Administrationsstelle Musterklauseln

Administrationsstelle. Wie in Anhang A angegeben hat die Verwaltungsgesellschaft die Fondsadministrationsfunktionen entweder an RBC Investor Services Bank S.A. oder an BNP Paribas Fund Administration Services (Ireland) Limited übertragen. RBC Investor Services Bank S.A verfügt über die Genehmigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, für kollektive Kapitalanlagen Fondsadministrationsleistungen zu erbringen. BNP Paribas Fund Administration Services (Ireland) Limited verfügt über die Genehmigung der irischen Zentralbank, für kollektive Kapitalanlagen Fondsadministrationsleistungen zu erbringen. Die Administrationsstelle übernimmt die allgemeine administrative Verantwortung, die sich gemäß den Vorschriften des liechtensteinischen Rechts in Verbindung mit dem Fondsmanagement ergibt. Hierzu gehören die Rechnungslegung für den Fonds, die Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil, Teilfonds und Klasse, der Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Entstehung von Gebühren und Aufwendungen, die Berechnung des Jahresüberschusses und der Dividenden; die Zahlung von Gebühren, Aufwendungen und Dividenden; die Jahres- und Halbjahresberichte sowie die Erbringung anderer Leistungen gemäß dem Vertrag über administrative Leistungen zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Administrationsstelle. Die Verwaltungsgesellschaft trägt die Verantwortung für die Erfüllung der allgemeinen administrativen Verpflichtungen, die sich in Verbindung mit dem Fondsmanagement ergeben und durch liechtensteinisches Recht vorgeschrieben sind. Die Administrationsstelle ist weder direkt noch indirekt an den Geschäftsangelegenheiten, der Organisation, dem Sponsoring oder der Verwaltung des Fonds beteiligt und ist ausschließlich verantwortlich und haftbar für die Administrationsleistungen, die sie gemäß Administrationsvertrag für den Manager und den Fonds erbringt. Die Administrationsstelle ist nicht an Entscheidungsprozessen des Fonds beteiligt. Die Administrationsstelle ist ein Dienstleister des Fonds und weder verantwortlich für die Erstellung dieses Dokuments noch für die Aktivitäten des Fonds und übernimmt daher keine Verantwortung für Informationen in diesem Dokument, außer der Beschreibung der Administrationsstelle.
Administrationsstelle. Soweit Anhang A keine anders lautenden Angaben enthält hat die Verwaltungsgesellschaft die Fondsadministrationsfunktionen an LGT Financial Services Ltd., Xxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxx, Xxxxxxxxxxxxx übertragen. Die Administrationsstelle übernimmt die allgemeine administrative Verantwortung, die sich gemäß den Vorschriften des liechtensteinischen Rechts in Verbindung mit dem Fondsmanagement ergibt. Hierzu gehören die Rechnungslegung für den Fonds, die Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil, Teilfonds und Klasse, der Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Entstehung von Gebühren und Aufwendungen, die Berechnung des Jahresüberschusses und der Dividenden; die Zahlung von Gebühren, Aufwendungen und Dividenden; die Jahres- und Halbjahresberichte sowie die Erbringung anderer Leistungen gemäß dem Vertrag über administrative Leistungen zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Administrationsstelle.

Related to Administrationsstelle

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.