Abwehrklausel Musterklauseln

Abwehrklausel. Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten die vorliegenden Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Abwehrklausel. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Xxxxxxxx formularmäßigen Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
Abwehrklausel. Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Abwehrklausel. Es gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Etwaige Geschäftsbedingungen des Anwenders werden nicht Vertragsgegenstand.
Abwehrklausel. Soweit nicht ausdrücklich abweichend in Textform vereinbart, gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Regelungen, insbesondere AGB des Kunden, werden nicht Vertragsbestanteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Abwehrklausel. Im Falle der bietereigenen AGB werden diese nicht Vertragsbestandteil. Es gelten ausschließlich die AGB des Auftraggebers.
Abwehrklausel. Im Fall von Widersprüchen haben die Bestimmungen dieses Projektvertrags Vorrang vor denen seiner Anlagen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien und ihrer Gesellschafter, deren (ergänzende) Geltung nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag bestimmt wird, sind ausgeschlossen, auch wenn in Angeboten oder Annahmeerklärungen zu solchen Angeboten oder ähnlichen Erklärungen auf deren Geltung hingewiesen wird.
Abwehrklausel. Soweit nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen ist, gelten ausschließlich die AGB der Firma. Andere Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Firma ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Abwehrklausel. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen, insbesondere nachträgliche Vertragswünsche, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringen.
Abwehrklausel a) Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verkaufsbedingungen des Lieferanten wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie für jeden einzelnen Vertrag schriftlich durch uns bestätigt werden. Soweit wir für einen einzelnen Vertrag Abänderungen unserer EKB zustimmen, gilt dies nicht für zukünftige Verträge, selbst wenn sie den gleichen Liefergegenstand oder Lieferungsumfang betreffen.