Anwendungsbereich. Die Vertragsbeziehung zwischen der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (im Folgenden kurz „TRAUT“) und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
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Samples: Agb Für Office as a Service Leistungen, Office as a Service Agreement
Anwendungsbereich. 2.1 Die Vertragsbeziehung zwischen ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgül- tig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Spediti- onsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübli- che logistische Leistungen, wenn diese mit der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen.
2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Folgenden kurz „TRAUT“) Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schul- det der Spediteur nur den Abschluß der zur Erbringung dieser Leistungen erfor- derlichen Verträge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
2.3 Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, - Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs, - die Beförderung und dem Kunden betreffend Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergen- den Gütern.
2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die „Officeden Vertrag zu einem Zweck ab- schließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tä- tigkeit zugerechnet werden kann.
2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, daß die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich fest sind. Bei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Trans- porte können abweichende Vereinbarungen nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht idafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden
2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt.
2.7 Im Einzelfall etwas Abweichendes Verhältnis zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, Erst- und Zwischenspediteur gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner ADSp als Allge- meine Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenZwischenspediteurs.
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Samples: Kundeninformationsbroschüre, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp)
Anwendungsbereich. 1.1 Die Vertragsbeziehung nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Angebote, Offerten, Verträge und erteilten Aufträge der Jan de Rijk Groep Anwendung. Außerdem finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle Rechtsverhältnisse zwischen der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KGJan de Rijk Groep und dem Auftraggeber Anwendung. Zur Jan de Rijk Groep gehören die oben genannten B.V.s [niederländische GmbHs] und deren Rechtsnachfolger bzw. ein mit der J.A.M. de Rijk B.V. verbundenes Schwesterunternehmen, Xxxxxxxxxxxxxdas ein Rechtsverhältnis mit dem Auftraggeber eingeht und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat.
1.2 Sollte sich irgendeine Bestimmung (bzw. 0sollten sich irgendwelche Bestimmungen) dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. ein unter Berücksichtigung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossener Vertrag nach gerichtlichem Urteil als nicht wirksam (bzw. nicht rechtswirksam) erweisen, 00000 Xxxxxxxxbleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft, Xxxxxxxxxxx ausgenommen wenn die Unwirksamkeit (bzw. die Rechtsunwirksamkeit) den Kern des Vertrags betrifft, und ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass die betreffende Bestimmung (bzw. die betreffenden Bestimmungen) in eine rechtlich wirksame Bestimmung umgesetzt wird, die in Bezug auf den Inhalt und den Zweck der ungültigen Bestimmung (bzw. den ungültigen Bestimmungen) möglichst nahe kommt.
1.3 Der Auftraggeber verzichtet auf etwaige, auf seiner Seite bestehende allgemeine Geschäftsbedingungen durch die bloße Auftragserteilung an die Jan de Rijk Groep, gleichgültig, wie sie genannt und auf welche Weise sie hinterlegt sind, sodass damit auf alle Verträge lediglich die vorliegenden Geschäftsbedingungen Anwendung finden; die Anwendbarkeit der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich abgelehnt.
1.4 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen davon sind lediglich gültig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Sie gelten dann nur für den spezifischen Einzelfall, auf den sie sich beziehen.
1.5 Unter „Auftraggeber“ wird in diesen Bedingungen jede (juristische) Person verstanden, die mit der Xxx xx Xxxx Groep einen Vertrag geschlossen hat bzw. zu schließen wünscht.
1.6 Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen findet Folgendes Anwendung:
a. bei internationalen Transporten auf der Straße: der CMR-Vertrag und ergänzend dazu die niederländischen allgemeinen Transportbedingungen AVC [Algemene Vervoer Condities (NL)], aktuellste Fassung;
b. bei multimodalem Verkehr: für intermodale/multimodale Eisenbahntransporte (IMS) finden das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 sowie auch die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM Anhang B) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999 (die COTIF-CIM-Bedingungen) Anwendung;
c. bei nationalen Transporten xxx xxx Xxxxxx xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx: die niederländischen allgemeinen Transportbedingungen AVC, aktuellste Fassung
d. im Folgenden kurz „TRAUT“Fall der Spedition (transportieren lassen) und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Leistungen Durchführung von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungenZollformalitäten: die niederländischen Speditionsbedingungen (FENEX), soweit nicht aktuellste Fassung
e. im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn Fall der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „OfficeLagerung und des physischen Vertriebs, die nicht die unter a, b, c und d genannten Tätigkeiten sind: die Physical-as-a-Service“-Leistungen Distribution Geschäftsbedingungen [Physical Distribution voorwaarden] (TLN), aktuellste Fassung
f. im Fall von TRAUT abschließt, gelten Kurierdiensten: die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen niederländischen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kurierdienste (AVK) [Algemene Voorwaarden voor Koeriersdiensten], aktuellste Fassung
g. auf spezifische Dienstleistungen Anwendung findende, gesondert schriftlich vereinbarte allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei einer Widersprüchlichkeit haben – soweit rechtlich erlaubt – die gesondert vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für spezifische Dienstleistungen Vorrang.
1.7 Unter „schriftlich“ wird schriftlich per Brief, per E-Mail oder anderweitig auf digitalem Weg verstanden.
1.8 Unter „Auftrag“ werden alle Anfragen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dannXxxxxx verstanden, wenn TRAUT einen Auftrag annimmtwonach die individuelle Jan-de-Rijk- Gesellschaft die Anfrage akzeptiert hat.
1.9 Unter „Schwesterunternehmen“ wird das Schwesterunternehmen der individuellen Jan-de-Rijk- Gesellschaft verstanden, in dem wie dies auf Seite 1 der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossengenannt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich. 1.1 Diese AGB gelten für Lieferungen und Leistungen der Alcon Ophthalmika GmbH, 0000 Xxxx (nachstehende Alcon genannt) an ihre Kunden. Alcon gliedert sich in die Geschäftsbereiche „Vision Care“ (u.a. Kontaktlinsen, Kontaktlinsen Pflegemittel, Benetzungstropfen, Nahrungsergänzungsmittel) und „Surgical“ (OP-Geräte und - Instrumente, Intraokularlinsen, Verbrauchsmaterialien). Abweichende Vereinbarungen zu diesen AGBs sind nur gültig, wenn diese in Schriftform vereinbart wurden.
1.2 Die Vertragsbeziehung zwischen Bestimmungen dieser AGBs gelten grundsätzlich für beide Geschäftsbereiche der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KGAlcon, Xxxxxxxxxxxxxaußer der Anwendungsbereich wird explizit für einen der beiden Geschäftsbereiche (Vision Care oder Surgical) definiert.
1.3 Mit der Auftragserteilung / Bestellung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. 0Diese gelten auch für alle dem ersten Geschäftsabschluss nachfolgende Geschäfte, 00000 Xxxxxxxxselbst wenn bei deren Abschluss nicht nochmals besonders auf die AGBs hingewiesen wird.
1.4 Nebenabreden und Abweichungen von diesen AGBs bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Alle früheren Vereinbarungen, Xxxxxxxxxxx (gleich welcher Form, werden durch diese AGBs ersetzt.
1.5 Mit der Bestellung, dem Erwerb oder der Miete von Alcon-Produkten anerkennt der Kunde die Verpflichtung, Reklamationen im Folgenden kurz „TRAUT“) Zusammenhang mit Alcon Produkten, insbesondere das Auftreten von unerwünschten Ereignissen sowie von gefälschten oder unkorrekt ausgezeichneten Produkten, unverzüglich an Alcon weiterzuleiten. Das betreffende Produkt ist nach Möglichkeit sicherzustellen und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wirdan Alcon einzusenden. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde Der Käufer gibt auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender Anfrage alle weiteren zur Bearbeitung notwendigen Informationen weiter oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenunterstützt deren Beschaffung.
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Anwendungsbereich. Die Vertragsbeziehung zwischen der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG1.1 Diese Allgemeinen Einkaufs-, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Auftrags- und (im Folgenden kurz Unter-)Vergabebedingungen (nachfolgend bezeichnet als: „TRAUTAllgemeinen Einkaufsbedingungen“) finden stets Anwendung auf alle Anfragen, Angebote und dem Kunden betreffend Verträge, bei denen die „Office-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist Stahl Parent B.V. und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind mit ihr in einer Gruppe organisatorisch verbundene juristische Personen und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen Gesellschaften oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften abihre Rechtsnachfolger, die bei Abschluss sich auf diese berufen, (nachfolgend bezeichnet als: „STAHL“) als Käufer von Gütern, Waren und/oder als Auftraggeber für die Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen auftreten (nachfolgend bezeichnet als: „Vertrag“).
1.3 Abweichungen von und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind nur bindend, wenn und soweit ein autorisierter Vertreter von STAHL diese schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin bestätigt hat.
1.4 Unter „Auftragnehmerin“ wird in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen verstanden: jede (juristische) Person, die mit XXXXX einen Vertrag über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren und/oder die Ausführung von Arbeiten im Rahmen des Vertrages Geschäftsbetriebs von STAHL geschlossen hat oder schließen möchte, ebenso wie ihre Vertreter, Bevollmächtigten und Rechtsnachfolger im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge.
1.5 Die Anwendbarkeit etwaiger durch die Auftragnehmerin verwendeter allgemeiner Verkaufs-, Liefer-, Werkleistungs-, Dienstleistungs- und anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen unabhängig von deren Bezeichnung weist STAHL ausdrücklich zurück.
1.6 Unter „schriftlich“ wird in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- delndiesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen auch elektronischer Datenverkehr, wie etwa eine E-Mail, verstanden.
1.7 STAHL ist befugt, diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen einseitig zu ändern. Änderungen treten acht (8) Kalendertage nach dem Datum, an dem STAHL der Auftragnehmerin die geänderten Bedingungen zugeschickt hat, in Kraft. Wenn die Auftragnehmerin die geänderten Bedingungen nicht akzeptiert, ist STAHL befugt, zwischen STAHL und der Auftragnehmerin geschlossene Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenaufzulösen beziehungsweise zu kündigen.
1.8 Aus den in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen verwendeten (Unter-
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Samples: Allgemeine Einkaufs , Auftrags Und (Unter )Vergabebedingungen
Anwendungsbereich. 2.1 Die Vertragsbeziehung zwischen CCG Bedingungen gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KGBeförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen. Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten schuldet der Spediteur nur den Abschluss der zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Verträge, Xxxxxxxxxxxxx. 0soweit zwingende Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
2.2 Die CCG Bedingungen gelten nicht für Geschäfte, 00000 Xxxxxxxxdie ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, Xxxxxxxxxxx (- die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung im Folgenden kurz „TRAUT“) Sinne von § 451 HGB, - Schwer- oder Großraumtransporte, deren Durchführung eine verkehrsrechtliche Transporterlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung erfordert, Kranleistungen und dem Kunden betreffend damit zusammenhängende Montagearbeiten, - die „Office-as-a-Service“- Leistungen Beförderung und Lagerung von TRAUT richtet sich nach abzuschleppenden oder zu bergenden Gütern, - Lagerung und Digitalisierung von Akten; Akten sind alle Arten von verkörperten und digitalisierten Geschäftspapieren, Dokumenten, Datenträgern sowie von gleichartigen der Sammlung von Informationen dienenden Sachen.
2.3 Die CCG Bedingungen finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT Vertrag zu einem Zweck abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung weder ihrer gewerblichen oder noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit han- delnzugerechnet werden kann.
2.4 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den CCG Bedingungen ab, so gehen die CCG Bedingungen vor, es sei denn, dass die gesetzlichen Bestimmungen zwingend sind. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenBei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Vereinbarungen nach den dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden
2.5 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt. Im Verhältnis zwischen Erst- und Zwischenspediteur gelten die CCG Bedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zwischenspediteurs.
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Samples: Speditions Und Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich. Die Vertragsbeziehung zwischen der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KGDer Auftragsverarbeiter verarbeitet Auftraggeberdaten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers im Sinne des Artikel 28 Abs. 1 DSGVO, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (im Folgenden kurz „TRAUTAuftragsverarbeitung“. Der Auftraggeber bleibt stets als „Herr der Daten“ der für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Auf- traggeberdaten Verantwortliche. Artikel 28 Abs. 3 lit. a DSGVO bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten findet primär im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in ei- nem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum („sichere Staaten“) statt. Der Auftragsverarbeiter darf die Auftraggeberdaten durch Stellen außer- halb der sicheren Staaten („Drittland“) nur verarbeiten oder verarbeiten lassen, wenn und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen Falle dessen
(i) für das betreffende Drittland auf Grundlage einer gültigen Ent- scheidung der Europäischen Kommission ein angemessenes Da- tenschutzniveau festgestellt ist oder Workflow Collaboration Software | xxxxxxxxxx.xxx | xxxx@xxxxxxxxxx.xxx | +00 00 0000 0000 Revent GmbH Xxxxxxxxxxxx 00X 00000 Xxxxxxx
(ii) für das betreffende Drittland auf Grundlage einer gültigen Ent- scheidung der Europäischen Kommission ein angemessenes Da- tenschutzniveau festgestellt ist oder
(iii) die Verarbeitung auf Grundlage und nach Maßgabe der jeweils gültigen EU- Standardvertragsklauseln („SCC“) erfolgt, welche dem Auftraggeber vorzulegen und mit der im Drittland ansässigen Stelle („Datenimporteur“) schriftlich zu vereinbaren sind. Sofern der Datenimporteur und der Auftragsverarbeiter nicht identisch sind, hat der Auftragsverarbeiter diesen SCC beizutreten. Die in dieser AV festgelegten Bestimmungen bleiben unberührt. Der Auftragsverarbeiter darf die Auftragsverarbeitung ausschließlich nach Maßgabe und in dem Umfang der in Anhang 1 zu dieser AV fest- gelegten oder in Bezug genommenen Bestimmungen durchführen, ins- besondere nur im Rahmen des dort festgelegten Zwecks Der Auftragsverarbeiter ist darüber hinaus angehalten, den Parteien vereinbart wirdAuftraggeber bei der Erfüllung von Anfragen und Ansprüchen der von der Auftragsver- arbeitung betroffenen natürlichen Personen gemäß Kapitel III der DSGVO sowie bei der Einhaltung der in Artikel 33 bis 36 DSGVO ge- nannten Pflichten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Wenn So- fern die Unterstützung des Auftragsverarbeiters ein angemessenes und zumutbares Maß übersteigt, kann der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, Auftragsverarbeiter gegenuber dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung geltend machen. Als Workflow Collaboration Software | xxxxxxxxxx.xxx | xxxx@xxxxxxxxxx.xxx | +00 00 0000 0000 Revent GmbH Xxxxxxxxxxxx 00X 00000 Xxxxxxx Grundlage fu eine solche Aufwandsentschädigung gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls im Haupt- vertrag vereinbarten Tagessatze des Auftragsverarbeiters. Der Auf- tragsverarbeiter wird den Auftraggeber im Vorweg über etwaig anfal- lende Kosten in Kenntnis setzen. Ferner ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, dem Auftraggeber auf An- frage zeitnah die für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wirddie Erstellung bzw. Wenn der Kunde auf der Grundlage die Pflege einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlosseninternen Verar- beitungsübersicht erforderlichen Angaben zu machen.
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Anwendungsbereich. Die Vertragsbeziehung zwischen der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KGDer Mustervertrag ist vorrangig auf Kauf- verträge über hergestellte Waren aus- renkauf“, Xxxxxxxxxxxxx. 0auch bekannt als Wiener Kon- vention von 1980 (auch: UN-Kaufrecht, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (im Folgenden kurz „TRAUT“) CISG“ genannt). Durch diese Einbeziehung des CISG ist die UN-Kaufrecht/CISG immer anwendbar, gleichgültig, ob die Staaten des Verkäu- fers und dem Kunden betreffend des Käufers Mitgliedstaaten des CISG sind oder nicht, wobei voraus- gesetzt wird, dass das zur Anwendung gelangende Internationale Privatrecht eine derartige Lösung auch zulässt. Eine Die Vertragsparteien als Anwender des ICC Vertragsmusters sollen ihre Lie- ferbedingungen auf Basis der Inco- terms®2010 vereinbaren, jeweils ergänzt durch Nennung eines Orts oder Hafens, und sie sollen die maßgebliche Stelle in- nerhalb des benannten Ortes oder Hafens dann so präzise wie möglich festzulegen. Der Mustervertrag geht von der grund- sätzlichen Eignung der Incoterms®2010 aus und von den Vorteilen, die diese Oktober 2017 xxx.xx-xxxx.xx 373 Beiträge · Aufsätze · Berichte standardisierten Lieferbedingungen ge- genüber individuellen Lieferverein- barungen haben, so dass das Formular- muster unter Teil A 3 lediglich die Ver- einbarung einer Incoterms®klausel vorsieht und keinen Raum für die formu- larmäßige Vereinbarung einer anders lautenden Lieferbedingung lässt. Obwohl Teil A des Mustervertrags alle aktuellen Incoterms® Klauseln in Kasten A-3 auflistet, sollte die Nicht-Nutzung der auf die Lieferung an oder auf ein Schiff ausgerichteten Lieferbedingungen wie FAS, FOB, CFR und CIF in Erwä- gung gezogen werden. Hergestellte Wa- ren werden nämlich oft entweder als „OfficeHaus-aszu-a-Service“- Leistungen Haus“-Lieferung versandt oder aber zum Weitertransport an einem Terminal innerhalb des Hafengebiets oder an einem Binnenlager angeliefert. In diesen Fällen wäre der Gebrauch von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungenIncoterms®Klauseln, soweit nicht die die Lieferung „auf einem Schiff“ vorsehen, im Einzelfall etwas Abweichendes Hin- blick auf die Warenart, auf die sich der Mustervertrag bezieht, ungeeignet. Hinzu kommt, dass hergestellte Waren auf dem Transport nur selten weiterver- kauft oder verpfändet werden und dass man deshalb dann auch nur selten ein übertragbares Transportdokument benö- tigt. Desgleichen sollten Vertragspartei- en auch die Nutzung der EXW und DDP Incoterms®2010 Klauseln über- denken, da EXW sich normalerweise nur für Inlandsgeschäfte eignet und da DDP Schwierigkeiten auf Seiten des Verkäufers bereiten kann, wenn dieser beispielsweise nicht in der Lage ist, die Importzollabwicklung im Ausland vor- zunehmen. Folglich ist der ICC Mustervertrag so aufgebaut, dass in Formularfeld von Teil A 3 „empfohlene Bedingungen“ (FCA, CPT, CIP, DAT, DAT) von den weniger empfehlenswerten „weiteren Bedingungen“ (EXW, DDP, FAS, FOB, CFR und CIP) getrennt werden. Abschließend weisen die einführenden Anwendungshinweise des ICC Muster- vertrags die Vertragsparteien noch da- rauf hin, dass Incoterms®2010 trotz der Auflistung wichtiger Vertragspflichten der Kosten- und Risikoteilung zwischen Verkäufern und Käufern nicht umfassen- de Antworten auf alle denkbaren Fragen geben, die sonst noch im Rahmen des Geschäfts zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenVertragspartei- en auftreten können.
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Anwendungsbereich. 2.1 Die Vertragsbeziehung zwischen ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusam- menhang stehen.
2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Folgenden kurz „TRAUT“) Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schuldet der Spediteur nur den Ab- schluss der zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Verträge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechts- vorschriften nichts anderes bestimmen.
2.3 Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben Verpackungsarbeiten, die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs, die Beförderung und dem Kunden betreffend Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gütern.
2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Per- son, die „Officeden Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen berufli- chen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, dass die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich fest sind. Bei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Bin- nenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Vereinbarungen nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht idafür etwa aufgestell- ten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden
2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt.
2.7 Im Einzelfall etwas Abweichendes Verhältnis zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, Erst- und Zwischenspediteur gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenZwischenspediteurs.
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Anwendungsbereich. Die Vertragsbeziehung 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingun- gen(„AGB“) gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen Lean-Coders GmbH („Lean-Coders“) als Anbieter oder Lie- ferant von Produkten und/oder Dienstleis- tungen auftritt. Maßgeblich ist die zum Zeit- punkt des Vertragsabschlusses gültige Fas- sung.
1.2. Lean-Coders erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Kunde bestätigt mit der Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich, dass er Un- ternehmer iSd UGB ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
1.3. Vertragsgrundlage der Geschäftsbezie- hung zwischen Lean-Coders und dem Kun- den sind (i) das Angebot von Lean-Coders samt Annahme des Angebots durch den Kunden, (ii) die Leistungsbeschreibung des/der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KGjeweiligen Produkts(e) ("Leistungs- beschreibung"), Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (iii) diese AGB (sämtliche im Folgenden kurz „TRAUTVertrag“ oder „Vertragsgrundla- gen“) und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Leistungen ). Im Fall von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, Widersprüchen oder Ab- weichungen gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls genannten Vertrags- bestandteile in der genannten Reihenfolge.
1.4. Mit der Vertragserklärung des Kunden werden die Vertragsgrundlagen anerkannt. Die AGB gelten für diese künftigen Leistun- gendiesen Vertrag sowie für alle zukünftigen Verträge, auch wenn dies sie nicht gesondert nochmals ausdrücklich vereinbart wirdwerden. Wenn Die Vertragsgrundlagen gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorge- nommene Vertragsänderungen. Die AGB gelten auch bei einer Änderung der Rechts- form von Lean-Coders (Punkt 15.7).
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von die- sen oder dem dispositivem Recht
1.6. Lean-Coders ist berechtigt, diese AGB je- derzeit zu ändern. Der Kunde stimmt bereits jetzt solchen Änderungen zu. Lean-Coders wird den Kunden über die Änderung der AGB informieren („Mitteilung“). Die geänder- ten AGB werden nach Ablauf von 2 Monaten ab der Absendung der Mitteilung an den Kunden wirksam. Ist der Kunde auf mit der Grundlage Än- derung nicht einverstanden, ist er berech- tigt, diesen Vertrag innerhalb einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen Frist von TRAUT bezieht30 Tagen ab dem Erhalt der Mitteilung zu kündigen. Kündigt der Kunde, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen endet der Vertrag mit Ablauf des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmtMonats, in dem die Kündigung Lean-Coders zugeht.
1.7. Diese AGB gelten auch für Angestellte, Mitarbeiter und Organmitglieder des Kun- den sowie alle Erfüllungsgehilfen, Agenten, selbständigen Vertriebsmittler und Werkun- ternehmer, mit denen der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn zusam- menarbeitet bzw die dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widersprichtzuzu- rechnen sind. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften abDer Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenRechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese Personen schrift- lich zu überbinden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich. 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkverträge (AGB Werk) regeln ergänzend zum jeweiligen Vertrag oder zur jeweiligen Bestellung Inhalt und Abwicklung der Leistungserbringung für die Erstellung eines Werks für den EVNH (nachfolgend auch Besteller genannt). Die Vertragsbeziehung werkvertraglichen Leistungen des Unternehmers können aus Bauleistungen, Ausbesserungs-, Umbau- oder Ab- brucharbeiten bestehen aber auch andere erfolgsbezogene Arbei- ten umfassen wie z.B. Montage, Installation, Implementation von Anlagen und Systemen etc.
1.2. Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrags- werks zwischen der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (im Folgenden kurz „TRAUT“) dem Besteller und dem Kunden betreffend Unternehmer. Einen ande- ren integrierenden Bestandteil des Vertragswerks bildet der Kodex für Geschäftspartner der EVNH. Der Unternehmer akzeptiert diese AGB und den Kodex mit der Einreichung seines Angebots. Die AGB oder AVB des Unternehmers finden in keinem Fall Anwen- dung auf die „Office-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- genParteien, auch wenn dies diese nicht gesondert vereinbart wirdausdrücklich vom Besteller abgelehnt werden.
1.3. Wenn Das Angebot des Unternehmers ist nach den Bestimmungen dieser AGB zu erstellen und abzugeben. Auf Änderungswünsche hat der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUTUnternehmer explizit schriftlich in seiner Offerte aufmerksam zu machen. Die Geltung abweichender Erstellung einer Offerte und alle mit dem Evaluations- prozess verbundenen Aufwendungen und Kosten sind für den Be- steller unentgeltlich.
1.4. Mit der Abgabe der Offerte anerkennt der Unternehmer, dass ihm alle für die Ausführung des Werkes massgebenden Vorgaben, Tat- sachen und Verhältnisse bekannt sind. Lässt der Wortlaut in einer Ausschreibung, technischen Spezifikation oder über sonstigen Beilagen des Bestellers (oder Dritter) verschiedene Auslegungen zu, muss der Unternehmer beim Besteller schriftlich rückfragen. Unterlässt er diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen Klärung, gilt die Auslegung des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widersprichtBestellers als verbindlich.
1.5. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nurOfferte des Unternehmers muss bindend sein und eine Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten ab Empfang durch den Besteller aufweisen.
1.6. Der Unternehmer muss alle Komponenten, soweit nicht Anlagen, Teile und Zubehör anbieten, welche notwendig oder erforderlich sind, um die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung erfolgreiche Erstellung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften abWerks, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- delnInbetriebnahme, den Betrieb und die Wartung zu ermöglichen.
1.7. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenDer Besteller behält sich vor, eine Evaluation jederzeit ohne Begründung und ohne entschädigungspflichtig zu werden, abzu- brechen.
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Anwendungsbereich. 1.1 Die Vertragsbeziehung zwischen nachfolgenden Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports gelten als vereinbart für Lagerverträge über Umzugsgut, sofern diese nicht mit Verbrauchern geschlossen sind und keinen Vertrag über die Anmietung von Lagerraum zum Zwecke des Self-Storage zum Gegenstand haben.
1.2 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (im Folgenden kurz „TRAUT“) und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungenGrundlage dieser Bedingungen erbracht, soweit nicht im Einzelfall zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wirdanderes bestimmen. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, Sie gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls somit auch für diese alle künftigen Leistun- genLagerungen, auch wenn dies sie nicht gesondert nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT beziehtwerden.
1.3 Soweit daneben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen vereinbart sind, gelten gehen die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dannALB vor, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, sich einzelne Klauseln widersprechen sollten oder ein Sachverhalt nicht einer Vertragsordnung zugeordnet werden kann.
2.1 DerLagerhaltererfülltseineVerpflichtungenmitderSorgfalteinesordent-lichen Lagerhalters.
2.2 Der Lagerhalter erbringt grundsätzlich folgende Leistungen:
2.2.1 Die Lagerung erfolgt in dem geeigneten betriebseigenen oder -fremden Lagerräumen; den Lagerräumen stehen zur Einlagerung geeignete Möbelwagen bzw. Container gleich. Lagert der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere RegelungSpediteur bei einem fremden Lagerhalter ein, so hat er dessen Namen und den Lagerort dem Auftraggeber in Textform nach § 126 BGB bekanntzugeben oder, falls ein Lagerschein ausgestellt ist, auf diesem zu vermerken.
2.2.2 Bei Einlagerung wird ein Verzeichnis der eingelagerten Güter erstellt und vom Einlagerer und Lagerhalter unterzeichnet. Die Güter sollen fortlaufend nummeriert werden. Behältnisse werden dabei stück- zahl- und gewichtsmäßig erfasst. Das Gesamtgewicht ist anzugeben. Die Parteien können auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses ver- zichten, wenn die eingelagerten Güter unmittelbar an der Verlade- stelle in einen Container verbracht, dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen dort verschlossen und verschlossen gelagert wird. Der Verzicht auf die Erstellung des Lagerverzeichnisses ist zu dokumentieren.
2.2.3 Dem Einlagerer wird nach der Übernahme eine Ausfertigung des Lagervertrages und des Lagerverzeichnisses ausgehändigt oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenzugesandt.
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Samples: Lagerbedingungen
Anwendungsbereich. 2.1 Die Vertragsbeziehung zwischen ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen.
2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Folgenden kurz „TRAUT“) Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schuldet der Spediteur nur den Abschluss der zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Verträge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
2.3 Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben: -Verpackungsarbeiten, -die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, -Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs, -die Beförderung und dem Kunden betreffend Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gütern.
2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die „Officeden Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, dass die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich fest sind. Bei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Vereinbarungen nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht idafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden.
2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt.
2.7 Im Einzelfall etwas Abweichendes Verhältnis zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, Erst- und Zwischenspediteur gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenZwischenspediteurs.
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Anwendungsbereich. Die Vertragsbeziehung zwischen der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KGDer Auftragsverarbeiter verarbeitet Auftraggeberdaten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers im Sinne des Artikel 28 Abs. 1 DSGVO, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (im Folgenden kurz „TRAUTAuftragsverarbeitung“. Der Auftraggeber bleibt stets als „Herr der Daten“ der für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Auf- traggeberdaten Verantwortliche. Artikel 28 Abs. 3 lit. a DSGVO bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung der Daten findet primär im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem anderen Ver- tragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum („sichere Staaten“) statt. Der Auftragsverarbeiter darf die Auftraggeberdaten durch Stellen außer- halb der sicheren Staaten („Drittland“) nur verarbeiten oder verarbeiten lassen, wenn und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen Falle dessen
(i) für das betreffende Drittland auf Grundlage einer gültigen Ent- scheidung der Europäischen Kommission ein angemessenes Da- tenschutzniveau festgestellt ist oder Workflow Collaboration Software | xxxxxxxxxx.xxx | xxxx@xxxxxxxxxx.xxx | 040 28483260 Revent GmbH Xxxxxxxxxxxx 00X 00000 Xxxxxxx
(ii) die Verarbeitung auf Grundlage und nach Maßgabe der jeweils gültigen EU- Standardvertragsklauseln („SCC“) erfolgt, welche dem Auftraggeber vorzulegen und mit der im Drittland ansässigen Stelle („Datenimporteur“) schriftlich zu vereinbaren sind. Sofern der Datenimporteur und der Auftragsverarbeiter nicht identisch sind, hat der Auftragsverarbeiter diesen SCC beizutreten. Die in dieser AV festgelegten Bestimmungen bleiben unberührt. Der Auftragsverarbeiter darf die Auftragsverarbeitung ausschließlich nach Maßgabe und in dem Umfang der in Anhang 1 zu dieser AV fest- gelegten oder in Bezug genommenen Bestimmungen durchführen, ins- besondere nur im Rahmen des dort festgelegten Zwecks. Der Auftragsverarbeiter ist darüber hinaus angehalten, den Parteien vereinbart wirdAuftraggeber bei der Erfüllung von Anfragen und Ansprüchen der von der Auftragsver- arbeitung betroffenen natürlichen Personen gemäß Kapitel III der DSGVO sowie bei der Einhaltung der in Artikel 33 bis 36 DSGVO ge- nannten Pflichten im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Wenn So- fern die Unterstützung des Auftragsverarbeiters ein angemessenes und zumutbares Maß übersteigt, kann der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, Auftragsverarbeiter gegenüber dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung geltend machen. Als Grundlage für eine solche Aufwandsentschädigung gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls im Haupt- vertrag vereinbarten Tagessätze des Auftragsverarbeiters. Der Auf- tragsverarbeiter wird den Auftraggeber im Vorweg über etwaig anfal- lende Kosten in Kenntnis setzen. Ferner ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, dem Auftraggeber auf An- frage zeitnah die für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wirddie Erstellung bzw. Wenn der Kunde auf der Grundlage die Pflege einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlosseninternen Verar- beitungsübersicht erforderlichen Angaben zu machen.
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Anwendungsbereich. 1.1 Die Vertragsbeziehung zwischen AENOVA-Gruppe besteht aus einer Vielzahl miteinander i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen (nachfolgend jeweils „AENOVA-Mitglied“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KGAENOVA-Gruppe gelten für (a) alle Liefer-, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Leistungs- und/oder Herstellungsleistungen betreffend pharmazeutische Produkte oder sonstige Liefergegenstände (im Folgenden kurz nachfolgend „TRAUTLiefergegenstände“) und (b) alle Entwicklungs-, Dokumentations-, Prüfungs-, Beratungs- und sonstigen Leistungen, unabhängig davon, ob sie einem Abnahmeverfahren unterliegen oder nicht (die unter (a) und (b) zusammengefassten Leistungen nachfolgend „Leistungen“), die von einem AENOVA-Mitglied erbracht werden, unabhängig davon, ob dieses AENOVA-Mitglied die Leistungen selbst erbracht oder von einem seiner Lieferanten bezogen hat. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das AENOVA-Mitglied, das die jeweiligen Leistungen anbietet (nachfolgend „AENOVA“), Vertragspartner. Mit der Auftragserteilung nach Erhalt des Angebots von XXXXXX gemäß Ziffer 3.2, spätestens aber mit der Annahme der von AENOVA erbrachten Leistungen, erkennt der Kunde bzw. der im Angebot angegebene Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) die ausschließliche Anwendbarkeit dieser AGB an, und diese werden integraler Bestandteil jedes nach den oben beschriebenen Abläufen abgeschlossenen Vertrags (nachfolgend „Vertrag“). Diese AGB finden nur Anwendung gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2 Abweichende oder zusätzliche Bedingungen oder allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden oder besondere Lizenzbedingungen (auch für Software einschließlich Open Source Software) gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch AENOVA. Ein allgemeiner Verweis auf ein Dokument, das solche abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, bedeutet nicht, dass AENOVA die Geltung solcher Bedingungen anerkennt. Diese AGB finden auch Anwendung, wenn AENOVA vorbehaltlos Dienstleistungen in Kenntnis von Geschäftsbedingungen des Kunden erbringt, die diesen AGB widersprechen oder hiervon abweichen.
1.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten diese AGB für alle Folgegeschäfte mit dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet in der jeweils zum Zeitpunkt des Angebots bzw. der Annahme durch AENOVA aktuellen Fassung, ohne dass AENOVA verpflichtet ist, sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wirdauf die neueste Fassung zu berufen. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen Maßgeblich ist insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen Abschlusses des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des künftigen Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossengültige Fassung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich. Die Vertragsbeziehung zwischen der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx1.1. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „TRAUTAGB“) gelten für alle Ange- bote und Vereinbarungen, bei denen „Trading Münchendorf“ Handels GmbH („Trading MD“) gegenüber einer anderen Partei („Kunde“) als Anbieter oder Lieferant von Produkten und/oder Dienstleistungen auftritt.
1.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Xxxxxxx MD seine Identi- tät unter Angabe einer gültigen Adresse und Telefonnummer sowie (soweit vorhanden) einer gültigen und aktuellen Firmenbuchnummer bzw. Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem dem österreichischen Firmenbuch ver- gleichbaren öffentlichen Register nachzuweisen.
1.3. Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Boni- tätsprüfung des Kunden. Sollte diese Bonitätsprüfung negativ ausfallen, hat Xxxxxxx MD das Recht, den Vertragsabschluss zu verweigern oder vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und die weitere Leistungs- erbringung zu verweigern, ohne dass dem Kunden betreffend daraus Ansprüche entste- hen.
1.4. Mit der Vertragserklärung des Kunden werden diese AGB anerkannt.
1.5. Als Vertragserklärung des Kunden gilt jedenfalls die „Office-as-a-Service“- Leistungen gegenüber Xxxxxxx MD abgegebene Bestellung. Als Vertragserklärung gilt ferner die Annahme eines Angebots von TRAUT richtet sich Xxxxxxx MD, insbesondere durch Bezahlung des verein- barten Entgelts.
1.6. Diese AGB gelten für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorgenommene Vertragsänderungen.
1.7. Geschäftsbedingungen des Kunden, die den folgenden Vertragsbedin- gungenAGB von Xxxxxxx MD entgegenstehen oder von diesen oder dem dispositiven Recht abweichen, soweit werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn Xxxxxxx MD hat solchen Bedingun- gen im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenschriftlich zugestimmt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich. 2.1 Die Vertragsbeziehung zwischen ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen.
2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Folgenden kurz „TRAUT“) Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schuldet der Spediteur nur den Abschluß der zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Verträge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
2.3 Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - Die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, - Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs, - Die Beförderung und dem Kunden betreffend Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gütern.
2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die „Officeden Vertrag zu einem Zweck abschließt , der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, daß die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich fest sind. Bei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Vereinbarungen nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht idafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden
2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt.
2.7 Im Einzelfall etwas Abweichendes Verhältnis zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, Erst- und Zwischenspediteuren gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenZwischenspediteurs.
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Anwendungsbereich. 2.1 Die Vertragsbeziehung zwischen ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen.
2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Folgenden kurz „TRAUT“) und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schuldet der Spediteur nur den Abschluss der zur Erbringung dieser Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungenerforderlichen Verträge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts Anderes bestimmen.
2.3 Die ADSp gelten nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, - Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs, - die Beförderung und Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gütern.
2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT Vertrag zu einem Zweck abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung weder ihrer gewerblichen oder noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit han- delnzugerechnet werden kann.
2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, dass die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-fest sind. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenBei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Vereinbarungen nach der dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden
2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt.
2.7 Im Verhältnis zwischen Erst- und Zwischenspediteur gelten die ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zwischenspediteurs.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich. Die Vertragsbeziehung zwischen der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (im Folgenden kurz „TRAUT“) und dem Kunden betreffend die „Office-as-as- a-Service“- Leistungen Service“-Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- Vertragsbedin-gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- Leistun-gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- Ser-vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- Vertragsbe-dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
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Samples: Office as a Service Agreement
Anwendungsbereich. 2.1 Die Vertragsbeziehung zwischen ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Spediti- ons-, Fracht-, Lageroder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betref- fen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen.
2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Folgenden kurz „TRAUT“) und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schuldet der Spediteur nur den Abschluss der zur Erbringung dieser Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungenerforderlichen Verträge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
2.3 Die ADSp gelten nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, - Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme der Um- schlagstätigkeit des Spediteurs, - die Beförderung und Lagerung von abzuschleppenden oder zu ber- genden Gütern.
2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT Vertrag zu einem Zweck abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung weder ihrer gewerblichen oder noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit han- delnzugerechnet werden kann.
2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, dass die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-fest sind. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenBei Verkehrs- verträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Verein- barungen nach den dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden.
2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt.
2.7 Im Verhältnis zwischen Erst- und Zwischenspediteur gelten die ADSp als Allgemeine Geschäfts- bedingungen des Zwischenspediteurs.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich. Die Vertragsbeziehung zwischen der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KGDiese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (die "AVL") gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, Xxxxxxxxxxxxxdie die BWT Austria GmbH, FN 294708w, Xxxxxx-Xxxxxx Xxx. 0, 00000 Xxxxxxxx0000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx (im Folgenden kurz „TRAUT“"BWT", wir oder uns), an Unternehmer und Verbraucher (der "Vertrags- partner") und dem Kunden betreffend erbringt. Die AVL gelten auch, wenn nicht ausdrücklich darauf Be- zug genommen wird. Für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 Konsumentenschutzgesetz ("Verbrau- chergeschäfte") gelten diese AVL mit den für Verbrauchergeschäfte gere- gelten Abweichungen in Punkt 15., für außerhalb der Geschäftsräume von BWT geschlossene Verbrauchergeschäfte gilt außerdem Punkt 16. Für Serviceleistungen von BWT sowie Leistungen, die „Office-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht BWT im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließtBereich Schwimmbadtechnik gegenüber dem Vertragspartner erbringt, gelten zu- sätzlich zu diesen AVL die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- genZusatzbestimmungen Serviceleistungen sowie die Zusatzbestimmungen Schwimmbadtechnik. Von diesen AVL abweichende Regelungen – insbesondere allgemeine Ge- schäftsbedingungen des Vertragspartners, auch einschließlich Bedingungen, die als Bestandteil eines Angebots zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung vorgeschlagen werden – sowie Ergänzungen zu diesen AVL werden nur Ver- tragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich von BWT bestätigt wurde und lediglich für den konkreten Geschäftsfall. Mitarbeiter von BWT sind nicht gesondert vereinbart wirdberechtigt, Vereinbarungen zu treffen, die von diesen AVL xxxxx- xxxx. Wenn Sind diese AVL Bestandteil der Kunde auf der Grundlage Annahme eines Angebots zur Auf- nahme einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT beziehtGeschäftsbeziehung, gelten ist die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für Annahme davon abhängig, dass die Vertragspartner diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUTAVL hinsichtlich aller ihrer Bedingungen akzeptie- ren. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dannAVL gelten auch, wenn TRAUT einen sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und sie bleiben gleichermaßen in Geltung bei allen zukünftigen Geschäfts- beziehungen mit dem Vertragspartner unabhängig davon, ob diese AVL aus- drücklich oder anderweitig einbezogen oder bei wiederkehrenden Leistun- gen und Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenzugrunde gelegt wur- den.
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Anwendungsbereich. Die Vertragsbeziehung zwischen der Traut Bürokommunikation (1) Parteien des Vertrages sind die Brandenburger Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (eingetragen im Folgenden kurz Handelsregister des Amtsgerichts Landau unter HRA 1684 (nachfolgend „TRAUTwir“) und der Kunde.
(2) Unsere Vertragsbedingungen für Montageunterstützung sind zur Einbeziehung in Verträge bestimmt, die der Erbringung von Unterstützungsleistungen betreffend die Montage (nachfolgend Ziffer 2.) gegenüber dem Kunden betreffend gegen die vereinbarte Vergütung (Ziffer 3.) dienen.
(3) Unsere Leistungen zur Unterstützung des Kunden während der Montage („Office-as-a-Service“- unsere Leistungen) stellen eine Nebenleistung zum Kaufvertrag in Bezug auf die Produkte dar, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist oder sich aus den Umständen ergibt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von TRAUT richtet („Verkauf‐ AGB“) finden auf die vorgenannte Nebenleistung ergänzend Anwendung, ausgenommen Ziffer IV. Abs. 5 der Verkauf‐AGB., Bestimmungen in unseren Vertragsbedingungen für Montageunterstützung haben bei Widersprüchen mit Bestimmungen in unseren Verkauf‐AGB stets Vorrang, es sei denn, es ist ausdrücklich mit der dokumentierten Absicht der Abweichung etwas Abweichendes vereinbart.
(4) Unsere Angebote und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‐rechtliche Sondervermögen. Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Leistungsbeschreibung und nach den folgenden Vertragsbedin- gungenweiteren Vertragsbestandteilen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wirdinsbesondere auch nach diesen Vertragsbedingungen. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen Leistungsbeschreibungen stellen keine Garantien oder Zusicherungen von TRAUT abschließt, gelten die folgenden Eigenschaften unserer Leistungen dar.
(5) Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dannoder eines Dritten, wenn TRAUT einen Auftrag annimmtdie von unseren vorliegenden Vertragsbedingungen abweichen, in dem der Kunde werden nicht Bestandteil oder Inhalt des Vertrages und zwar auch nicht durch unser Schweigen oder durch Bezugnahme auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen Erklärungen des Kunden, welche Vertragsbedingungen des Kunden beigefügt sind oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, und TRAUT diesen auch nicht widersprichtdurch eine vorbehaltlose Annahme eines Angebots des Kunden, vorbehaltslose Erbringung von Leistungen durch uns oder vorbehaltslose Annahme von Zahlungen des Kunden. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenAbweichende individuelle Vertragsabreden bleiben vorbehalten.
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Samples: Montageunterstützungsvertrag
Anwendungsbereich. 2.1 Die Vertragsbeziehung zwischen ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions- , Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen.
2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Folgenden kurz „TRAUT“) und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schuldet der Spediteur nur den Abschluß der zur Erbringung dieser Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungenerforderlichen Verträge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
2.3 Die ADSp gelten nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, - Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs, - die Beförderung und Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gütern.
2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT Vertrag zu einem Zweck abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung weder ihrer gewerblichen oder noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit han- delnzugerechnet werden kann.
2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, dass die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-fest sind. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenBei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Vereinbarungen nach den dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden
2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt.
2.7 Im Verhältnis zwischen Erst- und Zwischenspediteur gelten die ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zwischenspediteurs.
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Anwendungsbereich. Die Vertragsbeziehung zwischen Allgemeine Geschäftsbedingungen Abwicklung der Traut Bürokommunikation Ausschreibung Low Emission Vehicle (LEV) der Groupe PSA durch ENGIE Deutschland GmbH & Co. KGgelten nur gegenüber Händlern der Groupe PSA. Bei den Händlern handelt es sich um juristische Personen, Xxxxxxxxxxxxxdie die Ladeinfrastruktur für berufliche oder gewerbliche Zwecke nutzen. 0Maßgebend für den Zweck, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (im Folgenden kurz „TRAUT“) die Art und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn Umfang der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit Lieferungen sowie für die bisherigen allgemeinen ordnungsgemäße Abwicklung der Verträge sind folgende Vertragsgrundlagen in der nachstehenden Reihenfolge: - Auftragsbestätigung von ENGIE - vom Händler unterzeichnetes Angebot - Anlagen zum Angebot - Allgemeine Geschäftsbedingungen von TRAUTAbwicklung der Ausschreibung LEV der Groupe PSA durch ENGIE Deutschland GmbH - die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen Bedingungen des Kunden Händlers ist ausgeschlossen, auch wenn ENGIE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
4.1 Die Angebote der ENGIE sind unverbindlich, soweit sie nicht von einem Vertretungsberechtigten ausdrücklich als verbindlich schriftlich abgegeben oder bestätigt wurden. Dies Gleiches gilt selbst dannfür die Abgabe von Kostenvoranschlägen durch ENGIE.
4.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn TRAUT einen der Händler entweder das verbindliche Angebot der ENGIE innerhalb der angebotenen Frist angenommen hat, oder ENGIE den Auftrag annimmtdem Händler schriftlich bestätigt oder ausgeführt hat.
4.3 Der Händler erkennt an, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht dass er durch die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften abPersonen, die er ENGIE als Ansprechpartner benennt, auch tatsächlich vertreten wird und diese Personen auch berechtigt und bevollmächtigt sind, Vereinbarungen – auch mündliche – abzuschließen, Anordnungen auszusprechen und Zusatzleistungen zu beauftragen. Will der Händler Erklärungen oder Anordnungen von Personen, die er ENGIE als Ansprechpartner genannt hat, nicht gegen sich gelten lassen, hat er dies schriftlich gegenüber ENGIE zu erklären. Diese Erklärung hat dann nur Wirkung für die Zukunft.
4.4 Angaben über Fristen oder Termine sowie in einem Zeitplan enthaltene Einzelfristen stellen nur dann verbindliche Vertragsfristen dar, wenn sie von Händler als solche bezeichnet und ausdrücklich bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenAuftragserteilung schriftlich vereinbart sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich. 2.1 Die Vertragsbeziehung zwischen ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewer- be gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusam- menhang stehen.
2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Folgenden kurz „TRAUT“) und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schuldet der Spediteur nur den Abschluß der zur Erbringung dieser Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungenerforderlichen Ver- träge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestim- men.
2.3 Die ADSp gelten nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, - Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Aus- nahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs, - die Beförderung und Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gü- tern.
2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbrau- cher ist eine natürliche Person, die den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT Vertrag zu einem Zweck abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung weder ihrer gewerblichen oder noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit han- delnzugerechnet werden kann.
2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, daß die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB- fest sind. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenBei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Vereinbarungen nach den dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden
2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt.
2.7 Im Verhältnis zwischen Erst- und Zwischenspediteur gelten die ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zwischenspediteurs.
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Anwendungsbereich. 2.1 Die Vertragsbeziehung zwischen ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten,gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstigeüblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen.Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen,wenn diese mit der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen.
2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Folgenden kurz „TRAUT“) Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schuldet der Spediteur nur den Abschluss der zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Verträge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
2.3 Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben – Verpackungsarbeiten, – die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, – Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs, – die Beförderung und dem Kunden betreffend Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gütern.
2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die „Officeden Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, dass die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich fest sind. Bei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Vereinbarungen nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht idafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden.
2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt.
2.7 Im Einzelfall etwas Abweichendes Verhältnis zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, Erst- und Zwischenspediteur gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenZwischenspediteurs.
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Anwendungsbereich. 1.1 Die Vertragsbeziehung zwischen nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (folgend: AEB) gelten für alle Verträge der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KGFirma Baumit GmbH, Xxxxxxxxxxxxx. 0Xxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxXxx Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx vertreten durch die Geschäftsführer Xxxxx Xxxx und Xxxxx Xxxxxxxx (folgend: Käufer) und ihren Lieferanten und Dienstleistern (folgend: Lieferant), soweit es sich bei dem Lieferant um einen Unternehmer im Folgenden kurz „TRAUT“) und dem Kunden betreffend die „OfficeSinne von § 14 BGB, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht rechtliches Sondervermögen handelt. Gegenüber Verbrauchern im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Sinne von § 13 BGB finden die nachfolgenden AEB keine Anwendung.
1.2 Die AEB gelten insbesondere für Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließtden Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (folgend: Ware), ohne Rücksicht darauf, ob der Lieferant die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB) sowie für Verträge über Werk- oder Dienstleistungen des Lieferanten. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wirdAEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. Wenn jedenfalls in der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUTgleichartige künftige Verträge, ohne dass der Käufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
1.3 Diese AEB gelten ausschließlich. Die Geltung abweichender Abweichende, entgegenstehende oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossenLieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Käufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies Dieses Zustimmungserfordernis gilt selbst in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, der Käufer in dem Kenntnis der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt Lieferanten dessen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos annimmt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Käufers maßgebend.
1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Lieferanten in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und TRAUT diesen nicht widersprichtweitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten nurdaher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen unmittelbar abgeändert oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Anwendungsbereich. 2.1 Die Vertragsbeziehung zwischen ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen.
2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Folgenden kurz „TRAUT“) und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schuldet der Spediteur nur den Abschluß der zur Erbringung dieser Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungenerforderlichen Verträge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
2.3 Die ADSp gelten nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, - Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs, - die Beförderung und Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gütern.
2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Parteien vereinbart wird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT Vertrag zu einem Zweck abschließt, gelten die folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wird. Wenn der Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von TRAUT. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht widerspricht. Die allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des jeweiligen Sachverhalts enthalten. Gibt es für eine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung weder ihrer gewerblichen oder noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit han- delnzugerechnet werden kann.
2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, dass die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-fest sind. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossenBei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Vereinbarungen nach den dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden.
2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt.
2.7 Im Verhältnis zwischen Erst- und Zwischenspediteur gelten die ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zwischenspediteurs.
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