Aufbewahrungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat – einschließlich Änderungen – in der gesetzlich vorgegebenen Form aufzubewahren. Nach Erlöschen des Mandats ist dieses noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsda- tum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lastschriftbedingungen
Aufbewahrungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-FirmenlastschriftFirmenlast- schrift-Mandat – einschließlich Änderungen – in der gesetzlich vorgegebenen vorge- gebenen Form aufzubewahren. Nach Erlöschen des Mandats ist dieses noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsda- tum Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahrenaufzubewah- ren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen
Aufbewahrungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat – einschließlich einschließ- lich Änderungen – in der gesetzlich vorgegebenen Form aufzubewahren. Nach Erlöschen des Mandats ist dieses noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsda- tum Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufbewahrungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Firmenlastschrift- Mandat – einschließlich Änderungen – in der gesetzlich vorgegebenen vorgegeben- en Form aufzubewahren. Nach Erlöschen des Mandats ist dieses noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsda- tum Fällig- keitsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren.
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Samples: Lastschriftbedingungen
Aufbewahrungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat – einschließlich Änderungen – in der gesetzlich vorgegebenen Form aufzubewahren. Nach Erlöschen des Mandats ist dieses noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsda- tum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren.. 440 350 02.13 YH31Y0A SM 35528 Seite 4 von 6
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Samples: Lastschriftinkassovereinbarung
Aufbewahrungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat – einschließlich ein- schließlich Änderungen – in der gesetzlich vorgegebenen Form aufzubewahren. Nach Erlöschen des Mandats ist dieses noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsda- tum Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aufbewahrungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-FirmenlastschriftFirmen-Mandat Lastschriftmandat – einschließlich Änderungen – in der gesetzlich vorgegebenen Form aufzubewahren. Nach Erlöschen des Mandats ist dieses noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsda- tum Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren.
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Samples: Lastschriftinkassovereinbarung
Aufbewahrungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Firmenlastschrift-Mandat – einschließlich Änderungen – in der gesetzlich vorgegebenen Form aufzubewahren. Nach Erlöschen des Mandats ist dieses noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsda- tum Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen