Common use of Angebot und Vertragsabschluss Clause in Contracts

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Vertragsbestimmungen Für Den Web Shop Und Verkaufs Und Lieferbedingungen, Vertragsbestimmungen Für Den Web Shop Und Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht schriftliche Bestellung und Stückzahl bis unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirk- samen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurück- geschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Anrechnung zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. Bei Rahmenverträgen einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente die folgende Priorität: (1) unsere Bestellungsannahme mit allen Ergänzungen und Änderungen (2) Zeichnungen in der Reihenfolge Detailzeichnung, Übersichtszeichnungen, Normblätter (3) Spezifikationen sowie schlussendlich diese ALB Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Formen, usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder Verträgenteilweise übernommen hat; solange diese Gegenstände für Nachfolgeaufträge Verwendung finden können, werden diese nicht erneut berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen - insbesondere ein Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen - bekannt, die Materialeindeckungen erfordernnach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt dass der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nachKaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist unter Setzung einer angemessenen Frist noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu setzen verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden sofort fällig gestellt. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzufordern; diese Rückforderung ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt nach deren Ablauf angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten und oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. 2.5verlangen. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und Wir setzen die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehaltsofort fort, dass wenn der Käufer für die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzwErfüllung seiner Pflichten ausreichend Gewähr gibt. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir Der Mindestauftragswert für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtKleinaufträge beträgt 200 Euro.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibendfreibleibend und unverbindlich. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeTechnische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2.2. Die Auftragsannahme gilt vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. 2.3. Mit der Bestellung einer Lieferung oder Leistung erklärt der Kunde verbindlich, dass wir die bestellte Lieferung oder Leistung erbringen sollen. 2.4. Unsere Annahmeerklärungen sowie ggf. unsere Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. 2.5. Hinsichtlich unseres Lieferungs- und Leistungsumfanges ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder ggf. unser kaufmännisches Bestätigungsschreiben maßgebend. 2.6. Der Vertragsschluss Vertragsabschluss mit einem Unternehmer erfolgt unter Vorbehalt der richtigen dem Vorbehalt, dass wir durch unsere Zulieferer zu den branchenüblichen Bedingungen sowie richtig und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zuliefererrechtzeitig beliefert werden. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung/Leistung unverzüglich informiert. Hat er eine Gegenleistung bereits erbracht, wird ihm diese unverzüglich zurückerstattet. 2.32.7. Wir Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sowie technische und betriebliche Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige Leistungs- und Verbrauchsdaten sind zu Teillieferungen berechtigtnur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde; gleichwohl liegt darin noch keine Garantie oder die Zusicherung bestimmter Eigenschaften, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich erklärt bzw. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vorbestätigt wurde. 2.42.8. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen Unsere anwendungstechnische Beratung sowie Angaben und Qualitätsmerkmale) verlangenEmpfehlungen geben lediglich den jeweils aktuellen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen wieder. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, Von daher ist diese Beratung und sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen unsere Angaben und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordernEmpfehlungen stets unverbindlich. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: General Terms and Conditions

Angebot und Vertragsabschluss. 2.11. Unsere Angebote sind freibleibendfreibleibend und können von uns daher jederzeit und zwei Tage nach Zugang der Annahme des Kunden widerrufen werden. 2. Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Tagen gebunden. Die Annahme erfolgt durch uns, im Regelfall durch eine Auftragsbestätigung in Textform, per Telefax oder per E-Mail. Fehlt es an einem derartigen Dokument, so kommt der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung dem Eingang des Liefergegenstandes beim Kunden zustande. 2.23. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Maßgeblich für die von uns geschuldete Beschaffenheit des Liefergegenstandes sind die in unseren Spezifikationen enthaltenen Angaben. Liegen uns keine besonderen Spezifikationen des Liefergegenstandes vor, so gilt der richtigen Inhalt unserer Auftragsbestätigung als Spezifikation. 4. Für alle Lieferungen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren ZuliefererLeistungen gelten – soweit vorhanden – die einschlägigen technischen Vorschriften der BRD und die harmonisierten technischen Vorschriften der EU. Dies gilt nur für den FallAbweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. Die Einhaltung von Vorschriften außerhalb der BRD und des harmonisierten EU-Rechts wird von uns nicht gewährleistet. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben bestimmen die Beschaffenheit des Liefergegenstandes nicht, es sei denn, dass diese ausdrücklich unter Bezugnahme auf die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit Spezifikation in unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertAngebot oder unserer Auftragsbestätigung einbezogen werden. 2.35. Wir sind zu Teillieferungen berechtigtDie Übernahme von Garantien und das Beschaffungsrisiko setzen ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen der Parteien voraus. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht Die Angaben in den Spezifikationen und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vordie Mitteilung von Lieferfristen erfüllen diese Voraussetzungen nicht. 2.46. Bei Rahmenverträgen oder VerträgenBeratungen, Entwicklungen, Anpassungen an die Materialeindeckungen erfordernkundenspezifischen Bedürfnisse, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue LiefermengenInstallation, Lieferzeitpunkte, Abmessungen Inbetrieb- und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt Abnahme bedürfen stets der Besteller diesem Verlangen gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien und werden von den Lieferungen ohne gesonderte Vereinbarung nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordernmit umfasst. 2.57. Wünscht Änderungen und Ergänzungen des Auftrages führen zu einer entsprechenden Anpassung der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt Vertragskonditionen. Soweit hierzu keine Regelungen getroffen werden, so sind Art und Umfang erfolgt eine verhältnismäßige Erhöhung oder Herabsetzung der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellersvertraglich vereinbarten Preise. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeKunde kann telefonisch, mündlich, schriftlich oder in Textform ein Angebot anfragen. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Soweit der richtigen Kunde von SICOR IT ein Angebot (Kostenvoranschlag) erhält, gilt folgendes: Alle Angebote (Kostenvoranschläge) sind freibleibend und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zuliefererunverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt nur Die Angebote (auch unverbindliche) sind für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht Zeit von uns zu vertreten ist, insbesondere 2 Wochen ab Angebotsdatum gültig. Maßgeblich hierfür ist der Zugang der Annahmeerklärung in Textform bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem ZuliefererSICOR IT. Mit Xxxxxxx des Angebots erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertVertrag kommt spätestens durch Bestätigung des Auftrages durch SICOR IT zustande, soweit nicht bereits deren Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet war. 2.3. Wir Diese AGB sind zu Teillieferungen berechtigtfür den Kunden auf der Website von SICOR IT unter xxx.XXXXX.xx jederzeit einseh- und ausdruckbar. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht Ferner wird SICOR IT dem Kunden die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich voretwaiger Zusatzbedingungen spätestens mit dem Angebot in Textform zur Verfügung stellen. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder VerträgenSoweit das Angebot mehrere Leistungen umfasst, so gelten die Materialeindeckungen erfordernLeistungen als Einzelleistungen. Dies gilt auch dann, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. wenn für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu forderndie Leistungen ein Gesamtpreis vereinbart wurde. 2.5. Wünscht Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Leistungen durch SICOR IT und deren Mitarbeiter erfolgen ausschließlich aufgrund der Bestellerbisherigen Erfahrung. Sie stellen keinerlei Eigenschaften oder Garantien in Bezug auf die Produkte dar. Eine Garantie gilt nur dann als von SICOR IT übernommen, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende wenn diese schriftlich eine Eigenschaft und/oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellerseinen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben. 2.6. Angebote (VertragSICOR IT behalten sich das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Auftragsbestätigung) Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen, Designs und die Erfüllung des anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von SICOR IT weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von SICOR IT diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages stehen unter dem Vorbehaltführen. 2.7. SICOR IT behält sich vor, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- Testprodukte/Proben/Muster/Voranzeigen anzubieten. Diese werden nicht Leistungsbestandteil und können von SICOR IT jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Grund gesperrt werden. Die Eigenschaften von Mustern/Proben bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt Testprodukten/Voranzeigen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist zur Verwertung und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen Weitergabe dieser nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtberechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.12.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht aus- drücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Unsere Angebote Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind freibleibendrechtlich un- verbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Ver- trag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fort- gelten. 2.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser All- gemeinen Lieferbedingungen können auch mündlich erfolgen, sofern sie unverzüglich mindes- tens per E-Mail von einer Seite bestätig werden. 2.4 Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Ma- ße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vo- raussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichun- gen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstel- len, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5 Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeich- nungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und an- deren Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 2.2Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne aus- drückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Falleven- tuell gefertigte Kopien zu vernichten, dass die Nichtlieferung wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertVertrages führen. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.13.1 Die angebotenen Dienstleistungen umfassen nur das, was in den Angeboten und Offerten des Unternehmens ausdrücklich beschrieben ist. Unsere Der Inhalt des Angebots wird ausschließlich auf der Grundlage der von oder im Auftrag des Unternehmens zur Verfügung gestellten Informationen bestimmt. Informationen in Veröffentlihcungen von Erfüllungsgehilfensind nicht Bestandteil des Angebots, unabhängig davon, ob ein Link darauf im Angebot des Unternehmens enthalten ist. 3.2 Alle Angebote sind freibleibendvorbehaltlich der Verfügbarkeit der angebotenen Dienste. Wenn ein Dienst nicht verfügbarist, wird das Unternehmen dies spätestens 7 Tage nach Annahme des Angebots mitteilen. 3.3 Alle Angebote des Unternehmens sind widerruflich und unverbindlich und können vom Unternehmen auch nach Annahme durch den Auftraggeber in jedem Fall sofort und in jedem Fall bis 17.00 Uhr des nächsten Werktages ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Wird die Buchung vom Unternehmen früherbestätig,twird das Angebot mit der Bestätigung unwiderruflich. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandebloße Erhalt einer Empfangsbestätigung (automatisch oder anderweitig) der Buchung macht das Angebot nicht unwiderruflich. 2.23.4 Wenn dem Auftraggeber eine Option eingeräumt wird oder wenn das Angebot eine Frist für die Gültigkeit des Angebots vorsieht, wird die angebotene Kapazität des Dienstes nichtöfefntlich angeboten oder mit einer anderen Partei vereinbart. Das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, die Optionsfrist oder die Frist im Angebot im Zusammenhang mit einer neuen Anfrage, die die reservierte Kapazität erfordert, zu verkürzen oder zuür ckzuziehen. 3.5 Offensichtliche Fehler sind für dasUnternehmen nicht bindend. Besteht Grund an der Richtigkeit des Preises oder der Informationen zu zweifeln, so hat der Auftraggeber Nachforschungen anzustellen. 3.6 Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber das Angebot des Unternehmens annimmt. Diese Annahme (die „Buchung“) kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen.Der Vertrag kann davon abweichen. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Auftraggeber unterliegt keiner Widerrufsfrist, es sei denn, es gilt eine zwingendrechtlich Widerrufsfrist. Eine mündliche Annahme wird unverzüglich schriftlich vom Unternehmen bestätigt. 3.7 Das Unternehmen sendet innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der richtigen Buchung eine Buchungsbestätigung. 3.8 Die (juristische) Person, die einen Vertrag im Namen oder zu Gunsten eines oder mehrerer Gästeabschließt, haftet gesamtschuldnerisch für alle daraus resultierenden Verpflichtungen. Die Gästesind jeweils für ihren Teil selbst verantwortlich. Die Bestätigung, die Rechnung, die Reisedokumente und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zuliefereralle anderen Mitteilungen werden nur an den Auftraggeber gesendet. Dies gilt nur Der Auftraggeber muss den Xxxx vollständig über die erbrachten Dienstleistungen, die bereitgestellten Informationen und die geltenden Bedingungen, Hausregeln und Datenschutzrichtlinien informieren. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Zustimmung des Unternehmens zur Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten (wie Lebensmittelallergien und andere notwendige medizinische Daten) von Gästeneinzuholen, die für die ordnungsgemäße Erfüllung deVs ertrages erforderlich sind. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Ansprüchen und Schäden frei, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben. 3.9 Wenn der Auftraggeber für minderjährigGeästereserviert oder bucht, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, den/die gesetzlichen Vertreter des minderjährigenGastes vollständig übedrie erbrachten Leistungen und die geltenden Bedingungen, Hausregeln und Datenschutzrichtlinien zu informieren. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Erlaubnis zur Teilnahme vom/von den Fallgesetzlichen Vertreter(n) einzuholen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die Erlaubnis des/der gesetzlichen Vertreter(s) einzuholen, dass das Unternehmen die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht besonderen personenbezogenen Daten (wie Lebensmittelallergien und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgenandere notwendige medizinische Daten) verarbeitet, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalterforderlich sind. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Ansprüchenund Schädenfrei, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtaus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben.

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Samples: Vebon Verbraucherbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht schriftliche Bestellung und Stückzahl bis unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechts- wirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurückgeschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Anrechnung zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4bringen. Beschä- digte Ware wird nicht gutgeschrieben. Bei Rahmenverträgen einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente die folgende Priorität: 1. unsere Bestellungsannahme mit allen Ergänzungen und Änderungen 2. Zeichnungen in der Reihenfolge Detailzeichnung, Übersichtszeichnungen, Normblätter 3. Spezifikationen sowie schlussendlich diese ALB Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Formen, usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder Verträgenteilweise übernommen hat; solange diese Gegenstände für Nachfolgeaufträge Verwendung finden können, werden diese nicht erneut berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen - insbesondere ein Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen - bekannt, die Materialeindeckungen erfordernnach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt dass der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nachKaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist unter Setzung einer angemessenen Frist noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu setzen verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden sofort fällig gestellt. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzufordern; diese Rückforderung ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt nach deren Ablauf angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten und oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. 2.5verlangen. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und Wir setzen die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehaltsofort fort, dass wenn der Käufer für die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzwErfüllung seiner Pflichten ausreichend Gewähr gibt. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir Der Mindestauftragswert für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtKleinaufträge beträgt 200 Euro.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.11. Unsere Für den Liefervertrag ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend. Angebote des Lieferers sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen Abschlüsse, Änderungen und rechtzeitigen Selbstbelieferung sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen, werden erst durch unseren Zuliefererschriftliche Bestätigung des Lieferers für diesen bindend. Dies gilt nur auch wenn der Kunde die Abgabe eines konkreten Angebots angefordert hat. Erteilte Bestellungen seitens des Kunden sind für diesen bindend und gelten mit der Vorlage der Auftragsbestätigung des Lieferers als angenommen. Bei Angeboten mit zeitlicher Befristung und einer bestimmten Annahmefrist ist das Angebot maßgebend, wenn keine rechtzeitige Auftragbestätigung vorliegt. 2. Auf jedwede nachträgliche Änderung gegenüber der erstmaligen Angebotsanforderung und dem Angebot des Lieferers hat der Kunde bei Bestellungen schriftlich hinzuweisen. 3. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib-, und Kalkulationsfehler sind für den Fall, dass die Nichtlieferung Lieferer nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertverbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz. 2.34. Wir Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich im Rahmen der Gesamtabschlussmenge branchenüblichen Toleranzen maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vorverbindlich bezeichnet sind. 2.45. Bei Rahmenverträgen oder VerträgenZeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, die Materialeindeckungen erfordernsich in Prospekten oder sonstigen Unterlagen des Lieferers finden, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengensowie Angaben des Kunden sind nur verbindlich, Lieferzeitpunkte, Abmessungen wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird; geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten. 6. Werden vom Lieferer Lohnarbeiten ausgeführt und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt stellt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nachihm für diese oder auch andere Aufträge Werkstoffe, sind wir berechtigtWerkstoffteile, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende Halbfabrikate oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werdenWerkzeugvorrichtungen zur Verfügung oder liefert er diese zu, so sind Art werden diese Gegenstände vom Lieferer mit Sorgfalt und Umfang Gewissenhaftigkeit bearbeitet, behandelt und verwahrt. Zu einer Prüfung ist der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht Lieferer nur verpflichtet, wenn dies nicht, gehen die Kosten ausdrücklich vereinbart worden ist und der Prüfung zu Lasten des BestellersBesteller etwa anfallende Prüfungskosten trägt. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.11. Unsere Soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist, sind unsere Angebote und Voranschläge für Lieferung, Reparatur-, Installations- und Einbau- arbeiten etc. freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch uns rechtsverbindlich. Diese gibt alle Abreden zwischen Weinhöppel und dem Kunden vollständig wieder. Mündliche Erklärungen unserer Angestellten vor Vertragsabschluss sind freibleibendunverbindlich. Mündliche Abreden werden durch die schriftliche Bestä- tigung ersetzt, sofern sich nicht aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fort gelten. Änderungen bestätigter Aufträge und Änderungen an den Liefergegenständen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Mit Aus- nahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Angestellten nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. 2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungs- daten in Angeboten und Angebotsunterlagen sind nur annähernd maß- gebend, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung erfordert. Sie begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung. 3. Handelsübliche Änderungen der Konstruktion und/oder der Ausfüh- rung, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Ver- besserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleich- wertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 4. Bei Reparaturaufträgen bedarf die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten der Zustimmung des Kunden. Diese ist bei der zur Wiederer- reichung der vollen Gebrauchsfähigkeit erforderlichen Zusatzarbeiten durch die sich die Gesamtkosten um nicht mehr als 20 % erhöhen, ent- behrlich, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeKunde er- mächtigt Weinhöppel Unteraufträge zu vergeben und bei Reparaturen an Kraftfahrzeugen Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibendfreibleibend und können daher bis zum Eingang der schriftlichen Annahme- erklärung des Käufers z.B. durch eine Bestellung oder, falls nicht zuvor eine Annahmeerklärung erfolgt, bis zur Auslieferung des Liefergegenstandes von uns jederzeit widerrufen werden. Angaben in uns überlassenen Zeichnungen gelten nicht hinsichtlich der Materialvorgaben und nur unter Be- rücksichtigung unserer Maßtoleranzen; der Geltung einbezogener Normen wird hiermit widerspro- chen. 2.2 Bestellungen des Käufers (Angebote im rechtlichen Sinn) werden erst durch unsere schriftliche Auf- tragsbestätigung oder durch unsere Auslieferung der Liefergegenstände rechtsverbindlich. Sollte es hier zu Abweichungen kommen, gilt im Zweifel ausschließlich die durch uns erstellte schriftliche Auftragsbestätigung. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 2.2Käufer muss einen etwaigen bei Widerspruch eigenständig schriftlich gel- tend machen. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem ZuliefererVerkäufer hat hier keinerlei Verantwortung. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit Käufer ist an seine Bestellung/ sein Angebot 14 Tage gebunden. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Leistung unverzüglich informiert. 2.3Bestel- lung bei uns. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, Während dieser 14-Tages-Frist sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom den Abschluss dieses Vertrages abzulehnen. Erfolgt während dieser Frist unsererseits keine Ablehnung oder wird vor dieser Frist die Ware ausgeliefert, so kommt der Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordernausnahmsweise auch ohne unsere Auftragsbestäti- gung zustande. Die Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich 3 (drei) Monate gültig. 2.52.3 Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Preise, Leistungen verstehen sich als bei- spielhafte Darstellungen. Wünscht Wenn diese Angaben eine vertragliche Beschaffenheit darstellen sollen, bedarf dies der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbarenausdrücklichen Vereinbarung. Geschieht dies nicht, gehen Ansonsten richten sich die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellersvertraglich geschuldeten Eigenschaften unserer Produkte ausschließlich nach unserer Produktspezifikation. Einseitig vom Käufer geäußerte Vorstellungen bleiben außer Betracht. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht schriftliche Bestellung und Stückzahl bis unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirk- samen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurück- geschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuver packung in Anrechnung zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. Bei Rahmenverträgen einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der ein- zelnen Dokumente die folgende Priorität: 1. unsere Bestellungsannahme mit allen Ergänzungen und Änderungen 2. Zeichnungen in der Reihenfolge Detailzeichnung, Übersichtszeichnungen, Norm - blätter 3. Spezifikationen sowie schlussendlich diese ALB Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Formen, usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder Verträgenteilweise übernommen hat; solange diese Gegenstände für Nachfolgeaufträge Verwendung finden können, werden diese nicht erneut berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen – insbesondere ein Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen – bekannt, die Materialeindeckungen erfordernnach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt dass der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nachKaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist unter Setzung einer angemessenen Frist noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszufüh- ren oder entsprechende Sicher heiten zu setzen verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden sofort fällig gestellt. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzufordern; diese Rückforderung ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt nach deren Ablauf angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten und oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. 2.5verlangen. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und Wir setzen die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehaltsofort fort, dass wenn der Käufer für die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzwErfüllung seiner Pflichten ausreichend Gewähr gibt. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir Der Mindestauftragswert für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtKleinaufträge beträgt 200 Euro.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibendkönnen von uns bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Mieter jederzeit auch telefonisch, per Telefax oder per E-Mail widerrufen werden. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Bestellungen des Mieters können von uns innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung zustandeoder durch Übergabe des Mietgegenstandes angenommen werden. Die Auftragsbestätigung kann auch per Telefax oder per E-Mail erfolgen. 2.22.2 Unsere Angebote können nur unverzüglich angenommen werden. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder VerträgenAnnahmen, die Materialeindeckungen erfordernnach Ablauf der Annahmezeit bei uns eingehen, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzwneue Bestellung angenommen werden. 2.3 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Mieter ist der schriftlich geschlossene Mietvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verbringer Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderung der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2.4 Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder von einem unserer Lieferanten Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, vom schriftlich geschlossenen Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen, abweichende mündliche Abreden zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischertreffen. 2.5 Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, deutscher im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend. 2.6 Die in Katalogen, Prospekten, Internetpräsentationen, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und US (Re)Exportbestimmungen Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtausdrücklich Vertragsinhalt werden.

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Samples: Vermietungsvertrag

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere 2.1 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Lieferanten enthaltenen Angebote sind - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – stets freibleibend, d. h. nur als zur Abgabe Aufforderung eines Angebots zu verstehen und verpflichten den Lieferanten nicht zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag Liefervertrag kommt zustande, - mit schriftlicher Annahme/Auftragsbestätigung durch den Lieferanten, wobei der Käufer auf den Zugang dieser Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung verzichtet, oder - wenn der Lieferant den Auftrag unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausführt, wobei hier die Rechnung als Auftragsbestätigung gilt, - wenn auf ein vom Lieferanten auf eine unverbindliche Anfrage eines Käufers ein hierauf unterbreitetes verbindliches Angebot des Lieferanten durch den Käufer mit nachfolgender schriftlicher Erklärung angenommen wird, - wenn ein Käufer, mit dem der Lieferant in dauerhaften Geschäftsbeziehungen steht und mit dem eine Rahmenvereinbarung über den beabsichtigten Kauf einer Liefermenge abgeschlossen wurde, eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeLiefermenge abruft. 2.2. 2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Kunde ist dem Lieferanten gegenüber verpflichtet, die Genauigkeit der richtigen Bedingungen jeder vom Kunden abgegebenen Bestellung (eingeschlossen jede anzuwendende Spezifikation) sicherzustellen, und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für dem Lieferanten alle notwendigen Informationen bezüglich der Ware innerhalb einer ausreichenden Zeit zur Verfügung zu stellen, um dem Lieferanten die Möglichkeit zu geben, den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns Vertrag entsprechend den Bedingungen zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informierterfüllen. 2.32.3 Jegliche Einwände zum Inhalt einer abändernden Vertragsbestätigung müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich zur Kenntnis des Lieferanten gebracht werden. Wir sind Anderenfalls gilt der Vertrag zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich den Bedingungen der Gesamtabschlussmenge Bestätigung des Lieferanten als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vorgeschlossen, soweit die Änderungen nicht wesentlich sind. 2.4. Bei Rahmenverträgen 2.4 Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung Leistung (z.B. für Einzelabrufe Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue LiefermengenÜbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung Schadensersatz zu fordernoder Leistung. Handelsübliche Material- und Mengenabweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Materialien bzw. Bauteilen durch gleichwertige und Veränderungen im Design sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wünscht der Besteller2.5 Die Standardtoleranzen des Lieferanten, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werdenwie dem Käufer mitgeteilt und bekannt, so werden bei Messungen angewandt und sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nichtmaßgeblich, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellerswenn keine anderen Toleranzen vertraglich festgelegt sind. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Verkauf Und Lieferungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Alle Angebote des Caterers sind freibleibendfreibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht aus- drücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthal- ten. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeBestellungen oder Aufträge kann der Caterer innerhalb von (14) Tagen nach Zugang annehmen. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Caterer und Kunde ist der richtigen schriftlich geschlossene Catering-Vertrag, einschließlich dieser AGB (nachfolgend auch gemeinsam der „Catering-Vertrag“ genannt). Dieser gibt alle Abreden zwischen den Ver- tragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Cate- rers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und rechtzeitigen Selbstbelieferung mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fallschriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht je- weils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertsie verbindlich fortgelten. 2.3. Wir Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Caterers nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu Teillieferungen berechtigttreffen. Wir behalten uns Mehr- Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich per E-Mail, sofern die Kopie der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vorunterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.4. Bei Rahmenverträgen Angaben des Caterers zum Gegenstand der Lieferung oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung Leistung (z.B. für Einzelabrufe Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen) sowie dessen Darstellungen dessel- ben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue LiefermengenÜbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung sondern Beschrei- bungen oder Kennzeichnungen der Lieferung Schadensersatz oder Leistung. Handelsübliche Abweichun- gen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder Verbesserun- gen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteile durch gleichwertige Bestandteile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Insbesondere Gewichtsangaben sind als Richtwerte aus den Rezepturen des Caterers zu fordernbetrachten. Es wird handwerklich mit frischen Lebensmitteln gearbeitet und Gewichtsangaben naturgemäß nach oben oder unten abweichen. 2.5. Wünscht der BestellerDer Caterer behält sich das Eigentum oder gegebenenfalls Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen und ande- ren Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückli- che Zustimmung des Caterers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich ma- chen, sie bekannt geben, selbst oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellersdurch Dritte nutzen oder vervielfältigen. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: General Terms and Conditions

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Der Vertrag Alle Verträge über unsere Lieferun- gen und Leistungen, die nicht der Schriftform genügen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer handschriftlich unterzeich- neten oder per Telefax erfolgenden Bestätigung. Einseitige rechtsgeschäftliche Erklärungen das Vertragsverhältnis betreffend, insbesondere Kündigungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nebst eigenhändiger Unterschrift, die schriftliche Er- klärung kann auch per Telefax übermittelt werden. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben sind Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Aus ihnen kann eine Lieferung kommt mit unserer strengere Haftung nur abgeleitet werden, wenn wir deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich garantiert haben. Handelsübliche Abwei- chungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen. Unsere Beschäftigten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 2.2Vertrages hinausgehen. An von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, von uns oder Dritten stammenden und dem Kunden zur Verfügung gestellten Werkzeugen, Hilfsmitteln, Mustern. Proben, Abbildungen, Beschreibungen, Modellen, Berechnungen, Mehrheiten von Datensätzen (auch soweit sie aus verschiedenen Aufträgen herrühren) und anderen Unterlagen behalten wir uns alle Rechte vor. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere Zustimmung Dritten weder als solche noch inhaltlich zugänglich machen, noch sie bekanntgeben oder selbst oder durch Dritte nutzen, noch sie vervielfältigen. Er hat diese Gegenstände und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferereventuelle Kopien auf unser Verlangen vollständig zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluß geführt haben. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns Verträge auf Grundlage unserer Angebote und Kostenvoranschläge sind vertraulich zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4behandeln. Bei Rahmenverträgen oder VerträgenGeschäftsabschlüssen im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs findet § 312g Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung, die Materialeindeckungen erfordernes sei denn, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordernKunde ist Verbraucher im Sinne des BGB. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.11. Unsere Prospekte, Rundschreiben, Preislisten und sonstige Veröffentlichungen sind keine Angebote zum Abschluss eines Kaufvertrages. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündlich oder fernmündlich erteilte Angebote sind freibleibendnur dann verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung des schriftlichen Auftrages bestätigt haben. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer Abweichungen von Angeboten und Preislisten oder sonstige Vorschläge sind erst dann wirksam, wenn sie uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Vertreter haben keine Abschlussvollmacht. Sie sind zur Bestätigung eines Auftrages oder Erteilung von Zusagen, gleich welcher Art, nicht befugt. An unsere schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeAngebote sehen wir uns 2 Wochen ab Angebotsdatum gebunden, nur von uns ausdrücklich schriftlich bestätigte Ausnahmen von diesem Zeitraum sind gültig. 2.22. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Wird eine Auftragsbestätigung nicht erteilt, gilt unsere Lieferausführung bzw. der richtigen Lieferschein als Auftragsbestätigung. 3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten oder Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder in unseren Angeboten und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer/ oder den dazugehörigen Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich. Dies gilt Sie gelten nur für den Fallals zugesichert, dass die Nichtlieferung nicht wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zuliefererbezeichnet werden. 4. Der Besteller ist an seine Order 4 Wochen ab Eingang der Order gebunden. Tritt der Besteller während der ersten 4 Wochen von der Bestellung zurück, wird über automatisch eine Konventionalstrafe in Höhe von 25% des Bestellwertes fällig. Die Order gilt nach der 4. Woche als angenommen, sofern wir nicht zuvor die Nichtverfügbarkeit Ablehnung der Leistung unverzüglich informiert. 2.3Oder mitgeteilt haben. Wir sind zu Teillieferungen berechtigtFerner folgt unsere Annahme durch eine etwa frühere Absendung der Ware. Wir Modische oder funktionelle Veränderungen unserer Artikel behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.12.1 Alle Bestellungen, Liefer- und Kaufverträge, sonstige Abschlüsse und Vereinbarungen bedürfen der schriftli- chen Bestätigung von BÜRO XXXXX. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeDas gleiche gilt für telegrafische, telefonische und mündliche Ergänzun- gen, Abänderungen oder Nebenabreden. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt 2.2 Das Angebot von BÜRO XXXXX ist freibleibend, so- weit sich aus der richtigen Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. 2.3 An Preisaufstellungen, Kostenvoranschlägen, Zeich- nungen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zuliefereranderen Unterlagen von BÜRO XXXXX be- hält sich BÜRO XXXXX das Eigentums- und Urheber- recht vor; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben, ver- öffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden. 2.4 Das Verkaufs- und Servicepersonal von BÜRO XXXXX ist nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. 2.5 Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist BÜRO XXXXX berechtigt, vom Vertrag zurückzutre- ten und Rückgabe des gelieferten Gegenstandes zu for- dern. Dies gilt nur ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde seiner vertraglichen Pflicht, die vereinbarte Ver- gütung zu zahlen, nicht nachkommt. Geleistete Zahlun- gen (Teilzahlungen) werden dem Kunden gutgeschrie- ben, soweit nicht Gegenforderungen bestehen oder Wertminderungen am Objekt entstanden sind. 2.6 Zweckmäßige Konstruktions- oder sonstige techni- sche Änderungen sowie Verbesserungen des Produktes (Hard- wie Software) gegenüber Angeboten, Prospekten und Preislisten bleiben BÜRO XXXXX vorbehalten, so- fern dies für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht Kunden zumutbar ist und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengenkeine Er- höhung von im Angebot bereits festgelegten Preisen zur Folge hat. Sollte mit den zweckmäßigen Änderungen eine Preiserhöhung verbunden sein, Lieferzeitpunkte, Abmessungen wird BÜRO XXXXX den Kunden informieren und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordernden Abschluss einer ergän- zenden Vereinbarung ermöglichen. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Angebot und Vertragsabschluss. 2.12.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekenn- zeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeBestellungen oder Aufträge kann der Auftragnehmer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.22.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragspartner zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung Vertragspartner werden durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fallschriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertsie verbindlich fortgelten. 2.32.3 Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedür- fen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbeson- dere per Telefax oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich per E-Mail, sofern die Kopie der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vorunterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.4. Bei Rahmenverträgen 2.4 Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand der Lieferung oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung Leistung (z.B. für Einzelabrufe Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belast- barkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen des Auftragnehmers (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue LiefermengenÜberein- stimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung sondern Beschreibungen oder Kennzeichnun- gen der Lieferung Schadensersatz zu fordernoder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften er- folgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zuläs- sig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.52.5 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvor- anschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Kata- logen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Wünscht der BestellerDer Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich machen, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende sie bekannt geben, selbst oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Auftragnehmers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzuge- ben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtbenö- tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere 2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibendfreibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeBestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. 2.22.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von uns vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung Vertragsparteien werden durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fallschriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme unserer Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten isttelekommunikative Übermittlung, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über per Telefax oder per E-Mail, sofern die Nichtverfügbarkeit Kopie der Leistung unverzüglich informiertunterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.32.4 Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Wir Sie sind zu Teillieferungen berechtigtkeine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5 Wir behalten uns Mehr- das Eigentum oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen Urheberrecht an allen von uns durchgeführt werdenabgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, so sind Art Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vereinbaren. Geschieht dies nichtvernichten, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen wenn sie von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtbenötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere (1) Alle unsere Angebote sind freibleibendfreibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeBestellungen oder Aufträge können uns in jeglicher Weise übermittelt werden. Wir können diese innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2(2) Die Annahme eines Angebots ist für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Als Annahme gilt jedoch auch die Zusendung oder Auslieferung der richtigen bestellten Ware innerhalb der Annahmefrist. (3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zuliefererdem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kauf- bzw. Dies gilt nur für Werkvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Fall, dass Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. (4) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten isttelekommunikative Übermittlung, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über per Telefax oder per E-Mail, sofern die Nichtverfügbarkeit Kopie der Leistung unverzüglich informiertunterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- (5) Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung Leistung (z.B. für Einzelabrufe Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue LiefermengenÜbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung Schadensersatz zu fordernoder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen (6) An allen von uns durchgeführt werdenabgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, so sind Art Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen, Software und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Auftraggeber hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellersvernichten. 2.6. Angebote (Vertrag7) Dem Auftraggeber wird ein einfaches, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehaltnicht ausschließliches, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtNutzungsrecht an der mitgelieferten Software eingeräumt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeAufträge gelten erst dann als rechtsverbindlich angenommen, wenn sie von uns in Textform, z.B. per E-Mail oder Telefax, bestätigt wurden. Gleiches gilt für mündliche Abreden und Änderungen. 2.22.2 Den Preisangaben liegen die Verhältnisse am Tag des Angebotes zugrunde. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen Verkaufspreis gelten nur dann als Festpreise, wenn wir dies in Textform zusagen. 2.3 Schrott ist ein Sekundärrohstoff. Die Reinheit in Bezug auf Qualität und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Werkstoff einer als Schrottlieferungen bezeichneten Kaufsache ist begrenzt auf die Möglichkeit einer Materialsortierung nach Optik und Herkunft, welche mit berufsüblicher Sorgfalt erfolgt. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheitsvereinbarung bzgl. Sorte oder Legierungseinheit ist nicht Vertragsinhalt. 2.4 Die in unseren ZuliefererPreislisten, Angeboten, auf unserer Website oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Maße, Gewichte, Beschreibungen, Abbildungen oder sonstigen Angaben dienen daher nur als Richtschnur und werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn wir die ausdrücklich in Textform zusagen. Dies gilt nur Auch Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht Qualität und sonstige Beschaffenheit. 2.5 Garantien werden von uns zu vertreten istausschließlich im Rahmen des Geltungsbereichs der Handelsüblichen Bedingungen nach Ziffer 1.1 abgegeben, insbesondere bei Abschluss soweit diese die Abgabe einer solchen Garantie vorsehen. Im Übrigen gelten unsere Beschaffenheitsangaben nur dann als Garantien, wenn sie ausdrücklich von uns als solche bezeichnet werden. Dasselbe gilt für die Übernahme eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertBeschaffungsrisikos. 2.32.6 Bei Mengenabweichungen gelten die speziellen Regelungen der Handelsüblichen Bedingungen in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich. Im Übrigen und in Fällen, in denen die Handelsüblichen Bedingungen keine Abweichungshöchstgrenzen vorsehen, dürfen wir bei unseren Lieferungen die vereinbarten Mengen um bis zu 5% über- oder unterschreiten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir Teilleistungen berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordernsoweit dies dem Käufer zumutbar ist. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere 2.1 Alle Angebote des Verwenders sind freibleibend. freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 2.2 Bestellungen oder Aufträge des Auftraggebers sind verbindliche Angebote zum Abschluss eines Vertrages und können von dem Verwender innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang angenommen werden. 2.3 Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verwenders oder durch den Abschluss einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeVereinbarung der Parteien oder bei Fehlen einer solchen schriftlichen Vereinbarung durch die Ausführung des Auftrages. 2.22.4 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verwender und Auftraggeber ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Verwenders oder die zwischen den Parteien geschlossene schriftliche Vereinbarung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.5 Die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt die schriftliche Vereinbarung gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verwenders vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung Vertragsparteien werden durch unseren Zuliefererdie schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Dies gilt nur für den Falldie schriftliche Vereinbarung ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.6 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Nichtlieferung Mitarbeiter des Verwenders nicht von uns berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu vertreten isttreffen. 2.7 Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über per Telefax oder per E-Mail, sofern die Nichtverfügbarkeit Kopie der Leistung unverzüglich informiertunterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- 2.8 Angaben des Verwenders zum Gegenstand der Lieferung oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung Leistung (z.B. für Einzelabrufe Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue LiefermengenÜbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung Schadensersatz zu fordernoder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.11. Unsere Alle unsere Angebote sind freibleibend, die Kostenvoranschläge unverbindlich und werden für uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeDie uns und unseren Vertretern erteilten Aufträge gelten erst dann von uns als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben. 2.22. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und Auftraggeber ist der richtigen schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und rechtzeitigen Selbstbelieferung mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch unseren Zuliefererden schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fort gelten. 3. Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 4. Angaben unsererseits zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellung derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 5. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler verpflichten uns nicht. 6. Bei Angeboten und Kostenvoranschläge sowie von uns zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Modellen, Werkzeugen u. a. Unterlagen und Hilfsmitteln behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen vom Auftraggeber Dritten nicht zugänglich gemacht, bekannt gegeben, selbst oder durch Dritte genutzt oder vervielfältigt werden. Auf Verlangen sind diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und evtl. gefertigte Kopien zu vernichten. Dies gilt nur auch für den Fall, dass die Nichtlieferung sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei mehr benötigt werden oder wenn Vertragsverhandlungen nicht zum Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem ZuliefererVertrages führen. Der Besteller wird über Ausgenommen hiervon ist die Nichtverfügbarkeit Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke der Leistung unverzüglich informiertüblichen Datensicherung. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Sales Contracts

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere (1) Alle Angebote der BFW WÜ sind freibleibend. Der Vertrag über freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandebestimmte Annahmefrist enthalten. 2.2(2) Bestellungen oder Aufträge an das BFW WÜ gelten als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertragsschluss Sofern sich aus der Bestellung oder dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die BFW WÜ berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt schriftlich. (3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der richtigen BFW WÜ und rechtzeitigen Selbstbelieferung dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der BFW WÜ vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fallschriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Nichtlieferung Mitarbeiter des BFW WÜ nicht von uns berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informierttreffen. 2.3(4) Angaben der BFW WÜ zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, technische Daten) sowie die Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen, Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Wir Sie sind zu Teillieferungen berechtigtkeine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Wir behalten uns Mehr- Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. (5) Die BFW WÜ behält sich das Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden – auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich in elektronischer Form – zur Verfügung gestellten, technischen Dokumentationen, sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. 2.2 Bestellungen sind erst dann angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Abänderungen der von uns erfolgten Auftragsbestätigung sowie sonstigen Abmachungen und mündlichen Abreden werden von uns ebenfalls schriftlich bestätigt. 2.3 Die in unseren Katalogen und Prospekten gemachten Angaben und Beschreibungen sind nur maßgeblich, wenn nicht ausdrücklich auf Abweichungen hingewiesen wird. Sollten produktionsbedingt oder aus sonstigen Gründen Änderungen von in den Katalogen und Prospekten angegebenen Maßen, Gewichten, Abbildungen oder Zeichnungen ergeben, so wird der Besteller in einem verbindlichen Angebot auf die relevanten Änderungen hingewiesen. Nimmt er dieses Angebot durch schriftliche Erklärung an, sind allein die geänderten Leistungsangaben verbindlich. Es bedarf keiner weiteren schriftlichen Bestätigung nach Klausel 2.2. als Annahme dieses Angebots gilt, wenn der Besteller binnen zwei Wochen ab Zugang des geänderten Angebotes keine Ablehnung erklärt. Geringfügige Abweichungen von den Leistungsangaben sind als vertragsgemäß hinzunehmen, sofern sie den vertragsmäßigen Gebrauch der Sache nicht beeinträchtigen. Diese Abweichungen bedürfen keiner Mitteilung. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für uns nicht verbindlich und geben keinen Anspruch auf Erfüllung. 2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Besteller übernimmt für die Verbindlichkeit der richtigen von ihm zu liefernden Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster oder dergleichen die volle Haftung. Mündliche Angaben über Abmessungen, Toleranzen oder dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 2.5 An Kostenvoranschlägen, Skizzen, Zeichnungen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zuliefereranderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt nur Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht, noch für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten istandere Zwecke, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem ZuliefererSelbstanfertigung, verwendet werden. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung Auf Verlangen sind sie unverzüglich informiertan uns zurück zu senden. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor2.6 Muster werden nur gegen Berechnung geliefert. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.11. Unsere Angebote sind unverbindlich und stets freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 2.22. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen Zu unserem Angebot gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd als maß- und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fallgewichtsgenau anzusehen, dass es sei denn, die Nichtlieferung nicht Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich von uns zu vertreten istbestätigt. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (wie z.B. für Einzelabrufe genaue LiefermengenAngebote, LieferzeitpunkteKalkulationen, Abmessungen Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Qualitätsmerkmale) verlangenUrheberrecht vor. Kommt der Besteller diesem Verlangen Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb 2 der Frist von zwei Wochen nachnach Eingang bei uns annehmen, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung uns diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden. Wird der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werdenAuftrag nicht erteilt, so sind Art kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbarenin allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des BestellersEin Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen kann unser Kunde unter keinem rechtlichen Umstand geltend machen. 2.63. Angebote (VertragDie vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot an uns. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist mit den Leistungen beginnen. Als Beginn gilt auch die Anberaumung eines üblicherweise stattfindenden Ortstermins, Auftragsbestätigung) um die Realisierungsmöglichkeiten zu besprechen ebenso wie den eigentlichen Bohrtermin. 4. Alle Angaben über unsere Waren und Leistungen, insbesondere die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehaltin unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzwZeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistungen. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischersolche bezeichnet sind, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtsind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen zulässig.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Leistungsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.12.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Angebote Annahmeer- klärungen und sämtliche Bestellungen bedür- fen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen o- der fernschriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt ebenso für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenab- reden. Mit der Annahmeerklärung des Auf- traggebers akzeptiert dieser die Geschäfts- bedingungen des Auftragnehmers und willigt in die Datennutzung durch den Auftragneh- mer wie in der Datenschutzerklärung be- schrieben ein. 2.2 Jede Änderung des Anbotes der ALEWA GmbH durch ihren Auftraggeber, auch wenn diese Änderungen im Rahmen ei- ner Auftrags- oder Annahmeerklärung erfol- gen sollten, bedeutet eine Anbotstellung durch den Auftraggeber an die ALEWA GmbH mit einer einmonatigen Annahmefrist. 2.3 Die in Katalogen, Prospekten udgl. ent- haltenen Angaben sind freibleibendnur maßgeblich, wenn sie vom Auftragnehmer in der Auftrags- bestätigung ausdrücklich bestätigt werden. 2.4 Allfällige für die Ausführung eines Auf- trages notwendige, von Behörden oder Drit- ten zu erteilende Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu erwirken, der den Auftrag- nehmer diesbezüglich zu informieren und schad– und klaglos zu halten hat. Der Vertrag über eine Lieferung kommt Auf- tragnehmer ist nicht verpflichtet, mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeden Ar- beiten zu beginnen, bevor nicht die Genehmi- gungen rechtswirksam erteilt wurden. 2.2. 2.5 Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt angemessene Aufwand für die auf Wunsch des Auftraggebers erarbeiteten Ent- würfe, Demonstrationssoftware, Präsentatio- nen oder sonstige Muster ist dem Auftragneh- mer über dessen Verlangen prompt auch dann zu ersetzen, wenn der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung in Aussicht ge- nommene Auftrag nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informierterteilt wird. 2.3. Wir 2.6 Die Angestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- treffen oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis mündliche Zusicherungen zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vorgeben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 2.42.7 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer die schriftliche Auf- tragsbestätigung versendet hat oder die be- auftragte Leistung tatsächlich durchgeführt wird. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordernschriftlichen Bestätigung. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: General Terms and Conditions

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1(1) Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt ist, bis dahin gilt das Angebot des Lieferers als unverbindlich. Unsere Angebote sind freibleibendTelefonische, telegrafische oder mündliche Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen usw. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeBestätigung des Lieferers. 2.2(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Sofern sich aus der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nachBestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung dessen Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Lieferung Schadensersatz zu fordernWare an den Käufer erklärt werden. 2.5(3) Bei Abweichungen unserer Auftragsbestätigung gegenüber dem Angebot oder der Bestellung ist unsere schriftliche versandte Auftragsbestätigung maßgebend, wenn ihr nicht binnen 10 Tagen nach Absenden der Auftragsbestätigung widersprochen wurde. (4) Nachträgliche Änderungswünsche des Käufers gegenüber der Auftragsbestätigung werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben und über eine ggf. Wünscht erforderliche Erhöhung des Kaufpreises Einigkeit erzielt wurde. Änderungen an dem Vertragsgegenstand können wir vornehmen, sofern eine technische Minderung hierdurch nicht eintritt. (5) Kommt es wegen Änderungswünschen des Käufers gegenüber dem ursprünglichen Auftrag zu Lieferverzögerungen, gehen diese zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt, wenn der BestellerKäufer seiner Verpflichtung, Daten, die zur Herstellung oder Konfigurierung des Liefergegenstands benötigt werden, in vereinbarter Form zu liefern, nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt oder Daten mangelhaft sind und nachgearbeitet werden müssen. Xxxxx infolgedessen Stillstand der Fertigung ein, ist Xxxxxxxxx zum Ersatz der Ausfallkosten verpflichtet. (6) Wird der Liefergegenstand in Serie gefertigt oder wird er vorrangig nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt, sind Mehr- oder Minderlieferungen von 5 %, je nach Liefergegenstand auch von 10 %, vom Willen der Vertragsschließenden umfasst. (7) Maße, Gewichte, Abbildungen, Bezeichnungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer das sachliche und geistige Eigentum vor. Sie dürfen ohne Genehmigung des Lieferers anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass bestimmte über von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Der Lieferer ist dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Xxxxxx von Angeboten aufgrund ihm eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung des Lieferers, so hat der Besteller ihn bei Regressansprüchen schadlos zu halten. (8) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werdenKaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren), so sind Art wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren– ggf. Geschieht dies nicht, gehen nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote Herstellung unvertretbarer Sachen (Vertrag, AuftragsbestätigungEinzelanfertigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtRücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeBestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang anneh- men. 2.2(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, ein- schließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Dieser gibt alle Ab- reden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand voll- ständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss die- ses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung Vertragsparteien werden durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fallschriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fort- gelten. (3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Nichtlieferung Mitarbeiter des Verkäufers nicht von uns berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu vertreten isttreffen. Zur Wahrung der Schrift- form genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über per Te- lefax der per E-Mail, sofern die Nichtverfügbarkeit Kopie der Leistung unverzüglich informiertunterschriebenen Erklärung übermittelt wird. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- (4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung Leis- tung (z.B. für Einzelabrufe genaue LiefermengenGewichte, LieferzeitpunkteMaße, Abmessungen Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und Qualitätsmerkmaletechnische Daten) verlangensowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine ge- naue Übereinstimmung voraussetzt. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nachSie sind keine garantierten Be- schaffenheitsmerkmale, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung sondern Beschreibungen oder Kennzeichnun- gen der Lieferung Schadensersatz zu fordernoder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder tech- nische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5(5) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Be- rechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und ande- ren Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Wünscht der BestellerDer Auftraggeber darf diese Gegen- stände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als sol- che noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende sie bekannt geben, selbst oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzuge- ben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtbenötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Aus- genommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung ge- stellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibendfreibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Vertrag Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder auch dadurch annehmen, dass wir innerhalb dieser Frist für den Kunden erkennbar mit der Erfüllung beginnen. Alle Verträge über eine Lieferung kommt mit unsere Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen, z.B. auch Beschaffenheitsvereinbarungen, und rechtserheblichen Erklärungen, insbesondere auch Garantieerklärungen jeder Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 2.2oder per Telefax erfolgenden Bestätigung. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Das gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen von Vereinbarungen, auch dieser Geschäftsbedingungen. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Unsere Angaben zum Gegenstand der richtigen Lieferung oder zur Leistung und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zuliefererderen Beschaffenheit (sog. Dies gilt nur für den FallSpezifikationen wie z.B Gewichte, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten istMaße, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Angaben in Pflichtenheften, Zeichnungen, Berechnungen und Abbildungen) sind nur verbindlich, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Äquivalenzlösungen, mit denen der vertraglich vorgesehene Gesamtzweck erreicht wird und die für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nachden Kunden zumutbar sind, sind wir berechtigtuns gestattet. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Bestellerdie aufgrund technischer (z.B. DIN-, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- VDE- bzw. Verbringungsgenehmigungen VDI-Vorschriften) oder rechtlicher Vorschriften erfolgen oder zulässig sind und/oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Material durch äquivalentes Material sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und für den zuständigen Behörden erteilt werden Kunden zumutbar sind. An unseren Angeboten und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behalten wir uns als Ausführer das Eigentum bzw. Verbringer Urheberrecht vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten weder als solche noch inhaltlich zugänglich machen, noch sie bekannt geben oder selbst oder durch Dritte nutzen, noch sie vervielfältigen, sondern muss diese incl. Xxxxxx vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen ihm nicht mehr erfüllenbenötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Vertrag führen. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, so haften wir gilt für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtAufträge an Bauwerken (Bauleistungen) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und betreffend DIN 18 299, DIN 18 382 und DIN 18 384 als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) auszugsweise auch Teil C (VOB/B bzw. VOB/C).

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Samples: General Terms and Conditions

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibendfreibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lie- ferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtser- hebliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung der LM IT Services AG. Das gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen. 2.2 Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung und Rücksendung der schriftlichen Auf- tragsbestätigung der LM IT Services AG vom Besteller zustande, spätestens je- doch durch Annahme der Lieferungen und Leistungen durch den Besteller. 2.3 Mündliche Anfragen oder Reservierungen sind keine Aufträge und werden re- gelmäßig 14 Tage vor festgelegten Lieferungs- und Leistungsbeginn gelöscht, wenn bis dahin keine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. 2.4 Aufträge kann der Besteller innerhalb der auf der Auftragsbestätigung ange- gebenen Frist annehmen. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer Leistungsumfang ergibt sich insbesondere aus der schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeund den nachfolgenden Bedingungen. 2.22.5 Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Seminarleistungen und weiterge- henden EDV-Dienstleistungen durch die LM IT Services AG bei dem Besteller. Zu den Seminarleistungen gehören nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, Übungen und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden. 2.6 Die für die Lieferungen und Leistungen der LM IT Services AG im Vorfeld auf der Auftragsbestätigung eingeplanten Mitarbeiter geben nur Anhaltspunkte und können durch gleichwertig qualifizierte Mitarbeiter jederzeit ersetzt wer- den. 2.7 Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der richtigen LM IT Services AG vereinbart und rechtzeitigen versteht sich vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den FallSubunternehmer und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten istunabhängig davon, ob diese bei LM IT Services AG oder beim Subunternehmer eintreffen, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zuliefererhöhere Gewalt, staatliche Maßnah- men, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Arbeitskräftemangel, Sabotage, Krankheit, Transportverzögerungen und unver- schuldet verspätete Materialanlieferungen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 2.8 Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zu- mutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen der LM IT Services AG bleibt aus- drücklich vorbehalten. 2.9 An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Besteller zur Verfü- gung gestellten Inhalten, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behält sich die LM IT Services AG das Ei- gentum oder Urheberrecht vor. Der Besteller wird über darf diese Gegenstände oder Un- terlagen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der LM IT Services AG Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfälti- gen. Er hat dieselben auf Verlangen und ohne Einbehaltung von Kopien an die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertLM IT Services AG zurückzugeben. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.13.1 Angebote des Lieferanten sind dem Käufer unentgeltlich zu übermitteln. Unsere Angebote Die im Angebot oder den Beilagen enthaltenen Informationen wie Preise, Leistungsdaten und Angaben über die Beschaffenheit der Waren und Dienstleis- tungen sind freibleibendfür den Lieferanten verbindlich. Der Lieferant ist an sein Angebot zumindest 4 (vier) Wochen ab Eingang beim Käufer ge- bunden, wenn er in seinem Angebot nicht aus- drücklich anders mitteilt. 3.2 Rechtsverbindliche Bestellungen des Käufers werden in schriftlicher Form erteilt. In Ausnah- mefällen können Bestellungen mündlich erteilt werden; diese werden nur dann rechtswirk- sam, wenn die daraufhin übersandte Auftrags- bestätigung vom Käufer schriftlich bestätigt wird. Liegt ein verbindliches Angebot des Lie- feranten vor, kommt der Vertrag über eine Lieferung zwischen Käufer und Lieferanten bereits mit der Bestel- lung durch den Käufer zustande. In allen an- deren Fällen kommt der Vertrag mit unserer Einlangen einer Auftragsbestätigung des Lieferanten und einer innerhalb von acht (8) Tagen da- nach zurückgesendeten schriftlichen Auftragsbestätigung An- nahme dieser Bestellung durch den Käufer zustande. 2.23.3 Der Käufer behält sich den Widerruf von Be- stellungen vor, wenn er nicht innerhalb der oben genannten Frist eine schriftliche Auf- tragsbestätigung erhält. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Wenn eine Auftrags- bestätigung von der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung Bestellung abweicht, kommt der Vertrag erst mit einer Bestätigung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertKäufer zustande. 2.3. Wir 3.4 Sämtliche Abänderungen, Abweichungen, Vorbehalte oder Ähnliches, die der Lieferant in der Auftragsbestätigung oder in einem ande- ren Dokument vornimmt, sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich unwirksam, es sei denn, der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vorKäufer stimmt ihnen ausdrück- lich zu. 2.43.5 Der Lieferant hat in allen auf die Bestellung bezugnehmenden Schreiben wie auf Auf- tragsbestätigungen, Versandanzeigen, Liefer- scheinen und Rechnungen, die Bestellnum- mer und das Bestelldatum des Käufers, die Artikelnummer und alle sonstigen Angaben, die der Käufer zur näheren Bezeichnung der Bestellung verwendet hat, anzugeben. Bei Rahmenverträgen Abrufaufträgen sind auch die relevanten Da- ten des jeweiligen Abrufs anzugeben. 3.6 Der Lieferant hat die Waren oder VerträgenDienstleis- tungen unter Einhaltung der Fristen, den ver- einbarten Kosten und Konditionen zu liefern, sowie die geltenden Qualitätsanforderungen, die Materialeindeckungen erfordernder Käufer in den Vertragsdokumenten angeführt hat, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordernerfüllen. 2.53.7 Der Lieferant verpflichtet sich, alle erforderli- chen Unterlagen im Zusammenhang mit den Waren zu liefern. Wünscht der BestellerDazu zählen Werkzeichnun- gen, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werdenMontagezeichnungen, so sind Art Betriebsanleitun- gen und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nichtErsatzteillisten, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des BestellersZertifikate; Prüfzeug- nisse, Zollunterlagen etc. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: General Terms and Conditions

Angebot und Vertragsabschluss. 2.11. Unsere Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibendfrei- bleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthal- ten. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeBestellungen oder Aufträge kann der Auf- tragnehmer innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.22. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Ergänzungen und Abänderungen der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferergetroffe- nen Vereinbarungen einschließlich dieser All- gemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt nur für den Fall, dass Zur Wahrung der Schriftform genügt die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem ZuliefererÜbermittlung per Te- lefax oder E-Mail 3. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit Angaben des Auftragnehmers zum Gegen- stand der Lieferung oder Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe Ge- wichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Dar- stellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertrag- lich vorgesehenen Zweck eine genaue LiefermengenÜber- einstimmung voraussetzt. Sie sind keine ga- rantierten Beschaffenheitsmerkmale, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung Schadensersatz zu fordernoder Leistung. Handels- und bran- chenübliche Abweichungen und Abwei- chungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen dar- stellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorge- sehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.55. Wünscht der BestellerDer Auftragnehmer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abge- gebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestell- ten Zeichnungen, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände oh- ne ausdrückliche Zustimmung des Auftrag- nehmers weder als solche noch inhaltlich Drit- ten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen durch Dritte nutzen oder vervielfäl- tigen. Er hat auf Verlangen des Auftragneh- mers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellersihm im ord- nungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr be- nötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. 2.66. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzwJede Lieferung ist eine Maßanfertigung. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer Sie kann nicht umgetauscht oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtzurück- genommen werden.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen (Alb)

Angebot und Vertragsabschluss. 2.12.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeBestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. 2.22.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag einschließlich dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung Vertragsparteien werden durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fallschriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertsie verbindlich fortgelten. 2.32.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wir Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu Teillieferungen berechtigttreffen. Wir behalten uns Mehr- Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich per E-Mail, sofern eine Kopie der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung unterschriebenen Erklärung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmaleals PDF-Dokument) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung übermittelt wird. 2.4 Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung Schadensersatz zu fordernoder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.52.5 Der Verkäufer behält sich das Eigentum und Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Wünscht der BestellerDer Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekanntgeben, selbst oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von uns durchgeführt ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellersoder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibendunverbindlich und jederzeit widerrufbar, sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde. Der Vertrag über gilt erst dann als rechtsverbindlich ab- geschlossen, wenn der Kunde unser Angebot vorbehaltslos angenommen hat. Übermittelt der Kunde eine Lieferung Bestellung, so kommt der Vertrag mit Übermittlung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Unsere Kostenvoranschläge sind schriftlich, ohne Gewähr für die Richtigkeit und entgeltlich. Im Falle der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den FallBeauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, dass die Nichtlieferung wird der Kostenvoranschlag nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zuliefererverrechnet. Der Besteller Kunde wird über vor Erstellung des Kostenvoran- schlages auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertKostenpflicht hingewiesen. 2.3. Wir sind berechtigt, für auf Wunsch des Kunden in der Angebotsphase angefertigte Pläne, Skizzen, Zeichnungen oder Muster sowie Vor-Ort-Besichtigungen ein angemes- senes Entgelt zu Teillieferungen berechtigtverrechnen. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich Im Falle der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vorBeauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, werden diese Aufwände nicht verrechnet. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder VerträgenDer Inhalt unserer Angebote samt diesen zugrunde gelegten Plänen, die Materialeindeckungen erfordernSkizzen und Zeichnungen darf ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu forderndürfen Angebote sonst missbräuchlich verwendet werden. 2.5. Wünscht In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informa- tionen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der BestellerKunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns vorab darzulegen. Nur dann können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werdensind derartige Angaben unverbindlich, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellerssoweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden. 2.6. Angebote (VertragAuch wenn Zusagen unserer Mitarbeiter im Falle eines Verbrauchergeschäftes nach dem Konsumentenschutz- gesetz binden können, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehaltwird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- es unseren Mitarbeitern verboten ist, von diesen AGB abwei- chende Zusagen zu machen. Gegenüber unternehmerischen Kunden werden derartige Abweichungen nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden. 2.7. Sollte der Kunde mit der Bestellung im Zusammenhang stehende Zusatzaufträge bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer besondere Anweisungen (Lieferwünsche, Termine, Rabatte etc.) erteilen oder von einem im Zuge unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllenLeistungserfüllung nachträgliche Änderungs- wünsche äußern, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtwerden diese erst durch unsere schrift- liche ergänzende Auftragsbestätigung rechtswirksam.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. a) Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandestets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden von uns ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig gestellt. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen b) Bildliche Darstellungen von unseren Produkten, wie Fotos oder Zeichnungen, sind unse- ren Angeboten, wenn überhaupt, nur zu Demonstrationszwecken beigefügt und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur erheben keinen Anspruch darauf, eine exakte Darstellung des angefragten Produkts zu sein, da jedes unserer Produkte für den FallBesteller individuell gefertigt wird. Entsprechend sind auch Abbil- dungen und Zeichnungen auf unserer Website und in unseren Katalogen lediglich als reprä- sentative, dass keineswegs aber als verbindliche Beispiele für die Nichtlieferung nicht betreffenden Produktkategorien zu sehen. Auch behalten wir uns vor, bei der Ausführung einer Bestellung das Produkt abweichend von uns unserem ursprünglichen Angebot zu vertreten istgestalten, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertsollte dies fertigungstech- nisch erforderlich sein. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich c) In Anfragen muss neben der Gesamtabschlussmenge als vollständigen technischen Spezifikation auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vorder genaue Verwendungszweck der Ware angegeben sein. 2.4d) Bei Endverbleib der Ware in einem Land außerhalb der Europäischen Union gelten die Exportkontrollbedingungen gem. Bei Rahmenverträgen oder VerträgenArt. 8. e) Mit seiner Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die Materialeindeckungen erfordernbestellte Ware erwerben zu wollen. Sofern die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir ab 3 Monate diese innerhalb von vier Wochen nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. Eingang annehmen. f) Ein für Einzelabrufe genaue Liefermengenuns verbindlicher Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestellan- nahme oder eine gemeinsam mit dem Besteller unterzeichnete schriftliche Vereinbarung zustande. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist das Dokument, Lieferzeitpunktedurch welches wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigen. Alle Vereinbarungen, Abmessungen die mit dem Besteller in Bezug auf die Herstellung und QualitätsmerkmaleLieferung der bestellten Ware getroffen wurden, sind in diesem Dokument zusammengefasst. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen zu dem Vertrag, sei es in Bezug auf die Ware oder die Vertragskonditionen im Allgemeinen, müssen schriftlich niedergelegt werden, und sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. g) verlangen. Kommt Offensichtliche Druck- und Rechenfehler sowie orthographische Fehler haben auf den Vertragsinhalt keinen Einfluss und der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nachkann daraus keinerlei Ansprüche herlei- ten. Auf Fehler, die eine unterschiedliche Auslegung des betreffenden Vertragsinhalts erlauben, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zwecks Klärung des Sachverhalts und umgehender Berichtigung der Fehler unverzüglich aufmerksam zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordernmachen. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeEs handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten seitens des Bestellers. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung Die Bestellung des Bestellers ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Xxxx innerhalb von 4 Wochen durch unseren ZuliefererZusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch Fax oder E- Mail) annehmen oder ablehnen. Dies Erfolgt eine unverzügliche Lieferung, so gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem ZuliefererRechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Der Besteller wird über Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der für die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertBelieferung an uns erforderli- chen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen. 2.3. Wir An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Ergebnissen von Datenverarbeitungsvorgängen und sonstigen Unterlagen, die im Rahmen der Vertragsanbahnung dem Besteller von uns zugänglich gemacht werden, behalten wir uns das Eigentumsrecht, Urheberrecht und evt. gewerbliche Schutzrechte vor. Sie sind zu Teillieferungen berechtigtnur für die Zwecke unseres jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zu- stimmung auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir behalten Dies gilt insbe- sondere für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Drit- te bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Die Unterlagen sind kostenfrei an uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich zurückzusenden, wenn der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vorAuftrag anderweitig vergeben wird. 2.4. Bei Rahmenverträgen Unsere Mitarbeiter, Handelsvertreter oder Verträgensonstige Vertriebsmittler sind nicht befugt, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach von dem Erfor- dernis der schriftlichen Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen abzusehen oder inhaltlich abweichende Zusagen zu machen oder Garantien zu erklären. Soweit Dritte – insbesondere Handelsvertreter und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nachangestellte Reisende – un- sere Produkte vertreiben, sind wir sie mangels besonderer Vollmacht nicht berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen in unserem Namen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten mit Wirkung für und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu forderngegen uns Erklärungen abzugeben. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.12.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Unsere Angebote Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer inner- halb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. 2.2 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auf- traggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Ver- tragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind freibleibendrechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließ- lich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mi- tarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Ab- reden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Te- lefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E- Mail, nur dann ausreichend, wenn wir den Eingang der E-Mail-Nachricht per E-Mail bestätigen. 2.4 Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Da- ten und Verfahren, insbesondere betreffend die Anwendung von Füge- und Wärmebehandlungstechniken) sowie unsere Darstellung desselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen oder Darstellung von Verfahrenstechniken) sind nur annähernd maßgeblich bzw. annähernd beschrieben, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereins- timmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile oder die Anwendung gleichwertige Verfahrenstechniken sind zulässig, soweit sie die Verwendbar- keit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen. 2.5 Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospek- ten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmit- teln vor. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 2.2Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zu- stimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfälti- gen. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Er hat auf Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.Verkäufers diese Gegenstände vollständig an

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1Die in unserem Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten enthaltenen Angaben, Abbildungen und Zeichnungen sind nur an- nähernd maßgeblich. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zwecke nicht beeinträchtigen. Unsere Angebote sind freibleibendfreibleibend und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit Durch unsere Mitarbeiter mündlich, fernmündlich oder fernschriftlich abgegebene Erklärungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestä- tigung. Für die Beschaffenheit der Produkte gelten die umseitig genannten Spezifikationen / Leistungsbeschreibungen. Werbeaussagen sind nicht als verbindliche Beschaffenheitszugsagen anzusehen. Weicht nach Auffassung des Vertragspartners unsere Auftragsbestätigung zustande. 2.2von seiner Bestellung ab, hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens binnen einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu rügen, da ansonsten die Auftrags- bestätigung als richtig und beiderseits verbindlich gilt. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Nachträgliche Änderungswünsche des Vertragspartners, die nach Stand der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den FallAuftragsarbeiten Mehrkosten verursachen, dass die Nichtlieferung nicht werden von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferernur gegen Berechnung dieser Mehrkosten und Verlängerung der Lieferfrist ausgeführt. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertDiese Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: General Terms and Conditions

Angebot und Vertragsabschluss. 2.11. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über stets freibleibend und unverbindlich, sofern Sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zuliefererbestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt nur für den Fallauch, dass die Nichtlieferung nicht von wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertEigentums- und Urheberrechte vorbehalten. 2.32. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- Bestellungen oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder VerträgenAufträge des Kunden, die Materialeindeckungen erfordernals verbindliches Vertragsangebot gelten, können wir ab 3 Monate innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann von uns entweder mittels Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung schriftlich oder in Textform (insbesondere per E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 3. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform geschlossene Vertrag, einschließlich dieser ALB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Etwaige mündliche Zusagen vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 4. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser ALB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von der Vereinbarung in Schrift- oder Textform abweichende mündliche Abreden zu treffen. 5. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. für Einzelabrufe Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue LiefermengenÜbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung Schadensersatz zu fordernoder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. a) Unsere Angebote sind freibleibendstets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämt- liche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirk- samkeit unserer Bestätigung in Textform. b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbind- lich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Soweit dies dem Kunden nicht unzumutbar ist, behalten wir uns etwaige handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen, insbe- sondere von Farben, Zusammensetzungen, chemischen Verunreinigungen, der Verwen- dung von Rohstoffen und Produktionsverfahren vor. Im Übrigen ergibt sich die Soll-Beschaffen- heit unserer Leistung aus den ausdrücklich ver- einbarten Leistungsmerkmalen. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheitsvor- gaben sind von uns nicht geschuldet. Insbeson- dere sind unsere Angaben in Katalogen, Pro- duktinformationen, elektronischen Medien oder auf Etiketten bzw. Begleitzetteln lediglich Richtwerte oder stellen Kennzeichnungen dar, welche auf allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen mit den Leistungsgegenständen beruhen. Bestimmte Einsatzzwecke oder be- stimmte Eignungen, einschließlich der Verwen- dungsdauer und Haltbarkeit unserer Leistungen sind gesondert zu vereinbaren, andernfalls ob- liegt, dass Eignungs- oder Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Dieser hat die Eig- nung für den beabsichtigten Verwendungs- zweck der Ware zu testen und für eine geeig- nete Lagerung zu sorgen. c) Wir sind nicht verpflichtet, nicht ausdrücklich vereinbarte Bescheinigungen oder Zertifikate beizubringen oder sonstige Dokumente zu be- sorgen, und in keinem Fall für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich, die mit dem Inverkehr- bringen der Ware außerhalb Deutschlands ver- bunden sind. d) Der Vertrag über eine Lieferung kommt Kunde darf Ansprüche aus mit uns ge- schlossenen Rechtsgeschäften nur mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeausdrücklichen Zustimmung abtreten. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt e) Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei Zah- lung auf Rechnung, ermächtigt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den FallKunde uns, dass seine Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung auf der Basis mathematisch-statischer Verfah- ren an die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten istCreditreform Bielefeld Riegel & Un- ger KG, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigtXxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, weiter- zugeben. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis das Recht vor, dem Kunden im Ergebnis der Bonitätsprüfung die gewünschte Zahlungsart zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vorverweigern. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte über den üblichen Stand der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nicht.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.11. Ein Vertrag kommt erst durch eine Annahmebestätigung in Textform zustande. Einer Annahmeerklärung stehen die Auftragsbestätigung oder Fakturierung des Auftrages sowie die Leistungserbringung gleich. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag über eine Lieferung kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeXXXXXXXX behält sich Änderungen an seinen Lieferungen/Leistungen vor, soweit diese der technischen Verbesserung dienen und / oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit als sachdienlich erweisen und für den Kunden, insbesondere wenn die Qualität der Lieferung/Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird, zumutbar sind. 2.23. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und ver- gleichbaren öffentlichen Anpreisungen auch über elektronische Medien enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. 4. Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Ge- wichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 5. Mündliche und schriftliche Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der richtigen von GOTTWALD gelieferten Waren sowie Beratungen und rechtzeitigen Selbstbelieferung Empfehlungen durch unseren ZuliefererMitarbeiter von XXXXXXXX erfolgen nach bestem Wissen. Dies gilt nur Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag. Insbesondere wird der Kunde nicht von seiner Pflicht befreit, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Ware für den Fallvon ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. Entsprechendes gilt für von XXXXXXXX zu erbringende Arbeits-, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten istDienst-, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiertWerk- sowie andere Leistungen. 2.36. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder VerträgenDie automatisiert erstellte Email-Bestätigung, die Materialeindeckungen erfordernder Kunde bei der Online- Bestellung erhält, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, sind wir berechtigt, stellt eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz zu fordern. 2.5. Wünscht der Besteller, dass bestimmte Bestätigung über den üblichen Stand Zugang der Technik hinausgehende oder für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellers. 2.6. Angebote (Vertrag, Auftragsbestätigung) und die Erfüllung des Vertrages stehen unter Bestellung auf dem Vorbehalt, dass die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden Server und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtAuftragsbestätigung dar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. 2.2 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Unwesentliche, auch für den Kunden zumutbare Änderungen, die wir in der Konstruktion oder Ausstattung unserer Produkte vornehmen, berechtigen den Kunden nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt vom Vertrag. 2.3 An zum Angebot gehörenden Unterlagen, z.B. Zeichnungen usw., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zum selbständigen Gebrauch oder zur anderweitigen Verwertung oder Nutzung überlassen werden. 2.4 Der Vertrag über eine Lieferung kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustandeAuftrags- 5.5 Wir sind berechtigt, zu jeder Zeit Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, insbesondere wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, oder er Zahlungsbedingungen nicht einhält. 2.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkruenten Deckungsgeschäftes 5.6 Im Falle des Verzuges mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. 2.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewicht und Stückzahl bis zu 10% und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. 2.4. Bei Rahmenverträgen oder Verträgen, die Materialeindeckungen erfordern, können wir ab 3 Monate nach Auftragsbestätigung noch fehlende verbindliche Einteilung (z.B. für Einzelabrufe genaue Liefermengen, Lieferzeitpunkte, Abmessungen und Qualitätsmerkmale) verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb 2 Wochen nach, einer Forderung sind wir berechtigt, eine zweiwöchige die Lieferung bzw. sonstigen Leistungen aus sämtlichen Verträgen bis zur vollständigen Erfüllung der uns gegenüber dem Kunden zustehenden Forderungen zurückzuhalten. 5.7 Nach angemessener Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom mit Ablehnungsandrohung sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und unter Ablehnung der Lieferung und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordernverlangen. 2.55.8 Eine Aufrechnung mit Forderungen durch den Kunden ist nur zulässig, soweit seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8.2 Alle Lieferungen und Leistungen, die innerhalb der Gewährleistungsfrist einen Fehler zeigen, der nachweislich auf einem Sach- oder Rechtsmangel beruht, der zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorgelegen hat, sind nach Xxxx des Lieferers unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern bzw. Wünscht zu erbringen. Für Verschleiß aufgrund normalen Gebrauchs und Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Behandlung, Transport bzw. Lagerung sowie durch Nichtbeachtung der BestellerHersteller-, dass bestimmte über den üblichen Montage- oder Bedienungsanweisung verursacht wurden, besteht keine Gewähr. 2.5 Der Einsatz einer elektronischen Signatur nach dem jeweiligen Stand der Technik hinausgehende oder und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dafür ist für bestimmte Verwendungszwecke erforderliche Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art einen wirksamen Vertragsschluss bzw. eine Vertragsänderung zulässig und Umfang der Prüfungen spätestens bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Bestellersersetzt das Schriftformerfordernis. 2.6. Angebote (Vertrag2.6 Verfahrensänderungen, Auftragsbestätigung) bedingt durch technischen Fortschritt oder Erfordernisse der Praxis, behalten wir uns vor. 2.7 Nebenabreden, Ergänzungen und die Erfüllung Abänderungen des Vertrages stehen unter dem Vorbehalt, dass bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die gegebenenfalls erforderlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigungen von den zuständigen Behörden erteilt werden und keine sonstigen rechtlichen Hindernisse aufgrund von uns als Ausführer bzw. Verbringer oder von einem unserer Lieferanten zu beachtenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Können wir den Vertrag mit dem Besteller während dessen Laufzeit aufgrund europäischer, deutscher und US (Re)Exportbestimmungen nicht mehr erfüllen, so haften wir für den sich hieraus eventuell ergebenden Schaden nichtAufhebung dieser Schriftformklausel.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen