Anwendbares Recht und Streitbeilegung Musterklauseln

Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 7.1 Hat der Käufer seinen Sitz in der Republik Polen, so finden in den durch den Kaufvertrag und diese AVB nicht geregelten Angelegenheiten die entsprechenden Vorschriften der Zivilordnung Anwendung und etwaige Streitigkeiten, die sich in Verbindung mit der Erfüllung dieses Kaufvertrags ergeben könnten und die durch die Parteien nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden von dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. (1). Der Vertrag und alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf sein Zustandekommen, seine Ungültigkeit und seine Auslegung, unterliegen deutschem Recht, jedoch unter Außerachtlassung unter Ausschluss der Kollisionsregeln des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 7.1 Der Darlehensvertrag und die Geschäftsbeziehung zwischen Ferratum und dem Darlehensnehmer unterliegen maltesischem Recht. Für den Darlehensnehmer gelten zudem zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften nach deutschem Recht .
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 14.1. Dieser Vertrag unterliegt schwedischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem, ungeachtet seiner Bestimmungen zum Kollisionsrecht, ausgelegt.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 15.1 Diese Geschäftsbedingungen und alle mit ihnen oder den Mandaten, in denen wir Sie beraten haben, in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten unterliegen deutschem Recht.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. Auf Streitigkeiten der Parteien, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehen, der diesen AGB unterliegt, kommt das materielle Recht zur Anwendung, das am Ort der Niederlassung der jeweiligen Danfoss Verkäufergesellschaft gilt. Streitigkeiten der Parteien, die aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehen, der diesen AGB unterliegt und welche die Parteien nicht einvernehmlich beheben können, werden durch ein Schiedsgericht und nach den Regeln der Schiedsgerichtsbarkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) (die “Regeln“), durch einen oder mehrere Schiedsrichter, die gemäß den besagten Regeln bestellt wurden, entschieden. Jede Partei ist berechtigt Unterlassungsansprüche geltend zu machen oder einstweilige Verfügungen oder sonstige vorläufige Maßnahmen zu beantragen. Die Parteien dürfen jedes zuständige Gericht mit der Durchsetzung eines Schiedsspruches befassen. Das Schiedsgericht wird seinen Sitz in der Hauptstadt des Staates haben, in dem die jeweilige Danfoss Verkäufergesellschaft ihre Niederlassung hat. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist die Verfahrenssprache in dem schiedsgerichtlichen Verfahren Englisch. Das Schiedsverfahren und der Schiedsspruch sind vertraulich und die auf beiden Seiten involvierten Personen sind zur Geheimhaltung verpflichtet.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge und alle von Hollarts abgeschlossenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 1. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für alle Angebote/Offerten, Aufträge und Verträge, auf die sie anwendbar sind, gilt niederländisches Recht.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 12.1. Dieser Vertrag unterliegt dem schwedischen Recht und ist nach diesem auszulegen, ohne Berücksich- tigung der Grundsätze des Kollisionsrechts.
Anwendbares Recht und Streitbeilegung. 13.1. Diese Vereinbarung unterliegt schwedischem Recht und ist ungeachtet allfälliger anderslautender Kollisionsregeln nach diesem Recht auszulegen.