmer der Differenzbetrag zwischen seinem individuellen Monatsbruttogehalt "neu" und dem Mindestbruttogehalt jener Verwendungsgruppe / Qualifikationsstufe, in die die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer übergeleitet worden ist, zu ermitteln. Dieser Differenzbetrag ist jährlich aufgrund der kollektivvertraglichen Ist-Lohnerhöhung zu valorisieren. Im Jahr 2006 wird bei jenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei denen das Mindestgrundgehalt (siehe Anlage 2 – Mindestgrundgehaltstabelle gemäß § 44 Absatz 3) durch Anwendung des Euro 80,- Sockelbetrages um mehr als 2,9 % erhöht wird, keine Valorisierung des Differenzbetrages vorgenommen. Ist der Differenzbetrag positiv, so muss das nach der Umreihung in die höhere Verwendungsgruppe bzw. Qualifikationsstufe erreichte neue Monatsbruttogehalt um mindestens diesen Differenzbetrag höher sein als das Mindestbruttogehalt jener Verwendungsgruppe bzw. Qualifikationsstufe, in die die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer umgereiht worden ist.

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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag

Überzahlung. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gemäß Abschnitt I des zweiten Teiles übergeleitet worden sind, gilt für die erste nach der Überleitung vom pt-Schema in das Verwendungsgruppenschema gemäß Abschnitt II vorgenommene Umreihung in eine höhere Verwendungsgruppe oder Qualifikationsstufe: Gleichzeitig mit der Überleitung vom pt-Schema in das Verwendungsgruppenschema gemäß Abschnitt II ist für jede Arbeitnehmerin bzw. jeden Arbeitnehmer der Differenzbetrag zwischen seinem individuellen Monatsbruttogehalt "neu" und dem Mindestbruttogehalt jener Verwendungsgruppe / Qualifikationsstufe, in die die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer übergeleitet worden ist, zu ermitteln. Dieser Differenzbetrag ist jährlich aufgrund der kollektivvertraglichen Ist-Lohnerhöhung zu valorisieren. Im Jahr 2006 wird bei jenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei denen das Mindestgrundgehalt (siehe Anlage 2 – Mindestgrundgehaltstabelle gemäß § 44 Absatz 3) durch Anwendung des Euro 80,- Sockelbetrages um mehr als 2,9 % erhöht wird, keine Valorisierung des Differenzbetrages vorgenommen. Ist der Differenzbetrag positiv, so muss das nach der Umreihung in die höhere Verwendungsgruppe bzw. Qualifikationsstufe erreichte neue Monatsbruttogehalt um mindestens diesen Differenzbetrag höher sein als das Mindestbruttogehalt jener Verwendungsgruppe bzw. Qualifikationsstufe, in die die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer umgereiht worden ist.

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Samples: Kollektivvertrag