Common use of Abnahme Clause in Contracts

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen 10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail eMail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen 10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine 6.1 EDV-Beratung Fentler kann Teilleistungen zur Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 Die Abnahme vorlegen (Teilabnahmen). Hierzu gehören: in sich abgeschlossene Phasen zur Erfüllung der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt spezifizierten Leistungen, in unseren Geschäftsräumensich abgeschlossene und somit funktionsfähige Teile, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail in sich abgeschlossene Dokumente oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb Teile von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmtDokumenten. 10.2 6.2 Der Kunde wird jede Abnahme (auch Teilabnahme) der von EDV- Beratung Fentler erbrachten Leistungen unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfendurchführen. EDV- Beratung Xxxxxxx ist berechtigt, an jeder Abnahme teilzunehmen. 10.3 Entspricht 6.3 Die Abnahmefrist beträgt längstens 14 Kalendertage und beginnt, sobald EDV-Beratung Fentler die geschuldete Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt dem Kunden zur Abnahme (oder Teilabnahme) bereitstellt. Falls der Kunde unverzüglich innerhalb der Abnahmefrist schriftlich die Abnahme. 10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldetgerügt hat, gilt die Leistung als abgenommen 10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass . Sobald der Kunde die Leistung Leistungen in Gebrauch nimmt ohne irgendeiner Weise produktiv einsetzt, gelten diese als abgenommen. Sollten sich während des Abnahmeverfahrens nicht unwesentliche Mängel herausstellen, hat der Kunde hierüber EDV-Beratung Xxxxxxx unverzüglich schriftlich zu erklärenunterrichten und EDV-Beratung Fentler Gelegenheit zu geben, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungennoch vor Abschluss des Abnahmeverfahrens zu beseitigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 (1) Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns Fertigstellung die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen vertraglichen Vereinbarungen überprüfen. 10.3 . Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und Xxxxxxxxxxx dem festgelegten Umfang sowie etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern Vertragsparteien darüber hinaus vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, so erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich das Werk als abgenommen. Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht die AbnahmeAbnahme zu verweigern. 10.4 (2) Erklärt der Kunde sechs zwei Wochen nach Abschluss der Installation durch uns Übergabe die Abnahme nicht und hat daher er in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldetan Xxxxxxxxxxx mitgeteilt, so gilt die Leistung das Werk nach Ablauf dieser zwei Wochen als abgenommen 10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 Treten (3) Als Abnahme gilt auch die Ingebrauchnahme des Werkes. (4) Unmittelbar nach einer förmlichen Abnahme – sofern eine solche vereinbart wurde – fertigen die Vertragsparteien ein Protokoll an, das die Übereinstimmung mit den Abnahmekriterien bestätigt. Eine Liste mit den bei der Abnahme festgestellten Fehlern wird beigefügt, Abnahmeprotokoll und Fehlerliste müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden. (5) Werden während der Prüfung Abnahme durch den Kunden Mängel auffestgestellt, werden so wird der Auftragnehmer diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und beseitigen. Gelingt die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann Mängelbeseitigung auch nach zweimaliger Fristsetzung durch den vorstehenden BedingungenKunden nicht, kann dieser die in Paragraph 11 (3) beschriebenen Rechte geltend machen.

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Samples: Werkvertrag

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendesFolgendes: 10.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes Anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machenin Kenntnis setzen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit stehtbereitsteht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. 10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages Auftrags eine Abnahme notwendig notwendig, gilt folgendes: 10.1 9.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts nicht etwas anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt.nach 10.2 9.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 9.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 9.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. 10.5 9.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 9.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung Mel- dung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit abnah- mebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche Wo- che nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung Rech- nung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft Abnah- mebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen Spezifikatio- nen überprüfen. 10.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen Spezifikatio- nen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern Vertragspart- nern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation Instal- lation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen 10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Samples: General Terms and Conditions

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes Anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. 10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung für mehr als drei Wochen in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages Auftrags eine Abnahme notwendig notwendig, gilt folgendes: 10.1 12.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts nicht etwas anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machenma- chen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit stehtbereitsteht. Der Kunde kommt mit der Abnahme Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt ab- holt und dabei abnimmt. 10.2 12.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 12.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten ver- einbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 12.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. 10.5 12.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich erheb- lich herabgesetzt sei. 10.6 12.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel Män- gel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail Email oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand Auftragsge- genstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft Abnah- mebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. 10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Samples: General Terms and Conditions

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 11.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt am vertraglich vorgesehenen Aufstellungsort der Leistung, sofern nichts Anderes vereinbart ist. Erfolgt die Leistung in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden wir dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmtbereitsteht. 10.2 11.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 11.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 11.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. 10.5 11.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 11.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden wesentliche abnahmehinderliche Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 9.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail eMail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 9.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 9.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 9.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen 10.5 9.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 9.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 9.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail eMail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 9.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 9.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 9.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen 10.5 9.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 9.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.. Stand: 01.2019 Seite 4 von 7

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Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail eMail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft Abnah- mebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. 10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung Lei- stung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. 10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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Abnahme. Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes: 10.1 Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden nach unserer Xxxx fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand bei uns abholt und dabei abnimmt. 10.2 Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. 10.3 Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme. 10.4 Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen. 10.5 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung für mehr als drei Wochen in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 10.6 Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

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