Kostenrisiko Musterklauseln

Kostenrisiko. Die Anleger sind auch bei wirtschaftlichen Fehlinvestitionen ver- pflichtet, den auf ihre Beteiligung entfallenden Teil der Kosten und Vergütungen der Investmentgesellschaft zu tragen. Da auch die Zielfonds voraussichtlich berechtigt sein werden, entstehende Kosten zu belasten, tragen die Anleger mittelbar auch die auf dieser Ebene anfallenden Kosten und Vergütungen, unabhängig davon, ob die Investitionen der Zielfonds wirtschaftlich erfolg- reich sind. Entsprechendes gilt ggf. auf Ebene der Zweckge- sellschaften. Eine Darstellung der Kosten findet sich im Kapitel „Kosten“.
Kostenrisiko. Anders als bei Bestandsimmobilien bestehen bei Projektentwicklungen und Revitalisierungsmaßnahmen Bau- und Entwicklungsrisiken. Hier bestehen nicht vorhersehbare Einflussgrößen, wie insbesondere die Gestehungskosten für Ankauf, Umbau, Modernisierung und/oder Neubau, die Dauer der beabsichtigten Maßnahmen und der Verkaufszeitpunkt und -preis. Bei Projektentwicklungen und Revitalisierungsmaßnahmen besteht daher ein besonderes Risiko, dass sich die Kosten erheblich erhöhen oder unvorhergesehene Kosten auftreten und sich diese Kostensteigerung nicht durch entsprechende Erträge ausgleichen lässt. Bei Eintritt dieses Risikos kann es zu einer negativen Beeinträchtigung der Ergebnisse der jeweiligen Zielgesellschaft kommen, so dass Zahlungen an die Emittentin geringer ausfallen. Es besteht das Risiko, dass die angestrebten Ergebnisse für die Emittentin nicht erwirtschaftet werden können. Das kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann. Der Eintritt dieser Risiken wird von der Emittentin als hoch eingeschätzt.
Kostenrisiko. Es können offene, wie auch versteckte Kosten anfallen, über welche sich der Kunde stets Gedanken machen sollte. Für einen langfristigen Anlageerfolg sollten die Kosten, die anfallen können, nicht vernachlässigt und vor allem mit großer Sorgfalt betrachtet werden. Kosten, die bei Kreditinstituten und anderen Finanzdienstleistungsinstituten, entstehen können, sind unter anderem Transaktionskosten für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Aber auch Provisionen für die Ausführung, bzw. die Vermittlung des Auftrages. Es können aber auch Folgekosten bei Banken, Fondanbietern oder sonstigen Finanzdienstleistern in Form von Depotgebühren, Managementgebühren, Ausgabeaufschläge, oder anderen für den Kunden nicht offensichtlichen Provisionen, auftreten. Diese Kosten sollten bei jeder Entscheidung in eine Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden. Je höher die Kosten sind, desto geringer sind die effektiv erzielbaren Renditen.
Kostenrisiko. Bei dem Erwerb und dem Verkauf von Edelmetallen über die Elementum Deutschland GmbH entstehen Kosten, die zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Die Kosten müssen immer erst verdient werden, bevor ein Gewinn möglich ist. Abweichung zum Marktpreis: Die Preise für Edelmetalle, die alle Händler auf dem Markt, sowie die die Elementum Deutschland GmbH gegenüber dem Kunden zugrunde legt, können aufgrund von Auf- und Abschlägen vom Spotpreis (Weltmarktpreis) zu Lasten des Kunden erheblich abweichen. Kreditrisiko: Sofern der Erwerb von Edelmetallen durch Kredite finanziert wird, fallen immer zusätzlich die Kreditkosten an. Ein Kredit ist unabhängig von der Wertentwicklung zurück zu zahlen. Ein etwaiger Verkaufserlös kann daher einen Kredit bei negativer Kursentwicklung nicht abdecken. Solche Geschäfte sollten grundsätzlich nicht mit Krediten finanziert werden. Deshalb rät Elementum Deutschland GmbH davon ab. Verwahrungsrisiko, Risiko der Haftung des Bestands für Dritte: Die Edelmetalle des Kunden werden durch ein nicht reguliertes Unternehmen verwahrt, das die Bestände des Kunden im eigenen Namen einlagert. Es besteht die Gefahr, dass Gläubiger des Unternehmens wegen Forderungen gegen das Unternehmen auch in den Bestand Vollstreckungen vornehmen, da dieser unter dem Namen des Unternehmens eingelagert wird.
Kostenrisiko. Es besteht das Risiko, dass die Kosten für Transaktionen in NFT in Zukunft steigen.
Kostenrisiko. Das Kostenrisiko besteht darin, dass die Sparkasse zu hohe Kosten für den Vertrieb ihrer Produkte und Dienstleistungen aufwenden muss, um auf Dauer ertragsstark und wettbewerbsfähig zu sein. • Risiko aus Outsourcing Hierunter sind alle Risiken zu verstehen, die aus der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen an ein anderes Unternehmen entstehen können. Insbesondere besteht hier das Risiko, dass diese Aktivitäten und Prozesse nicht zeit- und / oder qualitätsgerecht bzw. überhaupt nicht erbracht werden und somit negativen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Kreissparkasse Köln haben. Die Kreissparkasse Köln war als Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) in Düsseldorf mittelbar an der WestLB beteiligt. Aus der WestLB wurden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die Erste Abwicklungsanstalt übertragen. Entsprechend seines Anteils ist der RSGV verpflichtet, Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen bzw. tatsächliche liquiditätsmäßige Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch deren Eigenkapital und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, zu übernehmen. Auf die Sparkasse entfällt eine anteilige Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Hierfür wird eine bilanzielle Risikovorsorge gebildet. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht auszuschließen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen aus dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) droht dem Gläubiger bereits vor dem Eintritt des Insolvenzfalles eine Herabschreibung seiner Forderung bis auf Null oder Umwandlung dieser Forderung in Eigenkapital (Instrument der Gläubigerbeteiligung, sog. Bail-in). Für den Gläubiger besteht hierdurch die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Verlustes seiner Anlage.
Kostenrisiko. Es können Ertragseinbußen bis hin zu (anlagegefährdenden) Vermögensverlusten dadurch entstehen, dass bei den Zielgesell- schaften höhere als die kalkulierten Aufwendungen für Repara- turen und Instandhaltung anfallen. Maßgeblichen Einfluss hierauf haben folgende Entwicklungen: Preissteigerungen können mög- licherweise nicht oder nicht in voller Höhe über entsprechende Klauseln in den Mietverträgen auf die Mieter umgelegt werden. Darüber hinaus ist es insbesondere in Zusammenhang mit Neu- oder Anschlussvermietungen möglich, dass zusätzliche Aufwen- dungen nötig werden. Zusätzliche Aufwendungen können aber auch durch veränderte Anforderungen der Mieter erforderlich werden, um den Werterhalt der Immobilien sicherzustellen. Sol- che Aufwendungen können auch früher notwendig werden als kalkuliert. Bei Verkauf der Immobilien können weitere Aufwen- dungen zur Revitalisierung der Immobilien anfallen. Dies kann zu Verlusten führen und sich somit anlagegefährdend auswirken.
Kostenrisiko. Es können Ertragseinbußen bis hin zu (anlagegefährdenden) Vermögensverlusten dadurch entstehen, dass bei den Zielgesell- schaften höhere als die kalkulierten Aufwendungen für Repara- turen und Instandhaltung anfallen. Maßgeblichen Einfluss hierauf haben folgende Entwicklungen: Preissteigerungen können mög- licherweise nicht oder nicht in voller Höhe über entsprechende Klauseln in den Verträgen auf die Nutzer umgelegt werden. Darü- ber hinaus ist es insbesondere in Zusammenhang mit Neu- oder Anschlussverträgen möglich, dass zusätzliche Aufwendungen nötig werden. Zusätzliche Aufwendungen können aber auch durch veränderte Anforderungen der Nutzer erforderlich werden, um den Werterhalt der Infrastruktur-Einrichtungen und Immobi- lien sicherzustellen. Solche Aufwendungen können auch früher notwendig werden als kalkuliert. Bei Verkauf der Infrastruktur- Einrichtungen und Immobilien können weitere Aufwendungen zur Revitalisierung anfallen. Dies kann zu Verlusten führen und sich somit anlagegefährdend auswirken.
Kostenrisiko. Bei Zielgesellschaften, die in Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbe- stand- und -ersatzteile investieren, können Ertragseinbußen da- durch entstehen, dass höhere als die kalkulierten Aufwendungen für den Erwerb und die Instandhaltung anfallen. So können Kauf- verträge Preisanpassungsklauseln enthalten, die den Hersteller oder Verkäufer berechtigen, den Lieferpreis zu erhöhen bzw. einen Preiszuschlag infolge Lieferpreiserhöhungen zu fordern. Zudem können aufgrund von Auflagen der Luftverkehrsbehör- den oder aufgrund von Vorgaben des Herstellers Umbauten bzw. Nachrüstungen an einem Luftfahrzeug erforderlich werden, wobei die hierdurch anfallenden Kosten unter Umständen nicht oder nicht vollständig an den Mieter des jeweiligen Luftfahrzeugs weitergegeben werden können. Auch bei einer Anschlussver- mietung müssen möglicherweise derartige Kosten von der Ziel- gesellschaft übernommen werden. Es ist ferner möglich, dass im Zusammenhang mit einer Anschlussvermietung unvorherge- sehene Investitionen nötig werden. Im Übrigen können bei der Anschlussvermietung und bei der Veräußerung der Luftfahrzeuge Kosten im Rahmen der Vermarktung sowie Kosten für eine even- tuell erforderliche Umrüstung der Luftfahrzeuge entstehen, die erheblich über den hierfür in Ansatz gebrachten Schätzungen lie- gen. Kostensteigerungen auf Ebene der Zielgesellschaften haben regelmäßig auch einen negativen Einfluss auf das wirtschaftliche Ergebnis der Investmentgesellschaft. Für den Anleger kann sich dies auch anlagegefährdend auswirken.
Kostenrisiko. Die Kosten für den Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung der Vermö- genswerte des Teilfonds "EOF Master Fund SCS SICAV-RAIF – Residential Portfolio" können höher ausfallen als geplant, etwa, wenn neue Arten von Kos- ten hinzukommen oder aber geplante oder bekannte Kosten die erwarteten Be- träge übersteigen. Der AIFM erhält von jedem Teilfonds bis zur Beendigung des Teilfonds für die Erbringung von Dienstleistungen Gebühren. Zudem erheben auch die Manager der unterliegenden Vermögenswerte bzw. Beteiligungsstrukturen, in die die Teilfonds investieren, ebenfalls Gebühren. Die Kumulation von Kosten und Ge- bühren führen somit letztlich zu einer Reduktion bzw. einem Ausbleiben von Ausschüttungen des Fonds an seine Anleger und beeinträchtigen die Fähigkeit der Gesellschaft handelnd für ihren Teilfonds "EOF Master Fund SCS SICAV- RAIF – Residential Portfolio" als Emittentin, die gemäß den Wertpapierbedin- gungen geschuldeten Zahlungen bei Fälligkeit zu leisten. Erwerbern von Wert- papieren müssen Wertpapierinhaber im ungünstigsten Fall mit einem Totalver- lust ihrer Anlage in die Wertpapiere (samt Transaktionskosten) rechnen.