Common use of Anzeigen und Willenserklärungen Clause in Contracts

Anzeigen und Willenserklärungen. 9.1.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versi- cherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Ge- schäftsstelle gerichtet werden. 9.1.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 9.1.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Betrieb abgeschlossen, finden bei einer Verle- gung der betrieblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 9.1.2 entsprechende Anwendung.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Nicht Der Versicherungspflicht Unterliegende Klinische Prüfungen/Jahresvertrag (Avb Prob/Nv Jv), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Eine Nicht Der Versicherungspflicht Unterliegende Klinische Prüfung

Anzeigen und Willenserklärungen. 9.1.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung Hauptverwal- tung des Versi- cherers Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Ge- schäftsstelle Geschäftsstelle gerichtet werden. 9.1.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteiltmit- geteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben abzu- geben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangenzuge- gangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung Namensänderung des VersicherungsnehmersVersicherungsneh- mers. 9.1.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Betrieb abgeschlossen, finden bei einer Verle- gung Verlegung der betrieblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 9.1.2 entsprechende ent- sprechende Anwendung.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Klinische Prüfungen

Anzeigen und Willenserklärungen. 9.1.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung Hauptver- waltung des Versi- cherers Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen Nachträ- gen als zuständig bezeichnete Ge- schäftsstelle Geschäftsstelle gerichtet werden. 9.1.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer Ver- sicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes Brie- fes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung Namensänderung des Versicherungsnehmers. 9.1.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Betrieb abgeschlossen, finden fin- den bei einer Verle- gung Verlegung der betrieblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 9.1.2 entsprechende Anwendung.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Versicherungspflichtige Klinische Prüfungen Von Arzneimitteln/Jahresvertrag (Avb Prob/Amg Jv)