Common use of Angebot und Vertragsabschluss Clause in Contracts

Angebot und Vertragsabschluss. 2.1. Angebote bleiben ohne anderweitige schriftliche Regelung während 3 Monaten ab Angebotsdatum gültig. 2.2. Ein Vertragsabschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Wenn nicht anders vereinbart, treten schriftliche Verträge mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Vertragsdokuments durch beide Parteien in Kraft. Eine mündliche Auftragserteilung des Kunden z.B. bei Kleinarbeiten, Servicearbeiten, Kontrolltätigkeiten oder Inspektionen etc. ist ebenfalls rechtsverbindlich. 2.3. Die Bestandteile des Vertrages und deren Rangfolge bestimmen sich ohne abweichende Regelung wie folgt: • Vertrag bzw. Vertragsdokument mit den darin aufgeführten Anhängen (unter Ausschluss der Offerte oder Ausschreibung) • Angebot der Firma • diese AGB. 2.4. Soweit sie den in Ziffer 2.3 erwähnten Vertragsbestandteilen nicht widersprechen, sind folgende weiteren Bestimmungen ergänzend anwendbar: • Die einschlägigen Vorschriften und Normen über die elektrischen Anlagen • Die zum Zeitpunkt der Baueingabe geltenden technischen Bedingungen, sofern sie ortsüblich und als Regeln der Bautechnik allgemein anerkannt sind • Die EKAS Richtlinie 6503 «Asbest» in der jeweils aktuellen Fassung bzw. einer allfälligen Nachfolgeregelung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen