Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Musterklauseln

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 12. Applicable Law, Place of Performance, Place of Jurisdiction
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 1/ Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) vom 11. April 1980. 2/ Erfüllungsort für die Hingabe und Rückgabe der Mietsache ist 00000 Xxxxxxx, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Klement Engineering und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9.2 Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung Neu-Ulm. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Neu-Ulm. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 8.1 Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen. 8.2 Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx Mainz oder der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 8.3 Erfüllungsort für die Zahlung ist Mainz. 8.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Wenn es Zweifel in der Auslegung dieser Bedingungen gibt, ist allein die deutsche Version entscheidend. agreed upon. Should participation of the Customer be required for establishing such security, then the Customer shall be obliged to immediately at his own costs perform all measures to this end requested by us.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 11.1 Die Verträge mit Lieferanten bzw. Auftragnehmern unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts. 11.2 Erfüllungsort für die Vertragsleistungen ist der von uns angegebene Bestimmungsort, soweit nichts angegeben ist, Bitterfeld-Wolfen. Gerichtsstand ist Dessau.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. (1) Erfüllungsort für vorstehenden Vertrag ist der Sitz von Syscon GmbH. Alle Vereinbarungen mit dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht. (2) Sofern der Käufer Kaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Potsdam. Syscon GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich Deutsches Recht anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenen Streitigkeiten ist Hildesheim.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. 13.1 Für den Auftrag, die Auftragsdurchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche der Vertragsparteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 13.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Sitz von DJ-WebCo (Starnberg). 13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung bzw. der Sitz von DJ-WebCo (Starnberg), wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Unabhängig davon ist DJ-WebCo berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Bestimmungen über anzuwendendes Recht, , Erfüllungsort und Gerichtsstand finden sich unter Punkt 12 der
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und dem Betreiber ist österreichi- sches Recht anwendbar. Festgehalten wird, dass der Nutzungsvertrag nicht unter die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt. Ebenso finden die Bestimmungen gemäß §§ 970, 970 a, b, c ABGB keine Anwendung auf den Nutzungsvertrag bzw. wird die Haftung gemäß § 970 Abs 2 ABGB ausgeschlossen.