Anmeldung und Vertragsabschluss Musterklauseln

Anmeldung und Vertragsabschluss. Die musikalische Probenwoche der Musikschule des Landkreises Alzey-Worms (KMS) ist vorrangig für Schülerinnen und Schülern der KMS zugänglich. In Ausnahmefällen kann auch anderen Personen die Teilnahme genehmigt werden. Die Anmeldung ist schriftlich auf dem Anmeldeformular der KMS vorzunehmen. Sie erfolgt durch den Anmelder soweit er/sie volljährig ist, ansonsten durch den gesetzlichen Vertreter der Schülerin/des Schülers. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von der KMS schriftlich bestätigt worden ist. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrags sind allein diese Reisebedingungen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, so lange sie nicht von der KMS schriftlich bestätigt worden sind.
Anmeldung und Vertragsabschluss. Dieser Teilnahmevertrag kommt bei Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen für die ge- wünschte Weiterbildung und durch die schriftliche Bestätigung und Annahme der Anmel- dung durch die Hochschule zustande. Dieser Teilnahmevertrag setzt die Anerkennung der Teilnahmegebühren inkl. dieser Zahlungs- und Teilnahmebedingungen voraus und gilt grund- sätzlich für die gesamte Weiterbildung. Der genaue Ablauf (Seminarzeiten, Organisation) wird den Teilnehmenden bei Beginn der Weiterbildung mitgeteilt. Bei zu geringer Teilnehmerzahl für die ausgewählte Weiterbildung kommt dieser Teilnahmevertrag nicht zustande.
Anmeldung und Vertragsabschluss. Jede Person, welche die WBS- und ggf. Xxxxxx- Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich bei der WBS zu einer Qualifizierung anmelden. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung durch WBS und den Teilnehmer zustande. Schriftliche Mitteilungen werden an die im Vertrag genannte Adresse des Teilnehmers gesandt. Einen Wohnortwechsel hat der Teilnehmer schriftlich anzuzeigen. Bei Umschulungen wird zusätzlich ein Umschulungsvertrag mit der zuständigen Xxxxxx geschlossen.
Anmeldung und Vertragsabschluss. Das Event kann nur als komplettes Arrangement gebucht werden. Die Angaben auf der Anmeldung haben der Wahrheit zu entsprechen. Mit Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte oder einer anderen digitalen Zahlungsart (Google pay / Apple pay/ TWINT) wird die Buchung sofort garantiert und der Rechnungsbetrag direkt abgebucht. Bei Buchung ohne Kreditkartenangaben (auf Rechnung) ist das Arrangement mit Erhalt der Bestätigung definitiv gebucht und der Rechnungsbetrag ist innert der aufgeführten Frist fällig. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und Rechnung (bei Zahlungsart Rechnung) oder Quittung (bei sofortiger Zahlung). Melden Sie als buchende Person weitere Teilnehmer an, so sind Sie für die korrekten Angaben auf der Anmeldung verantwortlich und stehen Sie für die Vertragspflichten der weiteren Teilnehmer (insbesondere Bezahlung des Arrangements) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle von Ihnen angemeldeten Teilnehmer.
Anmeldung und Vertragsabschluss. Den Reisen des Kreisjugendringes Dithmarschen (KJR) kann sich jeder anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebe- schränkung angegeben ist. Bei Minderjährigen ist der Teilnahmeantrag von dem/den gesetzlichen Vertreter(n) zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag kommt durch schriftliche Anmeldung (über das Anmeldeformular auf der Internetseite des KJR) und Zahlung der in der Ausschreibung genannten Anzahlung zustande. Anschließend wird vom KJR eine Anmeldebestätigung zugeschickt und es muss für den Teilnehmer von den Eltern vor Reisebeginn noch eine Einverständniserklärung ausgefüllt abgegeben werden.
Anmeldung und Vertragsabschluss. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Skipper-Schule Bauer-Böckler, Xx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, nachfolgend Skipper- Schule genannt, den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Törn auf einer seegehenden Yacht an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail, fernmündlich oder mündlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch formlose Annahme durch die Skipper-Schule zustande. Nach Vertragsabschluss wird die Skipper-Schule dem Törnteilnehmer eine Teilnahmebe- stätigung zustellen. Weicht der Inhalt der Törnbestätigung von den zuvor getroffenen Vereinbarungen ab, liegt ein neues Angebot der Skipper-Schule mit einer Bindungsfrist von 10 Tagen vor. Der Vertrag kommt auf dieser Grundlage zustande, wenn der Kunde die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.
Anmeldung und Vertragsabschluss. D.1 Der Besucher gibt mit Absendung seiner Anmeldung über das Anmeldeformular der Messeseite ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Besucher eine Anmeldebestätigung durch den Veranstalter erhält.
Anmeldung und Vertragsabschluss. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den, dem oder der Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Menschen mit körperlichen oder seelischen Behinderungen können nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter teilnehmen. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung schriftlich vom Veranstalter bestätigt worden ist.
Anmeldung und Vertragsabschluss. Zu den Veranstaltungen des Farmion e.V. kann grundsätzlich jeder angemeldet werden, sofern für die jeweils ausgeschriebene Veranstaltung die Altersbegrenzung eingehalten wird und noch freie Plätze vorhanden sind. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen. Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine Einverständniserklärung des Erziehungs - berechtigten. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Mit der schriftlichen Anmeldung wird Farmion e.V. ein verbindlicher Vertrag angeboten. Die Anmeldung wird für Farmion e.V. verbindlich, sobald und soweit die Anmeldung schriftlich bestätigt worden ist. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die unter der Ausschreibung des Farmion e.V. angegebenen Leistungen, die Teilnahmebedingungen und die schriftliche Anmeldebestätigung.
Anmeldung und Vertragsabschluss. Den Reisen des Kreisjugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt Stormarn e.V. (hier KJW genannt) kann sich jeder anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter, Geschlecht oder Region angegeben ist. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Teilnahmevertrag ist zu- stande gekommen, wenn die Anmeldung vom KJW schriftlich bestätigt worden ist und gilt dann als verbindliche Anmel- dung.