Anwendbares Recht und zuständiges Gericht. 17.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. 17.2 Für Streitigkeiten zwischen der Hochschuleinrichtung und dem/der Teilnehmenden über die Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit dieser Vereinbarung ist ausschließlich das nach dem anwendbaren nationalen Recht bestimmte zuständige Gericht zuständig, wenn diese Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können.
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Samples: Grant Agreement, Grant Agreement, Erasmus Scholarship Agreement
Anwendbares Recht und zuständiges Gericht. 17.1 16.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
17.2 16.2 Für Streitigkeiten zwischen der Hochschuleinrichtung und dem/der Teilnehmenden über die Auslegung, Anwendung oder Gültigkeit dieser Vereinbarung ist ausschließlich das nach dem anwendbaren nationalen Recht bestimmte zuständige Gericht zuständig, wenn diese Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können.
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