Allgemeines/Schlussbestimmungen. 26.1 Auf die vertraglichen Beziehungen sind die Regeln eines beidseitigen unternehmensbezogenen Geschäfts anzuwenden, auch wenn eine der Parteien kein Unternehmer sein sollte. Der Kunde hat CANCOM vor Vertragsabschluss darüber aufzuklären, wenn das erworbene System oder Systemkomponenten nicht für den Betrieb des seines Unternehmens erfolgen; andernfalls anerkennt der Kunde, dass der Vertragsabschluss zum Betrieb seines Unternehmens gehört und er Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
Allgemeines/Schlussbestimmungen. 1. Der Vertragsnehmer hat die Leistung vertragsgemäß auszuführen. Er verpflichtet sich, die ihm übertragene Arbeit mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Der Vertragsnehmer kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht an Dritte weitergeben. Streitfälle über die Leistung berechtigen eine Vertragspartei nicht, die obliegende Leistung einzustellen, sofern den anderen Vertragspartner kein grobes Xxxxxxxxxxx trifft.
Allgemeines/Schlussbestimmungen. 22.1 Auf die vertraglichen Beziehungen sind die Regeln eines zweiseitigen Handelsgeschäftes anzuwenden, auch wenn eine der Parteien kein Kaufmann sein sollte.
Allgemeines/Schlussbestimmungen. 23.1. Auf die vertraglichen Beziehungen sind die Regeln eines beidseitig unternehmensbezogenen Geschäfts anzuwenden. Der Kunde hat CloudXcelerate vor Vertragsabschluss darüber aufzuklären, wenn das erworbene System oder Systemkomponenten nicht für den Betrieb seines Unternehmens eingesetzt wird; andernfalls anerkennt der Kunde, dass der Vertragsabschluss zum Betrieb seines Unternehmens gehört und er Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
Allgemeines/Schlussbestimmungen. SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND STIMMEN ZU, AN DIESE BEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN. FERNER STIMMEN SIE ZU, DASS DIESE LIZENZVEREINBARUNG EINE VOLLSTÄNDIGE UND AUSSCHLIESSLICHE DARSTELLUNG DER VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND DEM LIZENZGEBER IST UND JEDES ANGEBOT, ODER VORHERIGE VEREINBARUNG (AUSSER DIESE KLAUSEL IST IN DER VOHERIGEN VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN) MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, ODER IN JEDER ANDEREN KOMMUNIKATIONSFORM ZWISCHEN IHNEN UND DEM LIZENZGEBER ODER EINEM MIT DIESEM VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG BETREFFEN, ERSETZT. Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung in einer Rechtsordnung nicht durchsetzbar sein, dann gilt diese Regelung bis zu dem Maß