Common use of Arbeitnehmerbeitrag Clause in Contracts

Arbeitnehmerbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages sind die Arbeitnehmer verpflichtet, einen Monatsbeitrag an die Stiftung SAVE von CHF 5.-- zu bezahlen. Dieser Beitrag wird monatlich durch den Arbeitgeber rückbehalten. Der Lohnabzug ist vom Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung auszuweisen. Die Rechnungsstel- lung durch die ZPK erfolgt quartalsweise. Jugendliche bis 16 Jahre, die einen Ferienjob haben, und Praktikanten, die die Tätigkeit nachweislich für ihr Studium benötigen, zahlen keine Vollzugskosten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Arbeitnehmerbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages sind die Arbeitnehmer Arbeitneh- mer verpflichtet, einen Monatsbeitrag an die Stiftung SAVE von CHF 5.-- zu bezahlen. Dieser Beitrag wird monatlich durch den Arbeitgeber rückbehalten. Der Lohnabzug ist vom Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung auszuweisen. Die Rechnungsstel- lung Rechnungsstellung durch die ZPK erfolgt quartalsweise. Jugendliche bis 16 Jahre, die einen Ferienjob haben, und Praktikanten, die die Tätigkeit nachweislich für ihr Studium benötigen, zahlen keine Vollzugskosten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Arbeitnehmerbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages sind die Arbeitnehmer verpflichtet, ver- pflichtet einen Monatsbeitrag an die Stiftung SAVE von CHF 5.-- (bei einem Beschäf- tigungsgrad von 51 bis 100 Prozent), CHF 3.-- (bei einem Beschäftigungsgrad von 11 bis 50 Prozent) zu bezahlen. Dieser Beitrag wird monatlich durch den Arbeitgeber rückbehalten. Der Lohnabzug ist vom Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung auszuweisenauszu- weisen. Die Rechnungsstel- lung Rechnungsstellung durch die ZPK erfolgt quartalsweise. Jugendliche bis 16 18 Jahre, die einen Ferienjob haben, und Praktikanten, die die Tätigkeit Tätig- keit nachweislich für ihr Studium benötigen, zahlen keine Vollzugskosten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Arbeitnehmerbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages sind die Arbeitnehmer verpflichtet, einen Monatsbeitrag an die Stiftung SAVE von CHF 5.-- (bei Beschäf- tigungsgrad von 51 bis 100%) oder CHF 3.-- (bei Beschäftigungsgrad von 1 bis 50%) zu bezahlen. Dieser Beitrag wird monatlich durch den Arbeitgeber rückbehaltenrückbe- halten. Der Lohnabzug ist vom Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung auszuweisen. Die Rechnungsstel- lung Rechnungsstellung durch die ZPK erfolgt quartalsweise. Jugendliche bis 16 18 Jahre, die einen Ferienjob haben, und Praktikanten, die die Tätigkeit nachweislich für ihr Studium benötigen, zahlen keine Vollzugskosten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Arbeitnehmerbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages sind die Arbeitnehmer verpflichtetver- pflichtet, einen Monatsbeitrag an die Stiftung SAVE von CHF 5.-- zu bezahlen. Dieser Beitrag wird monatlich durch den Arbeitgeber rückbehalten. Der Lohnabzug ist vom Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung auszuweisen. Die Rechnungsstel- lung Rechnungsstellung durch die ZPK erfolgt quartalsweise. Jugendliche bis 16 Jahre, die einen Ferienjob haben, und Praktikanten, die die Tätigkeit nachweislich für ihr Studium benötigen, zahlen keine Vollzugskosten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Arbeitnehmerbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages sind die Arbeitnehmer verpflichtet, einen Monatsbeitrag an die Stiftung SAVE von CHF 5.-- 5.- zu bezahlen. Dieser Beitrag wird monatlich durch den Arbeitgeber rückbehalten. Der Lohnabzug ist vom Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung auszuweisen. Die Rechnungsstel- lung Rechnungsstellung durch die ZPK erfolgt quartalsweise. Jugendliche bis 16 Jahre, die einen Ferienjob haben, und Praktikanten, die die Tätigkeit nachweislich für ihr Studium benötigen, zahlen keine Vollzugskosten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Arbeitnehmerbeitrag. Für den Vollzug des vorliegenden Gesamtarbeitsvertrages sind die Arbeitnehmer verpflichtet, einen Monatsbeitrag an die Stiftung SAVE von CHF 5.-- (bei einem Beschäftigungsgrad von 51 bis 100%), CHF 3.-- (bei einem Beschäftigungsgrad von 10 bis 50) zu bezahlen. Dieser Beitrag wird monatlich durch den Arbeitgeber rückbehalten. Der Lohnabzug ist vom Arbeitgeber auf der Lohnabrechnung auszuweisenaus- zuweisen. Die Rechnungsstel- lung Rechnungsstellung durch die ZPK erfolgt quartalsweise. Jugendliche bis 16 18 Jahre, die einen Ferienjob haben, und Praktikanten, die die Tätigkeit nachweislich für ihr Studium benötigen, zahlen keine Vollzugskosten.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag