Common use of Ansprüche aus Benachteiligungen Clause in Contracts

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.18.1 Versichert ist -insoweit abweichend von A1-7.10- die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereichen beschäftigten Personen we- gen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- schließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligun- gen. Gründe für eine Benachteiligung sind ▪ die Rasse, ▪ die ethnische Herkunft, ▪ das Geschlecht, ▪ die Religion, ▪ die Weltanschauung, ▪ eine Behinderung, ▪ das Alter, ▪ oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz aus- schließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

Appears in 2 contracts

Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.18.1 6.22.1 Versichert ist -insoweit – insoweit abweichend von Abschnitt A1-7.10- 7.10 – die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt Privat- haushalt oder sonstigen privaten Lebensbereichen Lebensbereich beschäftigten Personen we- gen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (ein- schließlich einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligun- gen. Gründe für eine Benachteiligung sind ▪ sind: − die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter, ▪ oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem dem deutschen Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetz Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werdenwer- den, besteht Versicherungsschutz aus- schließlichausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.mvk-versicherung.de

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.18.1 Versichert 11.1 Eingeschlossen ist -insoweit abweichend von A1-7.10- Ziffer 7.17 AHB 2015 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereichen Lebensbereich beschäftigten Personen we- gen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Vermögensschaden (ein- schließlich einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligun- genBenachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind die Rasse, die ethnische Herkunft, das Geschlecht, die Religion, die Weltanschauung, eine Behinderung, das Alter, oder die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich gericht- lich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz aus- schließlichausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

Appears in 1 contract

Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Ansprüche aus Benachteiligungen. A1-6.18.1 6.17.1 Versichert ist -insoweit – insoweit abweichend von A1-7.10- Abschnitt A1 Ziff. 7.10 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Privathaushalt oder sonstigen privaten Lebensbereichen Lebensbereich beschäftigten Personen we- gen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Vermögens- schäden (ein- schließlich einschließlich immaterieller Schäden) aus Benachteiligun- genBenachteiligungen. Gründe für eine Benachteiligung sind - die Rasse, - die ethnische Herkunft, - das Geschlecht, - die Religion, - die Weltanschauung, - eine Behinderung, - das Alter, oder - die sexuelle Identität. Dies gilt ausschließlich für Ansprüche nach deutschem Recht, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetz Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Soweit diese Ansprüche gerichtlich verfolgt werden, besteht Versicherungsschutz aus- schließlichausschließlich, wenn sie vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Beschäftigte Personen sind auch die Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis Beschäftigungs- verhältnis sowie die Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.nv-online.de