Anwendbares Recht und Streitbeilegung Musterklauseln

Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 7.1 Hat der Käufer seinen Sitz in der Republik Polen, so finden in den durch den Kaufvertrag und diese AVB nicht geregelten Angelegenheiten die entsprechenden Vorschriften der Zivilordnung Anwendung und etwaige Streitigkeiten, die sich in Verbindung mit der Erfüllung dieses Kaufvertrags ergeben könnten und die durch die Parteien nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden von dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen ordentlichen Gericht entschieden. 7.2 Hat der Käufer seinen Sitz außerhalb Polens, so findet in den durch den Kaufvertrag und diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten das polnische Recht Anwendung, ausgeschlossen es Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge bezüglich internationales Einkaufs von Waren (CISG), unabhängig davon, ob der Käufer sein Sitz im Partner-Staat des CISG-Vertrags hat, oder nicht. Etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung des Kaufvertrags ergeben könnten, die zwischen den Parteien¬ nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden vom Schiedsgericht bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau entsprechend der Schiedsgerichtsordnung über Verfahren vor diesem Gericht entschieden. Jede der Parteien ist verpflichtet, der Entscheidung des Schiedsgerichts bei der Landeswirtschaftskammer in Warschau freiwillig und umgehend nachzukommen.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. Dieser Vertrag unterliegt schwedischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem, ungeachtet seiner Bestimmungen zum Kollisionsrecht, ausgelegt.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 7.1 Der Darlehensvertrag und die Geschäftsbeziehung zwischen Ferratum und dem Darlehensnehmer unterliegen maltesischem Recht. Für den Darlehensnehmer gelten zudem zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften nach deutschem Recht . 7.2 Der Darlehensnehmer kann Xxxxxxxx nur in dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem er seinen Wohnsitz hat, oder in Malta verklagen. Ferratum kann den Darlehensnehmer in dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verklagen, in dem der Darlehensnehmer seinen Wohnsitz hat (Berlin, wenn der Darlehensnehmer in Deutschland ansässig ist). Beide Parteien können eine Widerklage bei dem Gericht erheben, bei dem die ursprüngliche Klage anhängig ist. 7.3 Diese Regelung gilt auch nach Beendigung des Darlehensvertrages.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 23.1 Das SLA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. 23.2 Soweit der Kunde Kaufmann x.X.x. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkunden-prozesse) der Sitz der Heliox Leistungselektronik GmbH vereinbart. Dies gilt auch für das gerichtliche Mahnverfahren sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Die Heliox Leistungselektronik GmbH ist berechtigt, einen Rechtsstreit auch am gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. Auf Streitigkeiten der Parteien, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehen, der diesen AGB unterliegt, kommt das materielle Recht zur Anwendung, das am Ort der Niederlassung der jeweiligen Danfoss Verkäufergesellschaft gilt. Streitigkeiten der Parteien, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehen, der diesen AGB unterliegt und welche die Parteien nicht einvernehmlich beheben können, werden durch ein Schiedsgericht und nach den Regeln der Schiedsgerichtsbarkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) (die “Regeln“), durch einen oder mehrere Schiedsrichter, die gemäß den besagten Regeln bestellt wurden, entschieden. Jede Partei ist berechtigt Unterlassungsansprüche geltend zu machen oder einstweilige Verfügungen oder sonstige vorläufige Maßnahmen zu beantragen. Die Parteien dürfen jedes zuständige Gericht mit der Durchsetzung eines Schiedsspruches befassen. Das Schiedsgericht wird seinen Sitz in der Hauptstadt des Staates haben, in dem die jeweilige Danfoss Verkäufergesellschaft ihre Niederlassung hat. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist die Verfahrenssprache in dem schiedsgerichtlichen Verfahren Englisch. Das Schiedsverfahren und der Schiedsspruch sind vertraulich und die auf beiden Seiten involvierten Personen sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. (1) Der Vertrag und alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf sein Zustandekommen, seine Ungültigkeit und seine Auslegung, unterliegen deutschem Recht, jedoch unter Außerachtlassung unter Ausschluss der Kollisionsregeln des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). (2) Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei (3) Schiedsrichtern. Der Schiedsort ist Frankfurt am Main. Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 12.1. Dieser Vertrag unterliegt dem schwedischen Recht und ist nach diesem auszulegen, ohne Berücksich- tigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. 12.2. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammen- hang mit diesem Vertrag oder dessen Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, werden zunächst gemäß den Regeln des Mediationsin- stituts der Stockholmer Handelskammer einem Schlichtungsverfahren unterzogen, es sei denn, eine der Parteien widerspricht. Wenn eine der Parteien der Mediation widerspricht oder wenn die Mediation beendet wird, wird der Streitfall endgültig durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Stockholmer Handel- skammer beigelegt. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Göteborg, Schweden. VOLVO TRUCKS ist jedoch berechtigt, nach ei- genem Ermessen die nationalen Gerichte in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte, wie Patente, Marken und Betriebsgeheimnisse, anzurufen.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. (1) Der Vertrag und alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf sein Zustandekommen, seine Ungültigkeit und seine Auslegung, unterliegen deutschem Recht, jedoch unter Außerachtlassung unter Ausschluss der Kollisionsregeln des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). (2) Sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx ist, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von IPCO. IPCO hat das Recht, den Auftraggeber auch vor jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge und alle von Hollarts abgeschlossenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens. 2. Alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, die sich auf von Hollarts abgeschlossene Verträge beziehen oder sich aus diesen ergeben, werden vom zuständigen Gericht des Gerichtsbezirks, in dem Hollarts seinen Sitz hat, entschieden. Soweit ein Streitfall in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts fällt, ist das Bezirksgericht nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung zuständig. Hollarts behält sich das Recht vor, sich an den Richter zu wenden, der aufgrund des anwendbaren Rechts zuständig ist.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 1. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für alle Angebote/Offerten, Aufträge und Verträge, auf die sie anwendbar sind, gilt niederländisches Recht. 2. Wenn über irgendeinen Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder deren Anwendung irgendeine Streitigkeit zwischen den Vertragsparteien entsteht, bemühen sich die Vertragsparteien um eine einvernehm- liche Lösung. 3. Alle Streitigkeiten, die aufgrund des Angebots/der Offerte, des Auftrags und/oder des Vertrags oder eines Einzelvertrags entstehen, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar sind, werden aus- schließlich dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Overijssel vorgelegt.