Audits. Der AN räumt dem AG das Recht ein, nach vorheriger Anmeldung sämtliche Daten zu Geschäftsvorfällen zwischen dem AG und dem AN bei dem AN einzusehen und zu überprüfen sowie Maßnahmen der Informationssicherheit zu überprüfen; der AG oder von ihm beauftragte Dritte dürfen hierzu die Räume des AN während der üblichen Ge- schäftszeiten betreten. Die Kosten der Überprüfung trägt der AN, wenn hierbei Verstöße gegen den VERTRAG fest- gestellt werden, es sei denn, solche Verstöße beruhen nicht auf einem Verschulden des AN.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Audits. Der AN räumt dem AG das Recht ein, nach vorheriger Anmeldung sämtliche Daten zu Geschäftsvorfällen zwischen dem AG und dem AN bei dem AN einzusehen und zu überprüfen sowie Maßnahmen der Informationssicherheit Informa- tionssicherheit zu überprüfen; der AG oder von ihm beauftragte Dritte dürfen hierzu die Räume des AN während wäh- rend der üblichen Ge- schäftszeiten Geschäftszeiten betreten. Die Kosten der Überprüfung trägt der AN, wenn hierbei Verstöße gegen den VERTRAG fest- gestellt festgestellt werden, es sei denn, solche Verstöße beruhen nicht auf einem Verschulden des AN.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Audits. Der AN räumt dem AG das Recht ein, nach vorheriger Anmeldung sämtliche Daten zu Geschäftsvorfällen zwischen dem AG und dem AN bei dem AN einzusehen und zu überprüfen sowie Maßnahmen der Informationssicherheit Informa- tionssicherheit zu überprüfen; der AG oder von ihm beauftragte Dritte dürfen hierzu die Räume des AN während wäh- rend der üblichen Ge- schäftszeiten Geschäftszeiten betreten. Die Kosten der Überprüfung trägt der AN, wenn hierbei Verstöße gegen den VERTRAG fest- gestellt die Vereinbarungen des jeweiligen Vertrags und/oder diese IT-AEB festgestellt werden, es sei denn, solche Verstöße beruhen nicht auf einem Verschulden des AN.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen