Allgemeine Bestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Allgemeine Bestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen SOLIDpower und dem Käufer und/oder dieser Verkaufsbedingungen und etwaiger Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. 2. Zur Wahrung der in diesen Verkaufsbedingungen vorgeschriebenen Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder E-Mail. 3. Der Käufer darf seine Ansprüche gegen SOLIDpower - mit Ausnahme von Geldansprüchen - nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abtreten. 4. Sollte eine Bestimmung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen SOLIDpower und dem Käufer und/oder dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. SOLIDpower und der Käufer verpflichten sich in diesem Fall, die nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SOLIDpower und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 6. Alleiniger und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Aachen. SOLIDpower ist jedoch berechtigt, den Käufer auch vor jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu verklagen.
Allgemeine Bestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Sofern in diesen Bedingungen die Schriftform gefordert ist, gilt diese auch durch die Textform (z. B. E-Mail) gewahrt. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder wer- den, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirk- same Bestimmung durch eine gültige, durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt im Falle von Regelungslücken entsprechend. 3. Die vorliegenden Bedingungen und die Liefer- und Leistungsverhältnisse zwischen HTD und dem Lieferanten sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen oder ihrer Durchführung unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regelungen und unter Aus- schluss des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf / CISG − Convention on Contracts for the International Sale of Goods. 4. Örtlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus/im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingun- gen und den Liefer- und Leistungsverhältnissen zwischen HTD und dem Lieferanten ist der Sitz von HTD, sofern und soweit nicht gesetzlich etwas anderes zwingend vorgeschrieben oder vorrangig zwischen den Parteien vereinbart ist. 5. Abweichend von den vorstehenden Regelungen sind beide Parteien wahlweise berechtigt, die an- dere Partei an deren jeweiligem Sitz zu verklagen.
Allgemeine Bestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 14.1 Sollten einzelne Teile dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. 14.2 Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes bewirkt wird. 14.3 Ist der Lieferant Xxxxxxxx i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der jeweiligen Eimermacher-Gesellschaft, mit der der Vertrag abgeschlossen worden ist. Xxxxxxxxxxx ist jedoch berechtigt, den Lieferanten an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. 14.4 Für diese Einkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Stand: 11/2023 Terms and Conditions of Purchase for Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH & Co. KG and affiliates registered in Germany 1 General terms 1.1 These Terms and Conditions of Purchase for Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH & Co. KG and affiliates, as defined in Section 15 et seq. of the German Stock Corporate Act [AktG], registered in Germany form an integral part of contracts for sales and services concluded between the supplier of goods or service provider (hereinafter referred to as the Supplier) and Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH & Co. KG and affiliates registered in Germany (hereinafter referred to as Eimermacher or an Eimermacher Company). 1.2 Eimermacher places orders exclusively on the basis of these Terms and Conditions of Purchase. Any deviating terms and conditions, sales conditions, delivery terms or other conditions from the Supplier only form an integral part of the contract where agreed to in writing by Xxxxxxxxxxx. The above consent requirement applies in every scenario, including in cases where the Supplier refers to its T&Cs in the order confirmation and Xxxxxxxxxxx does not explicitly object to their validity. 1.3 These Terms and Conditions of Purchase only apply if the Supplier is a trader (Section 14 of the German Civil Code [BGB]), a legal entity under public law or a special fund under public law. 1.4 Any declarations or notifications of significant legal relevance made by the Supplier in relation to the contract ...
Allgemeine Bestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand. 14.1 Sollten einzelne Teile dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. 14.2 Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes bewirkt wird. 14.3 Ist der Lieferant Xxxxxxxx i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der jeweiligen Eimermacher-Gesellschaft, mit der der Vertrag abgeschlossen worden ist. Xxxxxxxxxxx ist jedoch berechtigt, den Lieferanten an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. 14.4 Für diese Einkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht. Stand: 11/2023 Terms and Conditions of Purchase for Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH & Co. KG and affiliates registered in Germany

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