Common use of Allgemeine Regelungen Clause in Contracts

Allgemeine Regelungen. 1 Geltungsbereich, Form 1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AVB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Regelungen. 1 Geltungsbereich38.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, Formdass die Entscheidung über den Abschluss dieses Vertrages nicht unter dem Druck des Unternehmens getroffen wurde. 138.2 Ohne vorherige schriftliche Mitteilung an das Unternehmen ist der Kunde nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, einschließlich der Rechte an erwarteten Zinsen, Zahlungen und Geldtransfers, zu übertragen. 38.3 Handelt es sich bei dem Kunden um Gemeinschaft oder umfasst er zwei oder mehr Personen, so ist die Haftung nach diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) Im Falle von Tod, Konkurs, Liquidation oder Auflösung von Personen, die derselben Gemeinschaft angehören, bleiben alle Rechte und Pflichten der übrigen Personen in vollem Umfang bestehen, wenn dadurch dem Unternehmen kein Schaden entsteht. Jede Erwähnung des Kunden in den relevanten Abschnitten dieses Vertrages ist als Erwähnung einer oder mehrerer Personen zu verstehen, die Teil derselben Gruppen oder einer Gemeinschaft angehören. Alle Mitteilungen und Benachrichtigungen an den Kunden gelten als für alle unsere Geschäftsbeziehungen Personen bestimmt, die Teil des Kunden sind oder der gleichen Gemeinschaft angehören. Vom Kunden erteilte Aufträge gelten als von allen Personen erteilt, gelten als von allen Personen erteilt, die Teil des Kunden sind oder einer Gemeinschaft mit unseren Ihm angehören. 38.4 Anträge auf Befreiung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind dem Unternehmen schriftlich zu übermitteln und von beiden Parteien zu unterzeichnen. 38.5 Ohne Einschränkung der Rechte des Unternehmens aus diesem Vertrag hat das Unternehmen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung an den Kunden das Recht, jeden Betrag (tatsächlich oder bedingt, derzeit verfügbar oder wahrscheinlich in der Zukunft), der dem Kunden oder dem Unternehmen zusteht, zu verrechnen. Das Unternehmen ist berechtigt, jeden Betrag auf den Konten des Kunden zu verrechnen. 38.6 Die Tatsache, dass irgendeine Klausel dieses Vertrages nach den Gesetzen einer geltenden Gerichtsbarkeit illegal, rechtswidrig oder ungültig sein oder werden kann, hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Klauseln dieses Vertrages und hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit solcher Klauseln nach den Gesetzen einer geltenden Rechtsordnung der jeweiligen Länder. 38.7 Die Aufzeichnungen des Unternehmens sind, sofern nicht anders belegt, der Beweis für die Tätigkeit des Kunden, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen des Unternehmens entstanden ist. Die AVB gelten nurDer Kunde verpflichtet sich, unabhängig von den Handlungen des Unternehmens, die Anforderungen an die Führung von Aufzeichnungen selbstständig zu erfüllen, auch wenn diese vom Unternehmen auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt werden können. 38.8 Dieser Vertrag und alle im Rahmen dieses Vertrags getätigten Transaktionen unterliegen den folgenden Bedingungen der geltenden Gesetzgebung: I. Besteht eine Diskrepanz zwischen diesem Vertrag und dem anwendbaren Recht, so hat letzteres Vorrang; II. Verpflichtungen des Unternehmens im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegenüber dem Kunden entbinden das Unternehmen nicht von Verpflichtungen, die sich in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung ergeben; III. Das Unternehmen kann die Durchführung von jeglichen Handlungen vornehmen oder ablehnen, wenn es der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB)Ansicht ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istdass es den geltenden Rechtsvorschriften entspricht. 238.9 Die im Auftrag des Kunden getätigten Transaktionen unterliegen einer Gesetzgebung, die in Übereinstimmung mit den Regeln, Vereinbarungen, Richtlinien, CySEC-Rundschreiben, die von Zeit zu Zeit geändert werden können, sowie anderen Behörden, die die Kontrolle über die Aktivitäten von Finanzdienstleistern ausüben, festgelegt werden. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere Das Unternehmen kann jede Tätigkeit ergreifen oder ablehnen, wenn es der Ansicht ist, dass es den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht. Alle Tätigkeiten, die in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und den geltenden Richtlinien durchgeführt werden, sind für Verträge den Kunden verbindlich. 38.10 Das Unternehmen hat das Recht, diesen Vertrag von Zeit zu Zeit zu ändern. Jegliche Änderungen dieses Vertrages sind in Bezug auf Transaktionen, die vor Inkrafttreten der Änderungen durchgeführt wurden, nicht wirksam, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Das Unternehmen verpflichtet sich, den Kunden über alle Änderungen dieses Vertrages zu informieren, indem es diese auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag in Übereinstimmung mit Punkt 30 dieses Vertrages zu kündigen. 38.11 Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, einen Finanzbericht über Transaktionen mit Finanzinstrumenten vorzulegen, die auf den Kundenkonten getätigt wurden. Der Kunde ist berechtigt, sich während der gesamten Gültigkeitsdauer dieses Vertrages jederzeit über den Verkauf und/aktuellen oder vergangenen Stand seines Xxxxxx im elektronischen Handelssystem zu informieren. 38.12 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Gültigkeit dieser Vereinbarung anfallenden Stempelsteuern und sonstigen Kosten sowie die Lieferung beweglicher Sachen Verpflichtung zur Dokumentation zu übernehmen, die für die Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen dieses Vertrages erforderlich sein können. 38.13 Nähere Informationen über die durch das Unternehmen durchführbaren Transaktionen mit Finanzinstrumenten sowie weitere Informationen über die Tätigkeiten des Unternehmens finden Sie auf der Webseite. Der Kunde verpflichtet sich, die Unternehmenswebseite regelmäßig zu besuchen, um sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren. 38.14 Das Unternehmen kann von Zeit zu Zeit und so oft es dies für erforderlich hält, einen Bericht („Ware“)im Folgenden als Bericht bezeichnet) mit Informationen über die Finanzmarktsituation herausgeben und ihn auf der Unternehmenswebseite oder in anderen Medienveröffentlichen. Dieser Bericht wird für Marketingzwecke verwendet und sollte nicht als Anlageberatung, ohne Rücksicht daraufEmpfehlung oder andere Beratung in Bezug auf Transaktionen mit Finanzinstrumenten betrachtet werden. Obwohl das Unternehmen alle notwendigen Schritte unternimmt, ob wir um sicherzustellen, dass die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der dem Bericht enthaltenen Informationen zum Zeitpunkt der Bestellung Veröffentlichung wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind, stellt dies keinen Grund zur Annahme dar, dass die bereitgestellten Informationen absolut korrekt sind. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste, die durch die Verwendung der in dem Bericht enthaltenen Informationen entstehen können. Veröffentlichte Berichte entsprechen möglicherweise nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine unabhängige Investmentanalyse und unterliegen nicht dem Verbot oder der Beschränkung der Verbreitung von Informationen über Anlagetätigkeiten. Alle in den veröffentlichten Berichten getroffenen Schlussfolgerungen stellen die persönliche Meinung der Autoren dar und spiegeln möglicherweise nicht die Meinung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenUnternehmens wider. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Allgemeine Regelungen. 1 Geltungsbereich32.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, Formdass die Entscheidung über den Abschluss dieses Vertrages nicht unter dem Druck des Unternehmens getroffen wurde. 132.2 Ohne vorherige schriftliche Mitteilung an das Unternehmen ist der Kunde nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, einschließlich der Rechte an erwarteten Zinsen, Zahlungen und Geldtransfers, zu übertragen. 32.3 Handelt es sich bei dem Kunden um Gemeinschaft oder umfasst er zwei oder mehr Personen, so ist die Haftung nach diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) Im Falle von Tod, Konkurs, Liquidation oder Auflösung von Personen, die derselben Gemeinschaft angehören, bleiben alle Rechte und Pflichten der übrigen Personen in vollem Umfang bestehen, wenn dadurch dem Unternehmen kein Schaden entsteht. Jede Erwähnung des Kunden in den relevanten Abschnitten dieses Vertrages ist als Erwähnung einer oder mehrerer Personen zu verstehen, die Teil derselben Gruppen oder einer Gemeinschaft angehören. Alle Mitteilungen und Benachrichtigungen an den Kunden gelten als für alle unsere Geschäftsbeziehungen Personen bestimmt, die Teil des Kunden sind oder der gleichen Gemeinschaft angehören. Vom Kunden erteilte Aufträge gelten als von allen Personen erteilt, gelten als von allen Personen erteilt, die Teil des Kunden sind oder einer Gemeinschaft mit unseren Ihm angehören. 32.4 Anträge auf Befreiung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind dem Unternehmen schriftlich zu übermitteln und von beiden Parteien zu unterzeichnen. 32.5 Ohne Einschränkung der Rechte des Unternehmens aus diesem Vertrag hat das Unternehmen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung an den Kunden das Recht, jeden Betrag (tatsächlich oder bedingt, derzeit verfügbar oder wahrscheinlich in der Zukunft), der dem Kunden oder dem Unternehmen zusteht, zu verrechnen. Das Unternehmen ist berechtigt, jeden Betrag auf den Konten des Kunden zu verrechnen. 32.6 Die Tatsache, dass irgendeine Klausel dieses Vertrages nach den Gesetzen einer geltenden Gerichtsbarkeit illegal, rechtswidrig oder ungültig sein oder werden kann, hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Klauseln dieses Vertrages und hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Durchsetzbarkeit solcher Klauseln nach den Gesetzen einer geltenden Rechtsordnung der jeweiligen Länder. 32.7 Die Aufzeichnungen des Unternehmens sind, sofern nicht anders belegt, der Beweis für die Tätigkeit des Kunden, die im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen des Unternehmens entstanden ist. Die AVB gelten nurDer Kunde verpflichtet sich, unabhängig von den Handlungen des Unternehmens, die Anforderungen an die Führung von Aufzeichnungen selbstständig zu erfüllen, auch wenn diese vom Unternehmen auf Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt werden können. 32.8 Dieser Vertrag und alle im Rahmen dieses Vertrags getätigten Transaktionen unterliegen den folgenden Bedingungen der geltenden Gesetzgebung: I. Besteht eine Diskrepanz zwischen diesem Vertrag und dem anwendbaren Recht, so hat letzteres Vorrang; II. Verpflichtungen des Unternehmens im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegenüber dem Kunden entbinden das Unternehmen nicht von Verpflichtungen, die sich in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung ergeben; III. Das Unternehmen kann die Durchführung von jeglichen Handlungen vornehmen oder ablehnen, wenn es der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB)Ansicht ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istdass es den geltenden Rechtsvorschriften entspricht. 232.9 Die im Auftrag des Kunden getätigten Transaktionen unterliegen einer Gesetzgebung, die in Übereinstimmung mit den Regeln, Vereinbarungen, Richtlinien, CySEC-Rundschreiben, die von Zeit zu Zeit geändert werden können, sowie anderen Behörden, die die Kontrolle über die Aktivitäten von Finanzdienstleistern ausüben, festgelegt werden. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere Das Unternehmen kann jede Tätigkeit ergreifen oder ablehnen, wenn es der Ansicht ist, dass es den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht. Alle Tätigkeiten, die in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung und den geltenden Richtlinien durchgeführt werden, sind für Verträge den Kunden verbindlich. 32.10 Das Unternehmen hat das Recht, diesen Vertrag von Zeit zu Zeit zu ändern. Jegliche Änderungen dieses Vertrages sind in Bezug auf Transaktionen, die vor Inkrafttreten der Änderungen durchgeführt wurden, nicht wirksam, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Das Unternehmen verpflichtet sich, den Kunden über alle Änderungen dieses Vertrages zu informieren, indem es diese auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag in Übereinstimmung mit Paragraph 30 dieses Vertrages zu kündigen. 32.11 Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, einen Finanzbericht über Transaktionen mit Finanzinstrumenten vorzulegen, die auf den Kundenkonten getätigt wurden. Der Kunde ist berechtigt, sich während der gesamten Gültigkeitsdauer dieses Vertrages jederzeit über den Verkauf und/aktuellen oder vergangenen Stand seines Xxxxxx im elektronischen Handelssystem zu informieren. 32.12 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Gültigkeit dieser Vereinbarung anfallenden Stempelsteuern und sonstigen Kosten sowie die Lieferung beweglicher Sachen Verpflichtung zur Dokumentation zu übernehmen, die für die Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen dieses Vertrages erforderlich sein können. 32.13 Nähere Informationen über die durch das Unternehmen durchführbaren Transaktionen mit Finanzinstrumenten sowie weitere Informationen über die Tätigkeiten des Unternehmens finden Sie auf der Webseite. Der Kunde verpflichtet sich, die Unternehmenswebseite regelmäßig zu besuchen, um sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren. 32.14 Das Unternehmen kann von Zeit zu Zeit und so oft es dies für erforderlich hält, einen Bericht („Ware“)im Folgenden als Bericht bezeichnet) mit Informationen über die Finanzmarktsituation herausgeben und ihn auf der Unternehmenswebseite oder in anderen Medien veröffentlichen. Dieser Bericht wird für Marketingzwecke verwendet und sollte nicht als Anlageberatung, ohne Rücksicht daraufEmpfehlung oder andere Beratung in Bezug auf Transaktionen mit Finanzinstrumenten betrachtet werden. Obwohl das Unternehmen alle notwendigen Schritte unternimmt, ob wir um sicherzustellen, dass die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der dem Bericht enthaltenen Informationen zum Zeitpunkt der Bestellung Veröffentlichung wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind, stellt dies keinen Grund zur Annahme dar, dass die bereitgestellten Informationen absolut korrekt sind. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste, die durch die Verwendung der in dem Bericht enthaltenen Informationen entstehen können. Veröffentlichte Berichte entsprechen möglicherweise nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine unabhängige Investmentanalyse und unterliegen nicht dem Verbot oder der Beschränkung der Verbreitung von Informationen über Anlagetätigkeiten. Alle in den veröffentlichten Berichten getroffenen Schlussfolgerungen stellen die persönliche Meinung der Autoren dar und spiegeln möglicherweise nicht die Meinung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenUnternehmens wider. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Erbringung Von Wertpapierdienstleistungen

Allgemeine Regelungen. 1 GeltungsbereichDer Benutzer verpflichtet sich, Form 1während der Nutzung der twosmile-Website und insbesondere des registrierten Website-Bereiches sowie sonstiger Dienstleistungen von twosmile die geltenden Gesetze zu befolgen. Die vorliegenden Von ihm inserierte Artikel und eingestellte Forumsbeiträge dürfen nicht gegen geltendes Recht, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten Geschäftsbedingungen oder die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Nutzung der Website von twosmile verstoßen. Innerhalb des Marktplatzes ist ein Artikel in der entsprechenden vorgegebenen Kategorie zu inserieren, wobei der Benutzer seine inserierten Artikel mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben und gut erkennbar darzustellen hat. Der Anbieter muss außerdem alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale, aber auch Mängel, die den Wert der angebotenen Artikel mindern, wahrheitsgetreu angeben. Bei Gebrauchtartikeln garantiert der Anbieter die Gebrauchstauglichkeit, sofern in der Artikelbeschreibung nichts anderes vermerkt ist. Über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung muss ebenfalls vollständig informiert werden. Xxxxxxxx verpflichtet sich der Anbieter alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kundenvon ihm im Rahmen der Inseraterstellung gemachten Angaben, wie bspw. Die AVB gelten nurzu Verkaufspreisen, anfallender Mehrwertsteuer, Liefer- und Versandkosten sowie zu unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller, auf Basis derer u.a. eine mögliche Ersparnis oder Zuschlag berechnet und im Inserat angezeigt werden, vollständig und korrekt anzugeben. Auch hat er, soweit die Artikel nach den gesetzlichen Vorgaben eine PZN-Nummer enthalten, diese anzugeben. Entsprechend verpflichtet sich der Anbieter im Fall des erneuten oder aktualisierten Inserierens eines Artikels sowohl Vollständigkeit als auch Korrektheit der gemachten Angaben erneut zu überprüfen. Dabei darf ein Artikel nur inseriert werden, wenn der Kunde Unternehmer Anbieter in der Lage ist, den angebotenen Artikel dem Kaufinteressenten unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Der Benutzer hat damit insbesondere, unverzüglich nach Zustandekommen des Kaufvertrages bzw. nach Zahlungseingang, wenn Vorauskasse vereinbart ist, die Artikel an den Käufer zu liefern und die sonstigen sich aus § 433 BGB ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen. Ferner dürfen die Beschreibung der Artikel sowie die dazu verwendeten Bilder nicht Rechte Dritter verletzen und nur das Angebot zum Gegenstand haben. Werbung für andere als bei twosmile angebotene Artikel ist untersagt. Es ist dem Benutzer untersagt, Verweise (§ 14 BGB)Links) auf externe Websites und andere Informationsquellen in die Inserate einzufügen, es sei denn zwingende gesetzliche Vorschriften lassen eine juristische Person Ausnahme zu. Als Links gelten dabei auch nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) sowie Teile davon. Gleiches gilt für die von dem Benutzer eingestellten Forumsbeiträge. Wenn dies zur ordnungsmäßigen Nutzung der twosmile-Website zweckmäßig erscheint, behält sich twosmile das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, inserierte Artikel in einer anderen als der vom Anbieter ausgewählten Kategorie zuzuordnen oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt wieder aus der Liste der angebotenen Artikel zu streichen. Eine Mitteilung über eine Neuzuordnung bzw. Streichung durch twosmile erfolgt hierbei per E-Mail an die E-Mail-Adresse des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichAnbieters. Kommt es auf der twosmile-rechtliches Sondervermögen ist. 2Website zu einem Vertragsabschluss zwischen Benutzern, teilt twosmile den Beteiligten die zur Verkaufsabwicklung erforderlichen Daten per E-Mail an die E-Mail-Adresse der beteiligten Benutzer mit. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf Anbietern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum im Inserat ausgewiesenen Verkaufspreis/ Versandkosten, twosmile-Gebühren auf Käufer umzulegen und/oder von diesen einzufordern. Nutzt der Benutzer die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“)von twosmile kostenlos zur Verfügung gestellten Funktionen zur automatisierten Erstellung von Rechnung und Lieferschein, ohne Rücksicht darauf, ob wir sind die Ware selbst herstellen oder darin enthaltenen Angaben gemäß den bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden Vertragsabschluss gültigen Bedingungen sowie den diesbezüglich gültigen Gesetzen von dem Benutzer erneut auf Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung zu vervollständigen. Es ist twosmile-Benutzern untersagt, die durch die Nutzung des twosmile- Marktplatzes erhaltenen Kontaktdaten (wie Adressen, Telefonnummern, E-Mail- Adressen usw.) für andere Zwecke als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträgedie vorvertragliche und vertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder mit diesen Daten kommerziell zu werben oder unerwünscht Werbung (SPAM) zuzusenden. Solange ein Artikel auf sie hinweisen müssten. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichendedem Marktplatz angeboten wird, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für darf ein Anbieter den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag Interessenten bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5Käufern eines inserierten Artikels, Artikel vergleichbarer oder sonstiger Art und Güte nur in weiteren Inseraten auf der twosmile-Website anbieten, nicht aber auf anderem Weg, z.B. per E-Mail. Rechtserhebliche Erklärungen Dies gilt auch über die Angebotsdauer hinaus. Der selbe Artikel darf nicht zeitgleich bei anderen Online-Marktplätzen angeboten werden. Dies gilt nicht, soweit der Benutzer mehrere Artikel gleicher Art und Anzeigen des Kunden Güte anbieten kann. Wird ein Artikel in Bezug auf den Vertrag beliebiger Menge angeboten, müssen alle Artikel von der gleichen, im Angebot beschriebenen Art und Güte sein (z.B. Fristsetzungnach Form, MängelanzeigeFarbe, Rücktritt oder MinderungGröße, Muster, Hersteller). twosmile behält sich das Recht vor, sind schriftlich, d.hdurch Fortschreibung seiner Allgemeinen Regelungen die Ordnung auf dem angebotenen Marktplatz und Forum zu ändern. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über Der Anbieter erklärt mit dem Inserieren der Artikel bindend die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührtZustimmung zum Verkauf der Artikel. 6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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Samples: Nutzungsvertrag

Allgemeine Regelungen. 1 Geltungsbereich (1) Alle Lieferungen, Form 1Leistungen und Angebote der Soyka Rohrverbindungen GmbH, Xx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx (nachfolgend Verkäufer) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren KundenAlle Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Die AVB gelten nurEin „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, wenn der Kunde Unternehmer die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (2) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. (3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. (4) Vertragssprache ist Deutsch. (1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. (2) Der Vertragsschluss im Onlineshop kommt nach der nachfolgenden Bestimmung § 2 (2) zustande, im Übrigen gelten auch die Ziff. (4), (5), (6) und (7: Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Kauf des ausgewählten Produkts. Der Verkäufer kann das Angebot innerhalb von zwei Werktagen annehmen. Der Verkäufer wird dem Auftraggeber nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als vom Verkäufer angenommen, sobald er gegenüber dem Auftraggeber (per E-Mail) die Annahme erklärt oder die Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit der Annahme des Verkäufers zustande. Sollte die Annahme durch den Käufer im Einzelfall unmittelbar nach Erhalt des Angebots erfolgen, kann die E-Mail über die Bestätigung des Angebotseingangs ausbleiben. (3) Bei Bestellungen oder Aufträgen eines Auftraggebers außerhalb des Onlineshops kann der Verkäufer das Angebot innerhalb von sieben Werktagen nach dessen Zugang durch eine Auftragsbestätigung oder dadurch, dass dem Besteller die bestellte Ware zugestellt wird, annehmen. (4) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist bei allen Vertragsschlüssen der geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kaufgegenstand wird durch eine Auftragsbestätigung vollständig beschrieben. Die Beschreibung des Kaufgegenstandes kann von der Bestellung abweichen, sofern die Veränderungen telefonisch oder via e-mail mit dem Besteller geklärt wurden oder sie klärenden oder berichtigenden Charakter hat. Die Auftragsbestätigung ist- sofern ihr nicht von fünf Werktagen widersprochen wird - in jedem Fall maßgeblich für den Kaufgegenstand und Gegenstand des Kaufvertrags. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. (5) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird. (6) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. (7) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung. (1) Die Preise gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. (2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbarterst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines gegebenenfalls vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). (3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. (4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (5) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. (1) Lieferungen erfolgen ab Werk. (2) Die vereinbarten und auf der Auftragsbestätigung abgebildeten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten grundsätzlich vorbehaltlich unvorhersehbarer Produktionsstörungen und rechtzeitiger und hinreichender Selbstbelieferung mit erforderlichen Rohstoffen, Vormaterialien und Fremdleistungen und, soweit es sich um Handelsware handelt, unter dem Vorbehalt von Lieferfähigkeit und rechtzeitiger, richtiger und hinreichender Selbstbelieferung. Die Überschreitung unter Vorbehalt bestätigter Liefertermine und -fristen begründet keinen Verzug, es sei denn, dass ausdrücklich eine verbindlich feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Es gilt vorbehaltlich zudem der § 4 (5). Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. (3) Bei Verträgen über Lohnbearbeitung/Lohnfertigung beginnt die Lieferfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung frühestens jedoch mit der Anlieferung des zu bearbeitenden Materials und dem Eingang sämtlicher vom Auftraggeber noch zu liefernder Gegenstände, Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben und Plänen, sofern zu diesen Zeitpunkten alle vertragswesentlichen, technischen und organisatorischen Einzelheiten verbindlich festliegen. Zugesagte Xxxxxxxxxxxxx verschieben sich entsprechend der Verzögerungen. (4) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt. (5) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Zeitpunkt Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Bestellung Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. (6) Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn • die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und • dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). (7) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. (1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bochum, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat. (2) Der Versand der Ware geschieht stets für Rechnung und Gefahr des Kunden gültigen bzwauch bei frachtfreier Abfertigung. jedenfalls in Die Übernahme durch den Frachtführer gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenUmhüllung. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers. (3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis Dies gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis Teillieferungen erfolgen oder der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. FristsetzungVersand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, Mängelanzeigedessen Ursache beim Auftraggeber liegt, Rücktritt geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Auftraggeber angezeigt hat. (4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,5 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder Minderung)geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten. (5) Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. (6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn • die Lieferung und, sofern der Verkäufer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist, • der Verkäufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, • seit der Lieferung 10 Werktage vergangen sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform der Auftraggeber mit der Nutzung der Sache begonnen hat (z.B. Briefdie gelieferte Teile in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung 5 Werktage vergangen sind und • der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verkäufer angezeigten Mangels, E-Mailder die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührtunterlassen hat. 6(1) Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieses § 6 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Hinweise Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden. (2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Xxxx und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutungvertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher Gelingt dem Verkäufer dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (3) Bei Rechtsverletzungen durch vom Verkäufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Verkäufer nach seiner Xxxx seine Ansprüche gegen die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werdenFällen nach Maßgabe dieses § 6 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

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Allgemeine Regelungen. 1 Geltungsbereich, FormGeltungsbereich / Bindungsfrist 1. Die vorliegenden 1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen Geschäftsbedingungen (AVBnachfolgend „AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen der Robco GmbH, Xxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxx (nachfolgend „Robco“) mit unseren ihren Kunden. Die AVB gelten nur, wenn der Kunde Kunden von Robco sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 21.2 Robco bietet Xxxxxx Leistungen um die Bereitstellung von Roboterarmen einschließlich Software und deren Integration an. Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den von Robco erstellten und vom Kunden angenommenen Angebots-/Vertragsunterlagen („Angebot“). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschließlich etwaiger Anlagen) und den AGB geht das Angebot vor. Weitere in diesen AGB referenzierte Dokumente kommen nachrangig hierzu zur Anwendung. 1.3 Die Angebote von Robco richten sich nur an Kunden als Endverbraucher. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere für Verträge über gewerbliche Wiederveräußerung der Produkte ist untersagt, es sei denn, Robco schließt mit dem Kunden eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Robco behält sich vor, Angebote auf den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“)Abschluss von Verträgen abzulehnen, ohne Rücksicht daraufwenn sie den Anschein erwecken, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstendem gewerblichen Weitervertrieb zu dienen. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende 1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn Robco dies im Rahmen des Vertragsschlusses gegenüber dem Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dem Kunden ist bewusst, dass der Beginn der Leistungserbringung durch Robco unter keinen Umständen als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB Akzeptanz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführenzu verstehen ist. 41.5 Robco behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Einzelfall getroffeneRahmen dieser Information werden dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Er ist berechtigt, individuelle Vereinbarungen der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird Robco den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. 1.6 Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach Ziffer 1.5 sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich. 1.7 Robco hält sich an ein verbindliches Angebot für 30 Tage ab dem Datum der Abgabe des Angebots gebunden. Leistungen von Robco 2.1 Die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung von Robco erbrachten Leistungen von Robco („Robco-Leistungen“) bestehen in der Regel aus den folgenden Elementen: 2.1.1 Dauerhafte Bereitstellung von Roboterarmen, Ersatzteilen und sonstiger Geräte („Hardware“) an den Kunden („Hardware-Verkauf“); 2.1.2 Zeitlich beschränkte Bereitstellung von Hardware an den Kunden („Hardware-Vermietung“); 2.1.3 Zeitlich begrenzte Bereitstellung der Softwareplattform „Robco Studio“ („Robco-Software“) zur Nutzung durch Nutzer des Kunden in Form einer zeitlich begrenzten Softwareüberlassung („Software-Bereitstellung“); 2.1.4 Service- und Supportleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Austausch von Hardware durch den Kunden („Service- und Supportleistungen“); 2.1.5 Konzeptionierungs-, Installations- und/oder Umsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Hardware im Rahmen von Projekten für den Kunden („Projektleistungen“); 2.1.6 Beratungs- und Schulungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Hardware für den Kunden („Dienstleistungen“). 2.2 Zusätzlich zu den Allgemeinen Regelungen (A.) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen für den Hardware-Verkauf (B.) die Hardware-Vermietung (C.), für die Software-Bereitstellung (D.), für Service- und Supportleistungen (E.), für Projektleistungen (F.) und für Dienstleistungen (G.). Die Ergänzenden Bedingungen gehen den Allgemeinen Regelungen vor, soweit sie diesen widersprechen. 2.3 Robco setzt zur Erbringung der Robco-Leistungen sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. Robco ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter dem Kunden namentlich kommuniziert, wird Robco den Kunden über den Ersatz informieren. 2.4 Die vereinbarte Vergütung deckt nur den im Angebot dokumentierten Leistungsumfang ab. Vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Preise berechnet. Soweit die Leistungsbeschreibung im Angebot unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist Robco berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen. 2.5 Für die ausgelieferte Hardware und für die Software-Bereitstellung erhält der Kunde die von Robco vorgesehene und bereitgestellte Dokumentation (Bedienungsanleitung / Benutzerhandbuch) in digitaler Form, soweit nicht im Angebot abweichend vereinbart. 2.6 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Hardware oder der Dokumentation entfernt oder verändert werden. Allgemeine Pflichten des Kunden 3.1 Der Kunde erkennt seine (in diesen AGB und ggf. zusätzlich im Angebot genannten) Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch Robco und damit als seine vertraglichen Pflichten an. 3.2 Der Kunde benennt schriftlich mindestens einen Ansprechpartner für Robco und eine Anschrift und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei Robco. 3.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Prozesse im Anwendungsbereich der Robco-Leistungen, insbesondere bezüglich der Konfiguration der Hardware und der Robco-Software, der Systemverwaltung, Nutzungsrichtlinien sowie sonstiger gesetzlicher Anforderungen. 3.4 Erfüllt der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann Robco seine Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so ist Robco für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird Robco dem Kunden zu den vereinbarten Preisen zusätzlich in Rechnung stellen. Sonstige weitergehende Rechte von Robco wegen unterbliebener oder unzureichender Mitwirkung des Kunden bleiben unberührt. Preise und Zahlungsbedingungen 4.1 Die im Angebot bestimmten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer hinzukommt. Preise und Zeitpunkte für die Rechnungsstellung werden im Angebot festgelegt. 4.2 Sofern sich die Vergütung nach geleisteten "Personentagen" o.ä. bemisst, entspricht ein solcher „Tag“ jeweils bis zu acht Zeitstunden pro Person in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen am Sitz von Robco (Montag-Xxxxxxx). Robco rechnet Aufwände pro begonnener Viertelstunde ab. 4.3 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang zahlbar. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Die Bezahlung durch den Kunden kann per SEPA-Überweisung oder auf anderen im Angebot genannten Zahlungswegen erfolgen. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen. 4.4 Robco ist berechtigt, die Vergütung pro Nutzer erstmals nach Ablauf von einem (1) Jahr nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten gemäß der Kostenentwicklung bei Robco zu erhöhen. Robco kann darüber hinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, außer soweit Robco diese verursacht hat. Sobald sich die Vergütung um mehr als 10% erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von einem (1) Jahr eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die bei Robco für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse. 4.5 Spesen und sonstige Nebenkosten sowie Auslagen, die für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch Robco anfallen, werden dem Kunden zusätzlich und nach Aufwand in Rechnung gestellt, soweit nicht im Angebot abweichend festgelegt. Robco stellt für Reisen an Standorte innerhalb Deutschlands eine Pauschale in Höhe von EUR 1.200,00 (zzgl. MWSt.) in Rechnung. Mit dieser Pauschale sind Reisekosten und Reisezeiten abgegolten. Reisen an Standorte außerhalb Deutschlands rechnet Robco nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebendab. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Regelungen. 1 GeltungsbereichÄnderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahme-n bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, Form 1StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichte- r liche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingun- gen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rech-t sprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferantverpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen mit Ausnahme der Preise unverzüglich insoweit anzupassen und/ oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquiva- lenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher AGB_VA_20230202_3299 Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AVB gelten nurAnpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestenseinen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB)das Recht, eine juristische Person den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2Wirksamwerdensder Vertrag- sanpassung zu kündigen. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenMitteilung gesondert hingewiesen. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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Samples: Supply Agreement

Allgemeine Regelungen. 1 GeltungsbereichRechtsnatur des Mandats. (1) Der Mandant überträgt dem Rechts- dienstleister gemäß § 662 BGB die un- entgeltliche Besorgung einer rechtli- chen Angelegenheit. (2) Die Angelegenheit darf nur von gerin- ger wirtschaftlicher Bedeutung sein; dies ist zumindest dann der Fall, Formwenn ein Streitwert bzw. ein Haftungsrisiko auf Seiten des Rechtsdienstleisters in Höhe von 1 000 € nicht überschritten wird. (3) Die Besorgung erstreckt sich gemäß §§ 11 bis 18 AMB zumindest auf eine rechtliche Beratung und ausnahmsweise (soweit neben einem Beratungs- auch ein Vertretungsauftrag vorliegt) auf eine außergerichtliche Vertretung. (1) Das Mandat kommt zustande, indem der Rechtsdienstleister einen Beratungsauf- trag des Mandanten annimmt. (2) Das Angebot des Mandanten erfolgt im Zweifel durch das vom Rechtsdienst- leister vorformulierte Formular „Ertei- lung eines unentgeltlichen Beratungs- auftrags“. Die Annahme durch den Rechtsdienstleister bedarf gemäß § 151 Satz 1 BGB nicht des Zugangs beim Mandanten. 1 Das Nutzen des grammatischen Maskulinums soll die Leserlichkeit der vorliegenden AMB erleichtern und erfasst damit freilich auch eine Mandantin. Das Auftragsverhältnis kann gemäß § 671 Absatz 1 BGB von dem Mandanten jeder- zeit formlos widerrufen werden. Wird der Beratungsauftrag widerrufen, besteht auch das Mandatsverhältnis nicht mehr fort. (1) Das Auftragsverhältnis kann gemäß § 671 Absatz 1 BGB von dem Rechts- dienstleister jederzeit formlos gekün- digt werden. Wird der Beratungsauftrag gekündigt, besteht auch das Mandats- verhältnis nicht mehr fort. (2) Ein wichtiger Grund gemäß § 671 Ab- satz 2 BGB liegt insbesondere vor, wenn 1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen der Rechtsdienstleister das Tätig- werden in einer konkreten Angele- genheit schuldet, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert (AVBRechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Absatz 1 RDG), aber keiner sei- ner Beiräte (§ 7 Absatz 2 AMB) gelten für eine Anleitung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 RDG zur Verfügung steht; 2. sich der Rechtsdienstleister bereits umfassend den Sachverhalt durch den Mandanten hat schildern lassen (wobei der Mandant zumindest kon- kludent zu verstehen gegeben hat, dass der Sachverhalt vollständig ge- schildert ist und alle unsere Geschäftsbeziehungen aus seiner Sicht relevanten Rechtsfragen gestellt worden sind) und der Rechtsdienst- leister nun aufgrund dieser Angaben mit unseren Kundender rechtlichen Prüfung begon- nen hat, der Mandant aber nachträg- lich weitere Rechtsfragen aufwirft oder die Sachverhaltsangaben er- heblich ändert und sich hierdurch die rechtliche Prüfung erheblich verkompliziert; 3. Die AVB gelten nurein Streitwert bzw. ein Haftungsri- siko auf Seiten des Rechtsdienstleis- ters in Höhe von 1 000 € überschrit- ten wird; 4. der Mandant seinen Informations- pflichten gemäß §§ 24 bis 27 AMB nicht nachkommt; dies ist insbeson- dere der Fall, wenn der Kunde Unternehmer Mandant sich auf Kommunikationsversuche des Rechtsdienstleisters nicht auf dem vereinbarten Kommunikations- weg 14 BGB)6 AMB) innerhalb von zehn Werktagen meldet. (1) Die Rechtsdienstleistung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bun- desrepublik Deutschland. (2) Die Rechtsdienstleistung erfolgt ferner lediglich im Zivil- und Verwaltungs- recht; daher ist eine Rechtsdienstleis- tung im Steuer-, eine juristische Person des öffentlichen Rechts Straf- oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Ordnungs- widrigkeitenrecht ausgeschlossen. (3) Die vorgenannten Absätze 1 und 2 gel- ten nicht, soweit anderes vereinbart worden ist. 2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder (1) Soweit nicht durch schriftliche Verein- barung ausdrücklich ein bestimmter Kommunikationsweg und gegebenen- falls Vorkehrungen gegen Zugriffe Drit- ter vereinbart wurden, ist das Versenden von E-Mails an die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben-Adresse des Mandanten der vereinbarte Kommuni- kationsweg. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührtDie vom Mandanten mitge- teilte E-Mail-Adresse ist bis zur Mittei- lung einer Änderung maßgeblich. 6. Hinweise auf (2) Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen VorschriftenKommunikation per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter geschützt ist, soweit sie in diesen AVB sofern beim Sender und beim Empfänger nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werdentechnische Vor- kehrungen (insbesondere Verschlüsse- lung, keine Verwendung des HTML- Formats) getroffen wurden.

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Samples: Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Regelungen. 1 Geltungsbereich, Form 1. Die vorliegenden Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Trenkwalder Business Solution GmbH, Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx („Trenkwalder Business Solution“) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen Geschäftsbedingungen (AVB„AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kundenin ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige vorformulierte Bestimmungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Auch dann nicht, wenn in Bestellungen, E-Mails oder anderen Dokumenten auf diese Bezug genommen wird und Trenkwalder Business Solution nicht ausdrücklich widersprochen hat. 3. Abweichende Vereinbarungen gegenüber diesen AGB, die mittels Einzel- oder Rahmenvereinbarung zwischen Trenkwalder Business Solution und dem Kunden schriftlich geschlossenen wurden, gehen den Bestimmungen dieser AGB vor. § 2 Schriftform Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die AVB Aufhebung des Schriftformerfordernisses gemäß Satz 1 bedarf ebenfalls der Schriftform. § 3 Teilnichtigkeit 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam bzw. nicht gemäß dem ursprünglichen Vertragszweck durchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 2. Im Falle einer Teilnichtigkeit, gemäß § 3 Abs.1, haben die Vertragsparteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Eine Regelungslücke ist durch eine ergänzende Bestimmung der Parteien auszufüllen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der AGB und der Einzel- bzw. Rahmenvereinbarung möglichst weitgehend entspricht. § 4 Vertragsanbahnung und Vertragsschluss Ein Vertrag wird grundsätzlich durch die vorbehaltlose Kunden-Annahme des Angebots von Trenkwalder Business Solution geschlossen. Eine solche Annahme kann auch erfolgen, wenn Trenkwalder Business Solution dem Kunden ein Angebot übersendet und der Kunde Trenkwalder Business Solution sodann auffordert, die Leistung zu erbringen. § 5 Preisanpassung Trenkwalder ist berechtigt, die vereinbarten Vergütungssätze erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten gemäß der sich verändernden Marktbedingungen, bei erheblichen wirtschaftlichen Veränderungen, Änderungen der Umsatzsteuer und gemäß der aktuellen Kostenentwicklung bei Trenkwalder mit 5 % zu erhöhen. Sobald sich die Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse. § 6 Vertragsdokumente Der Vertrag besteht aus der Einzelvereinbarung und diesen AGB, soweit in der Einzelvereinbarung nicht weitere Dokumente als Anlagen beigefügt sind oder in der Einzelvereinbarung ausdrücklich auf weitere Dokumente Bezug genommen wird (zusammen „Vertrag“). § 7 Rangfolge Im Fall von Widersprüchen zwischen der Einzelvereinbarung, diesen AGB und ggfs. sonstigen Dokumenten, gelten nurdie Bestimmungen gemäß der nachfolgenden, absteigenden Rangfolge: a. die Bestimmungen der Einzelvereinbarung, b. die Bestimmungen dieser AGB, und c. ggfs. die Bestimmungen der sonstigen Dokumente. § 8 Referenznennung Sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform (schriftlich, per E-Mail / Fax) widerspricht, behält sich Trenkwalder Business Solution ausdrücklich das Recht vor, den Kunden unter Angabe der erbrachten Dienstleistung/en, als Referenz zu nennen. § 9 Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Sämtliche zur Verfügung gestellte Informationen unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Entsprechend sind zur Verfügung gestellte Unterlagen nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden und nach Zweckerreichung zurückzugeben bzw. unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu vernichten. Eine Speicherung bzw. Archivierung über den vorgesehenen Zweck hinaus bzw. eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist unzulässig. § 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 1. Für alle Rechtsgeschäfte zwischen Trenkwalder Business Solution und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen zwischen Trenkwalder Business Solution und dem Kunden ist München. Dies gilt auch, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB)seinen Unternehmenssitz im Ausland hat. Trenkwalder Business Solution behält sich ausdrücklich das Recht vor, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istberechtigte Forderungen gegenüber dem Kunden, auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich geltend zu machen. 2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Allgemeine Regelungen. 1 Geltungsbereich39.1 Der Kunde erkennt an, Formdass ihm gegenüber keine Zusicherungen durch das Unternehmen oder im Namen des Unternehmens gemacht wurden, die ihn in irgendeiner Weise zum Abschluss dieses Vertrags veranlasst oder überzeugt haben könnten. 1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AVB gelten nur39.2 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag oder seine Anteile an diesem Vertrag nicht abtreten, wenn belasten oder anderweitig übertragen oder dies vorgeben, jede angebliche Abtretung, Belastung oder Übertragung, die gegen diesen Absatz verstößt, ist nichtig. 39.3 Handelt es sich bei dem Kunden um eine Gesellschaft oder um mehr als eine Person, so haftet der Kunde Unternehmer im Rahmen dieses Vertrages als Gesamtschuldner. Im Falle des Ablebens, der Insolvenz, der Liquidation oder der Auflösung einer oder mehrerer dieser Personen bleiben die Pflichten und Rechte aller anderen Personen aus diesem Vertrag in vollem Umfang bestehen (§ 14 BGBjedoch unbeschadet der oben genannten Rechte oder der Rechte des Unternehmens in Bezug auf diese Person und ihre Nachfolger). Jede Bezugnahme in diesem Vertrag auf den Kunden ist gegebenenfalls als Bezugnahme auf eine oder mehrere dieser Personen auszulegen. Jede Warnung oder sonstige Mitteilung an eine der Personen, die den Kunden bilden, gilt als an alle Personen, die den Kunden bilden, gerichtet. Jeder Auftrag, der von einer der Personen, die den Kunden bilden, erteilt wird, gilt als von allen Personen, die den Kunden bilden, erteilt. 39.4 Jeder Verzicht auf die vorliegende Vereinbarung muss schriftlich erfolgen, und sowohl vom Unternehmen als auch vom Kunden oder in deren Namen unterzeichnet werden. 39.5 Unbeschadet anderer Rechte, die dem Unternehmen zustehen, kann das Unternehmen jederzeit und ohne Benachrichtigung des Kunden mit allen Forderungen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen aufrechnen (unabhängig davon, ob es sich um tatsächliche oder bedingte, gegenwärtige oder zukünftige Forderungen handelt). Das Unternehmen kann alle geschuldeten Beträge mit einem oder mehreren Konten verrechnen, die der Kunde bei dem Unternehmen unterhält. 39.6 Sollte eine juristische Person Bestimmung dieser Vereinbarung nach dem Recht einer Jurisdiktion rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird weder die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung noch die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung nach dem Recht einer anderen Jurisdiktion berührt oder beeinträchtigt. 39.7 Die Aufzeichnungen des öffentlichen Rechts Unternehmens sind, sofern sie sich nicht als falsch erweisen, der Beweis für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen in Verbindung mit den Dienstleistungen des Unternehmens. Der Kunde verlässt sich nicht darauf, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Aufbewahrung von Unterlagen nachkommt, obwohl die Unterlagen dem Kunden auf Anfrage nach Ermessen des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden können. 39.8 Dieser Vertrag und alle Transaktionen unterliegen den geltenden Bestimmungen, so dass: (i) im Falle eines Konflikts zwischen diesem Vertrag und den geltenden Bestimmungen die letzteren Vorrang haben; (ii) nichts in diesem Vertrag schliesst eine Pflicht des Unternehmens gegenüber dem Kunden gemäss den geltenden Bestimmungen aus oder schränkt diese ein; (i) (iii) das Unternehmen kann alle Maßnahmen ergreifen oder unterlassen, die es für erforderlich hält, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten, und alles, was das Unternehmen zur Einhaltung dieser Vorschriften tut oder unterlässt, ist für den Kunden verbindlich. 39.9 Alle Geschäfte im Namen des Kunden unterliegen den Gesetzen, die die Errichtung und Tätigkeit, die Verordnungen, Regelungen, Richtlinien, Rundschreiben und Gepflogenheiten der CySEC und anderer Behörden, die die Tätigkeit von Wertpapierfirmen oder die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen regeln, in ihrer jeweils gültigen Fassung. Das Unternehmen ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, die es im Hinblick auf die Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften für wünschenswert hält. Diese Maßnahmen sowie alle geltenden Gesetze und Verordnungen sind für den Kunden verbindlich. 39.10 Dieses Abkommen kann vom Unternehmen von Zeit zu Zeit geändert werden. Jegliche Änderungen dieser Vereinbarung gelten nicht für Transaktionen, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen durchgeführt wurden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Unternehmen wird den Kunden über die Website des Unternehmens über alle Änderungen dieser Vereinbarung informieren. Sollte der Kunde mit den vom Unternehmen vorgenommenen Änderungen nicht einverstanden sein, kann der Kunde den Vertrag gemäß Paragraph 38 kündigen. 39.11 Das Unternehmen stellt keine Kontoauszüge in Bezug auf Finanzinstrumente zur Verfügung, die über das Handelskonto des Kunden gehandelt werden. Der Kunde kann jederzeit während seiner Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen den aktuellen und historischen Stand seines Handelskontos direkt über die Handelsplattform(en) einsehen. 39.12 Der Kunde verpflichtet sich, alle Stempelgebühren und Auslagen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und allen Unterlagen, die für die Durchführung dieses Vertrags und aller damit verbundenen Transaktionen erforderlich sind, zu tragen. 39.13 Ausführliche Informationen über die Ausführung und die Bedingungen der von dem Unternehmen getätigten Anlagegeschäfte auf den Märkten für Finanzinstrumente sowie andere Informationen über die Tätigkeit des Unternehmens werden auf der Website des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Der Kunde muss die Website des Unternehmens regelmäßig besuchen, um aktuelle Informationen zu erhalten. 39.14 Das Unternehmen kann von Zeit zu Zeit und so oft, wie es dies für angemessen hält, Material ("das Material") herausgeben, das Informationen enthält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bedingungen des Finanzmarktes, die über die Website des Unternehmens und andere Medien veröffentlicht werden. Es ist zu beachten, dass das Material als Marketingkommunikation betrachtet wird und dem Kunden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt wird und keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2Angebot oder eine Aufforderung zu Transaktionen mit Finanzinstrumenten enthält und auch nicht als solche ausgelegt werden darf. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere für Verträge über Obwohl das Unternehmen mit angemessener Sorgfalt darauf achtet, dass die in den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Unterlagen enthaltenen Informationen zum Zeitpunkt der Bestellung Veröffentlichung wahr und nicht irreführend sind, übernimmt es keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und auch nicht für Verluste, die aus einer Anlage entstehen, die auf einer Empfehlung, einer Prognose oder einer anderen Information beruht, die von einem Mitarbeiter des Kunden gültigen bzwUnternehmens, einem Dritten oder anderweitig bereitgestellt wurde. jedenfalls Das Material wurde nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der ihm zuletzt Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt keinem Verbot des Zusammenarbeitens im Vorfeld der Verbreitung von Finanzanalysen. Alle in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, den Unterlagen enthaltenen Meinungsäußerungen können ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenvorherige Ankündigung geändert werden. Alle Meinungsäußerungen können die persönliche Meinung des Verfassers sein und geben nicht unbedingt die Meinung des Unternehmens wieder. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Regelungen. 1 Geltungsbereich38.1 Der Kunde erkennt an, Formdass ihm gegenüber keine Zusicherungen durch das Unternehmen oder im Namen des Unternehmens gemacht wurden, die ihn in irgendeiner Weise zum Abschluss dieses Vertrags veranlasst oder überzeugt haben könnten. 1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AVB gelten nur38.2 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag oder seine Anteile an diesem Vertrag nicht abtreten, wenn belasten oder anderweitig übertragen oder dies vorgeben, jede angebliche Abtretung, Belastung oder Übertragung, die gegen diesen Absatz verstößt, ist nichtig. 38.3 Handelt es sich bei dem Kunden um eine Gesellschaft oder um mehr als eine Person, so haftet der Kunde Unternehmer im Rahmen dieses Vertrages als Gesamtschuldner. Im Falle des Ablebens, der Insolvenz, der Liquidation oder der Auflösung einer oder mehrerer dieser Personen bleiben die Pflichten und Rechte aller anderen Personen aus diesem Vertrag in vollem Umfang bestehen (§ 14 BGBjedoch unbeschadet der oben genannten Rechte oder der Rechte des Unternehmens in Bezug auf diese Person und ihre Nachfolger). Jede Bezugnahme in diesem Vertrag auf den Kunden ist gegebenenfalls als Bezugnahme auf eine oder mehrere dieser Personen auszulegen. Jede Warnung oder sonstige Mitteilung an eine der Personen, die den Kunden bilden, gilt als an alle Personen, die den Kunden bilden, gerichtet. Jeder Auftrag, der von einer der Personen, die den Kunden bilden, erteilt wird, gilt als von allen Personen, die den Kunden bilden, erteilt. 38.4 Jeder Verzicht auf die vorliegende Vereinbarung muss schriftlich erfolgen, und sowohl vom Unternehmen als auch vom Kunden oder in deren Namen unterzeichnet werden. 38.5 Unbeschadet anderer Rechte, die dem Unternehmen zustehen, kann das Unternehmen jederzeit und ohne Benachrichtigung des Kunden mit allen Forderungen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen aufrechnen (unabhängig davon, ob es sich um tatsächliche oder bedingte, gegenwärtige oder zukünftige Forderungen handelt). Das Unternehmen kann alle geschuldeten Beträge mit einem oder mehreren Konten verrechnen, die der Kunde bei dem Unternehmen unterhält. 38.6 Sollte eine juristische Person Bestimmung dieser Vereinbarung nach dem Recht einer Jurisdiktion rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird weder die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung noch die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung nach dem Recht einer anderen Jurisdiktion berührt oder beeinträchtigt. 38.7 Die Aufzeichnungen des öffentlichen Rechts Unternehmens sind, sofern sie sich nicht als falsch erweisen, der Beweis für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Unternehmen in Verbindung mit den Dienstleistungen des Unternehmens. Der Kunde verlässt sich nicht darauf, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Aufbewahrung von Unterlagen nachkommt, obwohl die Unterlagen dem Kunden auf Anfrage nach Ermessen des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden können. 38.8 Dieser Vertrag und alle Transaktionen unterliegen den geltenden Bestimmungen, so dass: (i) im Falle eines Konflikts zwischen diesem Vertrag und den geltenden Bestimmungen die letzteren Vorrang haben; (ii) nichts in diesem Vertrag schliesst eine Pflicht des Unternehmens gegenüber dem Kunden gemäss den geltenden Bestimmungen aus oder schränkt diese ein; (i) (iii) das Unternehmen kann alle Maßnahmen ergreifen oder unterlassen, die es für erforderlich hält, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten, und alles, was das Unternehmen zur Einhaltung dieser Vorschriften tut oder unterlässt, ist für den Kunden verbindlich. 38.9 Alle Geschäfte im Namen des Kunden unterliegen den Gesetzen, die die Errichtung und Tätigkeit, die Verordnungen, Regelungen, Richtlinien, Rundschreiben und Gepflogenheiten der CySEC und anderer Behörden, die die Tätigkeit von Wertpapierfirmen oder die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen regeln, in ihrer jeweils gültigen Fassung. Das Unternehmen ist berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, die es im Hinblick auf die Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften für wünschenswert hält. Diese Maßnahmen sowie alle geltenden Gesetze und Verordnungen sind für den Kunden verbindlich. 38.10 Dieses Abkommen kann vom Unternehmen von Zeit zu Zeit geändert werden. Jegliche Änderungen dieser Vereinbarung gelten nicht für Transaktionen, die vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen durchgeführt wurden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Unternehmen wird den Kunden über die Website des Unternehmens über alle Änderungen dieser Vereinbarung informieren. Sollte der Kunde mit den vom Unternehmen vorgenommenen Änderungen nicht einverstanden sein, kann der Kunde den Vertrag gemäß Paragraph 37 kündigen. 38.11 Das Unternehmen stellt keine Kontoauszüge in Bezug auf Finanzinstrumente zur Verfügung, die über das Handelskonto des Kunden gehandelt werden. Der Kunde kann jederzeit während seiner Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen den aktuellen und historischen Stand seines Handelskontos direkt über die Handelsplattform(en) einsehen. 38.12 Der Kunde verpflichtet sich, alle Stempelgebühren und Auslagen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und allen Unterlagen, die für die Durchführung dieses Vertrags und aller damit verbundenen Transaktionen erforderlich sind, zu tragen. 38.13 Ausführliche Informationen über die Ausführung und die Bedingungen der von dem Unternehmen getätigten Anlagegeschäfte auf den Märkten für Finanzinstrumente sowie andere Informationen über die Tätigkeit des Unternehmens werden auf der Website des Unternehmens zur Verfügung gestellt. Der Kunde muss die Website des Unternehmens regelmäßig besuchen, um aktuelle Informationen zu erhalten. 38.14 Das Unternehmen kann von Zeit zu Zeit und so oft, wie es dies für angemessen hält, Material ("das Material") herausgeben, das Informationen enthält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bedingungen des Finanzmarktes, die über die Website des Unternehmens und andere Medien veröffentlicht werden. Es ist zu beachten, dass das Material als Marketingkommunikation betrachtet wird und dem Kunden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt wird und keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2Angebot oder eine Aufforderung zu Transaktionen mit Finanzinstrumenten enthält und auch nicht als solche ausgelegt werden darf. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere für Verträge über Obwohl das Unternehmen mit angemessener Sorgfalt darauf achtet, dass die in den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der Unterlagen enthaltenen Informationen zum Zeitpunkt der Bestellung Veröffentlichung wahr und nicht irreführend sind, übernimmt es keine Gewähr und keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und auch nicht für Verluste, die aus einer Anlage entstehen, die auf einer Empfehlung, einer Prognose oder einer anderen Information beruht, die von einem Mitarbeiter des Kunden gültigen bzwUnternehmens, einem Dritten oder anderweitig bereitgestellt wurde. jedenfalls Das Material wurde nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der ihm zuletzt Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt keinem Verbot des Zusammenarbeitens im Vorfeld der Verbreitung von Finanzanalysen. Alle in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, den Unterlagen enthaltenen Meinungsäußerungen können ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenvorherige Ankündigung geändert werden. Alle Meinungsäußerungen können die persönliche Meinung des Verfassers sein und geben nicht unbedingt die Meinung des Unternehmens wieder. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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Samples: General Terms and Conditions

Allgemeine Regelungen. 1 GeltungsbereichGeltung (1) Alle Leistungen und Angebote von ERLER+PLESS erfolgen ausschließlich aufgrund dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, Form 1die ERLER+PLESS mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebo- tenen Leistungen schließt. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) Sie gelten auch für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AVB gelten nurzukünftigen Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen istsie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. (2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn ERLER+PLESS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere Selbst wenn ERLER+PLESS auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. (1) Alle Angebote von ERLER+PLESS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht aus- drücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann ERLER+PLESS innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. (2) Allein maßgeblich für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in Rechtsbeziehungen zwischen XXXXX+PLESS und Auftrag- geber ist der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen schriftlich geschlossene Auftrag bzw. jedenfalls in Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertrags- parteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von XXXXX+PLESS vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige VerträgeVertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, ohne sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenverbindlich fortgelten. (3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, ) Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVBAbänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich die- ser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen istMit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von XXXXX+PLESS nicht berechtigt, vorbehaltlich des Gegenbeweiseshiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wah- rung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungim Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, insbesondere per E-Mail, Telefaxnicht ausreichend. (4) abzugebenAngaben von XXXXX+PLESS zum Gegenstand der Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchs- werte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwend- barkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Gesetzliche Formvorschriften Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeich- nungen der Leistung. Handelsübliche Abweichungen und weitere Nachweise insbesondere Abweichungen, die aufgrund recht- licher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. (5) ERLER+PLESS behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeich- nungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und an- deren Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne aus- drückliche Zustimmung von XXXXX+PLESS weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von XXXXX+PLESS diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. (1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüg- lich ggf. Verpackung, Transport und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Zweifeln ERLER+PLESS. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8% über dem Basiszinssatz p. a. zu verzinsen; die Legitimation Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Erklärenden bleiben Verzugs bleibt unberührt. 6. Hinweise auf (3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben Zurückbehaltung von Zah- lungen wegen solcher Ansprüche ist nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriftenzulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. (4) XXXXX+PLESS ist nach eigener Xxxx berechtigt, Vorkasse zu verlangen oder angemessenen Vorschuss. (1) Von ERLER+PLESS in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung bzw. Auslieferung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. (2) XXXXX+PLESS kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auf- traggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertrag- lichen Verpflichtungen gegenüber XXXXX+PLESS nicht nachkommt. (3) ERLER+PLESS haftet nicht für Unmöglichkeit oder für Verzögerungen, soweit diese durch hö- here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereig- nisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaf- fung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die ERLER+PLESS nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse ERLER+PLESS die Vertragserfüllung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist XXXXX+PLESS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Fristen oder verschieben sich die Termine um den Zeitraum der Behin- derung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzö- gerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber XXXXX+PLESS vom Vertrag zurücktreten. (4) Gerät ERLER+PLESS mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lie- ferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von ERLER+PLESS auf Schadensersatz nach Maßgabe des I. § 5 dieser Allgemeinen Lieferbedin- gungen beschränkt. (1) Die Haftung von ERLER+PLESS auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ins- besondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Schlechtleistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Hand- lung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 5 einge- schränkt. (2) ERLER+PLESS haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertre- ter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung ver- tragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Bera- tungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. (3) Soweit ERLER+PLESS gemäß § 5 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die ERLER+PLESS bei Vertragsschluss als mögliche Folge ei- ner Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorg- falt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestim- mungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. (4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu- gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ERLER+PLESS. (5) Soweit ERLER+PLESS technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. (6) Die Einschränkungen dieses § 5 gelten nicht für die Haftung von XXXXX+PLESS wegen vorsätz- lichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Auftraggeber ist mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er wird darauf hingewiesen, dass die Daten zur Abwicklung des Vertrages Dritten (z. X. Xxxxxx, Transporteure) weitergeleitet werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von ERLER+PLESS ergänzend. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie in diesen AVB bei Ab- schluss dieses Vertrags den Punkt bedacht hätten. (1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen ERLER+P- LESS und dem Auftraggeber ist nach Xxxx von XXXXX+PLESS Hamburg oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen ERLER+PLESS ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Soweit der Auftraggeber nicht unmittelbar abgeändert Kaufmann oder ausdrücklich ausgeschlossen werdenöffentlich-rechtliches Son- dervermögen ist, gilt diese Gerichtsstandsvereinbarung nicht. (2) Die Beziehungen zwischen XXXXX+PLESS und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich- dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Regelungen. 1 GeltungsbereichÄnderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahme-n bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG,StromGVV, Form 1StromNZV, MsbG, höchstrichter- liche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingu-n gen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Eni fluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rehct- sprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferantverpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen mit Ausnahme der Preise unverzüglich insoweit anzupassen und/ oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquiva- lenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderilch macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AVB gelten nurAnpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB)das Recht, eine juristische Person den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichWirksamwerdens der Vertra-rechtliches Sondervermögen ist. 2g sanpassung zu kündigen. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsstenMitteilung gesondert hingewiesen. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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Samples: Supply Agreement

Allgemeine Regelungen. 1 Geltungsbereich, Form 1. a) Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren KundenVerträge zwischen Xx. Xxxxxx Xxxxxxxx, Inhaberin von Friedoline, Xxxxxxxxxx. 00x, X-00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Tel. 0000-000-0000000 - nachfolgend Verkäufer genannt - und dem Kunden – nachfolgend auch Verbraucher oder Käufer genannt, welche über die Internetseiten xxx.xxxxxxxxxx.xx oder xxxx.xxxxxxxxxx.xx bzw. xxxx.xxxxxxxxxx.xx des Verkäufers geschlossen werden. b) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. c) Vertragssprache ist deutsch. Die AVB gelten nurVertragsdaten (AGBs, wenn Widerrufsbelehrung, Datenschutz) werden dem Kunden beim Verkaufsvorgang als PDF-Version ausdruckbar bzw. zum elektronischen Abspeichern zur Verfügung gestellt und zusätzlich dem Kunden mit Vertragsabschluss per Email zugesandt. Außerdem stehen die Vertragsdaten auf jeder der unter 1. a) genannten Internetseiten zum Abruf zur Verfügung. Vor Vertragsabschluss muss der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB)bestätigen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder dass er die Vertragsdaten zur Kenntnis genommen hat und mit deren Einbeziehung in den Kaufvertrag einverstanden ist, da sonst ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragsabschluss nicht möglich ist. 2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unter B. gelten insbesondere für Verträge d) Bei Angebotsanfragen, die nicht über den Verkauf und/Online-Shop, sondern z.B. telefonisch, per Email, per Fax, schriftlich oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. 3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, über ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. FristsetzungInternetseiten integriertes Kontaktformular an den Verkäufer übermittelt werden, Mängelanzeigeerhält der Kunde alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per Email übersandt, Rücktritt welche der Kunde ausdrucken oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührtelektronisch sichern kann. 6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agbs)