Allgemeine Regelungen. 12.1. Erfüllungsort für alle im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäfts- partner bestehenden Ansprüche ist der Sitz der Hauptver- waltung von Libri in Hamburg. Ziff. 3.3 dieser LZB bleibt unberührt. 12.2. Libri kann diese LZB und weitere, den Vertragsgegen- stand betreffende und allgemein gültige Regelungen, insbe- sondere die Remissionsbedingungen, sowie Bedingungen der zwischen Libri und dem Geschäftspartner vereinbarten ge- sonderten Produkt- und Dienstleistungsverträge jederzeit ändern. Eine Änderung kann dadurch erfolgen, dass Libri dem Geschäftspartner die geänderten Vertragsbedingungen mindestens zwei (2) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilt. Wenn der Geschäftspartner den geänder- ten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wo- chen nach Empfang der Mitteilung ausdrücklich wider- spricht, gelten diese als angenommen. Libri wird den Geschäftspartner zusammen mit der Mitteilung der geänder- ten Vertragsbedingungen auf die Bedeutung der Zweiwo- chenfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Geschäftspartner einer Ände- rung der Vertragsbedingungen innerhalb der genannten Frist, ist Libri berechtigt, die entsprechende Vertragsbezie- hung zu dem Geschäftspartner ganz oder teilweise mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen. Bis zum Wirksam- werden der Kündigung gelten die entsprechenden Vertrags- bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort. Für die Ände- rung der Transportpreisliste i.S.v. Ziffer 3.3 sowie der Remissionsbedingungen i.S.v. Ziffer 4 gilt, dass die jeweils aktuelle Fassung der Transportpreisliste und der Remissions- bedingungen mit ihrem Wirkungsbeginn in Kraft tritt und für die Leistungen von Libri maßgeblich ist, die seit Wirkungsbe- ginn der aktuellen Transportpreisliste und der aktuellen Remissionsbedingungen vom Geschäftspartner beauftragt wurden. 12.3. Soweit nicht eine strengere Form in diesen LZB aus- drücklich vorgeschrieben ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Geschäftspartner gegenüber Libri abgegeben werden, insbe- sondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen sowie die Erklärung von Rücktritt oder Minderung, zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 12.4. Die Textform im Sinne dieser LZB umfasst auch E-Mail. Soweit der Funktionsumfang eines von Libri bereitgestellten Kundenportals, für das sich der Geschäftspartner registriert hat, die Abgabe online vermittelter digitaler Erklärungen durch den Geschäftspartner oder durch Libri im Hinblick auf Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Libri an den 12.5. Erklärungen per E-Mail sind nur dann wirksam, wenn sie an die Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gesendet werden. Libri kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Geschäftspartner ändern, wobei eine Mitteilung per E-Mail ausreichend ist. Libri ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Geschäfts- partner binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Ände- rung mitzuteilen. Forderungen des Geschäftspartners gegen Libri im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwi- schen Libri und dem Geschäftspartner können vom Ge- schäftspartner nicht an Dritte abgetreten werden. 12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirk- sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser LZB abgeschlossenen Einzelverträge im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaft- lichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspar- teien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, so- weit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine Nichtausübung von Rechten seitens Libri – auch auf längere Zeit – berechtigt den Geschäftspartner nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch Libri oder auf Verwir- kung zu berufen. 12.7. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unter- liegen die Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Ge- schäftspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Bestimmungen, insbesondere des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 und damit zusammenhängende Vereinbarungen. 12.8. Für alle im Zusammenhang mit der Abwicklung der Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäftspartner stehende Streitigkeiten ist Hamburg ausschließlicher Gerichts- stand. Hiervon unberührt ist das Recht, einstweiligen Rechts- schutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zustän- digen Gerichten zu beantragen.
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Allgemeine Regelungen. 12.11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der TÜV Rheinland Cert GmbH alle für den zu zertifizierenden Standard erforderlichen Informationen zuzustellen. Erfüllungsort für Dies kann durch das ausgefüllte Formular "Kundenselbstauskunft" erfolgen.
1.2 Der Auftraggeber stellt vor dem Audit der Zertifizierungsstelle alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Dies können insbesondere sein: Handbuch Zuordnungsmatrix (Normkapitel zur Management System Dokumentation des Unternehmens) Organisationsplan / Organigramm Darstellung der Prozesse und Prozessbeziehungen - Liste der gelenkten Vorga- bedokumente Liste der behördlichen und gesetzlichen Anforderungen Sonstige Dokumente, die im Zusammenhang mit Angebot erwähnt werden
1.3 Der Auftraggeber und die TÜV Rheinland Cert GmbH können ein Voraudit vereinbaren, dessen Umfang einvernehmlich abgestimmt werden kann.
1.4 Beim Audit im Unternehmen wird die Wirksamkeit des eingeführten Management- systems überprüft. Das Unternehmen weist beim Audit die praktische Anwendung seiner dokumentierten Verfahren nach. Nicht erfüllte Standards oder nicht erfüllte Normenforderungen werden in Abweichungsberichten dokumentiert, für die das Unternehmen Korrekturmaßnahmen vorsehen muss.
1.5 Nach Beendigung des Audits wird der Auftraggeber in einem Abschlussgespräch über das Auditergebnis unterrichtet. Das Ergebnis wird später in einem Auditbe- richt dokumentiert. Abweichungen werden dokumentiert und können soweit dies aufgrund der Ergebnisse notwendig ist, zu einem Nachaudit (d.h. eine erneute Überprüfung vor Ort) oder zur Einreichung neuer Unterlagen führen. Über den Rechtsbeziehungen zwischen Libri und Umfang des Nachaudits entscheidet der Auditleiter. Beim Nachaudit werden aus- schließlich die von der Abweichung betroffenen Standard- oder Normenforderun- gen auditiert.
1.6 Das/die Zertifikate wird/werden von der TÜV Rheinland Cert GmbH nach positiver Prüfung der Dokumentation des Zertifizierungsverfahrens erteilt. Die Zertifikate werden dem Geschäfts- partner bestehenden Ansprüche ist Auftraggeber zugestellt. Das Zertifikat wird nur erteilt, wenn alle Ab- weichungen behoben sind. Das Zertifikat wird für den festgelegten Zeitraum aus- gestellt.
1.7 Zur Aufrechterhaltung der Sitz Gültigkeit des Zertifikates sind in Abhängigkeit vom jeweiligen Standard bzw. der Hauptver- waltung von Libri in Hamburg. Ziff. 3.3 dieser LZB bleibt unberührt.
12.2. Libri kann diese LZB und weitere, den Vertragsgegen- stand betreffende und allgemein gültige Regelungen, insbe- sondere die Remissionsbedingungen, sowie Bedingungen der zwischen Libri und dem Geschäftspartner vereinbarten ge- sonderten Produkt- und Dienstleistungsverträge jederzeit ändern. Eine Änderung kann dadurch erfolgen, dass Libri dem Geschäftspartner die geänderten Vertragsbedingungen mindestens zwei (2) Wochen jeweiligen Norm Überwachungsaudits vor deren Inkrafttreten in Textform mitteiltOrt durch- zuführen. Wenn das Überwachungsverfahren nicht inkl. einer positiven Entschei- dung zum Fortbestand durch die Zertifizierungsstelle abgeschlossen ist, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Alle ausgestellten Zertifikatsexemplare müssen in diesem Fall an die Zertifizierungsstelle zurückgeschickt werden.
1.8 Beim Überwachungsaudit werden mindestens die wesentlichen Standard- bzw. Normforderungen geprüft. Außerdem werden die ordnungsgemäße Nutzung des Zertifikates (und ggf. des Zertifizierungszeichens) und Beanstandungen bezüglich des Managementsystems sowie die Wirksamkeit der Geschäftspartner Korrekturmaßnahmen zu den geänder- ten Vertragsbedingungen nicht innerhalb Abweichungen aus den vorherigen Audits bewertet. Nach jedem Überwachung- saudit erhält der Auftraggeber einen Bericht.
1.9 Bei Überwachungs- und Wiederholungsaudits oder zu einem eigens angesetzten Termin sind Erweiterungen des geographischen (z. B. zusätzliche Niederlassun- gen) und fachlichen (z. B. zusätzliche Produkte) Geltungsbereiches sowie Ergän- zungen von zwei Normnachweisen möglich. Der Aufwand richtet sich nach dem Erwei- terungsumfang, der vor dem Audit vom Unternehmen eindeutig zu definieren ist.
1.10 Sollten sich im Laufe der Vertragslaufzeit Änderungen bei den Verfahrensvoraus- setzungen (2z.B. Unternehmensdaten, Akkreditierungsanforderungen) Wo- chen nach Empfang ergeben, so sind diese Änderungen entsprechend in den Verfahren zu berücksichtigen und der Mitteilung ausdrücklich wider- spricht, gelten Vertragspartner ist umgehend zu informieren. Dies gilt auch für daraus ggf. resul- tierende notwendige Änderungen des Zertifizierungsaufwands.
1.11 Integrierte Managementsysteme verschiedener Standards und Nachweisforderun- gen können in einem Kombiverfahren zertifiziert werden. Entsprechend der betei- ligten Nachweisforderungen werden diese als angenommen. Libri wird den Geschäftspartner zusammen mit der Mitteilung der geänder- ten Vertragsbedingungen auf die Bedeutung der Zweiwo- chenfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Geschäftspartner einer Ände- rung der Vertragsbedingungen innerhalb der genannten Frist, ist Libri berechtigtindividuell angeboten.
1.12 Kosten, die entsprechende Vertragsbezie- hung zu dem Geschäftspartner ganz durch Mehraufwand aufgrund eines außerplanmäßigen Audits oder teilweise mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen. Bis zum Wirksam- werden der Kündigung gelten die entsprechenden Vertrags- bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort. Für die Ände- rung der Transportpreisliste i.S.v. Ziffer 3.3 Nachaudits sowie der Remissionsbedingungen i.S.vVerifizierung von Korrekturmaßnahmen zur Behebung von Abweichungen aus dem vorangegangenen Audit entstehen, sind vom Auftragge- ber zu tragen und werden diesem nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ziffer 4 gilt, dass die jeweils aktuelle Fassung der Transportpreisliste und der Remissions- bedingungen mit ihrem Wirkungsbeginn in Kraft tritt und Dies gilt auch für die Leistungen von Libri maßgeblich istKosten, die seit Wirkungsbe- ginn durch ein kurzfristig angekündigtes außerordentliches Audit gemäß Ziffer 1.4 der aktuellen Transportpreisliste und der aktuellen Remissionsbedingungen vom Geschäftspartner beauftragt wurden.
12.3. Soweit nicht eine strengere Form in diesen LZB aus- drücklich vorgeschrieben ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Geschäftspartner gegenüber Libri abgegeben werden, insbe- sondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen sowie die Erklärung von Rücktritt oder Minderung, zu ihrer Wirksamkeit der TextformBesonderen Zertifizierungsbedingungen entstehen.
12.4. Die Textform im Sinne dieser LZB umfasst auch E-Mail. Soweit der Funktionsumfang eines von Libri bereitgestellten Kundenportals, für das sich der Geschäftspartner registriert hat, die Abgabe online vermittelter digitaler Erklärungen durch den Geschäftspartner oder durch Libri im Hinblick auf Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Libri an den
12.5. Erklärungen per E-Mail sind nur dann wirksam, wenn sie an die Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gesendet werden. Libri kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Geschäftspartner ändern, wobei eine Mitteilung per E-Mail ausreichend ist. Libri ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Geschäfts- partner binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Ände- rung mitzuteilen. Forderungen des Geschäftspartners gegen Libri im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwi- schen Libri und dem Geschäftspartner können vom Ge- schäftspartner nicht an Dritte abgetreten werden.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirk- sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser LZB abgeschlossenen Einzelverträge im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaft- lichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspar- teien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, so- weit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine Nichtausübung von Rechten seitens Libri – auch auf längere Zeit – berechtigt den Geschäftspartner nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch Libri oder auf Verwir- kung zu berufen.
12.7. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unter- liegen die Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Ge- schäftspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Bestimmungen, insbesondere des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 und damit zusammenhängende Vereinbarungen.
12.8. Für alle im Zusammenhang mit der Abwicklung der Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäftspartner stehende Streitigkeiten ist Hamburg ausschließlicher Gerichts- stand. Hiervon unberührt ist das Recht, einstweiligen Rechts- schutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zustän- digen Gerichten zu beantragen.
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Samples: Zertifizierungsbedingungen
Allgemeine Regelungen. 12.113 Vergütung, Zahlungen
13.1 Die Überlassungsvergütung wird nach erfolgter Lieferung fällig.
13.2 Alle Unterstützungsleistungen (insb. Erfüllungsort für alle Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Um- stellung der Altdaten, Einweisung, Schulung oder Beratung) werden nach Aufwand vergütet, soweit nichts anderes verein- bart ist. Bei Vergütung nach Aufwand richten sich Stundensät- ze, Reisekosten und Nebenkosten nach den im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäfts- partner bestehenden Ansprüche ist Vertrag ver- einbarten Sätzen bzw. wenn dort nichts vereinbart ist, nach der Sitz der Hauptver- waltung jeweils gültigen Preisliste von Libri in Hamburgemotive. Ziff. 3.3 dieser LZB bleibt unberührt.emotive kann mo- natlich abrechnen.
12.2. Libri kann diese LZB und weitere, den Vertragsgegen- stand betreffende und allgemein gültige Regelungen, insbe- sondere die Remissionsbedingungen, sowie Bedingungen der zwischen Libri und dem Geschäftspartner vereinbarten ge- sonderten Produkt- und Dienstleistungsverträge jederzeit ändern. Eine Änderung kann dadurch erfolgen, dass Libri dem Geschäftspartner die geänderten Vertragsbedingungen mindestens zwei (2) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilt. Wenn der Geschäftspartner den geänder- ten Vertragsbedingungen nicht 13.3 Zahlungen sind innerhalb von zwei (2) Wo- chen 30 Tagen nach Empfang Rechnungsstel- lung ohne Abzug zu leisten.
13.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Mitteilung ausdrücklich wider- sprichtgesetzlichen Mehr- wertsteuer.
13.5 Das Recht des Kunden zur Nutzung der Programme ruht, gelten diese wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.
14.1 Soweit eine Ursache, die emotive nicht zu vertreten hat, ein- schließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung be- einträchtigt, kann emotive eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund ei- ner Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann emotive auch die Vergütung des emotive entstehenden Mehr- aufwands verlangen.
14.2 Kommt emotive mehr als angenommen30 Tage in Verzug, kann der Kunde von diesem Zeitpunkt an für jede weitere Woche eine Ver- tragsstrafe von 0,5 % des Wertes derjenigen Leistungen ver- langen, die nicht zweckdienlich genutzt werden können, höchstens jedoch 5 % des Auftragswertes. Libri wird den Geschäftspartner zusammen Bei Verzug mit der Mitteilung Lieferung einer weiterentwickelten Version im Rahmen der geänder- ten Vertragsbedingungen Pflege (§ 7) wird die dann geschuldete jährliche Pflegepau- schale als Auftragswert angesetzt.
15.1 Der Kunde wird emotive auf die Bedeutung der Zweiwo- chenfrist Wunsch Fernbetreuung (Ferndi- agnose und die Möglichkeit -korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit dies technisch machbar ist. Der Kunde wird dafür in Abstimmung mit emotive einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf Kosten des Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Geschäftspartner einer Ände- rung der Vertragsbedingungen innerhalb der genannten FristKunden zur Verfü- gung stellen, ist Libri berechtigt, die entsprechende Vertragsbezie- hung zu dem Geschäftspartner ganz oder teilweise mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen. Bis zum Wirksam- werden der Kündigung gelten die entsprechenden Vertrags- bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort. Für die Ände- rung der Transportpreisliste i.S.v. Ziffer 3.3 sowie der Remissionsbedingungen i.S.v. Ziffer 4 gilt, so dass die jeweils aktuelle Fassung der Transportpreisliste und der Remissions- bedingungen mit ihrem Wirkungsbeginn in Kraft tritt und für die Leistungen von Libri maßgeblich ist, die seit Wirkungsbe- ginn der aktuellen Transportpreisliste und der aktuellen Remissionsbedingungen vom Geschäftspartner beauftragt wurden.
12.3. Soweit nicht eine strengere Form in diesen LZB aus- drücklich vorgeschrieben ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Geschäftspartner gegenüber Libri abgegeben werden, insbe- sondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen sowie die Erklärung von Rücktritt oder Minderung, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.4. Die Textform im Sinne dieser LZB umfasst auch E-Mail. Soweit der Funktionsumfang eines von Libri bereitgestellten Kundenportals, für das sich der Geschäftspartner registriert hat, die Abgabe online vermittelter digitaler Erklärungen durch den Geschäftspartner oder durch Libri im Hinblick auf Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Libri an den
12.5. Erklärungen per E-Mail sind nur dann wirksam, wenn sie an die Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gesendet werden. Libri kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Geschäftspartner ändern, wobei eine Mitteilung per E-Mail ausreichend ist. Libri ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Geschäfts- partner binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Ände- rung mitzuteilen. Forderungen des Geschäftspartners gegen Libri im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwi- schen Libri und dem Geschäftspartner können vom Ge- schäftspartner nicht an Dritte abgetreten werden.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirk- sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser LZB abgeschlossenen Einzelverträge im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaft- lichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspar- teien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, so- weit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine Nichtausübung von Rechten seitens Libri – auch auf längere Zeit – berechtigt den Geschäftspartner nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch Libri oder auf Verwir- kung zu berufen.
12.7Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unter- liegen trägt der Kunde die Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Ge- schäftspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Bestimmungen, insbesondere des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 und damit zusammenhängende Vereinbarungenanfallenden Leitungskosten.
12.815.2 Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens emotive erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerpro- fil/Kennwort. Für Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. emotive wird den Kunden über die durchge- führten Maßnahmen informieren.
15.3 Ermöglicht der Kunde Fernbetreuung nicht, erstattet er emoti- ve den dadurch verursachten Mehraufwand, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln bzw. Fehlern.
15.4 Wenn Daten zum Zwecke der Fehlersuche oder der Restaurie- rung an emotive übertragen werden, wird emotive alle techni- schen und organisatorischen Maßnahmen im eigenen Bereich einhalten, die der Kunde seinerseits gemäß § 9 Bundesdaten- schutzgesetz zu treffen hat. Einzelheiten werden auf Wunsch des Kunden gesondert vereinbart.
16.1 Treten bei vertragsgemäßer Benutzung der Programme Män- gel auf, hat der Kunde diese in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Infor- mationen zu melden, und zwar auf Verlangen von emotive schriftlich.
16.2 Voraussetzung für alle Ansprüche gegen emotive ist, dass der Mangel reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann.
16.3 Der Kunde hat emotive im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insb. auf Wunsch von emotive das Programm, wie es bei Auftreten des Mangels benutzt wurde, zu übersenden und Maschinenzeit zur Verfü- gung zu stellen sowie Korrekturmaßnahmen oder Ersatzliefe- rungen, die emotive bereitstellt, einzuspielen.
16.4 emotive hat Mängel nach eigener Xxxx durch Mängelbeseiti- gung oder durch Ersatzlieferung zu beheben (im Folgenden insgesamt „Nacherfüllung“ genannt). emotive erbringt die Nacherfüllung in angemessener Frist.
16.5 emotive wird bei Mängeln, die den vertragsgemäßen Einsatz eines Programms schwerwiegend beeinträchtigen, bei Bedarf eine Umgehungslösung vor der endgültigen Nacherfüllung bereitstellen, so dass sich der Mangel nicht mehr schwerwie- gend auswirkt.
16.6 emotive braucht Mängel, die den vertragsgemäßen Einsatz eines Programms nicht schwerwiegend beeinträchtigen, in je- dem Fall erst zu dem Zeitpunkt beseitigen, zu dem emotive das im Rahmen sachgerechter Versionspflege einplant. emoti- ve wird auch für solche Mängel Umgehungslösungen bereit- stellen, soweit das für emotive zumutbar ist.
16.7 Bei Programmen, die ausdrücklich als solche von Vorlieferan- ten gekennzeichnet sind, kann und braucht emotive der Pflicht zur Nacherfüllung und/oder zur Bereitstellung von Umge- hungslösungen gemäß den vorhergehenden Absätzen nur in- soweit nachkommen, als dies für emotive möglich und zu- mutbar ist. emotive wird sich in dem Fall, dass die Nacherfül- lung und/oder die Bereitstellung von Umgehungslösungen für emotive nicht möglich und/oder nicht zumutbar ist, beim Vor- lieferanten um Mängelbeseitigung und/oder Bereitstellung von Umgehungslösungen bemühen.
16.8 Die Pflicht zur Nacherfüllung erlischt für solche Programme, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
16.9 emotive kann die Vergütung des Aufwands, der emotive über die telefonische Unterstützung im Rahmen der Pflege gemäß § 8.1 hinaus entsteht, gemäß der Preisliste für Unterstützungs- leistungen von emotive verlangen, wenn emotive auf Grund der Meldung eines Mangels durch den Kunden auf Wunsch des Kunden über die telefonische Unterstützung nach § 8.1 hinaus tätig geworden ist und wenn der Kunde das Vorliegen eines Mangels nicht hat nachweisen können.
17.1 Kommt emotive mit der Erfüllung (durch Lieferung) bzw. Nacherfüllung (durch Mängelbeseitigung oder Ersatzliefe- rung) in Verzug, kann der Kunde eine angemessene Frist für die Erfüllung/Nacherfüllung setzen. Verstreicht die Frist er- folglos oder schlägt die Erfüllung/Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen, Schadensersatz im Rahmen von § 17.3. emotive kann dem Kunden eine angemessene Frist für die Erklärung setzen, ob dieser noch Erfüllung/Nacherfüllung verlangt. Nach erfolg- losem Ablauf dieser Erklärungsfrist ist der Anspruch des Kun- den auf Erfüllung/Nacherfüllung ausgeschlossen.
17.2 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln („Gewähr- leistungsfrist“) beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Ablie- ferung der Programme durch emotive. Die Erweiterung des Benutzungsumfangs (§ 2.2) oder die Auslieferung einer wei- terentwickelten Version im Rahmen der Pflege (§ 10) führen nicht zu einer neuen Verjährungsfrist.
17.3 Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen emotive (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesent- liche Vertragspflicht, deren Verletzung den Vertragszweck ge- fährden würde (Kardinalpflicht), verletzt worden ist.
17.4 Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf EUR 50.000,00 bzw. den Auftragswert beschränkt, je nachdem, welcher Wert höher ist. Der Kunde kann eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines Risikozuschlags verlangen. Bei Schadensersatzansprüchen auf der Grundlage der Pflegever- einbarung tritt an die Stelle des Auftragswerts die jährliche Pflegepauschale in dem Jahr, in dem der Schadensfall einge- treten ist.
17.5 Die Einschränkungen gelten nicht, soweit die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von emotive gedeckt sind und der Versicherer an emotive gezahlt hat. emotive verpflich- tet sich, die bei Vertragsabschluss bestehende Deckung auf- rechtzuerhalten.
17.6 Ansprüche wegen Körperschäden sowie Ansprüche auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
18.1 emotive verpflichtet sich, alle im Zusammenhang Rahmen des Vertragsverhält- nisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich un- begrenzt vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur ver- traulichen Behandlung gilt nicht für Daten, die emotive im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits bekannt sind oder außerhalb des Vertrages bekannt waren oder bekannt werden.
18.2 emotive ist nicht verpflichtet, eigene Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken bzgl. Programmerstellung geheim zu halten; § 18.1 bleibt unberührt.
18.3 emotive verpflichtet seine Mitarbeiter zur Wahrung der Ver- traulichkeit.
18.4 emotive darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschrei- bung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufneh- men. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen.
19.1 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Abwicklung Schriftform.
19.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Konfliktrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kauf- leuten ist der Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäftspartner stehende Streitigkeiten ist Hamburg ausschließlicher Gerichts- standSitz von emotive.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Ver- tragsinhalts nicht berührt. Hiervon unberührt ist das RechtIn solchem Fall sind ungültige Best- immungen so zu ergänzen, einstweiligen Rechts- schutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zustän- digen Gerichten zu beantragendass der wirtschaftliche Zweck er- reicht wird. Dasselbe gilt, wenn Lücken offenbar werden.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Die Überlassung Und Pflege Von Standardsoftware
Allgemeine Regelungen. 12.11.1. Erfüllungsort für alle im Zusammenhang Vertragspartner ist Xxxxxx. IT Merkenicher Hauptstr. 206 in 00000 Xxxx. Xxxxxx. IT erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Xxxxxx.XX ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Rechtsbeziehungen zwischen Libri und einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Geschäfts- partner bestehenden Ansprüche ist Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Sitz der Hauptver- waltung von Libri in Hamburg. Ziff. 3.3 dieser LZB bleibt unberührt.
12.2. Libri kann diese LZB und weitere, den Vertragsgegen- stand betreffende und allgemein gültige Regelungen, insbe- sondere die Remissionsbedingungen, sowie Bedingungen der zwischen Libri und dem Geschäftspartner vereinbarten ge- sonderten Produkt- und Dienstleistungsverträge jederzeit ändern. Eine Änderung kann dadurch erfolgen, dass Libri dem Geschäftspartner die geänderten Vertragsbedingungen mindestens zwei (2) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilt. Wenn der Geschäftspartner den geänder- ten Vertragsbedingungen Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wo- chen vier Wochen nach Empfang Bekanntgabe der Mitteilung Änderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich wider- spricht, gelten diese als angenommen. Libri wird den Geschäftspartner zusammen mit der Mitteilung der geänder- ten Vertragsbedingungen auf die Bedeutung der Zweiwo- chenfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs ausdrücklich hinweisenhingewiesen. Widerspricht der Geschäftspartner einer Ände- rung Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Vertragsbedingungen innerhalb Ankündigung wirksam. Widerspricht der genannten FristKunde hingegen fristgemäß, so ist Libri Xxxxxx.XX berechtigt, die entsprechende Vertragsbezie- hung den Vertrag zu dem Geschäftspartner ganz oder teilweise mit einer Frist von zwei (2) Wochen Zeitpunkt zu kündigen. Bis zum Wirksam- werden der Kündigung gelten , an dem die entsprechenden Vertrags- bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort. Für die Ände- rung der Transportpreisliste i.S.v. Ziffer 3.3 sowie der Remissionsbedingungen i.S.v. Ziffer 4 gilt, dass die jeweils aktuelle Fassung der Transportpreisliste und der Remissions- bedingungen mit ihrem Wirkungsbeginn geänderten Bedingungen in Kraft tritt treten sollen.
1.3. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen (Zeitrahmen, Ablaufplan sowie bei Bedarf eines vereinbarten Pflichtenhefts) sowie die Vergütung für Xxxxxx.XX werden durch gesonderte Vereinbarung oder ein Angebot bestimmt.
1.4. Die Angebote und darin enthaltene Beschreibungen der Leistungen der Xxxxxx.XX sind grundsätzlich freibleibend. An speziell ausgearbeiteten Angeboten hält sich die Xxxxxx.XX entsprechend der Angabe im Angebot gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Angebots bzw. Letztunterzeichnung der gesonderten Vereinbarung zustande.
1.5. Der Kunde hat der Xxxxxx.XX alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge und Verbindungen in entsprechendem Umfang bereitzustellen. Etwaige Unklarheiten bei der Bereitstellung oder die verspätete Bereitstellung von Libri maßgeblich istInformationen oder Zugängen können zu einer Verzögerung oder Mehraufwand führen, die seit Wirkungsbe- ginn der aktuellen Transportpreisliste vom Kunden zu tragen sind.
1.6. Der Kunde setzt die Xxxxxx.XX darüber hinaus rechtzeitig und der aktuellen Remissionsbedingungen vom Geschäftspartner beauftragt wurden.
12.3. Soweit nicht eine strengere Form ohne besondere Aufforderung von Vorgängen und Umständen in diesen LZB aus- drücklich vorgeschrieben ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und AnzeigenKenntnis, die nach Vertragsschluss vom Geschäftspartner gegenüber Libri abgegeben werden, insbe- sondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen sowie in seiner Verantwortungssphäre liegen und die Erklärung erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Rücktritt oder Minderung, zu ihrer Wirksamkeit der TextformBedeutung sein können.
12.41.7. Die Textform zu einem Angebot der Xxxxxx.XX gehörenden Unterlagen (technische Daten, Zeichnungen, Entwürfe) sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.
1.8. Werktage im Sinne dieser LZB umfasst auch E-Mail. Soweit der Funktionsumfang eines von Libri bereitgestellten KundenportalsAllgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Wochentage Montag bis Xxxxxxx, für das sich der Geschäftspartner registriert hat, die Abgabe online vermittelter digitaler Erklärungen durch den Geschäftspartner oder durch Libri im Hinblick auf Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Libri an den
12.5. Erklärungen per E-Mail sind nur dann wirksam, wenn sie an die Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gesendet werden. Libri kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Geschäftspartner ändern, wobei eine Mitteilung per E-Mail ausreichend ist. Libri ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Geschäfts- partner binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Ände- rung mitzuteilen. Forderungen des Geschäftspartners gegen Libri im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwi- schen Libri und dem Geschäftspartner können vom Ge- schäftspartner nicht an Dritte abgetreten werden.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirk- sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser LZB abgeschlossenen Einzelverträge im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaft- lichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspar- teien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, so- weit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine Nichtausübung von Rechten seitens Libri – auch auf längere Zeit – berechtigt den Geschäftspartner nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch Libri oder auf Verwir- kung zu berufenausschließlich Feiertage.
12.7. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unter- liegen die Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Ge- schäftspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Bestimmungen, insbesondere des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 und damit zusammenhängende Vereinbarungen.
12.8. Für alle im Zusammenhang mit der Abwicklung der Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäftspartner stehende Streitigkeiten ist Hamburg ausschließlicher Gerichts- stand. Hiervon unberührt ist das Recht, einstweiligen Rechts- schutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zustän- digen Gerichten zu beantragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Regelungen. 12.1a. Der Mietvertrag kommt zwischen dem Haus-/Wohnungseigentümer (Vermieter= Gastgeber) und dem Mieter zustande. Erfüllungsort für alle Die Vermittlungsagentur, Inhaber Xxxx Xxxxxxxxx, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx.00X, ist berechtigt, Mietverträge im Zusammenhang Namen und für Rechnung des Vermieters (Eigentümers) abzuschließen. Ansprüche des Mieters auf Erfüllung des Mietvertrages richten sich unmittelbar an den Vermieter (Eigentümer). Die Agentur vermittelt * lediglich Unterkünfte. Der Vertragspartner des Kunden (Gastes) ist der jeweilige Vermieter (Eigentümer). Auf den Internetseiten werden auch Reiserücktrittsversicherungen angeboten. Hierbei handelt es sich auch um Leistungsangebote Dritter. Auch hier wird die Vermittlungsagentur "Xxxxxxxxx" kein Vertragspartner mit den Rechtsbeziehungen dem Xxxx, sondern es entsteht ein Vertrag zwischen Libri Leistungserbringer=Versicherer und dem Geschäfts- partner bestehenden Ansprüche ist Xxxx..
b. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Sitz der Hauptver- waltung von Libri in Hamburg. Ziff. 3.3 dieser LZB bleibt unberührt.
12.2. Libri kann diese LZB und weitere, den Vertragsgegen- stand betreffende und allgemein gültige Regelungen, insbe- sondere Xxxx die Remissionsbedingungen, sowie Bedingungen der zwischen Libri und dem Geschäftspartner vereinbarten ge- sonderten Produkt- und Dienstleistungsverträge jederzeit ändern. Eine Änderung kann dadurch erfolgen, dass Libri dem Geschäftspartner die geänderten Vertragsbedingungen mindestens zwei (2) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilt. Wenn der Geschäftspartner den geänder- ten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wo- chen nach Empfang der Mitteilung ausdrücklich wider- spricht, gelten diese als angenommen. Libri wird den Geschäftspartner zusammen mit der Mitteilung der geänder- ten Vertragsbedingungen auf die Bedeutung der Zweiwo- chenfrist Buchungsbestätigung erhalten hat und die Möglichkeit des Widerspruchs ausdrücklich hinweisenZahlung bzw. Widerspricht Anzahlung bei der Geschäftspartner einer Ände- rung Vermittlungsagentur bzw. beim Vermieter fristgerecht eingegangen ist. Fristen sind der Vertragsbedingungen innerhalb Buchungsbestätigung (Mietvertrag) zu entnehmen. Bei der genannten FristZahlungsbedingung Barzahlung bei Anreise wird der Vertrag geschlossen, ist Libri berechtigt, sobald der Kunde den Mietvertrag/die entsprechende Vertragsbezie- hung zu dem Geschäftspartner ganz oder teilweise mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen. Bis zum Wirksam- werden der Kündigung gelten die entsprechenden Vertrags- bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort. Für die Ände- rung der Transportpreisliste i.S.v. Ziffer 3.3 sowie der Remissionsbedingungen i.S.v. Ziffer 4 gilt, dass die jeweils aktuelle Fassung der Transportpreisliste und der Remissions- bedingungen mit ihrem Wirkungsbeginn in Kraft tritt und für die Leistungen von Libri maßgeblich ist, die seit Wirkungsbe- ginn der aktuellen Transportpreisliste und der aktuellen Remissionsbedingungen vom Geschäftspartner beauftragt wurden.
12.3. Soweit nicht eine strengere Form in diesen LZB aus- drücklich vorgeschrieben ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Geschäftspartner gegenüber Libri abgegeben werden, insbe- sondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen sowie die Erklärung von Rücktritt oder Minderung, zu ihrer Wirksamkeit der TextformBuchungsbestätigung gegen bestätigt hat.
12.4c. In der Regel ist bei der Wohnungsübergabe der Kurbeitrag bar an den Service-Betrieb/Eigentümer zu entrichten, bzw. Die Textform im Sinne dieser LZB umfasst auch E-Mail. Soweit ergibt sich eine andere Regelung aus der Funktionsumfang eines von Libri bereitgestellten Kundenportals, für das sich der Geschäftspartner registriert hat, die Abgabe online vermittelter digitaler Erklärungen durch den Geschäftspartner oder durch Libri im Hinblick auf Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Libri an den
12.5. Erklärungen per E-Mail sind nur dann wirksam, wenn sie an die Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gesendet werden. Libri kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Geschäftspartner ändern, wobei eine Mitteilung per E-Mail ausreichend ist. Libri ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Geschäfts- partner binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Ände- rung mitzuteilen. Forderungen des Geschäftspartners gegen Libri im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwi- schen Libri und dem Geschäftspartner können vom Ge- schäftspartner nicht an Dritte abgetreten werden.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirk- sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser LZB abgeschlossenen Einzelverträge im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaft- lichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspar- teien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, so- weit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine Nichtausübung von Rechten seitens Libri – auch auf längere Zeit – berechtigt den Geschäftspartner nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch Libri oder auf Verwir- kung zu berufenBuchungsbestätigung.
12.7. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unter- liegen die Rechtsbeziehungen zwischen Libri d. Der Zeitpunkt der Wohnungs- und dem Ge- schäftspartner dem Recht Schlüsselübergabe ergibt sich aus der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Bestimmungen, insbesondere des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 und damit zusammenhängende VereinbarungenAuftragsbestätigung.
12.8e. Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sind mitzubringen, es sei denn in der Buchungsbestätigung steht eine andere Regelung.
f. Haustiere sind in der Unterkunft nur nach Abstimmung mit dem Vermieter bzw. Für alle im Zusammenhang mit der Abwicklung Vermittlungsagentur erlaubt. Erlaubnis/Nichterlaubnis ist in der Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäftspartner stehende Streitigkeiten ist Hamburg ausschließlicher Gerichts- stand. Hiervon unberührt ist das Recht, einstweiligen Rechts- schutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zustän- digen Gerichten zu beantragenBuchungsbestätigung geregelt.
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Samples: Mietvertrag
Allgemeine Regelungen. 12.11. Erfüllungsort Für jede Bestellung der Firma Blank Metallbau-Technik GmbH (nachfolgend Besteller genannt) und dem Verkäufer/Lieferant (nachfolgend Verkäufer genannt), gelten ausschließlich die nachfolgenden Regelungen der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Bestellers. Bei einer weiteren, beziehungsweise ständigen Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und dem Verkäufer, gelten für alle jede weitere Bestellung, beziehungsweise jeden weiteren Kauf, die Einkaufsbedingungen des Bestellers weiter.
2. Den Verkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Verkäufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. (Der Verkäufer ist verpflichtet jeder, beziehungsweise bei der ersten Bestellung gegenüber dem Besteller verbindlich die Geltung der Einkaufsbedingungen des Bestellers in Schriftform, wobei elektronische Schriftform ausreichend ist, zu bestätigen. Sollte eine schriftliche Bestätigung nicht erfolgen, gelten die Einkaufsbedingungen des Bestellers als stillschweigend vereinbart. Auch in diesem Fall wirken die Einkaufsbedingungen des Bestellers bei weiteren Bestellungen bzw. bei einer ständigen Geschäftsverbindung fort. Die einmalige Bestätigung wirkt bei einer Geschäftsbeziehung, d.h. bei weiteren Bestellungen beziehungsweise Einkäufen, ohne dass es einer weiteren Bestätigung bedarf.)
3. Die Einkaufsbedingungen gelten auch für Rahmenverträge, Käufe auf Abruf und Sukzessivlieferungsverträge. Auch hier ist eine einmalige Bestätigung für weitere Käufe, beziehungsweise Lieferungen verbindlich. Bestellungen, Einkäufe und Aufträge sind für den Besteller nur verbindlich, wenn sie in Schriftform, wobei elektronische Schriftform ausreichend ist, erfolgen. Verbindliche Abreden, Vereinbarungen, etc. bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens des Bestellers.
4. Die Abgabe von Angeboten gegenüber dem Besteller nach Anforderung, erfolgt kostenfrei.
5. Unterlagen oder sonstige überlassene Gegenstände des Bestellers, wie zum Beispiel Berechnungen, Modelle, überlassene Materialien, Muster, technische Vorgaben, etc., die dem Verkäufer zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausschließlich nur zur Herstellung und/oder Lieferung an den Besteller verwendet werden. Eine Weitergabe, beziehungsweise eine Mitteilung an Dritte, wird ausdrücklich untersagt und ausgeschlossen. Der Verkäufer darf die ihm im Rahmen der Bestellung vorstehend bezeichneten Materialien nicht für eigene Zwecke verwenden, sondern ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags des Bestellers. Die mit der Bestellung verbundenen Kenntnisse des Verkäufers, wozu auch Materialzusammen-setzungen, Verfahren etc. gehören, sind geheim zu halten. Der Verkäufer ist ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt für jeden Auftrag und auch im Falle der Beendigung einer Geschäftsbeziehung. Nach Beendigung des Auftrags durch Lieferung sind sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Unterlagen, Muster etc. an den Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäfts- partner bestehenden Ansprüche ist der Sitz der Hauptver- waltung von Libri in Hamburg. Ziff. 3.3 dieser LZB bleibt unberührt.
12.2. Libri kann diese LZB und weitere, den Vertragsgegen- stand betreffende und allgemein gültige Regelungen, insbe- sondere die Remissionsbedingungen, sowie Bedingungen der zwischen Libri und dem Geschäftspartner vereinbarten ge- sonderten Produkt- und Dienstleistungsverträge jederzeit ändern. Eine Änderung kann dadurch erfolgen, dass Libri dem Geschäftspartner die geänderten Vertragsbedingungen mindestens zwei (2) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilt. Wenn der Geschäftspartner den geänder- ten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wo- chen nach Empfang der Mitteilung ausdrücklich wider- spricht, gelten diese als angenommen. Libri wird den Geschäftspartner zusammen mit der Mitteilung der geänder- ten Vertragsbedingungen auf die Bedeutung der Zweiwo- chenfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Geschäftspartner einer Ände- rung der Vertragsbedingungen innerhalb der genannten Frist, ist Libri berechtigt, die entsprechende Vertragsbezie- hung zu dem Geschäftspartner ganz oder teilweise mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen. Bis zum Wirksam- werden der Kündigung gelten die entsprechenden Vertrags- bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort. Für die Ände- rung der Transportpreisliste i.S.v. Ziffer 3.3 sowie der Remissionsbedingungen i.S.v. Ziffer 4 gilt, dass die jeweils aktuelle Fassung der Transportpreisliste und der Remissions- bedingungen mit ihrem Wirkungsbeginn in Kraft tritt und für die Leistungen von Libri maßgeblich ist, die seit Wirkungsbe- ginn der aktuellen Transportpreisliste und der aktuellen Remissionsbedingungen vom Geschäftspartner beauftragt wurden.
12.3. Soweit nicht eine strengere Form in diesen LZB aus- drücklich vorgeschrieben ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Geschäftspartner gegenüber Libri abgegeben werden, insbe- sondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen sowie die Erklärung von Rücktritt oder Minderung, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.4Besteller herauszugeben. Die Textform im Sinne dieser LZB umfasst auch E-MailErstellung von Vervielfältigungen, Kopien, das Speichern von überlassenen Daten, etc. Soweit der Funktionsumfang eines von Libri bereitgestellten Kundenportals, für das sich der Geschäftspartner registriert hat, die Abgabe online vermittelter digitaler Erklärungen durch den Geschäftspartner oder durch Libri im Hinblick auf Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Libri an den
12.5. Erklärungen per E-Mail sind nur dann wirksam, wenn sie an die Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gesendet werden. Libri kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Geschäftspartner ändern, wobei eine Mitteilung per E-Mail ausreichend ist. Libri ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Geschäfts- partner binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Ände- rung mitzuteilen. Forderungen des Geschäftspartners gegen Libri im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwi- schen Libri ausdrücklich untersagt und dem Geschäftspartner können vom Ge- schäftspartner nicht an Dritte abgetreten werden.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirk- sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser LZB abgeschlossenen Einzelverträge im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaft- lichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspar- teien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, so- weit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine Nichtausübung von Rechten seitens Libri – auch auf längere Zeit – berechtigt den Geschäftspartner nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch Libri oder auf Verwir- kung zu berufenausgeschlossen.
12.7. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unter- liegen die Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Ge- schäftspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Bestimmungen, insbesondere des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 und damit zusammenhängende Vereinbarungen.
12.8. Für alle im Zusammenhang mit der Abwicklung der Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäftspartner stehende Streitigkeiten ist Hamburg ausschließlicher Gerichts- stand. Hiervon unberührt ist das Recht, einstweiligen Rechts- schutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zustän- digen Gerichten zu beantragen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Regelungen. 12.117 Beirat
(1) Die Durchführung dieses HzV-Vertrages wird durch einen Beirat begleitet, der aus vier Vertretern (zwei Vertreter der Betriebskrankenkasse und jeweils ein Vertreter des Hausärzteverbandes und MEDI e.V.) besteht. Erfüllungsort für alle Jedes Beiratsmitglied hat das Recht, nicht stimmberechtigte Fachleute zur Beratung hinzuziehen.
(2) Der Beirat soll in der Regel einmal im Kalendervierteljahr einberufen werden. Er muss einmal im Kalenderjahr einberufen werden. Er ist auf Antrag eines Mitglieds einzuberufen.
(3) Die Beschlüsse des Beirats werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Sämtliche Mit- glieder des Beirats haben gleiches Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
(4) Der Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Vertragsinhalte und - prozesse;
b) Vorschlagsrecht zum Ausspruch einer Kündigung aus wichtigem Grund von Hausärzten nach Stellungnahme eines Hausarztes nach § 8 Abs. 3;
c) Prüfung und Bewertung von beabsichtigten Vertragsänderungen nach § 19;
d) Beilegung von Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem HzV-Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben.
(5) Die HzV-Partner sollen vor einer gerichtlichen Klärung bei allen Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem HzV-Vertrag oder über seine Gültigkeit zwischen ihnen ergeben die Angelegenheit dem Beirat vorlegen, um im Beirat eine Einigung herbeizuführen. Bei Bedarf kann ein unabhängiger Dritter als Mediator hinzugezogen werden.
(6) Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung regelt unter anderem die Einberufung von Beiratssitzungen und Einzelheiten der Form der Beschlussfassung. Der Beirat hat eine Geschäftsstelle mit Sitz in Stuttgart.
(1) Dieser HzV-Vertrag tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Mit Inkrafttreten des HzV- Vertrages ist die Teilnahme der Hausärzte zulässig. Ab dem 1. Januar 2010 ist die Einschreibung der Versicherten durch den Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäfts- partner bestehenden Ansprüche ist der Sitz der Hauptver- waltung von Libri in HamburgHausarzt nach § 9 zulässig. Ziff§ 13 Abs. 3.3 dieser LZB 5 bleibt unberührt.unberührt.
12.2. Libri kann diese LZB und weitere, den Vertragsgegen- stand betreffende und allgemein gültige Regelungen, insbe- sondere die Remissionsbedingungen, sowie Bedingungen der zwischen Libri und dem Geschäftspartner vereinbarten ge- sonderten Produkt- und Dienstleistungsverträge jederzeit ändern. Eine Änderung kann dadurch erfolgen, dass Libri dem Geschäftspartner die geänderten Vertragsbedingungen mindestens zwei (2) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilt. Wenn Die Laufzeit des HzV-Vertrages ist unbefristet.
(3) Der HzV-Vertrag kann von der Geschäftspartner den geänder- ten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wo- chen nach Empfang Betriebskrankenkasse, dem Hausärzteverband, MEDI e.V., der Mitteilung ausdrücklich wider- spricht, gelten diese als angenommen. Libri wird den Geschäftspartner zusammen mit der Mitteilung der geänder- ten Vertragsbedingungen auf die Bedeutung der Zweiwo- chenfrist HÄVG und die Möglichkeit des Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Geschäftspartner einer Ände- rung der Vertragsbedingungen innerhalb der genannten Frist, ist Libri berechtigt, die entsprechende Vertragsbezie- hung zu dem Geschäftspartner ganz oder teilweise MEDIVERBUND ordentlich mit einer Frist von zwei sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden, erstmals zum 30. Juni 2013.
(4) Die Kündigung der Betriebskrankenkasse, des Hausärzteverbandes, des MEDI e.V., der HÄVG und des MEDIVERBUNDES hat folgende Wirkungen:
a) Kündigt die HÄVG oder MEDIVERBUND diesen HzV-Vertrag, wird dieser HzV- Vertrag zwischen den übrigen HzV-Partnern fortgesetzt. Im Falle einer Kündi- gung der HÄVG wird MEDIVERBUND Erfüllungsgehilfe des Hausärzteverban- des und von MEDI e.V. und übernimmt die Aufgaben der HÄVG nach diesem HzV-Vertrag (vgl. § 2 Abs. 4 dieses HzV-Vertrages); kündigt auch MEDIVER- BUND diesen HzV-Vertrag, übernehmen der Hausärzteverband und MEDI e.V. als Gesamtschuldner die Aufgaben der HÄVG solange selbst, bis sich der Hausärzteverband und MEDI e.V. auf einen neuen Erfüllungsgehilfen im Sinne dieses Vertrages geeinigt haben und die Betriebskrankenkasse dem Vorschlag des Vertragsbeitrittes eines neuen Erfüllungsgehilfen nicht innerhalb einer an- gemessenen, vom Hausärzteverband und MEDI e.V. gesetzten Frist wider- sprochen hat; ein Widerspruch darf nur aus wichtigem Grunde erfolgen. Der Hausärzteverband und MEDI e.V. handeln insoweit mit Wirkung für die Haus- ärzte.
b) Kündigt die Betriebskrankenkasse diesen HzV-Vertrag, endet er.
(5) Im Fall der Fusion der Betriebskrankenkasse mit einer Krankenkasse, die nicht an diesem HzV-Vertrag teilnimmt, kann die Betriebskrankenkasse innerhalb einer Frist von sechs Monaten, beginnend mit Eingang der aufsichtsbehördlichen Genehmi- gungsbescheide der Fusion, die Kündigung dieses HzV-Vertrages zum Ende des folgenden Quartals erklären (Sonderkündigungsrecht). Der vorstehende Abs. 4 bleibt unberührt.
(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Verstoß des Hausärzteverbandes, MEDI e.V., der HÄVG, ME- DIVERBUND oder der Betriebskrankenkasse gegen eine ihnen jeweils nach diesem Vertrag obliegende wesentliche Verpflichtung, der nicht innerhalb von einem Monat nach schriftlicher Aufforderung durch die Betriebskrankenkasse, den Hausärztever- band, MEDI e.V., die HÄVG oder MEDIVERBUND, je nachdem gegenüber wem die entsprechende Verpflichtung besteht,, beseitigt wird.
(7) Ein solch wichtiger Grund besteht auch, wenn durch die Änderung gesetzlicher Grundlagen, Rechtsprechung oder behördliche Entscheidungen, insbesondere auf- sichtsrechtliche Maßnahmen die Vertragserfüllung für den Hausärzteverband, MEDI e.V., die HÄVG, MEDIVERBUND oder die Betriebskrankenkasse untersagt wird oder rechtlich und/oder tatsächlich unmöglich wird.
(8) Die Kündigung muss jeweils schriftlich erfolgen. Der Hausärzteverband und MEDI e.V. informieren den Hausarzt über eine nach diesem § 18 erklärte Kündigung, die Betriebskrankenkasse informiert die HzV-Versicherten.
(1) Die Betriebskrankenkasse, der Hausärzteverband und MEDI e.V. sind berechtigt, diesen Vertrag mit Wirkung für alle HzV-Partner mit angemessener Vorlauffrist nach Maßgabe der folgenden Absätze 2 und 3 zu ändern, sofern und soweit es die Um- setzung der HzV nach diesem Vertrag zwingend erfordert und der Beirat der Ände- rung nach sorgfältiger Prüfung ihrer Auswirkungen auf die Hausärzte zugestimmt hat.
(2) Wochen Der Hausärzteverband und MEDI e.V. werden solche Änderungen den Hausärzten schriftlich bekannt geben und eine Frist von 2 Monaten seit Zugang der Mitteilung der Änderung einräumen, innerhalb der der Hausarzt das Recht hat, den beabsich- tigten Änderungen zu kündigenwidersprechen, wenn und soweit sie sich nachteilig auf seine Rechtsposition auswirken. Bis zum Wirksam- Solche nachteiligen Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Hausarzt nicht schriftlich gegenüber dem Hausärzteverband und MEDI e.V. oder der in der Bekanntmachung zur Entgegennahme des Widerspruchs be- nannten Stelle Widerspruch erhebt; auf diese Folge werden der Kündigung gelten die entsprechenden Vertrags- bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fortHausärzteverband und MEDI e.V. bei der Bekanntmachung nach Satz 1 besonders hinweisen. Für die Ände- rung der Transportpreisliste i.S.v. Ziffer 3.3 sowie der Remissionsbedingungen i.S.v. Ziffer 4 giltZur Fristwahrung ist es ausreichend, dass die jeweils aktuelle Fassung der Transportpreisliste Hausarzt seinen Widerspruch innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe der Änderung absendet. Widerspricht der Haus- arzt gemäß dem vorstehenden Satz 2, sind der Hausärzteverband und der Remissions- bedingungen MEDI e.V. zur Kündigung dieses HzV-Vertrages gegenüber dem Hausarzt mit ihrem Wirkungsbeginn in Kraft tritt und Wirkung für die Leistungen von Libri maßgeblich ist, die seit Wirkungsbe- ginn der aktuellen Transportpreisliste und der aktuellen Remissionsbedingungen vom Geschäftspartner beauftragt wurden.
12.3. Soweit nicht eine strengere Form in diesen LZB aus- drücklich vorgeschrieben ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Geschäftspartner gegenüber Libri abgegeben werden, insbe- sondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen sowie die Erklärung von Rücktritt oder Minderung, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.4alle HzV- Partner berechtigt. Die Textform Kündigung wird mit Ablauf des Quartals wirksam, das auf den Zugang der Kündigungserklärung folgt. Die Kündigung führt zum Ausschei- den des Hausarztes aus der HzV.
(3) Vertragsänderungen im Sinne dieser LZB umfasst auch E-Mail. Soweit der Funktionsumfang eines von Libri bereitgestellten Kundenportals, für das sich der Geschäftspartner registriert hat, die Abgabe online vermittelter digitaler Erklärungen durch den Geschäftspartner oder durch Libri im Hinblick auf Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Libri an den
12.5. Erklärungen per E-Mail sind nur dann wirksam, wenn sie an die Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gesendet werden. Libri kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Geschäftspartner ändern, wobei eine Mitteilung per E-Mail ausreichend ist. Libri ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Geschäfts- partner binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Ände- rung mitzuteilen. Forderungen des Geschäftspartners gegen Libri im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwi- schen Libri und dem Geschäftspartner können vom Ge- schäftspartner nicht an Dritte abgetreten werden.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirk- sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser LZB abgeschlossenen Einzelverträge im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaft- lichen Zielsetzung am nächsten kommtAbsatzes 1, die die Vertragspar- teien Rechtsposition des Hausarz- tes ausschließlich verbessern, können von der Betriebskrankenkasse, dem Hausärz- teverband und MEDI e.V. ohne Zustimmung des Hausarztes vereinbart werden. Der Hausärzteverband und MEDI e.V. werden den Hausärzten die Vertragsänderungen und den Beginn ihrer Wirksamkeit mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, so- weit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine Nichtausübung von Rechten seitens Libri – auch auf längere Zeit – berechtigt den Geschäftspartner nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch Libri oder auf Verwir- kung zu berufeneiner unter Berücksichtigung ihrer Interessen angemessenen Vorlauffrist schriftlich mitteilen.
12.7. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unter- liegen die Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Ge- schäftspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Bestimmungen, insbesondere des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 und damit zusammenhängende Vereinbarungen.
12.8. Für alle im Zusammenhang mit der Abwicklung der Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäftspartner stehende Streitigkeiten ist Hamburg ausschließlicher Gerichts- stand. Hiervon unberührt ist das Recht, einstweiligen Rechts- schutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zustän- digen Gerichten zu beantragen.
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Allgemeine Regelungen. 12.1I.1. Erfüllungsort Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Gasthof Waldhaus Colditz (nachfolgend: Gasthof Waldhaus genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Gasthofes Waldhaus werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Gasthof Waldhaus diesen nicht ausdrücklich widerspricht. I.2. Preise können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht wird oder im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen Libri Hotel- und dem Geschäfts- partner bestehenden Ansprüche Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5 % des vereinbarten Preises, ist der Sitz Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. I.3. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Gasthof Waldhaus und unter Berücksichtigung der Hauptver- waltung von Libri Regelungen in HamburgZiffer I.10. Ziffdieser AGB erfolgen. 3.3 dieser LZB bleibt unberührt.
12.2Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Libri kann diese LZB und weitereSofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, den Vertragsgegen- stand betreffende und allgemein gültige Regelungenbehält sich der Gasthof Waldhaus das Recht vor, insbe- sondere bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die RemissionsbedingungenZimmer, sowie Bedingungen der zwischen Libri und dem Geschäftspartner vereinbarten ge- sonderten Produkt- und Dienstleistungsverträge jederzeit ändernwenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11 Uhr zu räumen I.4. Eine Änderung kann dadurch erfolgen, dass Libri ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Kalendertage vor dem Geschäftspartner die geänderten Vertragsbedingungen mindestens zwei (2) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteiltAnkunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Wenn Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Der Gasthof Waldhaus ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Geschäftspartner den geänder- ten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wo- chen nach Empfang der Mitteilung ausdrücklich wider- spricht, gelten diese als angenommen. Libri wird den Geschäftspartner zusammen mit der Mitteilung der geänder- ten Vertragsbedingungen auf die Bedeutung der Zweiwo- chenfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Geschäftspartner einer Ände- rung der Vertragsbedingungen innerhalb der genannten Frist, ist Libri Option berechtigt, die entsprechende Vertragsbezie- hung freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben. I.5. Der Gasthof Waldhaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. I.6. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich der Gasthof Waldhaus bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen. I.7. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthof Waldhaus. I.8. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner I.9. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Gasthof Waldhaus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Geschäftspartner ganz am Fälligkeitstage geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen den Gasthof Waldhaus nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder teilweise mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigenrechtskräftig festgestellt sind I.10. Bis zum Wirksam- werden der Kündigung gelten die entsprechenden Vertrags- bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort. Für die Ände- rung der Transportpreisliste i.S.v. Ziffer 3.3 sowie der Remissionsbedingungen i.S.v. Ziffer 4 gilt, dass die jeweils aktuelle Fassung der Transportpreisliste und der Remissions- bedingungen mit ihrem Wirkungsbeginn in Kraft tritt und für die Leistungen von Libri maßgeblich istNimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die seit Wirkungsbe- ginn er im voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet: • bei Stornierung im Zeitraum von 42. bis 31. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 10 % der aktuellen Transportpreisliste bestellten Leistungen, • bei Stornierung im Zeitraum von 30. und 9. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 50% der aktuellen Remissionsbedingungen vom Geschäftspartner beauftragt wurden.
12.3bestellten Leistungen, • bei Stornierung im Zeitraum von 8. Soweit nicht eine strengere Form in diesen LZB aus- drücklich vorgeschrieben istKalendertag bis zum vereinbarten Leistungspunkt werden 80% der bestellten Leistungen, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigenbezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig. Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden die Stornokosten nach Vertragsschluss vom Geschäftspartner gegenüber Libri abgegeben Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. I.11. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Gasthof Waldhaus , in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden, insbe- sondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen sowie die Erklärung von Rücktritt oder Minderung, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.4. Die Textform im Sinne dieser LZB umfasst auch E-Mail. Soweit der Funktionsumfang eines von Libri bereitgestellten Kundenportals, für das sich der Geschäftspartner registriert hat, die Abgabe online vermittelter digitaler Erklärungen durch den Geschäftspartner oder durch Libri im Hinblick auf Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Libri an den
12.5. Erklärungen per E-Mail sind nur dann wirksamgelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gesendet werdenHaftung ausgeschlossen. Libri In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf diejenigen Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf maximal 3.000,- Eur begrenzt. I.12. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Gasthof Waldhaus ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung. I.13. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Gasthof Waldhaus oder deren Gäste gefährdet, so kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Geschäftspartner ändern, wobei eine Mitteilung per E-Mail ausreichend istsich der Gasthof Waldhaus vom Vertrag lösen. Libri ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Geschäfts- partner binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Ände- rung mitzuteilen. Forderungen des Geschäftspartners gegen Libri Dies gilt auch im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwi- schen Libri Falle höherer Gewalt und dem Geschäftspartner können vom Ge- schäftspartner nicht an Dritte abgetreten werden.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB unwirksam sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Gasthof Waldhaus unmöglich, unzumutbar oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirk- sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser LZB abgeschlossenen Einzelverträge im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaft- lichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspar- teien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, so- weit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine Nichtausübung von Rechten seitens Libri – auch auf längere Zeit – berechtigt den Geschäftspartner nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch Libri oder auf Verwir- kung zu berufenVertragspartner ohne Interesse ist.
12.7. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unter- liegen die Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Ge- schäftspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Bestimmungen, insbesondere des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 und damit zusammenhängende Vereinbarungen.
12.8. Für alle im Zusammenhang mit der Abwicklung der Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäftspartner stehende Streitigkeiten ist Hamburg ausschließlicher Gerichts- stand. Hiervon unberührt ist das Recht, einstweiligen Rechts- schutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zustän- digen Gerichten zu beantragen.
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Allgemeine Regelungen. 12.116.1 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, auf unsere Anfrage unverzüglich Auskunft über seine stationär getätigten Umsätze (Ziffer 15.3) zu erteilen und dies durch geeignete Nachweise (Bestell-unterlagen, etc.) zu belegen.
16.2 Wir können die Belieferung aus wichtigem Grund einstellen. Erfüllungsort für alle im Zusammenhang Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
16.2.1 eine der Parteien die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt und/oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
16.2.2 Dritte entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages beliefert werden;
16.2.3 Vertragspflichten, insbesondere aus den Ziffern 14 und 15, trotz vorheriger Abmahnung mit den Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäfts- partner bestehenden Ansprüche ist angemessener Fristsetzung fortgesetzt und/oder wiederholt verletzt werden;
16.2.4 die Mindestabnahmemenge nach Ziffer 15.3 nicht erreicht werden.
16.3 Die Einstellung der Sitz Belieferung lässt die Wirksamkeit sämtlicher sonstiger Rechtsgeschäfte, insbesondere die Wirksamkeit bestätigter Warenbestellungen unberührt.
16.4 Personenbezogene Daten werden von uns unter Berücksichtigung der Hauptver- waltung von Libri in Hamburg. Ziff. 3.3 gesetzlichen Bestimmungen gespeichert.
16.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser LZB bleibt unberührt.
12.2. Libri kann diese LZB und weitere, den Vertragsgegen- stand betreffende und allgemein gültige Regelungen, insbe- sondere die Remissionsbedingungen, sowie Bedingungen der zwischen Libri und dem Geschäftspartner vereinbarten ge- sonderten Produkt- und Dienstleistungsverträge jederzeit ändern. Eine Änderung kann dadurch erfolgen, dass Libri dem Geschäftspartner die geänderten Vertragsbedingungen mindestens zwei (2) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilt. Wenn der Geschäftspartner den geänder- ten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wo- chen nach Empfang der Mitteilung ausdrücklich wider- spricht, gelten diese als angenommen. Libri wird den Geschäftspartner zusammen mit der Mitteilung der geänder- ten Vertragsbedingungen auf die Bedeutung der Zweiwo- chenfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Geschäftspartner einer Ände- rung der Vertragsbedingungen innerhalb der genannten Frist, ist Libri berechtigt, die entsprechende Vertragsbezie- hung zu dem Geschäftspartner AGB ganz oder teilweise mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen. Bis zum Wirksam- unwirksam oder nichtig sein oder werden der Kündigung gelten oder diese AGB eine Xxxxx enthalten, so bleibt die entsprechenden Vertrags- bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort. Für die Ände- rung der Transportpreisliste i.S.v. Ziffer 3.3 sowie der Remissionsbedingungen i.S.v. Ziffer 4 gilt, dass die jeweils aktuelle Fassung der Transportpreisliste und der Remissions- bedingungen mit ihrem Wirkungsbeginn in Kraft tritt und für die Leistungen von Libri maßgeblich ist, die seit Wirkungsbe- ginn der aktuellen Transportpreisliste und der aktuellen Remissionsbedingungen vom Geschäftspartner beauftragt wurden.
12.3. Soweit nicht eine strengere Form in diesen LZB aus- drücklich vorgeschrieben ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Geschäftspartner gegenüber Libri abgegeben werden, insbe- sondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen sowie die Erklärung von Rücktritt oder Minderung, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.4. Die Textform im Sinne dieser LZB umfasst auch E-Mail. Soweit der Funktionsumfang eines von Libri bereitgestellten Kundenportals, für das sich der Geschäftspartner registriert hat, die Abgabe online vermittelter digitaler Erklärungen durch den Geschäftspartner oder durch Libri im Hinblick auf Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Libri an den
12.5. Erklärungen per E-Mail sind nur dann wirksam, wenn sie an die Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gesendet werden. Libri kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Geschäftspartner ändern, wobei eine Mitteilung per E-Mail ausreichend ist. Libri ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Geschäfts- partner binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Ände- rung mitzuteilen. Forderungen des Geschäftspartners gegen Libri im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwi- schen Libri und dem Geschäftspartner können vom Ge- schäftspartner nicht an Dritte abgetreten werden.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirk- sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser LZB abgeschlossenen Einzelverträge im Übrigen hiervon unberührt. An Stelle Der Käufer und wir sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren nichtigen Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaft- lichen Zielsetzung am nächsten kommtzu vereinbaren, die die Vertragspar- teien mit der wirtschaftlichen Zwecksetzung der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, so- weit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt. Die vorstehende oder nichtigen Regelung gilt ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine Nichtausübung von Rechten seitens Libri – auch auf längere Zeit – berechtigt den Geschäftspartner nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch Libri oder auf Verwir- kung zu berufenmöglichst nahekommt.
12.716.6 Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz von LAMY. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart istKlageerhebungen am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden behält sich LAMY vor. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, unter- liegen die Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Ge- schäftspartner dem insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
16.7 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Deutschlands unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen BestimmungenEinheitsrechts, insbesondere des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 UN-Kaufrechts. Die Voraussetzungen und damit zusammenhängende VereinbarungenWirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
12.8. Für alle im Zusammenhang mit der Abwicklung der Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäftspartner stehende Streitigkeiten ist Hamburg ausschließlicher Gerichts- stand. Hiervon unberührt ist das Recht, einstweiligen Rechts- schutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zustän- digen Gerichten zu beantragen.C. Xxxxx Xxxx GmbH X-00000 Xxxxxxxxxx
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Regelungen. 12.11. Erfüllungsort Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem dbb forum sieben- gebirge, BTA GmbH, nachfolgend „dbb forum siebengebirge“, abgeschlossen werden. Andere AGB´s als die des dbb forum siebengebirge werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das dbb forum siebengebirge diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Alle genannten und vereinbarten Preise enthalten die derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer und unterlie- gen einer Anpassung bei Steueränderungen, einschließlich des Inkrafttretens neuer Steuern, Abgaben und Vor- schriften die an die Inanspruchnahme von Leistungen des dbb forum siebengebirge BTA GmbH geknüpft sind (zum Beispiel Bettensteuer, Kulturförderabgabe, Fremdenverkehrsabgabe etc.). Ferner können die Preise nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt. In diesem Fall ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig, wenn im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen Libri Hotel- und dem Geschäfts- partner bestehenden Ansprüche Gaststättenbereich Kostensteigerungen eingetreten sind. Beträgt die Preiserhöhung über 5 % des vereinbarten Preises, ist der Sitz der Hauptver- waltung von Libri Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
3. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Soll- ten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das dbb forum siebengebirge bemühen, gleich- wertigen Ersatz in Hamburgeinem anderen Hotel zur Verfügung zu stellen. ZiffDer Vertragspartner hat ggf. 3.3 dieser LZB bleibt unberührt.zu diesem Zweck eine angemessene Wartezeit in Kauf zu nehmen.
12.24. Libri Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das dbb forum siebengebirge kann diese LZB und weiterejegliche Be- stellannahme, den Vertragsgegen- stand betreffende und allgemein gültige Regelungen, insbe- sondere die Remissionsbedingungen, sowie Bedingungen der zwischen Libri und dem Geschäftspartner vereinbarten ge- sonderten Produkt- und Dienstleistungsverträge jederzeit ändern. Eine Änderung kann dadurch erfolgen, dass Libri dem Geschäftspartner die geänderten Vertragsbedingungen mindestens zwei (2) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilt. Wenn der Geschäftspartner den geänder- ten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wo- chen nach Empfang der Mitteilung ausdrücklich wider- spricht, gelten diese als angenommen. Libri wird den Geschäftspartner zusammen mit der Mitteilung der geänder- ten Vertragsbedingungen auf die Bedeutung der Zweiwo- chenfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Geschäftspartner einer Ände- rung der Vertragsbedingungen innerhalb der genannten Frist, ist Libri berechtigtReservierung oder solche Leistungen, die entsprechende Vertragsbezie- hung erst in zeitlichem Abstand zu dem Geschäftspartner ganz oder teilweise mit einer Frist zugrundeliegenden Vertragsabschluss zu erbringen sind, von zwei (2) Wochen zu kündigen. Bis zum Wirksam- werden der Kündigung gelten die entsprechenden Vertrags- bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort. Für die Ände- rung teilweisen Begleichung der Transportpreisliste i.S.v. Ziffer 3.3 sowie der Remissionsbedingungen i.S.v. Ziffer 4 gilt, dass die jeweils aktuelle Fassung der Transportpreisliste und der Remissions- bedingungen mit ihrem Wirkungsbeginn in Kraft tritt und für die Leistungen von Libri maßgeblich ist, die seit Wirkungsbe- ginn der aktuellen Transportpreisliste und der aktuellen Remissionsbedingungen vom Geschäftspartner beauftragt wurden.
12.3. Soweit nicht eine strengere Form in diesen LZB aus- drücklich vorgeschrieben ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Geschäftspartner gegenüber Libri abgegeben werden, insbe- sondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen sowie die Erklärung von Rücktritt oder Minderung, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.4. Die Textform im Sinne dieser LZB umfasst auch E-Mail. Soweit der Funktionsumfang eines von Libri bereitgestellten Kundenportals, für das sich der Geschäftspartner registriert hat, die Abgabe online vermittelter digitaler Erklärungen durch den Geschäftspartner oder durch Libri im Hinblick auf Angebotedie Leistungserbrin- gung geschuldeten Beträge abhängig machen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 13 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, Lieferungen behält sich das dbb forum siebengebirge das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abrei- setag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 10 Uhr zu räumen. Danach kann das dbb forum siebengebirge für die zusätzliche Nutzung des Hotelzimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr werden 100% zusätzlich berechnet. Reservierte Konfe- renzräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruch- nahme der Konferenzräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Reservierungsabteilung.
5. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 42 Kalendertage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurückzugeben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das dbb forum siebengebirge ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
6. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner. Dies gilt auch bei Selbstzahler-Vereinbarungen.
7. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt netto und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen € 250,-- übersteigt, kann auf Anfrage des Vertrags- partners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechungen. Bei Zahlungsverzug ist das dbb forum sieben- gebirge berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem am Fälligkeitstage geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das dbb forum siebengebirge nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbe- stritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das dbb forum siebengebirge, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von Libri an einer Vo- rauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Das dbb forum siebengebirge entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das dbb forum siebengebirge vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der bestellten Leistungen, wenn der Kunde seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat, in Höhe von 100 % der bestellten Leistungen zu fordern. Dieser Betrag ist 28 Kalendertage vor Anreise fällig. Diese Anzahlung wird, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 150,00, vom Hotel im Falle einer Stornierung entsprechend der Stornobedingungen einbehalten, wenn die Stornierung innerhalb von 27 Kalendertagen vor Ankunft der Gäste erfolgt. Im übrigen gilt Punkt I.8. dieser AGB entsprechend.
8. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet: • für eine Stornierung zwischen dem 27. und dem 14. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum wer- den 60 % der bestellten Leistungen • für eine Stornierung zwischen dem 13. und dem 1. Kalendertag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 80 % der bestellten Leistungen, • für eine Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungszeitraum und No Show ( Nicht- antritt ohne vorherige Stornierung) werden 100 % der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig. Die Stornierung bis 28 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitraum ist kostenlos. Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum erstellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vor- stehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Für Veränderungen der Teilnehmeranzahl gilt Ziff. II.2. dieser AGB.
9. Das dbb forum siebengebirge ist zum Ersatz von Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur verpflichtet, soweit • der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des dbb forum siebengebirge oder dem Fehlen zugesi- cherter Eigenschaften beruht; oder • das dbb forum siebengebirge eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefähr- denden Weise verletzt; oder • der Schaden auf einen vom dbb forum siebengebirge zu vertretenden Fall von Verzug oder Unmöglichkeit zurückzuführen ist. Die vertragliche Haftung des dbb forum siebengebirge für bei Abschluss des Vertrages vorhandene Mängel, die nicht infolge eines Umstandes eingetreten sind, welchen das dbb forum siebengebirge zu vertreten hat, ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf unmittelbare Schäden und erstreckt sich nicht auf etwaige Mangelfolgeschä- den
12.5. Erklärungen per E-Mail sind nur dann wirksamGegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in technischen Einrichtun- gen und in den Konferenzräumen des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewah- rungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gesendet werdenHaftung ausgeschlossen. Libri kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Geschäftspartner ändern, wobei In Zimmern erstreckt sich eine Mitteilung per E-Mail ausreichend ist. Libri ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Geschäfts- partner binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Ände- rung mitzuteilen. Forderungen des Geschäftspartners gegen Libri im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwi- schen Libri Haftung unabhängig davon nur auf diejenigen Gegen- stände und dem Geschäftspartner können vom Ge- schäftspartner nicht an Dritte abgetreten werden.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirk- sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser LZB abgeschlossenen Einzelverträge im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaft- lichen Zielsetzung am nächsten kommtMaterialien, die die Vertragspar- teien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt habenvon dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des dbb forum siebengebirge bei eingebrachten Gegenständen und Materialien ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so- weit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine Nichtausübung von Rechten seitens Libri – auch auf längere Zeit – berechtigt den Geschäftspartner nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch Libri oder auf Verwir- kung zu berufen.
12.7. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unter- liegen die Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Ge- schäftspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Bestimmungen, insbesondere des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 und damit zusammenhängende Vereinbarungen.
12.8. Für alle im Zusammenhang mit der Abwicklung der Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäftspartner stehende Streitigkeiten ist Hamburg ausschließlicher Gerichts- stand. Hiervon unberührt ist das Recht, einstweiligen Rechts- schutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zustän- digen Gerichten auf maximal Euro 3.500,--, sowie für Geld- und Wertgegenstände bis zu beantragenEuro 800,-- begrenzt. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hausgarage oder Hausparkplatz , auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Das dbb forum siebengebirge ist in keiner Weise für Verluste oder Schäden haftbar, die an abgestellten oder an rangierenden Fahrzeugen, und deren In- halt entstehen. Ausnahme bilden Fälle, wo derartige Verluste oder Schäden auf grob fahrlässiges oder vorsätzli- ches Verhalten des Hotels zurückgeführt werden kann. Weckaufträge werden vom dbb forum siebengebirge mit größter Sorgfalt durchgeführt. Schadensersatzansprü- che, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Sofern Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumut- bare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel oder haftungsbegründende Umstände nach Kenntniserlan- gung unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem dbb fo- rum siebengebirge geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ansätzen ausgeschlossen oder beschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss oder die Beschränkung auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des dbb forum siebengebirge.
10. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche beim dbb forum siebengebirge geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Kalendertage gehemmt, an dem das dbb forum siebengebirge die Ansprüche schriftlich zurückweist.
11. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Ge- tränken untersagt.
12. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des dbb forum siebengebirge oder deren Gäste gefährdet, so kann sich das dbb forum siebengebirge vom Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des dbb forum siebengebirge unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
13. Die Veröffentlichung des Namens „dbb forum siebengebirge“ durch Gäste oder Vertragspartner des Hotels ist nur zulässig, soweit ein Vertreter des dbb forum siebengebirge schriftlich zustimmt hat. Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung des Hotelnamens zum Zwecke der Angabe des Veranstaltungsortes und einer etwaigen Wegbeschreibung, soweit es sich nicht um eine Veröffentlichung in Medien handelt, die einer unbegrenzten Anzahl von Personen zugänglich sind und soweit der Hotelname gegenüber dem übrigen Text nicht besonders hervorgehoben wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Regelungen. 12.12.1. Erfüllungsort für alle Alle Angebote von SCHEER sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als ver- bindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Vertrages durch SCHEER zustande. Er kommt abweichend davon spätestens durch Lieferung bzw. Überlassung des Ver- tragsgegenstandes an den Kunden zustande.
2.2. Sofern die tatsächliche Belieferung durch XXXXXX erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, als dies im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen Libri Vertrag vereinbart ist, ist Vertragslaufzeitbeginn erst ab dem Tag der Aufnahme der Belieferung. Dies gilt nicht, wenn sich XXXXXX in Lieferverzug befindet.
2.3. An textlichen Inhalten eines erstellten Angebotes, Zeichnungen und anderen Textinhalten behält sich SCHEER das Eigentum, die Urheberrechte und sonstige Rechte vor. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn SCHEER einer Weitergabe ausdrücklich zustimmt oder sie zur Weitergabe be- stimmt sind.
2.4. Der SCHEER 24- Stunden-Hotline-Service bietet die Möglichkeit, Notfälle rund um die Uhr unter der dem Geschäfts- partner bestehenden Ansprüche ist der Sitz der Hauptver- waltung von Libri in Hamburg. Ziff. 3.3 dieser LZB bleibt unberührt.
12.2. Libri kann diese LZB und weitere, den Vertragsgegen- stand betreffende und allgemein gültige Regelungen, insbe- sondere die Remissionsbedingungen, sowie Bedingungen der zwischen Libri und dem Geschäftspartner vereinbarten ge- sonderten Produkt- und Dienstleistungsverträge jederzeit ändernKunden genannten Notrufnummer zu melden. Eine Änderung persönliche Entgegennahme des Notrufs ist dabei gewährleistet während der regulären Öffnungszeiten sowie außerhalb dieser Öffnungszeiten von montags bis donnerstags (außer Feiertage) von 17-20 Uhr, freitags und samstags (außer Feiertag) von 14-20 Uhr und sonntags und an Feiertagen von 10-18 Uhr. Kann der Notruf nicht persönlich entgegenge- nommen werden und außerhalb der aufgelisteten Zeiten kann dadurch erfolgen, dass Libri dem Geschäftspartner die geänderten Vertragsbedingungen mindestens zwei (2) Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilt. Wenn der Geschäftspartner den geänder- ten Vertragsbedingungen nicht innerhalb von zwei (2) Wo- chen nach Empfang der Mitteilung ausdrücklich wider- spricht, gelten diese als angenommen. Libri wird den Geschäftspartner zusammen mit der Mitteilung der geänder- ten Vertragsbedingungen dies auf die Bedeutung der Zweiwo- chenfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Geschäftspartner einer Ände- rung der Vertragsbedingungen innerhalb der genannten Frist, ist Libri berechtigt, die entsprechende Vertragsbezie- hung zu dem Geschäftspartner ganz oder teilweise mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen. Bis zum Wirksam- werden der Kündigung gelten die entsprechenden Vertrags- bedingungen in ihrer bisherigen Fassung fort. Für die Ände- rung der Transportpreisliste i.S.v. Ziffer 3.3 sowie der Remissionsbedingungen i.S.v. Ziffer 4 gilt, dass die jeweils aktuelle Fassung der Transportpreisliste und der Remissions- bedingungen mit ihrem Wirkungsbeginn in Kraft tritt und für die Leistungen von Libri maßgeblich ist, die seit Wirkungsbe- ginn der aktuellen Transportpreisliste und der aktuellen Remissionsbedingungen vom Geschäftspartner beauftragt wurden.
12.3. Soweit nicht eine strengere Form in diesen LZB aus- drücklich vorgeschrieben ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Geschäftspartner gegenüber Libri abgegeben ein Bandaufnahmesystem aufge- sprochen werden, insbe- sondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen sowie die Erklärung von Rücktritt oder Minderung, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
12.4. Die Textform Bearbeitung des Notfalls beginnt spätestens um 8 Uhr am auf den Tag der Mel- dung folgenden Werktag. Werktage im Sinne dieser LZB umfasst auch E-MailRegelung sind Werktage in Deutschland von Montag bis Xxxxxxx. Soweit der Funktionsumfang eines von Libri bereitgestellten Kundenportals, für das sich der Geschäftspartner registriert hat, die Abgabe online vermittelter digitaler Erklärungen durch den Geschäftspartner oder durch Libri im Hinblick auf Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Libri an den
12.5. Erklärungen per E-Mail Heilig Abend und Xxxxxxxxx sind nur dann wirksam, wenn sie an die Adresse xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx gesendet werden. Libri kann die maßgebliche E-Mail-Adresse durch Mitteilung gegenüber dem Geschäftspartner ändern, wobei eine Mitteilung per E-Mail ausreichend ist. Libri ist bemüht, etwaige Änderungen der E-Mail-Adresse dem Geschäfts- partner binnen zwei (2) Wochen ab Wirksamkeit der Ände- rung mitzuteilen. Forderungen des Geschäftspartners gegen Libri im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwi- schen Libri und dem Geschäftspartner können vom Ge- schäftspartner nicht an Dritte abgetreten werden.
12.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser LZB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirk- sam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen sowie der aufgrund dieser LZB abgeschlossenen Einzelverträge im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll nach dem Willen der Parteien diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaft- lichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspar- teien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, so- weit sich die Unwirksamkeit nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 - 310 BGB ergibt. Die vorstehende Regelung gilt ent- sprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Eine Nichtausübung von Rechten seitens Libri – auch auf längere Zeit – berechtigt den Geschäftspartner nicht, sich auf den Verzicht auf diese Rechte durch Libri oder auf Verwir- kung zu berufenkeine Werktage.
12.72.5. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, unter- liegen Im Falle der Lieferung auf Inseln vor den deutschen Seeküsten wird durch SCHEER nur die Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Ge- schäftspartner dem Recht Lieferung bis zum nächstgelegenen Einschiffungshafen auf der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen Bestimmungen, insbesondere des UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 und damit zusammenhängende VereinbarungenFestlandseite geschuldet.
12.82.6. Für alle im Zusammenhang Tritt der Kunde nach Vertragsschluss, aber vor Beginn der Ausführung der vertraglichen geschulde- ten Leistung durch XXXXXX, mit Zustimmung seitens SCHEER vom Vertrag zurück („Vertragsstornierung“), so hat der Abwicklung der Rechtsbeziehungen zwischen Libri und dem Geschäftspartner stehende Streitigkeiten ist Hamburg ausschließlicher Gerichts- stand. Hiervon unberührt ist das Recht, einstweiligen Rechts- schutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zustän- digen Gerichten Kunde 30 % des Gesamt-Nettovertragswerts gemäß Auftragsbestätigung des stornierten Ver- trags(-teils) als Stornokostenpauschale an SCHEER zu beantragenbezahlen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen