Arbitration and Governing Musterklauseln

Arbitration and Governing. Law. All disputes, controversies, or claims between the parties arising out of or relating to this Agreement which cannot be settled by agreement shall be submitted for determination by arbitration by a single arbitrator in accordance with the rules of the American Arbitration Association ("AAA"). The arbitration will be governed by the Commercial Arbitration Rules of the AAA. An award rendered by the arbitrator shall be final and binding on all parties in the proceeding. Except as provided below in this Section, the parties stipulate that the provisions of this Section shall be a complete defense to any proceeding instituted in any federal, state or local court or before any administrative tribunal with respect to any dispute, controversy or claim arising out of or relating to this Agreement. Services oder der zugehörigen Software abtreten.
Arbitration and Governing. Law. 13.5 Schiedsgerichtsbarkeit und anwendbares Recht. All disputes, controversies, or claims between the parties arising out of or relating to this Agreement which cannot be settled by mutual agreement shall be submitted for determination by arbitration by a single arbitrator in accordance with the rules of the American Arbitration Association ("AAA"). Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Forderungen, die sich aus dem oder in Verbindung mit diesem Lizenzabkommen zwischen den Parteien ergeben und nicht durch gemeinsame Übereinkunft beigelegt werden können, sollen durch den Schiedsspruch eines einzigen Schlichters gemäß den Regeln der American Arbitration Association („AAA“) geregelt werden. The arbitration will be governed by the Commercial Arbitration Rules of the AAA. Die Schlichtung wird gemäß den Handelsschiedsregeln der AAA durchgeführt. An award rendered by the arbitrator shall be final and binding on all parties in the proceeding. Der Schiedsspruch des Schlichters ist für alle Parteien des Verfahrens endgültig und bindend. Except as provided below in this Section, the parties stipulate that the provisions of this Section shall be a complete defense to any proceeding instituted in any federal, state or local court or before any administrative tribunal with respect to any dispute, controversy or claim arising out of or relating to this Agreement. Mit Ausnahme der nachfolgenden Bestimmungen dieses Absatzes kommen die Parteien überein, dass die Bestimmungen dieses Absatzes umfassenden Schutz bieten gegen jegliche Verfahren vor einem Gericht auf Bundes-, Xxxxxx- oder lokaler Ebene oder einem Verwaltungsgericht im Hinblick auf jegliche Streitfälle, Kontroversen oder Forderungen, die sich aus dem oder in Verbindung mit diesem Lizenzabkommen ergeben. The arbitrator has the right to award or include in any award such relief which the arbitrator deems proper in the circumstances including, without limitation, money damages, specific performance, injunctive relief and legal fees and costs. Der Schlichter hat das Recht, nach eigenem Ermessen Rechtsmittel zuzusprechen oder in einen Schiedsspruch aufzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatz, effektive Vertragserfüllung, Unterlassungsanspruch und Verfahrens- und Anwaltskosten. The award and decision of the arbitrator will be conclusive and binding upon all of the parties, and judgment upon the award may be entered in any court of competent jurisdiction. Schiedsspruch und Entscheidung de...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.