Anlagegrenzen. Die Investmentgesellschaft wird als Dachfonds Anteile in Höhe von mindestens 60 Prozent ihres Kapitals an mindestens drei Spezial-AIF -als Zielfonds- erwerben, halten und veräußern und hierbei den Grundsatz der Risikomischung nach § 262 Abs. 1 KAGB einhalten. In einen einzelnen Spezial-AIF wird die Inves- tmentgesellschaft weniger als 40 Prozent ihres Wertes investie- ren. Falls die Investmentgesellschaft in genau drei Spezial-AIF investiert, wird sie je Zielfonds mindestens 20 Prozent investie- ren. Falls in mehr als drei Spezial-AIF investiert wird, müssen mindestens 10 Prozent pro Spezial-AIF investiert werden, sofern zugleich in drei Spezial-AIF jeweils mindestens 20 Prozent des Wertes der Investmentgesellschaft investiert werden.
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Anlagegrenzen. Im Hinblick auf die Erreichung der Anlageziele unterliegt der Pub- likums-AIF folgenden Anlagegrenzen: Die Investmentgesellschaft Gesellschaft wird als Dachfonds Anteile in Höhe von mindestens min- destens 60 Prozent % ihres Kapitals an mindestens drei Spezial-AIF -als Zielfonds- erwerben, halten und veräußern und hierbei den Grundsatz der Risikomischung nach § 262 Abs. 1 KAGB einhalteneinhal- ten. In einen einzelnen Spezial-AIF wird die Inves- tmentgesellschaft Gesellschaft weniger als 40 Prozent % ihres Wertes investie- reninvestieren. Falls die Investmentgesellschaft Gesellschaft in genau drei Spezial-AIF investiert, wird sie je Zielfonds mindestens 20 Prozent investie- ren% investieren. Falls in mehr als drei Spezial-AIF investiert wird, müssen müs- sen mindestens 10 Prozent % pro Spezial-AIF investiert werden, sofern zugleich in drei Spezial-AIF jeweils mindestens 20 Prozent % des Wertes der Investmentgesellschaft Gesellschaft investiert werden.
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