Audits. 7.4.1 Die Gesellschaft hat das Recht, in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers und seiner Subunternehmer während der üblichen Geschäftszeiten alle Bücher, Aufzeichnungen und Dokumente jeglicher Art zu inspizieren, bezogen auf: (i) Beträge, welche der Auftragnehmer der Gesellschaft in Rechnung gestellt hat, und (ii) die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer
Audits. 7.4.1 Die Gesellschaft hat das Recht, in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers und seiner Subunternehmer während der üblichen Geschäftszeiten alle Bücher, Aufzeichnungen und Dokumente jeglicher Art zu inspizieren, bezogen auf:
(i) Beträge, welche der Auftragnehmer der Gesellschaft in Rechnung gestellt hat, ; und
(iii) die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Audits. 7.4.1 Die Gesellschaft hat das Recht, in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers und seiner Subunternehmer während der üblichen Geschäftszeiten alle Bücher, Aufzeichnungen und Dokumente jeglicher Art zu inspizierenArt, bezogen auf:
(i) Beträgedie sich auf Beträge beziehen, welche der Auftragnehmer der Gesellschaft in Rechnung gestellt hat, und
(ii) die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungenzu inspizieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer