Allgemeine Grundsätze. Die Vertragsstaaten gestatten der Internationalen Betreibergesellschaft die Einsetzung und Veröffentlichung von Mechanismen zur Vergabe von Kapazitäten sowohl an Gesellschafter und Dritte auf transparenter und diskriminierungsfreier Grundlage zur Umsetzung unter anderem folgender Ziele:
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