Kostenrisiko. Die Anleger sind auch bei wirtschaftlichen Fehlinvestitionen ver pflichtet, den auf ihre Beteiligung entfallenden Teil der Kosten und Vergütungen der Investmentgesellschaft zu tragen. Da auch die Zielfonds voraussichtlich berechtigt sein werden, entstehende Kosten zu belasten, tragen die Anleger mittelbar auch die auf dieser Ebene anfallenden Kosten und Vergütungen, unabhängig davon, ob die Investitionen der Zielfonds wirtschaftlich erfolg reich sind. Entsprechendes gilt ggf. auf Ebene von Zweckgesell schaften und Zielfonds in Gestalt von Dachfonds, die ihrerseits wiederum in Zielfonds investieren. Eine Darstellung der Kosten findet sich im Kapitel „Kosten“.
Kostenrisiko. Es können offene, wie auch versteckte Kosten anfallen, über welche sich der Kunde stets Gedanken machen sollte. Für einen langfristigen Anlageerfolg sollten die Kosten, die anfallen können, nicht vernachlässigt und vor allem mit großer Sorgfalt betrachtet werden. Kosten, die bei Kreditinstituten und anderen Finanzdienstleistungsinstituten, entstehen können, sind unter anderem Transaktionskosten für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren. Aber auch Provisionen für die Ausführung, bzw. die Vermittlung des Auftrages. Es können aber auch Folgekosten bei Banken, Fondanbietern oder sonstigen Finanzdienstleistern in Form von Depotgebühren, Managementgebühren, Ausgabeaufschläge, oder anderen für den Kunden nicht offensichtlichen Provisionen, auftreten. Diese Kosten sollten bei jeder Entscheidung in eine Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden. Je höher die Kosten sind, desto geringer sind die effektiv erzielbaren Renditen.
Kostenrisiko. Anders als bei Bestandsimmobilien bestehen bei Projektentwicklungen und Revitalisierungsmaßnahmen Bau- und Entwicklungsrisiken. Hier bestehen nicht vorhersehbare Einflussgrößen, wie insbesondere die Gestehungskosten für Ankauf, Umbau, Modernisierung und/oder Neubau, die Dauer der beabsichtigten Maßnahmen und der Verkaufszeitpunkt und -preis. Bei Projektentwicklungen und Revitalisierungsmaßnahmen besteht daher ein besonderes Risiko, dass sich die Kosten erheblich erhöhen oder unvorhergesehene Kosten auftreten und sich diese Kostensteigerung nicht durch entsprechende Erträge ausgleichen lässt. Bei Eintritt dieses Risikos kann es zu einer negativen Beeinträchtigung der Ergebnisse der jeweiligen Zielgesellschaft kommen, so dass Zahlungen an die Emittentin geringer ausfallen. Es besteht das Risiko, dass die angestrebten Ergebnisse für die Emittentin nicht erwirtschaftet werden können. Das kann zur Folge haben, dass die Emittentin ihre Zahlungsverpflichtungen an die Anleger (Zinsen, Rückzahlung) nicht oder nicht in geplanter Höhe erfüllen kann. Der Eintritt dieser Risiken wird von der Emittentin als hoch eingeschätzt.
Kostenrisiko. Bei dem Erwerb und dem Verkauf von Edelmetallen über die Elementum Deutschland GmbH entstehen Kosten, die zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Die Kosten müssen immer erst verdient werden, bevor ein Gewinn möglich ist. Abweichung zum Marktpreis: Die Preise für Edelmetalle, die alle Händler auf dem Markt, sowie die die Elementum Deutschland GmbH gegenüber dem Kunden zugrunde legt, können aufgrund von Auf- und Abschlägen vom Spotpreis (Weltmarktpreis) zu Lasten des Kunden erheblich abweichen. Kreditrisiko: Sofern der Erwerb von Edelmetallen durch Kredite finanziert wird, fallen immer zusätzlich die Kreditkosten an. Ein Kredit ist unabhängig von der Wertentwicklung zurück zu zahlen. Ein etwaiger Verkaufserlös kann daher einen Kredit bei negativer Kursentwicklung nicht abdecken. Solche Geschäfte sollten grundsätzlich nicht mit Krediten finanziert werden. Deshalb rät Elementum Deutschland GmbH davon ab. Verwahrungsrisiko, Risiko der Haftung des Bestands für Dritte: Die Edelmetalle des Kunden werden durch ein nicht reguliertes Unternehmen verwahrt, das die Bestände des Kunden im eigenen Namen einlagert. Es besteht die Gefahr, dass Gläubiger des Unternehmens wegen Forderungen gegen das Unternehmen auch in den Bestand Vollstreckungen vornehmen, da dieser unter dem Namen des Unternehmens eingelagert wird.
Kostenrisiko. Bei Zielgesellschaften, die in Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbe- stand- und -ersatzteile investieren, können Ertragseinbußen da- durch entstehen, dass höhere als die kalkulierten Aufwendungen für den Erwerb und die Instandhaltung anfallen. So können Kauf- verträge Preisanpassungsklauseln enthalten, die den Hersteller oder Verkäufer berechtigen, den Lieferpreis zu erhöhen bzw. einen Preiszuschlag infolge Lieferpreiserhöhungen zu fordern. Zudem können aufgrund von Auflagen der Luftverkehrsbehör- den oder aufgrund von Vorgaben des Herstellers Umbauten bzw. Nachrüstungen an einem Luftfahrzeug erforderlich werden, wobei die hierdurch anfallenden Kosten unter Umständen nicht oder nicht vollständig an den Mieter des jeweiligen Luftfahrzeugs weitergegeben werden können. Auch bei einer Anschlussver- mietung müssen möglicherweise derartige Kosten von der Ziel- gesellschaft übernommen werden. Es ist ferner möglich, dass im Zusammenhang mit einer Anschlussvermietung unvorherge- sehene Investitionen nötig werden. Im Übrigen können bei der Anschlussvermietung und bei der Veräußerung der Luftfahrzeuge Kosten im Rahmen der Vermarktung sowie Kosten für eine even- tuell erforderliche Umrüstung der Luftfahrzeuge entstehen, die erheblich über den hierfür in Ansatz gebrachten Schätzungen lie- gen. Kostensteigerungen auf Ebene der Zielgesellschaften haben regelmäßig auch einen negativen Einfluss auf das wirtschaftliche Ergebnis der Investmentgesellschaft. Für den Anleger kann sich dies auch anlagegefährdend auswirken.
Kostenrisiko. Das Kostenrisiko besteht darin, dass die Sparkasse zu hohe Kosten für den Vertrieb ihrer Produkte und Dienstleistungen aufwenden muss, um auf Dauer ertragsstark und wettbewerbsfähig zu sein. • Risiko aus Outsourcing Hierunter sind alle Risiken zu verstehen, die aus der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen an ein anderes Unternehmen entstehen können. Insbesondere besteht hier das Risiko, dass diese Aktivitäten und Prozesse nicht zeit- und / oder qualitätsgerecht bzw. überhaupt nicht erbracht werden und somit negativen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Kreissparkasse Köln haben. Die Kreissparkasse Köln war als Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) in Düsseldorf mittelbar an der WestLB beteiligt. Aus der WestLB wurden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die Erste Abwicklungsanstalt übertragen. Entsprechend seines Anteils ist der RSGV verpflichtet, Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen bzw. tatsächliche liquiditätsmäßige Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch deren Eigenkapital und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, zu übernehmen. Auf die Sparkasse entfällt eine anteilige Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Hierfür wird eine bilanzielle Risikovorsorge gebildet. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht auszuschließen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen aus dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) droht dem Gläubiger bereits vor dem Eintritt des Insolvenzfalles eine Herabschreibung seiner Forderung bis auf Null oder Umwandlung dieser Forderung in Eigenkapital (Instrument der Gläubigerbeteiligung, sog. Bail-in). Für den Gläubiger besteht hierdurch die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Verlustes seiner Anlage.
Kostenrisiko. Dem Teilfonds können – insbesondere so lange sein Vermögen eine kritische Marke noch nicht überschritten hat – zusätzliche Risiken aus der Belastung von Kosten entstehen. Neben den laufenden Kosten nach Ziffer 12.2 können insbesondere Transaktionskosten nach Ziffer 12.4 entsprechend den Handelsaktivitäten des Teilfonds von grosser Bedeutung sein und sein Vermögen belasten.
Kostenrisiko. Die AnlegerInnen tragen einerseits die Kosten der treuhänderischen Verwaltung in Form des von ihnen an den Förderkreis zu zahlenden Mitgliedsbeitrags. Andererseits tragen sie die Kosten der treuhänderischen Verwaltung indirekt durch die von Oikocredit an den Förderkreis für die Gewinnung und Verwaltung der AnlegerInnen gezahlten Vergütungen. Diese Vergütungen stehen Oikocredit nicht mehr zu Anlagezwecken zur Verfügung und werden daher mittelbar von den AnlegerInnen getragen. Die Kosten der treuhänderischen Verwaltung der vom Förderkreis gehaltenen Genossenschaftsanteile können dazu führen, dass die treuhänderische Beteiligung sich für die AnlegerInnen als Verlustgeschäft erweist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Kosten für die Mitgliedschaft im Förderkreis, die – nur möglichen und zudem unsicheren – Rückflüsse aus einer treuhänderischen Beteiligung an Oikocredit übersteigen. Ausschüttungen von Xxxxxxxxxx sind der bisherigen Geschäftspolitik von Xxxxxxxxxx entsprechend der Höhe nach auf 2% des Nennwerts eines Genossenschaftsanteils begrenzt und unsicher. Gerade bei Kleinbeteiligungen besteht das Risiko, dass die Kosten einer Mitgliedschaft höher sind als die maximal möglichen Ausschüttungen von Oikocredit. Darüber hinaus können sich die Kosten im Laufe der treuhänderischen Beteiligung erhöhen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Förderkreis nicht in ausreichendem Maße Zuwendungen von Dritter Seite, etwa von Oikocredit, erhält und daher die Mitgliedsbeiträge erhöht. Sollten nicht in ausreichendem Maße ehrenamtliche Mitarbeiter zur Verfügung stehen, müsste deren Tätigkeit kostenpflichtig durch Dritte erbracht werden. Auch dies kann zu einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge führen. Eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung des Förderkreises. Ein solcher Beschluss kann von einzelnen AnlegerInnen nicht verhindert werden. Eine solche Erhöhung kann dazu führen, dass die Gesamtrückflüsse aus der treuhänderischen Beteiligung der AnlegerInnen geringer werden bzw. dazu, dass die Mitgliedsbeiträge aus dem sonstigen Vermögen der AnlegerInnen erbracht werden müssen und dieses mindern.
Kostenrisiko. Die Kosten für den Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung der Vermö- genswerte des Teilfonds "EOF Master Fund SCS SICAV-RAIF – Residential Portfolio" können höher ausfallen als geplant, etwa, wenn neue Arten von Kos- ten hinzukommen oder aber geplante oder bekannte Kosten die erwarteten Be- träge übersteigen. Der AIFM erhält von jedem Teilfonds bis zur Beendigung des Teilfonds für die Erbringung von Dienstleistungen Gebühren. Zudem erheben auch die Manager der unterliegenden Vermögenswerte bzw. Beteiligungsstrukturen, in die die Teilfonds investieren, ebenfalls Gebühren. Die Kumulation von Kosten und Ge- bühren führen somit letztlich zu einer Reduktion bzw. einem Ausbleiben von Ausschüttungen des Fonds an seine Anleger und beeinträchtigen die Fähigkeit der Gesellschaft handelnd für ihren Teilfonds "EOF Master Fund SCS SICAV- RAIF – Residential Portfolio" als Emittentin, die gemäß den Wertpapierbedin- gungen geschuldeten Zahlungen bei Fälligkeit zu leisten. Erwerbern von Wert- papieren müssen Wertpapierinhaber im ungünstigsten Fall mit einem Totalver- lust ihrer Anlage in die Wertpapiere (samt Transaktionskosten) rechnen.
Kostenrisiko. Es besteht das Risiko, dass die Kosten für Transaktionen in NFT in Zukunft steigen.