Übertragungen Musterklauseln

Übertragungen. Diese Police kann auf kein anderes Gerät übertragen werden. Für den Fall, dass der versicherte Gegenstand veräußert wird, geht die Police auf den Erwerber nur dann über, wenn der Erwerber ebenfalls Einwohner Deutschlands ist. In diesem Fall ist der Versicherer berechtigt, dem Erwerber das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen (siehe auch Abschnitt 12). Der Erwerber kann das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Police innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird. Die Rechte des Erwerbers nach Abschnitt 11 bleiben davon unberührt.
Übertragungen. Anteile sind (abgesehen von den hierin angegebenen Ausnahmen) frei übertragbar und können schriftlich in einer von der Verwaltungsgesellschaft genehmigten Form übertragen werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Registrierung der Übertragung eines Anteils oder mehrerer Anteile in Fällen ablehnen, in denen es den Anschein hat, dass eine solche Übertragung wahrscheinlich dazu führen würde, dass diese(r) Anteil(e) in das rechtliche oder wirtschaftliche Eigentum einer Person übergeht/übergehen, die kein qualifizierter Inhaber ist oder nach Ansicht der Verwaltungsgesellschaft den Fonds ungünstigen steuerlichen oder aufsichtsbehördlichen Folgen aussetzen würde. Die Verwaltungsgesellschaft kann außerdem die Registrierung einer Anteilsübertragung ablehnen, wenn der vorgesehene Erwerber nicht unmittelbar nach einer solchen Übertragung Inhaber des geltenden Mindestbestandes dieser Anteile wäre oder wenn der Erwerber dem Administrator nicht die zur Verhinderung der Geldwäsche erforderlichen Dokumente bereitstellt. Der Fonds unterliegt im Hinblick auf den Wert der übertragenen Anteile einer irischen Steuer in Höhe des jeweiligen Steuersatzes, sofern er vom Anteilinhaber nicht eine entsprechende gesetzliche Erklärung in vorgeschriebener Form erhalten hat, die bestätigt, dass der Anteilinhaber gemäß der Definition in dem Abschnitt 8 (»Besteuerung«) in Irland weder ansässig ist noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, in welchem Fall ein Steuerabzug erforderlich wäre. Der Fonds behält sich das Recht vor, die Anzahl von Anteilen, die von dem Übertragenden gehalten werden, zu verkaufen, die erforderlich ist, um die entstehende Steuerpflicht zu erfüllen.
Übertragungen. Diese Versicherung kann auf keine andere Person und kein anderes Gerät (ausgenommen hievon Ersatzgeräte, die im Rahmen dieser Versicherung geliefert werden) übertragen werden.
Übertragungen. 4.1. Fleetcor wird die für die Übertragung der Telematik-Daten zwischen den Produkten und dem FLEETCOR CARNET System erforderliche Mobilfunkdienste vermitteln. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Fleetcor von den Leistungen der dritten Partei, die diese Dienstleistung liefert, abhängig ist und daher nicht gewährleisten kann, dass: (I) die Mobilfunkdienste kontinuierlich und überall im Vertragsgebiet verfügbar sind (z. B. aufgrund von Funklöchern oder Änderungen in Bezug auf die Infrastruktur und/oder Technologie des entsprechenden Mobilfunkdienstes sowie der Tatsache, dass diese Anbieter sich das Recht vorbehalten, ihre Dienstleistungen für Wartungsarbeiten, aus Sicherheitsgründen, auf Anweisung befugter Behörden usw. zu unterbrechen); oder (II) die Telematik-Daten in einer bestimmten Geschwindigkeit übertragen werden. AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG PARTEIEN (1) FLEETCOR DEUTSCHLAND GmbH, eingetragen in Deutschland mit Firmensitz in Nürnberg, Anschrift: Xxxxxxxxxxxxx 000 x, 00000 Xxxxxxxx, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer: HRB 98382 vertreten durch Xxxxxxx xx Xxxxx, geschäftsführender Direktor („Fleetcor“); und (2) Firmenname: Anschrift: Registernummer: Vertreten durch: Registriert in: („Kunde“), einzeln als eine Partei und gemeinsam als Parteien bezeichnet. KONTEXT Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FLEETCOR CARNET (AGB) definierten Begriffe, haben die gleiche Bedeutung im vorliegenden Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“). Falls die Bedingungen in den AGB und diesem AVV sich widersprechen, gelten die Bedingungen dieser AVV. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in den AGB, soweit diese sich auf die im Rahmen der AGB geleisteten Dienstleistungen beziehen, unterliegt der Vertrag diesem AVV. Der Zweck dieses AVV ist es, a) die Arbeiten, die im Rahmen des Vertrags von Fleetcor durchzuführen sind, zu beschreiben, b) Artikel 11 (Datenschutz) der geltenden AGB zu ergänzen, c) bestimmte Informationen in diesen AVV aufzunehmen, die gemäß DSGVO enthalten sein müssen. Dieser AVV gilt ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung („Datum des Inkrafttretens“) und bleibt uneingeschränkt in Kraft bis zur Beendigung des Vertrags. Anlage 1 ist Bestandteil dieses AVVs.
Übertragungen. (a) Übertragungen von Geclearten Produkten (i) Geclearte Produkte (mit Ausnahme von SIX SIS Wertpapieren) (ii) Übertragungen von SIX SIS Wertpapieren (b) Kleinste Handelbare Einheit Für Transaktionen mit den Produkten kann, wenn dies in den Emissionsspezifische Bedingungen so festgelegt ist, eine Kleinste Handelbare Einheit gelten; in diesem Fall können die Produkte nur in einem Nominalbetrag, falls es sich um Anleihen und Zertifikate mit Nominalbetrag handelt, oder in einer Anzahl, die nicht unter der Kleinsten Handelbaren Einheit liegt, falls es sich um Zertifikatseinheiten handelt, und gemäß den Maßgeblichen Regeln, falls es sich um Geclearte Produkte handelt, übertragen werden.
Übertragungen. (a) Übertragungen von Geclearten Produkten (i) Clearing Produkte (mit Ausnahme von SIX SIS Wertpapieren) (ii) Übertragungen von SIX SIS Wertpapieren (b) Kleinste Handelbare Einheit
Übertragungen. VERWENDUNGS- ZWECK:
Übertragungen. Diese Vereinbarung ist nicht übertragbar, nicht verkäuflich und darf keiner anderen Partei zugewiesen werden. Sie nur geändert werden wenn Änderungen in schriftlicher Form von allen Partien unterzeichnet werden. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen einzuhalten: Stuteneigentümer: Unterschrift: X Datum: Adresse: Stadt/Staat/PLZ: Telefon: (1): (2): (Mobil): E-Mail Adresse: Hengstbesitzer Unterschrift: _ Datum: Kontoinhaber: Xxxxxx Xxxxx IBAN: DE 46 2515 2375 0045 0149 09 BIC: NOLAD21WAL Bank: Kreissparkasse Walsrode Ich erkläre mich damit einverstanden dass meine Kreditkarte mit allen oben ausgewählten Gebühren belastet wird. Visa Master Card American Express Name des Karteninhabers: Rechnungsadresse: Kartennummer: gültig bis:
Übertragungen. Die Übertragung („Schuldnerwechsel“) eines Fernsprech- (POTS) oder ISDN-Anschlusses wird ausschließlich durch den Endkunden bei A1 Telekom Austria eingeleitet. A1 Telekom Austria informiert den neuen Endkunden über ein bestehendes ADSL-Zugangsservice und den bestehenden Internet Access des jeweiligen Providers. Wünscht der neue Endkunde eine Übertragung sämtlicher Services, führt A1 Telekom Austria eine diesbezügliche „Gesamtübertragung“ durch und informiert ISP/VoB-only Vertragspartner darüber mit folgenden Daten: - Name des alten Endkunden - Name des neuen Endkunden - Teilnehmeranschluss des Endkunden - Datum der Übertragung - Rückrufnummer des neuen Endkunden - Zeitliche Erreichbarkeit des neuen Endkunden Analoges gilt bei gewünschter Übertragung von naked DSL Residential/Business, Best- Effort naked DSL, SDSL (jeweils mit oder ohne VoB-Option) und VoB-only. Der ISP/VoB- only Vertragspartner übermittelt die genannten Informationen über das Web-Frontend oder SOAP an A1 Telekom Austria. Für die Begründung eines Vertrages mit dem neuen Endkunden über die „Internet Access Services“ ist der ISP/VoB-only Vertragspartner verantwortlich. Bei Übertragung von naked DSL Residential/Business, Best-Effort naked DSL, SDSL und VoB-only (jeweils mit oder ohne VoB-Option) gilt insbesondere Punkt 6 des Allgemeinen Teils.
Übertragungen. Eine einzelne Lizenz darf nicht geteilt oder auf mehreren COMPUTERN gleichzeitig verwendet wer- den.Die SOFTWARE darf nur auf einem einzelnen COMPUTER, wie in diesem EULA dargelegt, ver- wendet werden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die erworbene Kopie der SOFTWARE unter Übergabe des Lizenz- scheins und der Anwendungsdokumentation Dritten dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien der SOFTWARE zurück. In diesem Fall wird er die Nutzung der SOFTWARE vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien der SOFTWARE von seinen COMPUTERN entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder dem Lizenzgeber übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung des Lizenz- gebers wird der Lizenznehmer ihm die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schrift- lich bestätigen oder ihm gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Sofern die SOFTWARE ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen der SOFTWARE sowie den Lizenzstecker (Dongle) umfassen. Die Übertragung darf nicht als indirekte Übertragung, bei- spielsweise als Kommissionsgeschäft, erfolgen. Der Lizenznehmer wird mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechteeinräumung gemäß diesem EULA vereinbaren. Der Lizenz- nehmer ist weiter verpflichtet, dem Lizenzgeber den Namen und die vollständige Adresse des End- benutzers, dem die SOFTWARE überlassen wird, mitzuteilen.