Anwendbares Recht und zuständiges Gericht. Die Haftpflichtkasse VVaG Sitz der Gesellschaft: Roßdorf b. Darmstadt Registergericht Darmstadt HRB 1204 Anschrift: Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxx Xxxxxx Vorstand: Xxxxxx Xxxxxx, Vorsitzender Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Die Haftpflichtkasse ist als Erstversicherer in den Sparten Haftpflichtversiche- rung, Hausratversicherung und Unfallversicherung tätig. Der zu zahlende Beitrag ist abhängig vom Leistungsumfang und den Versiche- rungssummen. Der Beitrag sowie eventuelle Ratenzuschläge und die Versiche- rungsteuer ergeben sich aus dem Antrag bzw. dem Angebot. Erstbeitrag: Die Zahlung des Erstbeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese unverzüg- lich nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins erbracht wurde. Folgebeitrag: Die Zahlung des Folgebeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt (Fälligkeit) erbracht wurde. Lastschriftverfahren: Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, ist die Zahlung des Erstbeitrags/des Folgebeitrags rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum genannten Zeitpunkt ein- ziehen konnten und nicht gegen das Lastschriftverfahren Widerspruch eingelegt wurde. Die Haftpflichtkasse wird die erstmalige SEPA-Basislastschrift spätestens fünf Kalendertage vorab ankündigen. Ratenzahlung: In der Regel ist eine Vereinbarung auf Ratenzahlung mit halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Ta- rifbestimmungen unter Ratenzahlung festgelegt. Ist die Zahlung des Jahresbei- trags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Es gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zah- lungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versiche- rungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Ra- te ganz oder teilweise in Verzug ist. Von uns erstellte Angebote haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Erstel- lungsdatum. Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt zum W i- derrufsrecht. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist. - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz ha- ben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts zuständig.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht. Die Haftpflichtkasse VVaG Sitz der Gesellschaft: Roßdorf b. Darmstadt Registergericht Darmstadt HRB 1204 Anschrift: Xxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxx Xxxxxx Vorstand: Xxxxxx Xxxxxx, Vorsitzender Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Die Haftpflichtkasse ist als Erstversicherer in den Sparten Haftpflichtversiche- rung, Hausratversicherung und Unfallversicherung tätig. Der zu zahlende Beitrag ist abhängig vom von dem Leistungsumfang und den Versiche- rungssummenVersi- cherungs-/Deckungssummen. Der Beitrag sowie eventuelle Ratenzuschläge und die Versiche- rungsteuer Versicherungsteuer ergeben sich aus dem Antrag bzw. dem Angebot. Erstbeitrag: Die Zahlung des Erstbeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese unverzüg- lich nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins erbracht wurde. Folgebeitrag: Die Zahlung des Folgebeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt (Fälligkeit) erbracht wurde. Lastschriftverfahren: Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, ist die Zahlung des Erstbeitrags/des Folgebeitrags rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum genannten Zeitpunkt ein- ziehen konnten und nicht gegen das Lastschriftverfahren Widerspruch eingelegt wurde. Die Haftpflichtkasse wird die erstmalige SEPA-Basislastschrift spätestens fünf Kalendertage vorab ankündigen. Ratenzahlung: In der Regel ist eine Vereinbarung auf Ratenzahlung mit halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Ta- rifbestimmungen unter Ratenzahlung festgelegt. Ist die Zahlung des Jahresbei- trags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Es gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zah- lungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versiche- rungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Ra- te ganz oder teilweise in Verzug ist. Von uns erstellte Angebote haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Erstel- lungsdatum. Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt zum W i- derrufsrecht. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist. - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz ha- ben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts zuständig.
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Samples: Hausratversicherung
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht. Die Haftpflichtkasse VVaG Sitz der Gesellschaft: Roßdorf b. Darmstadt Registergericht Darmstadt HRB 1204 Anschrift: Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxx Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxxx Vorstand: Xxxxxx Xxxxxx, Vorsitzender Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Die Haftpflichtkasse ist als Erstversicherer in den Sparten Haftpflichtversiche- rung, Hausratversicherung und Unfallversicherung tätig. Der zu zahlende Beitrag ist abhängig vom Leistungsumfang und den Versiche- rungssummen. Der Beitrag sowie eventuelle Ratenzuschläge und die Versiche- rungsteuer ergeben sich aus dem Antrag bzw. dem Angebot. Erstbeitrag: Die Zahlung des Erstbeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese unverzüg- lich nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins erbracht wurde. Folgebeitrag: Die Zahlung des Folgebeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt (Fälligkeit) erbracht wurde. Lastschriftverfahren: Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, ist die Zahlung des Erstbeitrags/des Folgebeitrags rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum genannten Zeitpunkt ein- ziehen konnten und nicht gegen das Lastschriftverfahren Widerspruch eingelegt wurde. Die Haftpflichtkasse wird die erstmalige SEPA-Basislastschrift spätestens fünf Kalendertage vorab ankündigen. Ratenzahlung: In der Regel ist eine Vereinbarung auf Ratenzahlung mit halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Ta- rifbestimmungen unter Ratenzahlung festgelegt. Ist die Zahlung des Jahresbei- trags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Es gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zah- lungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versiche- rungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Ra- te ganz oder teilweise in Verzug ist. Von uns erstellte Angebote haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Erstel- lungsdatum. Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt zum W i- derrufsrecht. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist. - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz ha- ben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts zuständig.
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Anwendbares Recht und zuständiges Gericht. Die Haftpflichtkasse VVaG Sitz der Gesellschaft: Roßdorf b. Darmstadt Registergericht Darmstadt HRB 1204 Anschrift: Xxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxx Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxxx Vorstand: Xxxxxx Xxxxxx, Vorsitzender Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Die Haftpflichtkasse ist als Erstversicherer in den Sparten Haftpflichtversiche- rung, Hausratversicherung und Unfallversicherung tätig. Der zu zahlende Beitrag ist abhängig vom von dem Leistungsumfang und den Versiche- rungssummenVersi- cherungs-/Deckungssummen. Der Beitrag sowie eventuelle Ratenzuschläge und die Versiche- rungsteuer Versicherungsteuer ergeben sich aus dem Antrag bzw. dem Angebot. Erstbeitrag: Die Zahlung des Erstbeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese unverzüg- lich nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins erbracht wurde. Folgebeitrag: Die Zahlung des Folgebeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt (Fälligkeit) erbracht wurde. Lastschriftverfahren: Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, ist die Zahlung des Erstbeitrags/des Folgebeitrags rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum genannten Zeitpunkt ein- ziehen konnten und nicht gegen das Lastschriftverfahren Widerspruch eingelegt wurde. Die Haftpflichtkasse wird die erstmalige SEPA-Basislastschrift spätestens fünf Kalendertage vorab ankündigen. Ratenzahlung: In der Regel ist eine Vereinbarung auf Ratenzahlung mit halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Ta- rifbestimmungen unter Ratenzahlung festgelegt. Ist die Zahlung des Jahresbei- trags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Es gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zah- lungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versiche- rungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Ra- te ganz oder teilweise in Verzug ist. Von uns erstellte Angebote haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Erstel- lungsdatum. Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt zum W i- derrufsrecht. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist. - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz ha- ben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts zuständig.
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Samples: Unfallversicherung
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht. Die Haftpflichtkasse VVaG Sitz der Gesellschaft: Roßdorf b. Darmstadt Registergericht Darmstadt HRB 1204 Anschrift: Xxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxx Xxxxxx Vorstand: Xxxxxx Xxxxxx, Vorsitzender Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Die Haftpflichtkasse ist als Erstversicherer in den Sparten Haftpflichtversiche- rung, Hausratversicherung und Unfallversicherung tätig. Der zu zahlende Beitrag ist abhängig vom von dem Leistungsumfang und den Versiche- rungssummenVersi- cherungs-/Deckungssummen. Der Beitrag sowie eventuelle Ratenzuschläge und die Versiche- rungsteuer Versicherungsteuer ergeben sich aus dem Antrag bzw. dem Angebot. Erstbeitrag: Die Zahlung des Erstbeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese unverzüg- lich nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins erbracht wurde. Folgebeitrag: Die Zahlung des Folgebeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt (Fälligkeit) erbracht wurde. Lastschriftverfahren: Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, ist die Zahlung des Erstbeitrags/des Folgebeitrags rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum genannten Zeitpunkt ein- ziehen konnten und nicht gegen das Lastschriftverfahren Widerspruch eingelegt wurde. Die Haftpflichtkasse wird die erstmalige SEPA-Basislastschrift spätestens fünf Kalendertage vorab ankündigen. Ratenzahlung: In der Regel ist eine Vereinbarung auf Ratenzahlung mit halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Ta- rifbestimmungen unter Ratenzahlung festgelegt. Ist die Zahlung des Jahresbei- trags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Es gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zah- lungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versiche- rungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Ra- te ganz oder teilweise in Verzug ist. Von uns erstellte Angebote haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Erstel- lungsdatum. Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt zum W i- derrufsrecht. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist. - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz ha- ben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts zuständig.
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