Anordnungsrecht Musterklauseln

Anordnungsrecht. 10.2.1 Der AG ist über die Vorgaben des § 650b Abs. 1 BGB hinaus auch berech- tigt, Änderungen auch hinsichtlich der Modalitäten der Baustelle, hinsicht- lich des Bauablaufs oder hinsichtlich der Planungs- und Bauzeit anzuord- nen. Diese Anordnungen sind nur unter den Bedingungen des § 650b BGB verbindlich. Sämtliche Anordnungen haben in Textform zu erfolgen.
Anordnungsrecht. EXYTE ist berechtigt, jederzeit Leistungsänderungen und/oder zusätzliche Leistungen oder sonstige Maßnahmen, z.B. Beschleunigungen (nachfolgend „Leistungsänderungen“) anzuordnen. Leistungsänderungsanordnungen müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.
Anordnungsrecht. Für den Bauträgervertrag besteht kein Anordnungsrecht nach § 650b BGB. Man kann jedoch erwägen, die Anwendbarkeit der betreffen- den Vorschriften auf Sonderwünsche des Erwerbers zu verein- baren, ggf. mit der Einschränkung, dass dabei Gemeinschafts- eigentum und Belange anderer Erwerber nicht beeinträchtigt werden dürfen.

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  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.