Common use of Arbeitsbedingungen Clause in Contracts

Arbeitsbedingungen. 1. Der Besteller hat die zum Schutz von Personen und Sachen an der Montagestelle notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Der Besteller und wir haben in Textform jeweils einen verantwortlichen Vertreter zu benennen, der die Aufgabe hat, bei der Durchführung der laufenden Arbeiten Verbindung miteinander zu halten und die Arbeiten zu koordinieren (nachfolgend „Montageleiter“). Der Besteller hat auch den Montageleiter von uns über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für unsere Servicetechniker von Bedeutung sind. Er benachrichtigt uns über Verstöße seiner Servicetechniker gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Einvernehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern. Der Besteller muss uns auf die besonderen Gefahren, die sich aus der Ausführung der Montagearbeiten ergeben können, aufmerksam machen. 2. Die ungehinderte Durchführung der Montage erfordert, dass alle Montagearbeitsräume gedeckt, mit Toren und Fenstern versehen und so beschaffen sind, dass der Aufenthalt darin weder der Gesundheit der Servicetechniker schadet, noch den Zustand des Materials beeinträchtigt. 3. Es ist Aufgabe des Bestellers, für ausreichende Heizung dieser Räume zu sorgen und dem Servicepersonal die erforderlichen hygienischen Einrichtungen sowie Material zur Durchführung der Ersten Hilfe, das bei etwaigen Unfällen leicht erreichbar sein muss, zur Verfügung zu stellen. 4. Der Besteller schafft zeitgemäße Kommunikationsmöglichkeiten für unsere Servicetechniker, d.h. Telefon, Fax und Internetzugang werden zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür trägt der Besteller.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Arbeitsbedingungen. 1. Der Besteller Auftraggeber hat die zum Schutz von Personen und Sachen an der Montagestelle notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Der Besteller Auftraggeber und wir Auftragnehmer haben in Textform schriftlich jeweils einen verantwortlichen Vertreter zu benennen, der die die Aufgabe hathaben, bei der Durchführung der laufenden Arbeiten Verbindung miteinander zu halten und die Arbeiten zu koordinieren koor- dinieren (nachfolgend „Montageleiter“). Der Besteller Auftraggeber hat auch den Montageleiter von uns des Auftragnehmers über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für unsere Servicetechniker von Bedeutung sind. Er benachrichtigt uns benachrich- tigt den Auftragnehmer über Verstöße seiner Servicetechniker seines Servicepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Einvernehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigernverwei- gern. Der Besteller Auftragnehmer muss uns den Auftraggeber auf die besonderen be- sonderen Gefahren, . die sich aus der Ausführung der Montagearbeiten Montage- arbeiten ergeben können, aufmerksam machen. 2. Die ungehinderte Durchführung der Montage erfordert, dass alle Montagearbeitsräume gedeckt, mit Toren und Fenstern versehen und so beschaffen sind, dass der Aufenthalt darin weder der Gesundheit der Servicetechniker des Servicepersonals schadet, noch den Zustand des Materials beeinträchtigt. 3. Es ist Aufgabe Sache des Bestellers, . für ausreichende Heizung dieser Räume zu sorgen und dem Servicepersonal die erforderlichen hygienischen Einrichtungen sowie Material zur Durchführung der Ersten Hilfe, das bei etwaigen Unfällen leicht erreichbar sein muss, zur Verfügung zu stellen. 4. Der Besteller schafft zeitgemäße Kommunikationsmöglichkeiten Kommunikationsmöglichkei- ten für unsere Servicetechniker, d.h. Telefon, Fax und Internetzugang Internet- zugang werden zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür trägt der Besteller.

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Samples: Montage Und Reparaturarbeiten