Common use of Anwendungsbereich Clause in Contracts

Anwendungsbereich. 1 Geltung der AGB 1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung 2.1 Die ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgül- tig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Spediti- onsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübli- che logistische Leistungen, wenn diese mit der AGB 1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen Beförderung oder Lagerung von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt habenGütern in Zusammenhang stehen. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schul- det der Spediteur nur den Abschluß der zur Erbringung dieser Leistungen erfor- derlichen Verträge, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wirdsoweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. 2.3 Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigtADSp gelten nicht für Geschäfte, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGBausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführenBeförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine - Kran- oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt Montagearbeiten sowie Schwer- oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung Großraumtransporte mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug Umschlagstätigkeit des Spediteurs, - die Beförderung und Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergen- den Gütern. 2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO;Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck ab- schließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tä- tigkeit zugerechnet werden kann. e) Vermittlung 2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von Veranlagungen den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, daß die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB-fest sind. Bei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Trans- porte können abweichende Vereinbarungen nach den dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden 2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt. 2.7 Im Verhältnis zwischen Erst- und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.Zwischenspediteur gelten die ADSp als Allge- meine Geschäftsbedingungen des Zwischenspediteurs.

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Samples: Kundeninformationsbroschüre, Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp)

Anwendungsbereich. 1 Geltung der AGB 1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Abschnitts gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister Vermögensberater und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen einer Vermögensberatung (vgl zur Definition § 3 dieser AGBdieses Abschnitts), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister Vermögensberater und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister Vermögensberater berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister Vermögensberater dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister Vermögensberater und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister Vermögensberater wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister Vermögensberater mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister Vermögensberater dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister Vermögensberater den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; eb) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.GewO 2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vermögensberater sämtliche Finanzintermediationen (insbesondere die Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO) im Wertpapierbereich als vertraglich gebundener Vermittler für die Top Ten Investment Consulting GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 0, Xxx 0, 0000 Xxxx erbringt. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere die Dienstleistung der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO. Im Hinblick auf die genannten Dienstleistungen ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Finanzdienstleisters. Für Fragen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung nicht geregelt sind, gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den besonderen Geschäftsbedingungen für die Kreditvermittlung auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kreditvermittler/ Kreditvermittlerin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Die Tätigkeit des Kreditvermittlers besteht darin, dem Kunden 1. Kreditverträge oder sonstige Kreditierungen vorzustellen oder anzubieten, 2. bei anderen als den in Z 1 genannten Vorarbeiten oder anderen vorvertraglichen administrativen Tätigkeiten zum Abschluss von Kreditverträgen oder sonstigen Kreditierungen behilflich zu sein, oder 3. für den Kreditgeber Kreditverträge abzuschließen oder bei sonstigen Kreditierungen für den Kreditgeber zu handeln. Unter Beratungsdienstleistungen ist die Erteilung individueller Empfehlungen an den Kunden in Bezug auf ein oder mehrere Geschäfte im Zusammenhang mit Kreditverträgen zu verstehen. Solche Beratungsdienstleistungen sind in der Kreditvermittlung nicht umfasst und werden gesondert vereinbart. Wir bieten solche Beratungsdienstleistungen an informieren den Kunden gesondert darüber, sowie über die dafür geltenden Konditionen. Zur Abwicklung der Kreditanfrage benötigt der Kreditvermittler eine Reihe von Informationen vom Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die vom Finanzdienstleister bei ihm angeforderten Informationen und Unterlagen unverzüglich zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, dies dem Finanzdienstleister mitzuteilen, wenn er bereits bei einer anderen Stelle ein Kreditansuchen gestellt hat. Weiters hat es der Kunde dem Finanzdienstleister mitzuteilen, wenn ein von ihm gestelltes Kreditansuchen, aus welchem Grund auch immer, abgelehnt worden ist. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Informationen dazu führen können, dass sein Kreditansuchen nicht erfolgreich ist. Für den Fall, dass der Kunde durch schuldhafte Fehlinformationen das Scheitern der Vermittlung herbeigeführt hat, ist der Kunde dem Finanzdienstleister zum Schadenersatz, insbesondere zum Ersatz der entgangenen Vergütung, verpflichtet. Der Kunde stimmt im Sinne von § 4 Z 14 DSG zu, dass seine Daten, die er an den Finanzdienstleister übermittelt, von diesem verarbeitet und zum Zwecke der Kreditvermittlung an potenzielle Kreditgeber weitergeleitet werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt zweckgebunden im Hinblick auf die Kreditvermittlung und im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bzw. des Gesetzes über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen; in diesem Fall kann der gewerbliche Vermögensberater die Kreditvermittlung freilich nicht weiter durchführen. Für die Zwecke der Kreditvermittlung entbindet der Kunde die beteiligten Banken gegenüber dem Kreditvermittler gem § 38 Abs 2 Z 5 BWG vom Bankgeheimnis. Die Kreditvermittlung ist dann erfolgreich, wenn eine Kreditzusage innerhalb von 60 Tagen nach Vorlage aller Unterlagen an den Kunden übermittelt wird. Der Kunde verpflichtet sich, während des aufrechten Vermittlungsauftrages den Kreditvermittler über zusätzliche Kreditanfragen im Voraus zu informieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Anwendungsbereich. 1 Geltung Die Vertragsbeziehung zwischen der AGB 1Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx. Soweit 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (im Folgenden kurz „TRAUT“) und dem Kunden betreffend die „Office-as-a-Service“- Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin- gungen, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wurdewird. Wenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, gelten unseredie folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun- gen, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern wenn dies nicht Abweichendes gesondert vereinbart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen Wenn der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser- vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe- dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtetvon TRAUT. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksamDies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart istjeweiligen Sachverhalts enthalten. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass Gibt es für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zueine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so gilt der Vertrag hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöstnatürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Samples: Agb Für Office as a Service Leistungen, Office as a Service Agreement

Anwendungsbereich. 1 Geltung 1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Angebote, Offerten, Verträge und erteilten Aufträge der AGB 1Jan de Rijk Groep Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Außerdem finden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Finanzdienstleister der Jan de Rijk Groep und dem KundenAuftraggeber Anwendung. Zur Jan de Rijk Groep gehören die oben genannten B.V.s [niederländische GmbHs] und deren Rechtsnachfolger bzw. ein mit der J.A.M. de Rijk B.V. verbundenes Schwesterunternehmen, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt habenein Rechtsverhältnis mit dem Auftraggeber eingeht und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat. 21.2 Sollte sich irgendeine Bestimmung (bzw. Der Kunde erklärt seine Zustimmungsollten sich irgendwelche Bestimmungen) dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. ein unter Berücksichtigung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossener Vertrag nach gerichtlichem Urteil als nicht wirksam (bzw. nicht rechtswirksam) erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft, ausgenommen wenn die Unwirksamkeit (bzw. die Rechtsunwirksamkeit) den Kern des Vertrags betrifft, und ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart betreffende Bestimmung (bzw. die betreffenden Bestimmungen) in eine rechtlich wirksame Bestimmung umgesetzt wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewOden Inhalt und den Zweck der ungültigen Bestimmung (bzw. den ungültigen Bestimmungen) möglichst nahe kommt. 1.3 Der Auftraggeber verzichtet auf etwaige, auf seiner Seite bestehende allgemeine Geschäftsbedingungen durch die bloße Auftragserteilung an die Jan de Rijk Groep, gleichgültig, wie sie genannt und auf welche Weise sie hinterlegt sind, sodass damit auf alle Verträge lediglich die vorliegenden Geschäftsbedingungen Anwendung finden; die Anwendbarkeit der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich abgelehnt. 1.4 Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen davon sind lediglich gültig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Sie gelten dann nur für den spezifischen Einzelfall, auf den sie sich beziehen. 1.5 Unter „Auftraggeber“ wird in diesen Bedingungen jede (juristische) Person verstanden, die mit der Xxx xx Xxxx Groep einen Vertrag geschlossen hat bzw. zu schließen wünscht. 1.6 Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen findet Folgendes Anwendung: a. bei internationalen Transporten auf der Straße: der CMR-Vertrag und ergänzend dazu die niederländischen allgemeinen Transportbedingungen AVC [Algemene Vervoer Condities (NL)], aktuellste Fassung; eb. bei multimodalem Verkehr: für intermodale/multimodale Eisenbahntransporte (IMS) Vermittlung finden das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 9. Mai 1980 sowie auch die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Veranlagungen Gütern (CIM Anhang B) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999 (die COTIF-CIM-Bedingungen) Anwendung; c. bei nationalen Transporten xxx xxx Xxxxxx xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx: die niederländischen allgemeinen Transportbedingungen AVC, aktuellste Fassung d. im Fall der Spedition (transportieren lassen) und Investitionen die Durchführung von Zollformalitäten: die niederländischen Speditionsbedingungen (ausgenommen FinanzinstrumenteFENEX), Personalkreditenaktuellste Fassung e. im Fall der Lagerung und des physischen Vertriebs, Hypothekarkrediten die nicht die unter a, b, c und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs d genannten Tätigkeiten sind: die Physical-Distribution Geschäftsbedingungen [Physical Distribution voorwaarden] (TLN), aktuellste Fassung f. im Fall von Kurierdiensten: die niederländischen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kurierdienste (AVK) [Algemene Voorwaarden voor Koeriersdiensten], aktuellste Fassung g. auf spezifische Dienstleistungen Anwendung findende, gesondert schriftlich vereinbarte allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei einer Widersprüchlichkeit haben – soweit rechtlich erlaubt – die gesondert vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für spezifische Dienstleistungen Vorrang. 1.7 Unter „schriftlich“ wird schriftlich per Brief, per E-Mail oder anderweitig auf digitalem Weg verstanden. 1.8 Unter „Auftrag“ werden alle Anfragen von Xxxxxx verstanden, wonach die individuelle Jan-de-Rijk- Gesellschaft die Anfrage akzeptiert hat. 1.9 Unter „Schwesterunternehmen“ wird das Schwesterunternehmen der individuellen Jan-de-Rijk- Gesellschaft verstanden, wie dies auf Seite 1 Z 2 GewO.der allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung der AGB 1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.. § 2 Änderung der AGB 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst.. § 3 Erfasste Finanzdienstleistungen 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von FinanzdienstleistungenFinanz- dienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung Die Vertragsbeziehung zwischen der AGB 1Traut Bürokommunikation GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (im Folgenden kurz „TRAUT“) und dem Kunden betreffend die „Office-as- a-Service“-Leistungen von TRAUT richtet sich nach den folgenden Vertragsbedin-gungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurdeWenn der Kunde in Zukunft weitere Verträge über „Office-as-a-Service“-Leistungen von TRAUT abschließt, gelten unseredie folgenden Vertragsbedingungen ebenfalls für diese künftigen Leistun-gen, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern wenn dies nicht Abweichendes gesondert vereinbart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen Wenn der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Kunde auf der Grundlage einer früheren Vereinbarung bereits „Office-as-a-Ser-vice“-Leistungen von TRAUT bezieht, gelten die folgenden Vertragsbe-dingungen ab sofort auch für diese Leistungen und ersetzen insoweit die bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtetvon TRAUT. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksamDies gilt selbst dann, wenn TRAUT einen Auftrag annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn dem Auf- trag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und TRAUT diesen nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A gelten nur, soweit nicht die nachfolgenden zusätzlichen Re- gelungen für bestimmte Leistungen von TRAUT eine speziellere Rege- lung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart istjeweiligen Sachverhalts enthalten. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass Gibt es für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zueine bestimmte Leistungen eine solche speziellere Regelung, so gilt der Vertrag hat dieser Vorrang vor den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts A. TRAUT schließt Ver- träge nur mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöstnatürlichen oder juristischen Personen oder mit rechtsfähi- gen Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Aus- übung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han- deln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Samples: Office as a Service Agreement

Anwendungsbereich. 1 Geltung der 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB 1“) gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen goodguys GmbH gegenüber einer anderen Partei („Kunde“) als Anbieter oder Lieferant von Produkten und/oder Dienstleistungen („Dienste“ oder „Services“) auftritt. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Kundenvermögens, zum Inhalt habenVertragsabschlusses gültige Fassung. 21.2 goodguys gmbh erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Der Kunde erklärt seine Zustimmungbestätigt mit der Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werdener Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1, sofern nicht Abweichendes vereinbart wirdAbs 2 KSchG ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. 3. Genderhinweis: Aus Gründen 1.3 Vertragsgrundlage der besseren Lesbarkeit wird Geschäftsbeziehung zwischen goodguys gmbh und dem Kunden sind (i) der mit dem Kunden individuell abgeschlossene Vertrag, der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Regel auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung einem Angebot von goodguys gmbh (z.B. Kunde/ Kundin„Angebot“) verzichtetbasiert; (ii) diese AGB sowie (iii) sonstige schriftliche Vereinbarungen, die im Einzelfall als Vertragsinhalt vereinbart werden (sämtliche nachfolgend auch „Vertrag“ oder 1.4 Preislisten gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern. 1.5 Die AGB gelten für diesen Vertrag sowie für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine WertungAGB gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorgenommene Vertragsänderungen. 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht1.6 Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von diesen oder dem dispositivem Recht abweichen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn goodguys gmbh hat solchen Bedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. 1.7 goodguys gmbh ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung diese AGB jederzeit zu ändern. 2. Der Kunde stimmt bereits jetzt solchen Änderungen zu. goodguys gmbh wird den Kunden über die Änderung der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigenAGB informieren („Mitteilung“). Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen AGB erlangen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur 2 Monaten ab der Absendung der Mitteilung an den Kunden Gültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Website von goodguys gmbh abrufbar. Ist der Kunde mit der Änderung gilt. 3. Der Kunde nicht einverstanden, ist er berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Erhalt der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit Mitteilung der Anzeige wird Geltung der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen geänderten AGB schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nichtwidersprechen. Stimmt In diesem Fall gelten weiterhin die AGB in der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöstbisherigen Fassung. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung der AGB (1. ) Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. (2. ) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. (3. ) Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. (1. ) Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. (2. ) Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. (3. ) Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. (4. ) AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem gem. § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem gem. § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem gem. § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem gem. § 136a Abs Abs. 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem gem. § 136a Abs Abs. 1 Z 2 GewO.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung der AGB (1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, ) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unsere, ab Kontaktaufnahme zwischen dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGBFinanzdienstleister und dem Kunden. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ge- schäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB)Finanzdienstleistungen, einschließlich ein- schließlich der bloßen Analyse des KundenvermögensKunden- vermögens, zum Inhalt haben. (2. ) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart verein- bart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin1) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte ausge- legte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister Fi- nanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, Dazu wird der Finanzdienstleister Fi- nanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wer- den wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb inner- halb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. . (2) Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedin- gungen kann über jedes Kommunikationsmittel Kommunikations- mittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen zwi- schen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ver- einbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung Zustim- mung zur Änderung gilt. (3. ) Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten Inkrafttre- ten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. (1. ) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von FinanzdienstleistungenFinanzdienst- leistungen: (a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen Auf- trägen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 2 lit a WAG 2018WAG; (b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 2 lit d WAG 2018WAG; (c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 2 lit e WAG 2018WAG; (d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung Finanzie- rung mit Ausnahme der Anlageberatung Anlagebera- tung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; (e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen FinanzinstrumenteFinanzin- strumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten Hypo- thekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen Unfallversicherun- gen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung der AGB 1. AGB • Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister der FFP und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen Finanz- dienstleistungen (vgl vgl. zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. § 2 Änderung der AGB • Sofern zwischen Finanzdienstleister der FFP und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister die FFP berechtigt, die Allgemeinen All- gemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister die FFP dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung Verstän- digung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister der FFP und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister Die FFP wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister der FFP mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister die FFP dem Kunden anzeigenanzei- gen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister die FFP den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. § 3 Erfasste Finanzdienstleistungen • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) : • Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) ; • Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) ; • Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung 1.1 Die AENOVA-Gruppe besteht aus einer Vielzahl miteinander i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen (nachfolgend jeweils „AENOVA-Mitglied“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der AGB 1AENOVA-Gruppe gelten für (a) alle Liefer-, Leistungs- und/oder Herstellungsleistungen betreffend pharmazeutische Produkte oder sonstige Liefergegenstände (nachfolgend „Liefergegenstände“) und (b) alle Entwicklungs-, Dokumentations-, Prüfungs-, Beratungs- und sonstigen Leistungen, unabhängig davon, ob sie einem Abnahmeverfahren unterliegen oder nicht (die unter (a) und (b) zusammengefassten Leistungen nachfolgend „Leistungen“), die von einem AENOVA-Mitglied erbracht werden, unabhängig davon, ob dieses AENOVA-Mitglied die Leistungen selbst erbracht oder von einem seiner Lieferanten bezogen hat. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges nichts anderes vereinbart wurdeist, wird nur das AENOVA-Mitglied, das die jeweiligen Leistungen anbietet (nachfolgend „AENOVA“), Vertragspartner. Mit der Auftragserteilung nach Erhalt des Angebots von XXXXXX gemäß Ziffer 3.2, spätestens aber mit der Annahme der von AENOVA erbrachten Leistungen, erkennt der Kunde bzw. der im Angebot angegebene Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) die ausschließliche Anwendbarkeit dieser AGB an, und diese werden integraler Bestandteil jedes nach den oben beschriebenen Abläufen abgeschlossenen Vertrags (nachfolgend „Vertrag“). Diese AGB finden nur Anwendung gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1.2 Abweichende oder zusätzliche Bedingungen oder allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden oder besondere Lizenzbedingungen (auch für Software einschließlich Open Source Software) gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch AENOVA. Ein allgemeiner Verweis auf ein Dokument, das solche abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, bedeutet nicht, dass AENOVA die Geltung solcher Bedingungen anerkennt. Diese AGB finden auch Anwendung, wenn AENOVA vorbehaltlos Dienstleistungen in Kenntnis von Geschäftsbedingungen des Kunden erbringt, die diesen AGB widersprechen oder hiervon abweichen. 1.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister diese AGB für alle Folgegeschäfte mit dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigenin der jeweils zum Zeitpunkt des Angebots bzw. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beendenAnnahme durch AENOVA aktuellen Fassung, ohne dass dafür AENOVA verpflichtet ist, sich im Einzelfall auf die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich neueste Fassung zu berufen. Maßgeblich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würdeninsoweit die zum Zeitpunkt des Abschlusses des künftigen Vertrages gültige Fassung. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Anwendungsbereich. 1 Geltung der AGB 11.1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurdeDiese allgemeinen Geschäftsbedingun- gen(„AGB“) gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGBbei denen Lean-Coders GmbH („Lean-Coders“) als Anbieter oder Lie- ferant von Produkten und/oder Dienstleis- tungen auftritt. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse Maßgeblich ist die zum Zeit- punkt des Kundenvermögens, zum Inhalt habenVertragsabschlusses gültige Fas- sung. 21.2. Lean-Coders erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Kunde erklärt seine Zustimmungbestätigt mit der Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wirder Un- ternehmer iSd UGB ist und das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. 31.3. Genderhinweis: Aus Gründen Vertragsgrundlage der besseren Lesbarkeit wird Geschäftsbezie- hung zwischen Lean-Coders und dem Kun- den sind (i) das Angebot von Lean-Coders samt Annahme des Angebots durch den Kunden, (ii) die Leistungsbeschreibung des/der jeweiligen Produkts(e) ("Leistungs- beschreibung"), (iii) diese AGB (sämtliche im Folgenden „Vertrag“ oder „Vertragsgrundla- gen“). Im Fall von Widersprüchen oder Ab- weichungen gelten die genannten Vertrags- bestandteile in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtetder genannten Reihenfolge. 1.4. Mit der Vertragserklärung des Kunden werden die Vertragsgrundlagen anerkannt. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine WertungAGB gelten für diesen Vertrag sowie für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Vertragsgrundlagen gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorge- nommene Vertragsänderungen. Die AGB gelten auch bei einer Änderung der Rechts- form von Lean-Coders (Punkt 15.7). 11.5. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung bestehtGeschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von die- sen oder dem dispositivem Recht 1.6. Lean-Coders ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung diese AGB je- derzeit zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister Kunde stimmt bereits jetzt solchen Änderungen zu. Lean-Coders wird den Kunden gemeinsam mit über die Änderung der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen AGB informieren („Mitteilung“). Die geänder- ten AGB werden nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird 2 Monaten ab der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit Absendung der Anzeige wird der Finanzdienstleister Mitteilung an den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nichtwirksam. Stimmt Ist der Kunde mit der Än- derung nicht zueinverstanden, so gilt ist er berech- tigt, diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Erhalt der Mitteilung zu kündigen. Kündigt der Kunde, endet der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöstdes Monats, in dem die Kündigung Lean-Coders zugeht. 11.7. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese AGB gelten auch für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme Angestellte, Mitarbeiter und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei AufbauOrganmitglieder des Kun- den sowie alle Erfüllungsgehilfen, Sicherung Agenten, selbständigen Vertriebsmittler und Erhaltung von Vermögen Werkun- ternehmer, mit denen der Kunde zusam- menarbeitet bzw die dem Kunden zuzu- rechnen sind. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Rechte und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug Pflichten aus diesem Vertrag auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.diese Personen schrift- lich zu überbinden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung der AGB 11.1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurdeDiese allgemeinen Geschäftsbedingun- gen(„AGB“) gelten für alle Angebote und Vereinbarun- gen, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGBbei denen Lean-Forge GmbH („Lean-Forge“) als Anbieter oder Lieferant von Produkten und/oder Dienstleistungen auftritt. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse Maßgeblich ist die zum Zeit- punkt des Kundenvermögens, zum Inhalt habenVertragsabschlusses gültige Fassung. 21.2. Lean-Forge erbringt seine Leistungen ausschließ- lich gegenüber Unternehmern. Der Kunde erklärt seine Zustimmungbestätigt mit der Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrück- lich, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wirder Unternehmer iSd UGB ist und das Ge- schäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. 31.3. Genderhinweis: Aus Gründen Vertragsgrundlage der besseren Lesbarkeit wird Geschäftsbeziehung zwi- schen Lean-Forge und dem Kunden sind (i) das Ange- bot von Lean-Forge samt Annahme des Angebots durch den Kunden, (ii) die Leistungsbeschreibung des/der jeweiligen Produkts(e) ("Leistungsbeschrei- bung"), (iii) diese AGB (sämtliche im Folgenden „Ver- trag“ oder „Vertragsgrundlagen“). Im Fall von Wider- sprüchen oder Abweichungen gelten die genannten Vertragsbestandteile in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtetder genannten Reihenfolge. 1.4. Mit der Vertragserklärung des Kunden werden die Vertragsgrundlagen anerkannt. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine WertungAGB gelten für diesen Vertrag sowie für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich verein- bart werden. Die Vertragsgrundlagen gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss vorgenommene Vertrags- änderungen. Die AGB gelten auch bei einer Änderung der Rechtsform von Lean-Forge (Punkt 15.7). 11.5. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung bestehtGeschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von diesen oder dem dis- positivem Recht abweichen, werden nicht 1.6. Lean-Forge ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung diese AGB jederzeit zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister Kunde stimmt bereits jetzt solchen Ände- rungen zu. Lean-Forge wird den Kunden gemeinsam mit über die Än- derung der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen AGB informieren („Mitteilung“). Die geän- derten AGB werden nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur 2 Monaten ab der Absendung der Mitteilung an den Kunden wirksam. Ist der Kunde mit der Änderung gilt. 3. Der Kunde nicht einverstanden, ist er berechtigt, vor diesen Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung Erhalt der Mitteilung zu beendenkündigen. Kündigt der Kunde, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt endet der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöstdes Monats, in dem die Kündigung Lean-Forge zugeht. 11.7. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese AGB gelten auch für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme Angestellte, Mitarbeiter und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei AufbauOrganmitglieder des Kunden sowie alle Erfül- lungsgehilfen, Sicherung Agenten, selbständigen Vertriebsmitt- ler und Erhaltung von Vermögen Werkunternehmer, mit denen der Kunde zu- sammenarbeitet bzw die dem Kunden zuzurechnen sind. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Rechte und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug Pflichten aus diesem Vertrag auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.diese Personen schriftlich zu überbinden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (folgend: AEB) gelten für alle Verträge der AGBFirma Baumit GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxxxxx, vertreten durch die Geschäftsführer Xxxxx Xxxx und Xxxxx Xxxxxxxx (folgend: Käufer) und ihren Lieferanten und Dienstleistern (folgend: Lieferant), soweit es sich bei dem Lieferant um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB finden die nachfolgenden AEB keine Anwendung. 11.2 Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (folgend: Ware), ohne Rücksicht darauf, ob der Lieferant die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB) sowie für Verträge über Werk- oder Dienstleistungen des Lieferanten. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurdeSofern nichts anderes vereinbart, gelten unseredie AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGBohne dass der Käufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste. 1.3 Diese AEB gelten ausschließlich. Zum Geltungsbereich dieser Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Käufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt habenLieferanten dessen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos annimmt. 21.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. Der Kunde erklärt seine ZustimmungFür den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, dass vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wirdschriftliche Bestätigung des Käufers maßgebend. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird 1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Lieferanten in Bezug auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung Vertrag (z.B. Kunde/ KundinFristsetzung, Mahnung, Rücktritt) verzichtetsind schriftlich, d.h. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und beinhaltet keine Wertungweitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 11.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden Auch ohne eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung bestehtderartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändernsoweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung der AGB 1. AGB • Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister der FFP und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen Finanz- dienstleistungen (vgl vgl. zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. § 2 Änderung der AGB • Sofern zwischen Finanzdienstleister der FFP und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister die FFP berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen Ge- schäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister die FFP dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister der FFP und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister Die FFP wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister der FFP mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister die FFP dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister die FFP den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. § 3 Erfasste Finanzdienstleistungen • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) : • Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) ; • Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) ; • Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung der AGB 1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden(nachfolgend: AGB) der LESS RAIN GmbH (nachfolgend: LESS RAIN) finden nur gegenüber Personen Anwendung, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind (vgl zur Definition § 3 dieser AGBnachfolgend: Kunde), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 21.2 Der Kunde akzeptiert die ausschließliche Geltung dieser AGB für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Geschäfte mit LESS RAIN, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Kunde erklärt seine Zustimmungverzichtet auf die Verwendung eigener AGB. Abweichende, dass entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden von LESS RAIN nicht anerkannt und daher nicht Vertragsbestandteil, soweit LESS RAIN deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die AGB von LESS RAIN gelten auch dann, wenn LESS RAIN in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wirdLieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. 31.3 Die AGB liegen am Firmensitz von LESS RAIN zur Einsicht bereit und sind darüber hinaus online auf der Website von LESS RAIN (xxx.xxxxxxxx.xxx) abrufbar. Genderhinweis: Aus Gründen Auf gesonderten Wunsch des Kunden sendet LESS RAIN dem Kunden die AGB in Textform zu. Der Kunde bestätigt durch Vertragsschluß mit LESS RAIN, daß er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, vom Inhalt der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtetAGB Kenntnis zu nehmen. 1.4 LESS RAIN ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist Änderungen werden entsprechend der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs binnen zwei (2) Wochen ab Verständigung schriftlich nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Verständigung des Kunden von Widerspricht der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgenKunde fristgemäß, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist so sind beide Vertragsparteien berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit zu dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung Zeitpunkt zu beendenkündigen, ohne dass dafür an dem die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würdengeänderten AGB in Kraft treten sollen. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich. 1 Geltung (1) Parteien des Vertrages sind die Brandenburger Isoliertechnik GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landau unter HRA 1684 (nachfolgend „wir“) und der AGBKunde. 1(2) Unsere Vertragsbedingungen für Montageunterstützung sind zur Einbeziehung in Verträge bestimmt, die der Erbringung von Unterstützungsleistungen betreffend die Montage (nachfolgend Ziffer 2.) gegenüber dem Kunden gegen die vereinbarte Vergütung (Ziffer 3.) dienen. (3) Unsere Leistungen zur Unterstützung des Kunden während der Montage („unsere Leistungen) stellen eine Nebenleistung zum Kaufvertrag in Bezug auf die Produkte dar, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist oder sich aus den Umständen ergibt. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören für Lieferungen und Leistungen („Verkauf‐ AGB“) finden auf die vorgenannte Nebenleistung ergänzend Anwendung, ausgenommen Ziffer IV. Abs. 5 der Verkauf‐AGB., Bestimmungen in unseren Vertragsbedingungen für Montageunterstützung haben bei Widersprüchen mit Bestimmungen in unseren Verkauf‐AGB stets Vorrang, es sei denn, es ist ausdrücklich mit der dokumentierten Absicht der Abweichung etwas Abweichendes vereinbart. (4) Unsere Angebote und Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‐rechtliche Sondervermögen. Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Leistungsbeschreibung und nach den weiteren Vertragsbestandteilen, insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister auch nach diesen Vertragsbedingungen. Leistungsbeschreibungen stellen keine Garantien oder Zusicherungen von Eigenschaften unserer Leistungen dar. (5) Vertragsbedingungen des Kunden oder eines Dritten, die von unseren vorliegenden Vertragsbedingungen abweichen, werden nicht Bestandteil oder Inhalt des Vertrages und dem zwar auch nicht durch unser Schweigen oder durch Bezugnahme auf Erklärungen des Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung Vertragsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweisen, und auch nicht durch eine vorbehaltlose Annahme eines Angebots des Kunden, vorbehaltslose Erbringung von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart istLeistungen durch uns oder vorbehaltslose Annahme von Zahlungen des Kunden. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung giltAbweichende individuelle Vertragsabreden bleiben vorbehalten. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.

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Samples: Montageunterstützungsvertrag

Anwendungsbereich. 1 Geltung Zweck § 2 Auftragswert 1 Bei der AGBBerechnung des Auftragswerts wird jede Art der Vergütung, ohne Mehrwertsteuer, berücksichtigt. 12 Ein Auftrag darf nicht in der Absicht aufgeteilt werden, die Anwendung der Vergabebestim- mungen zu umgehen. 1 Unter das Bauhauptgewerbe fallen alle Arbeiten für die tragenden Elemente eines Bau- werks. Soweit Die übrigen Arbeiten gehören zum Baunebengewerbe. 2 Im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich wird das anzuwendende Verfahren gemäss dem Wert des einzelnen Auftrages festgelegt. 1 Werden mehrere gleichartige Liefer- oder Dienstleistungsaufträge vergeben oder wird ein Liefer- oder Dienstleistungsauftrag in mehrere gleichartige Einzelaufträge (Lose) unterteilt, berechnet sich der Auftragswert wie folgt: a. entweder der tatsächliche Gesamtwert der während der letzten zwölf Monate verge- benen und wiederkehrenden Aufträge;‌‌‌ b. oder der geschätzte Wert von wiederkehrenden Aufträgen im Geschäftsjahr oder in den zwölf Monaten, die dem Erstauftrag folgen. 2 Enthält ein Auftrag die Option auf Folgeaufträge, so ist der Gesamtwert massgebend. 3 Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge in der Form von Leasing, Miete oder Miet-Kauf so- wie für Aufträge, die nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführeneinen Gesamtpreis vorsehen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksamAuftragswert wie folgt berechnet: a. bei Verträgen mit bestimmter Dauer der geschätzte Gesamtwert für die Laufzeit des Vertrages, soweit diese bis zu zwölf Monaten beträgt, oder der Gesamtwert ein- schliesslich des geschätzten Restwertes, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen die Laufzeit länger als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der sechswöchigen Frist als aufgelöst. 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für folgende Arten von Finanzdienstleistungen: a) Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente gem § 1 Z 3 lit a WAG 2018zwölf Monate dauert; b) Portfolioverwaltung gem § 1 Z 3 lit d WAG 2018; c) Anlageberatung gem § 1 Z 3 lit e WAG 2018; d) Beratung b. bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung Verträgen mit Ausnahme der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente gem § 136a Abs 1 Z 1 GewO; e) Vermittlung von Veranlagungen und Investitionen (ausgenommen Finanzinstrumente), Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen sowie Lebens- und Unfallversicherungen gem § 136a Abs 1 Z 2 GewO.unbestimmter Laufzeit die monatliche Rate multipliziert mit 48.

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Samples: Vergaberichtlinien (Vröb)