Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich, übertragen. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öf- fentlichen Rechts gegründet und zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der Vermögens- verwaltung aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Swisscanto Fondsleitung AG und der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx abgeschlossener Vermögensverwaltungsver- trag.
Übertragung der Anlageentscheide. 4.3.1. Target Investment Fund Obligationen und Target Investment Fund 25, 35, 45 und 100 Die Fondsleitung hat die Anlageentscheidedes ZurichInvest II im Hinblick auf die folgenden Teilvermögen: - Target Investment Fund Obligationen; - Target Investment Fund 25; - Target Investment Fund 35; - Target Investment Fund 45; und - Target Investment Fund 100 an die Zurich Invest AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00,Xxxxxxxx, 0000 Xxxxxx, als Anlageverwalterübertragen. Der Anlageverwalter isteingemäss demBundesgesetzüberdie kollektiven Kapitalanlagen bewilligter und beaufsichtigter Anlageverwalter von kollektiven Kapitalanlagen. Die genaue Ausführungdes Auftragesregelt einzwischender Fondsleitung und dem Anlageverwalter abgeschlossener Anlageverwaltungsvertrag.
4.3.2. Target Investment Fund Geldmarkt CHF Der Anlageverwalter für dieses Teilvermögen ist: DWS CH AG, Xxxxxxxxxxx 000, 0000 Xxxxxx DWS CH AG ist ein Schweizer Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und unterliegt als solcher der Aufsicht durch die FINMA. Die DWS CH AG zeichnet sich aus durch ihre langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der DWS CH AG abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Die Zurich Invest AG wurde für das Teilvermögen Target Investment Fund Geldmarkt CHF als Anlageberater ohne Entscheidungskompetenzbeauftragt. Die Zurich Invest AG berät die Fondsleitung u.a. bei der Suche, Auswahl und Ersatz der externen Anlageverwalter und unterstützt die Fondsleitung bei deren Überwachung. Des Weiteren berät die Zurich Invest AG die Fondsleitung bei der Ausgestaltung und Strukturierung der Teilvermögen und beimLiquiditätsmanagement.
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide für sämtliche Teilvermögen des Umbrella-Fonds sind an die Zürcher Kan- tonalbank, mit Sitz in Zürich übertragen. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx ist eine Bank und unterliegt als solche in der Schweiz einer Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öffent- lichen Rechts gegründet und zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der Vermögensver- waltung aus. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx ist eine Bank und unterliegt als solche in der Schweiz einer Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Swisscanto Fondsleitung AG und der Zürcher Kantonal- bank abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an die ZKB als Vermögensverwalterin übertragen, wel- che auch als Depotbank des Anlagefonds fungiert. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Fondsleitung und der ZKB abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Die Entschädigung der Vermögensverwalterin geht zulasten der Fondsleitung. Die Vermögensverwal- tung wird bei der ZKB durch Mitarbeiter in Organisationseinheiten ausgeführt, die nicht mit der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten als Depotbank betraut sind. Allgemeine Angaben zur ZKB finden sich in Ziff. 2.4 dieses Prospekts.
Übertragung der Anlageentscheide. Die Fondsleitung hat die Anlageentscheide der Teilvermögen an die IAM Independent Asset Management SA, mit Sitz in Genf ("Anlageverwalter"), übertragen. Die Ausführung des Man- dates regelt ein zwischen der Fondsleitung und dem Anlageverwalter abgeschlossener Anlage- verwaltungsvertrag vom 1. Mai 2017. Die IAM Independent Asset Management SA wurde im Jahre 1995 als Aktiengesellschaft, mit Sitz in Genf, gegründet (Adresse: xxx xx xx Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx 3). Die IAM Independent Asset Management SA ist ein auf die traditionelle Ver- mögensverwaltung im dynamischen Stil für institutionelle Anleger spezialisiertes Unternehmen mit folgenden Spezialgebieten: unabhängige aktive Vermögensverwaltung von gemischten Mandaten BVV2, Portfolios Aktien Schweiz sowie Aktien Ausland. Der Anlageverwalter ist ein von der FINMA gemäss dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen bewilligter und beaufsichtigter Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanla- gen. Die Geschäftsführung obliegt Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxx und Xxxxx Xxxxx. Die Mitglieder der Geschäftsführung weisen sich durch eine langjährige Erfahrung im Bereich der Vermögensverwaltung aus. Prüfgesellschaft der IAM Independent Asset Management SA ist die PricewaterhouseCoopers SA, Genf.
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Anlagefonds sind an die VV Vermögensverwaltung AG in Zug übertragen. Die VV Vermögensverwaltung AG ist eine Vermögensverwaltungsgesellschaft und unterliegt als solche in der Schweiz einer Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Firma wurde 1995 gegründet. Als unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft bezweckt sie die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiete der Finanzberatung und Vermögensverwaltung mit Fokussierung auf das Spezialgebiet Schweizer Aktien und Konzentration auf mittlere und kleinere kotierte und neben- oder ausserbörslich gehandelte Gesellschaften. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide des Immobilienfonds werden von der Zurich Invest AG nicht übertragen. Die Zurich Invest AG zeichnet sich durch eine langjährige Erfahrung im Immobilien Portfolio Management aus. Sie ist für das Port- folio Management des gesamten Immobilienbestandes der Zurich Insurance Group in der Schweiz und der Immo- biliengefässe der Zürich Anlagestiftung für institutionelle Kunden mit einem totalen Anlagevolumen von insgesamt über 35 Milliarden Schweizer Franken verantwortlich. Das erfahrene Team bestehend aus über 35 Immobilien- spezialisten verfügt über einen ausgezeichneten Leis- tungsausweis sowie einen hervorragenden Ruf in der Im- mobilienbranche.
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Zürich, übertragen. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung aus. Die genaue Ausführung des Auftrages regelt ein zwischen der Swisscanto Fondsleitung AG und der Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Die Entschädigung der Ver- mögensverwalterin geht zulasten der Fondsleitung. Die Vermögensverwaltung wird bei der ZKB durch Mitarbeiter in Organisationseinheiten ausgeführt, die nicht mit der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten als Depotbank betraut sind. Allgemeine Angaben zur ZKB finden sich in Ziff. 3 dieses Prospekts.
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die zCapital AG („Vermögensverwalter“), mit Sitz in Zug, übertragen. Der Vermögensverwalter verfügt über eine Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen und un- terliegt als solcher in der Schweiz einer Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Die zCapital AG wurde im Xxxx 2008 gegründet und ist ein unabhängiger Vermögensverwalter mit Sitz in Zug. Die Gesellschaft ist als Vermögensverwalter für institutionelle Kunden tätig. Sie besteht aus einem Team mit komplementärem Know How und langjähriger Erfahrung im Bereich der Schweizer Aktien. Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Fondsleitung und dem Vermögensver- walter abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag. Beim Vermögensverwalter handelt es sich nicht um ein mit der Fondsleitung verbundenes Unter- nehmen, so dass insoweit keine Interessenkonflikte vorliegen. Interessenkonflikte können jedoch dadurch entstehen, dass der Vermögensverwalter in der gleichen oder in einer ähnlichen Eigenschaft auch für andere Anlagefonds oder sonstige Dritte als Anlageverwalter bzw. Anlageberater tätig ist und in dieser Funktion eine vergleichbare Anlagestrategie umsetzt. Nach dem Vermögensverwal- tungsvertrag zwischen der Fondsleitung und dem Vermögensverwalter ist der Vermögensverwalter zu einem angemessenen Umgang mit derartigen Interessenkonflikten verpflichtet. zCapital AG Xxxxxxxxxxxxx 00 XX-0000 Xxx
Übertragung der Anlageentscheide. Die Anlageentscheide der Teilvermögen sind an die Basler Kantonalbank (BKB) übertragen. Die BKB ist eine am 1. Ok- tober 1899 gegründete Schweizer Bank. Als Bank unterliegt BKB in der Schweiz der Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Die genaue Ausführung des Delegationsauftrages regelt ein zwischen den Parteien ab- geschlossener Vermögensverwaltungsdelegationsvertrag.