Antragsunterlagen. Dieser Genehmigung liegen die in Anlage 1 genannten Unterlagen und Pläne zu Grunde, die Bestandteil dieses Bescheides sind.
Antragsunterlagen. Dem Antrag des Landes gegenüber dem BAS sind gemäß § 22 Abs. 2 KHSFV folgende Unterla- gen beizufügen:
1. Vorhabensbeschreibung mit Angabe des voraussichtlichen Beginns und Endes sowie der voraussichtlichen Höhe des Investitionsvolumens (§ 22 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Nr. 1 KHSFV),
2. Erklärung mit Angabe der voraussichtlichen Höhe der förderungsfähigen Kosten, Finan- zierungsanteil des Landes und/oder ggf. Finanzierungsbeiträge Dritter (§ 22 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Nr. 2 KHSFV),
3. Erklärung des antragstellenden Landes zur Verpflichtung, die Voraussetzungen des § 14a Abs. 5 Nr. 3 KHG einzuhalten, sowie die Zusicherung des antragstellenden Lan- des/Krankenhausträgers zur Verpflichtung, die Voraussetzungen des § 14a Abs. 5 Nr. 2 KHG einzuhalten (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 KHSFV). § 22 Abs. 2 Nr. 1 KHSFV sieht eine Erklärung über die Bereitstellung der erforderlichen Lan- desinvestitionsmittel sowie die Erhöhung dieser Mittel um die Ko-Finanzierung vor. Die Erklä- rung muss sich also darauf beziehen, dass das Land sich verpflichtet, in den Jahren 2020 bis 2022 jährlich Haushaltsmittel für die Investitionsförderung der Krankenhäuser mindestens in der Höhe bereitzustellen, die dem Durchschnitt, der in den Haushaltsplänen der Jahre 2016 bis 2019 hierfür ausgewiesenen Haushaltsmittel entspricht (§ 14a Abs. 5 Nr. 2 KHG). Das Land hat in der Erklärung zusätzlich verbindlich anzugeben, dass die für die Jahre 2020 bis 2022 bereit- zustellenden Haushaltsmittel zusätzlich um die von Land zu tragende Fördersumme erhöht werden. Parallel dazu hat das antragstellende Land oder der Krankenhausträger zuzusichern, dass es bzw. er mindestens 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten des Vorhabens tragen wird.
4. Nachweise darüber, dass und inwiefern ein Anteil in Höhe von mindestens 15 Prozent für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit eingesetzt wird, § 22 Abs. 2 Nr. 2 KHSFV,
5. Bei einer Antragstellung eines Vorhabens nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV sind Nach- weise über die mit der Anpassung der Notaufnahme an den Stand der Technik verbun- denen Maßnahmen vorzulegen, § 22 Abs. 2 Nr. 3 KHSFV. X. x. Nachweise über die Anschaffung der Software und der Anbindung an die Notaufnahme sowie über die ge- planten oderbereits durchgeführten Schulungen,
6. Bei einer Antragstellung eines Vorhabens nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 KHSFV sind Nach- weise über die Etablierung digitaler Dienste beizufügen (§ 22 Abs. 2 Nr. 4 KHSFV). Der Nachweis muss durch eine Bestätigung eines nach § 21 Abs. 5 KH...
Antragsunterlagen. Anträgen bzgl. länderübergreifenden Vorhaben sind die in § 22 Abs. 2 KHSFV aufgeführten Unterlagen beizufügen, siehe dazu im Einzelnen unter Punkt 7.2.2.1 „Antragsunterlagen“. Zusätzlich sind aber gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 11 KHSFV folgende weitere Unterlagen vorzulegen: ▪ Erklärung in welchem Umfang die beteiligten Länder jeweils die Kosten des Vorhabens nach § 14a Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 KHG tragen, ▪ Erklärung in welchem Verhältnis die Fördermittel an die beteiligten Länder auszuzah- len sind und ▪ Erklärung in welchem Umfang die beteiligten Länder jeweils zurückzuzahlende Beträge aufbringen würden.
Antragsunterlagen. (1) Insbesondere sind folgende Nachweise und Unterlagen der Antragstellung beizubrin- gen - Angaben und Qualifikationsnachweise Förderungswerbende (Gewerbeschein) - Bestätigung, dass die Voraussetzungen gemäß Artikel 1 Abs 4 c) AGVO (Unter- nehmen in Schwierigkeiten) nicht vorliegen - Projektbeschreibung (inkl. Drehbuch bzw. Drehkonzept) - Terminplan und ggf. Drehplan - (vorläufige) Stab- und Besetzungsliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Nationalität - Kostenkalkulation („branchenübliches Schema“) des zu fördernden Projektes, getrennt nach Gesamtherstellungskosten (zumindest Kalkulationssummenblatt), Detailaufstellung Herstellungskosten Förderungswerbende inkl. ausgewiesenem Anteil der in Österreich umzusetzenden Aufwendungen (förderbaren Kosten) und gekennzeichneten Eigenleistungen
a) Darüber hinaus für internationale Produktionen für Filme, Serien und Serienfol- gen gemäß Abschnitt II - Finanzierungs- und Finanzbedarfsplan - Angaben zum auftraggebenden/hauptverantwortlichen Unternehmen samt ak- tuellem Firmenbuchauszug - Vereinbarung mit dem auftraggebenden/hauptverantwortlichen Unternehmen (Service Production Agreement)
b) Darüber hinaus für österreichische Filme, Serien und Serienfolgen gemäß Ab- schnitt III - Finanzierungs- und Finanzbedarfsplan mit ausgewiesenem Eigenanteil - (zumindest bedingte) Finanzierungszusage(n) mit ausgewiesenem Umfang der erworbenen bzw. zu erwerbenden Rechte und angemessenem Lizenzanteil - im Falle einer Koproduktion darüber hinaus Angaben zur Koproduktionskonstel- lation samt aktuellem Firmenbuchauszug und Koproduktionsvertrag, Vorvertrag oder Absichtserklärung, (die die künstlerische, technische und finanzielle Beteili- gung sowie die Aufteilung der Verwertungsrechte regeln)
(2) Förderungswerbende verpflichten sich, im Zuge der Antragstellung entsprechende An- gaben zu machen, welche Förderungen aus öffentlichen Mitteln einschließlich EU-Mitteln in den letzten drei Jahren vor Einbringung des Förderungsantrages für dieselbe Leistung, auch wenn mit verschiedener Zweckwidmung, gewährt wurden, und um welche derarti- gen Förderungen bei einer anderen haushaltsführenden Stelle des Bundes oder einem anderen Rechtsträger einschließlich anderer Gebietskörperschaften und der Europäi- schen Union angesucht wurde, über die Gewährung aber noch nicht entschieden wurde oder noch angesucht werden wird. Die Mitteilungspflicht über nachträglich angesuchte Förderungen ist bis zum Abschluss des geförderten Projektes auf...
Antragsunterlagen. 6.1 Die in den Antragsformularen geforderten Unterlagen, insbesondere die inhaltsbeschreibenden Angaben, sind in deutscher Sprache beizufügen. Art und Umfang der Antragsunterlagen haben den von der RTR-GmbH veröffentlichten Vorgaben zu entsprechen. Alle Antragsunterlagen werden Eigentum der RTR-GmbH.
6.2 Im Rahmen der Antragstellung hat der Förderungswerber mittels eines von der RTR- GmbH bereitgestellten Formulars die Erfüllung der sich aus dieser Richtlinie ergebenden Pflichten eines Förderungswerbers anzuerkennen, sein Einverständnis zu der dort vorgesehenen Datenverwendung abzugeben und zu bestätigen, dass die im Antrag und in den Anlagen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Insbesondere hat der Förderungswerber zu erklären, die NKRF-ABF zu kennen und zu akzeptieren, insbesondere die Möglichkeit gemäß Punkt 9.1 zur schriftlichen Rückziehung der Förderungsanträge innerhalb von zwei Wochen ab Einlangen der Förderzusage, wenn die Förderzusage zusätzliche oder abweichende Bedingungen bzw. vom Antrag Abweichendes enthält und der Förderungswerber diesen Änderungen nicht zustimmen möchte.
6.3 Zu den Antragsunterlagen sämtlicher Förderungsarten gehören insbesondere: ▪ Angaben zum Förderungswerber, ▪ Angaben über angefragte und erhaltene Förderungen von Europäischer Union, Bund, Ländern, anderen Gebietskörperschaften, öffentlichen Fonds und vergleichbare Förderungen, ▪ der aktuelle, den Grundsätze der ordnungsgemäßen Rechnungslegung entsprechende, Jahresabschluss. (Je nach Rechtsform des Unternehmens: Ein- und Ausgabenrechnung oder Bilanz und Gewinn & Verlustrechnung)
6.4 Zu den Antragsunterlagen für die Inhalte- und Projektförderung gehören insbesondere: ▪ Vorlage des Leitbilds ▪ Angaben zu den am Projekt beteiligten Personen ▪ Aufstellung der Gesamtkosten der zu fördernden Sendung, Sendungsreihe oder des zu fördernden Projekts, einschließlich allfälliger Kosten für die Untertitelung, Audiodeskription oder Verdolmetschung von Sendungen in Gebärdensprache ▪ Beschreibung des Inhalts der zu fördernden Sendung(en), Sendereihe oder des zu fördernden Projekts einschließlich Zeitplan ▪ Vorlage aller der sich auf den Sendebetrieb oder die zu fördernde Sendung, Sendereihe oder Projekt beziehenden Rechnungen (z.B. Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten, zugekaufte Leistungen), soweit zum Antragszeitpunkt bereits vorhanden ▪ Angaben darüber, ob der Förderungswerber in Bezug auf dieselben förderbaren Kosten andere Förderungen des Bundes, anderer Gebietskörperschaf...
Antragsunterlagen. Dem Genehmigungsbescheid liegen die nachstehend aufgeführten und mit Etikettaufkleber gekennzeichneten Unterlagen zugrunde:
1. Verzeichnis der Antragsunterlagen 1 Blatt
2. Antrag – Formular 1 Blatt 1 und 2 2 Blatt
3. Kurzbeschreibung 2 Blatt
4. Übersichtskarte 1 Blatt
5. Auszug aus dem Liegenschaftskataster 1:2000 1 Blatt
6. Auszug aus dem Liegenschaftskataster 1:5000 1 Blatt 7. Lageplan 1:500 1 Blatt
Antragsunterlagen a) Zur Antragstellung gehören die (amts-)ärztliche Stellungnahme, soweit vorhanden weitere diagnostische Unterlagen wie z.B. die Eingangsdiagnostik einer Frühförderstelle, die Teil- habe- und Förderplanung der Kindertageseinrichtung, die Stellungnahme des Jugendamtes und die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten.
b) Bei der erstmaligen Antragstellung ist eine inklusionspädagogische Konzeption vorzulegen, die Bestandteil der Einrichtungskonzeption ist.
Antragsunterlagen. Dem schriftlichen Antrag auf Förderung müssen folgende Unterlagen beigelegt werden: • Ein vollständiges Drehbuch bzw. Treatment bzw. Konzept (bei Dokumentarfilmprojekten) • Eine ausführliche Projektbeschreibung inkl. einer Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung des Regionaleffekts (Motivliste, Stabliste, Cast etc.) • Eine ausführliche Kalkulation • Ein Finanzierungsplan • Ein Verwertungs- und Marketingkonzept • Entsprechende (Vor-)Verträge (siehe 2.1.2. Int. Verwertbarkeit) Ausschlaggebend hierfür ist die jeweilige detaillierte Anlagenliste des betreffenden Antragsformulars.
Antragsunterlagen. Bestandteile dieser Genehmigung sind die im Folgenden aufgeführten Antragsunter- lagen:
Antragsunterlagen. 1.) Jedem Antrag wird ein Schadenrendement mit einer Übersicht der mindestens letzten drei vollen Jahre beigelegt.
2.) Bei Neugründung wird anstelle dessen ein Auszug aus dem Firmenbuch beigefügt.