Abgrenzungen. Eingriffe in die IT-Umgebung des Kunden (Hardware / Software / Netzwerk) werden von TA-Mitarbeitern nicht bzw. nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und unter Haftungsausschluss durchgeführt. Kundenseitige Änderungen, Updates, Upgrades, Versionswechsel etc. des Betriebs- oder Netzwerksystems oder Änderungen an einer Hardwarekonfiguration, die Aktivitäten von TA notwendig machen, werden von TA nach Aufwand verrechnet. Können die von TA zu erbringenden Leistungen aufgrund fehlender Vorleistungen oder Mitwirkungen des Kunden nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden, schuldet der Kunde die Vergütung des dadurch verursachten zusätzlichen Aufwandes durch TA. TA haftet nicht für Schäden, die auf die IT-Umgebung des Kunden (Hardware / Software / Netzwerk) zurückzuführen sind. Falls dadurch Interventionen durch TA notwendig werden, erfolgen diese gegen Verrechnung des Aufwandes gemäss TA Dienstleistungskatalog.
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Samples: Software Service Lease Agreement, Software License and Maintenance Agreement, Software License and Maintenance Agreement