Common use of Aufgaben Clause in Contracts

Aufgaben. Der Verwaltungsrat entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz, Statuten oder Reglemente einem anderen Organ der Gesellschaft vorbehalten oder übertragen sind. Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen; 2. Festlegung der Organisation; 3. Ausgestaltung des Rechnungswesens, des internen Kontrollsystems (IKS), der Finanzkontrolle und der Finanzplanung sowie die Durchführung einer Risikobeurteilung; 4. Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen und Regelung der Zeichnungsberechtigung; 5. Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen; 6. Erstellung des Geschäftsberichts sowie Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse; 7. Erstellung des Vergütungsberichts; 8. Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung; The Board of Directors is authorized to pass resolutions regarding all matters which are not reserved to another governing body of the Company by law, these Articles of Association or any regulations. The Board of Directors has the following non-transferable and irrevocable duties: 1. to ultimately direct the Company and issue the necessary directives; 2. to determine the organization; 3. to organize the accounting, the internal control system (ICS), the financial control and the financial planning as well as to perform a risk assessment; 4. to appoint and recall the persons entrusted with the management and representation of the Company and to grant signatory power; 5. to ultimately supervise the persons entrusted with the management, in particular with respect to compliance with the law, the Articles of Association, regulations and directives; 6. to prepare the business report, as well as the General Meeting of Shareholders and to implement the latter’s resolutions; 7. to prepare the compensation report; 8. to inform the judge in the event of over-indebtedness; 9. Beschlussfassung über die nachträgliche Leistung von Einlagen auf nicht vollständig liberierte Aktien und daraus folgenden Statutenänderungen; 10. Beschlussfassung über die Feststellung von Kapitalerhöhungen, die Erstellung des Kapitalerhöhungsberichts und daraus folgende Statutenänderungen; 11. Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Einsetzung, Xxxx und fachliche Voraussetzungen der Revisionsstelle; 12. Abschluss von Verträgen gemäss Artikel 12, 36 und 70 des Fusionsgesetzes. Ist das Amt des/der Präsidenten/in des Verwaltungsrats vakant, ist der Vergütungsausschuss nicht vollständig besetzt oder hat die Gesellschaft keinen unabhängigen Stimmrechtsvertreter, so ernennt der Verwaltungsrat jeweils für die Dauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung einen Ersatz, welcher – mit Ausnahme des unabhängigen Stimmrechtsvertreters – ein Mitglied des Verwaltungsrats sein muss.

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Samples: Articles of Association (Global Blue Group Holding AG), Articles of Association (Global Blue Group Holding AG)

Aufgaben. Der Verwaltungsrat entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz, Statuten oder Reglemente einem anderen Organ der Gesellschaft vorbehalten oder übertragen sind. 1 Der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare die folgenden unübertragbaren und unentziehbare unentziehbaren Aufgaben: 1. die Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen; 2. die Festlegung der Organisation; 3. die Ausgestaltung des Rechnungswesens, des internen Kontrollsystems (IKS), der Finanzkontrolle Rechnungswesens und der Finanzplanung Finanz- kontrolle sowie der Finanzplanung, sofern diese für die Durchführung einer RisikobeurteilungFührung der Gesellschaft notwendig ist; 4. die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen und Regelung der ZeichnungsberechtigungPersonen; 13. Duties 1 The Board of Directors shall have the follow- ing non-transferable and inalienable duties: 1. the ultimate management of the Com- pany and the issuance of the necessary directives; 2. the establishment of the organization; 3. the structuring of the accounting system and the financial controls as well as the financial planning, insofar as this is re- quired for the management of the Com- pany; 4. the appointment and removal of the per- sons responsible for the management and the representation of the Company; 5. die Oberaufsicht über die mit Personen, denen Teile der Geschäftsführung betrauten Personenübertragen sind, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen; 6. die Erstellung des Geschäftsberichts Geschäftsberichtes und des Vergütungsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und Generalver- sammlung sowie die Ausführung ihrer Beschlüsse;; sowie 7. Erstellung des Vergütungsberichts; 8. die Einreichung eines Gesuchs um Nachlassstundung und die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung; The Board of Directors is authorized to pass resolutions regarding all matters which are not reserved to another governing body of the Company by law. 2 Der Verwaltungsrat ist zudem in allen Angelegenheiten und für alle Beschlüsse zuständig, these Articles of Association or any regulationsdie nicht nach zwingendem Recht oder den Statuten der Generalversammlung zugewiesen sind. 3 Der Verwaltungsrat kann die Vorbereitung und Ausführung seiner Beschlüsse oder die Überwachung von Geschäften Ausschüssen oder einzelnen Mitgliedern zuweisen. The Board of Directors has the following non-transferable and irrevocable duties: 1Er hat für eine angemessene Berichterstattung an seine Mitglieder zu sorgen. to ultimately direct the Company and issue the necessary directives; 2. to determine the organization; 3. to organize the accounting, the internal control system (ICS), the financial control and the financial planning as well as to perform a risk assessment; 4. to appoint and recall the persons entrusted with the management and representation of the Company and to grant signatory power; 5. to ultimately supervise the ultimate supervision of the persons entrusted with the management, in particular with respect to par- ticular, in view of compliance with the law, the Articles of Association, regulations Association and directivesthe regu- lations and directives adopted hereun- der; 6. to prepare the business report, as well as the General Meeting of Shareholders and to implement the latter’s resolutions; 7. to prepare the compensation report; 8. to inform the judge in the event of over-indebtedness; 9. Beschlussfassung über die nachträgliche Leistung von Einlagen auf nicht vollständig liberierte Aktien und daraus folgenden Statutenänderungen; 10. Beschlussfassung über die Feststellung von Kapitalerhöhungen, die Erstellung des Kapitalerhöhungsberichts und daraus folgende Statutenänderungen; 11. Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Einsetzung, Xxxx und fachliche Voraussetzungen der Revisionsstelle; 12. Abschluss von Verträgen gemäss Artikel 12, 36 und 70 des Fusionsgesetzes. Ist das Amt des/der Präsidenten/in des Verwaltungsrats vakant, ist der Vergütungsausschuss nicht vollständig besetzt oder hat die Gesellschaft keinen unabhängigen Stimmrechtsvertreter, so ernennt der Verwaltungsrat jeweils für die Dauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung einen Ersatz, welcher – mit Ausnahme des unabhängigen Stimmrechtsvertreters – ein Mitglied des Verwaltungsrats sein muss.

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Samples: Articles of Association, Articles of Association

Aufgaben. Der Verwaltungsrat entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz, Statuten oder Reglemente einem anderen Organ der Gesellschaft vorbehalten oder übertragen sind. Der Verwaltungsrat Spitalrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen; 2. Festlegung der Organisation; 3. Ausgestaltung a) Überprüfung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle sowie der Finanzplanung der Stiftung; b) Erlass und Anpassung des internen Kontrollsystems Organisationsreglements des Spitalrates; c) Xxxx der Mitglieder und des Präsidenten des Stiftungsrates sowie deren Abberufung; d) Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung und des Voranschlages der Stiftung (IKSmit Ausnahme der Betriebe gemäss Art. 2); e) Kenntnisnahme des Leitbildes, der Finanzkontrolle Strategie und der Finanzplanung sowie die Durchführung einer RisikobeurteilungMittelfristplanung der Stiftung; 4f) Kenntnisnahme der Entschädigungsregelung des Stiftungsrates; g) Beschlussfassung über neue, budgetierte einmalige Ausgaben der Stiftung von CHF 1 Mio. Ernennung bis zu CHF 5 Mio. pro Objekt und Abberufung der pro Jahr. Bei tieferen Beträgen liegt die Kompetenz beim Stiftungsrat. Diese wird ihm vom Spitalrat jährlich mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen und Regelung der ZeichnungsberechtigungGenehmigung des Voranschlages übertragen; 5h) Beschlussfassung über neue, budgetierte wiederkehrende Ausgaben von CHF 500'000.-- bis CHF 2 Mio. Oberaufsicht Bei tieferen Beträgen liegt die Kompetenz beim Stiftungsrat; i) Beschlussfassung über neue, nicht budgetierte einmalige Ausgaben von CHF 500'000.-- bis zu CHF 5 Mio. pro Objekt und pro Jahr. Bei tieferen Beträgen liegt die Kompetenz beim Stiftungsrat. Diese wird ihm vom Spitalrat jährlich mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und WeisungenGenehmigung des Voranschlages übertragen; 6j) Beschlussfassung über neue, nicht budgetierte wiederkehrende Ausgaben von CHF 50'000.-- bis CHF 1 Mio. Erstellung Bei tieferen Beträgen liegt die Kompetenz beim Stiftungsrat. Diese wird ihm vom Spitalrat jährlich mit der Genehmigung des Geschäftsberichts sowie Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung ihrer BeschlüsseVoranschlages übertragen; 7. Erstellung des Vergütungsberichts; 8. Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung; The Board of Directors is authorized to pass resolutions regarding all matters which are not reserved to another governing body of the Company by law, these Articles of Association or any regulations. The Board of Directors has the following non-transferable and irrevocable duties: 1. to ultimately direct the Company and issue the necessary directives; 2. to determine the organization; 3. to organize the accounting, the internal control system (ICS), the financial control and the financial planning as well as to perform a risk assessment; 4. to appoint and recall the persons entrusted with the management and representation of the Company and to grant signatory power; 5. to ultimately supervise the persons entrusted with the management, in particular with respect to compliance with the law, the Articles of Association, regulations and directives; 6. to prepare the business report, as well as the General Meeting of Shareholders and to implement the latter’s resolutions; 7. to prepare the compensation report; 8. to inform the judge in the event of over-indebtedness; 9. k) Beschlussfassung über die nachträgliche Leistung von Einlagen auf nicht vollständig liberierte Aktien und daraus folgenden StatutenänderungenFestlegung der Grundsätze im Zusammenhang mit den Betriebsbeiträgen der Gemeinden im Einzugsbereich des Spitals Zimmerberg; 10. l) Beschlussfassung über die Feststellung von Kapitalerhöhungenalle anderen Gegenstände, die Erstellung des Kapitalerhöhungsberichts und daraus folgende Statutenänderungen; 11. Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Einsetzung, Xxxx und fachliche Voraussetzungen der Revisionsstelle; 12. Abschluss von Verträgen gemäss Artikel 12, 36 und 70 des Fusionsgesetzes. Ist das Amt des/der Präsidenten/in des Verwaltungsrats vakant, ist der Vergütungsausschuss nicht vollständig besetzt oder hat die Gesellschaft keinen unabhängigen Stimmrechtsvertreter, so ernennt der Verwaltungsrat jeweils für die Dauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung einen Ersatz, welcher – mit Ausnahme des unabhängigen Stimmrechtsvertreters – ein Mitglied des Verwaltungsrats sein musswelche dem Spitalrat aus besonderen Gründen vom Stiftungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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Samples: Fusion Der Spitäler Sanitas Und Zimmerberg

Aufgaben. Der Verwaltungsrat entscheidet über ist das Leitungs- und Verwaltungsorgan des Zweckverbandes. Der Verwaltungsrat besorgt alle AngelegenheitenGeschäfte des Zweckverbandes, die welche nicht durch Gesetz, Statuten oder Reglemente einem anderen Organ der Gesellschaft vorbehalten oder übertragen sind. Der Insbesondere ist der Verwaltungsrat hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgabenzuständig für: 1. Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungena) die Xxxx des Vizepräsidenten, des Sekretärs sowie des Rechnungsführers; 2b) die Vorbereitung der Delegiertenversammlung; c) die Antragstellung an die Delegiertenversammlung; d) den Vollzug der Beschlüsse der Delegiertenversammlung; e) den Beschluss über neue Ausgaben sowie über den Erwerb oder die Veräusserung von Grundstücken gemäss der Kompetenzordnung in Art. 29 dieser Vereinbarung; f) die Bestellung von Ausschüssen sowie die Festlegung ihrer Aufgaben und Kompe- tenzen; g) die Vertretung des Zweckverbandes nach aussen und die Festlegung der OrganisationZeich- nungsberechtigung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der weiteren Zeich- nungsberechtigten; 3. Ausgestaltung h) die Organisation und Leitung des Rechnungswesens, des internen Kontrollsystems (IKS), der Finanzkontrolle und der Finanzplanung Betriebes sowie die Durchführung einer RisikobeurteilungFührung der laufenden Ge- schäfte und des Finanzhaushaltes des Zweckverbandes; die Betriebs- und Ge- schäftsführung kann nach Massgabe eines Stellenbeschriebes ganz oder teilweise auf einen Ausschuss oder einen Geschäftsführer übertragen werden; 4. Ernennung i) die Anstellung eines Geschäftsführers und Abberufung des weiteren Personals des Zweckver- bandes sowie für den Abschluss von entsprechenden Arbeitsverträgen und die Festlegung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen und Regelung der ZeichnungsberechtigungStellenbeschriebe; 5j) den Abschluss von Abnahmeverträgen für Abfälle und Wertstoffe aus dem Gebiet der Verbandsgemeinden und des Bezirks Oberegg; für Abnahmeverträge gemäss Art. Oberaufsicht über 4 dieser Vereinbarung bleibt die mit Zuständigkeit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und WeisungenDelegiertenversammlung gemäss Art. 17 Abs. 1 lit. f) vorbehalten; 6k) der Erlass eines Geschäftsreglements (gemäss Art. Erstellung des Geschäftsberichts 101 GG) sowie Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung ihrer Beschlüssevon Xxxxxxxxxxx- xxxxxx; 7l) der Erlass eines Betriebs- und Kostenreglements sowie eines Reglements über Spe- zialfinanzierungen (unter Vorbehalt der Genehmigung der Delegiertenversamm- lung gemäss Art. Erstellung des Vergütungsberichts17 Abs. 1 lit. i sowie der Zustimmung der Verbandsmitglieder ge- mäss Art. 25 Abs. 1 lit. f); 8. Benachrichtigung des Richters im Falle m) der Überschuldung; The Board of Directors is authorized to pass resolutions regarding all matters which are not reserved to another governing body of the Company by law, these Articles of Association or any regulations. The Board of Directors has the following non-transferable and irrevocable duties: 1. to ultimately direct the Company and issue the necessary directivesErlass von technischen Richtlinien insbesondere über den Sammel- und Abfuhr- dienst; 2. to determine the organization; 3. to organize the accounting, the internal control system (ICS), the financial control and the financial planning as well as to perform a risk assessment; 4. to appoint and recall the persons entrusted with the management and representation of the Company and to grant signatory power; 5. to ultimately supervise the persons entrusted with the management, in particular with respect to compliance with the law, the Articles of Association, regulations and directives; 6. to prepare the business report, as well as the General Meeting of Shareholders and to implement the latter’s resolutions; 7. to prepare the compensation report; 8. to inform the judge in the event of over-indebtedness; 9. Beschlussfassung n) die Information der Öffentlichkeit über die nachträgliche Leistung alle Geschäfte von Einlagen auf nicht vollständig liberierte Aktien und daraus folgenden Statutenänderungen; 10. Beschlussfassung über die Feststellung von Kapitalerhöhungen, die Erstellung des Kapitalerhöhungsberichts und daraus folgende Statutenänderungen; 11. Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Einsetzung, Xxxx und fachliche Voraussetzungen der Revisionsstelle; 12. Abschluss von Verträgen gemäss Artikel 12, 36 und 70 des Fusionsgesetzes. Ist das Amt des/der Präsidenten/in des Verwaltungsrats vakant, ist der Vergütungsausschuss nicht vollständig besetzt oder hat die Gesellschaft keinen unabhängigen Stimmrechtsvertreter, so ernennt der Verwaltungsrat jeweils für die Dauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung einen Ersatz, welcher – mit Ausnahme des unabhängigen Stimmrechtsvertreters – ein Mitglied des Verwaltungsrats sein mussallgemeinem Interesse.

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Samples: Vereinbarung

Aufgaben. Der 1 Allgemein Dem Verwaltungsrat entscheidet über obliegt die oberste Leitung der Gesellschaft und die Oberaufsicht der Geschäftsfüh- rung. Er vertritt die Gesellschaft nach aussen und hat alle AngelegenheitenKompetenzen, die welche nicht ausdrücklich durch Gesetz, Gesetz und/oder Statuten oder Reglemente einem anderen Organ Organen der Gesellschaft vorbehalten oder übertragen sind. Der Verwaltungsrat . 2 Unübertragbare und unentziehbare Auf- gaben Er hat folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. Oberleitung der Gesellschaft und die Erteilung der nötigen Weisungen; 2. Festlegung der Organisation; 3. Ausgestaltung des Rechnungswesens, des internen Kontrollsystems (IKS), der Finanzkontrolle und sowie der Finanzplanung sowie die Durchführung einer RisikobeurteilungFinanzplanung; 4. Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen und Regelung der Re- gelung ihrer Zeichnungsberechtigung; 5. Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung und Vertretung betrauten Personen, namentlich auch im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen. Zu diesem Zweck lässt sich der Verwaltungsrat regelmässig über den Geschäftsgang unterrichten; 6. Erstellung des Geschäftsberichts Geschäftsberichtes und des Vergütungsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung General- versammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse; 7. Erstellung Festlegung der Vergütungspolitik und Antrag an die Generalversammlung betreffend Genehmigung der Vergütungen an die Mitglieder des VergütungsberichtsVerwaltungsrates und der Konzernleitung; 8. Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung; The Board of Directors is authorized to pass resolutions regarding all matters which are not reserved to another governing body of the Company by law, these Articles of Association or any regulations. The Board of Directors has the following non-transferable and irrevocable duties: 1. to ultimately direct the Company and issue the necessary directives; 2. to determine the organization; 3. to organize the accounting, the internal control system (ICS), the financial control and the financial planning as well as to perform a risk assessment; 4. to appoint and recall the persons entrusted with the management and representation of the Company and to grant signatory power; 5. to ultimately supervise the persons entrusted with the management, in particular with respect to compliance with the law, the Articles of Association, regulations and directives; 6. to prepare the business report, as well as the General Meeting of Shareholders and to implement the latter’s resolutions; 7. to prepare the compensation report; 8. to inform the judge in the event of over-indebtedness; 9. Beschlussfassung über die nachträgliche Leistung von Einlagen auf nicht vollständig liberierte Aktien und daraus folgenden Statutenänderungen; 10. Beschlussfassung über die Feststellung von Kapitalerhöhungen, die Erstellung des Kapitalerhöhungsberichts Kapitalerhöhungen und daraus folgende Statutenänderungen; 11. Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Einsetzung, Xxxx und fachliche Voraussetzungen der Revisionsstelle; 12. Abschluss von Verträgen gemäss Artikel 12, 36 und 70 des Fusionsgesetzes. Ist das Amt des/der Präsidenten/in des Verwaltungsrats vakant, ist der Vergütungsausschuss nicht vollständig besetzt oder hat die Gesellschaft keinen unabhängigen Stimmrechtsvertreter, so ernennt der Verwaltungsrat jeweils für die Dauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung einen Ersatz, welcher – mit Ausnahme des unabhängigen Stimmrechtsvertreters – ein Mitglied des Verwaltungsrats sein mussStatuten- änderungen.

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Samples: Statuten

Aufgaben. Der Verwaltungsrat entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz, Statuten oder Reglemente einem anderen Organ Art. 6 Die PVK ist kantonale Vermittlungsinstanz in den Fällen gemäss Art. 8 lit. a bis d hienach. Art. 7 Die PVK ist Entscheidinstanz in den Fällen gemäss Art. 8 lit. e und g bis j hienach. Art. 8 Unter Vorbehalt von Art. 16 Abs. 4 AV werden der Gesellschaft vorbehalten oder übertragen sind. Der Verwaltungsrat hat PVK folgende unübertragbare und unentziehbare AufgabenAufgaben übertragen: 1a. Interpretation der kantonalen und allfälligen regionalen Ver- träge b. Schlichten von Streitigkeiten zwischen Ärzten und Versiche- rern c. Überprüfung beanstandeter Arztrechnungen d. Überprüfung von ärztlichen Behandlungen gemäss den WZW-Kriterien (Anhang 6 RV) e. Verhängen von Sanktionen (Art. Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen; 2. Festlegung der Organisation; 3. Ausgestaltung 17 AV) gegenüber einzelnen Ärzten oder Versicherern bei Verletzung des RechnungswesensKVG, seiner Ver- ordnungen, des internen Kontrollsystems RV, seiner Anhänge oder der kantonalen und allenfalls regionalen Verträge x. Xxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxx g. Entscheid über den Ausschluss von diesem Vertrag oder die Ablehnung eines Beitrittsgesuches von Ärzten oder Versiche- rern (IKSArt. 2 und 7 AV), h. Entscheid über Streitigkeiten betreffend Zession (Art. 12 AV) i. Entscheid über Ablehnung eines Vertrauensarztes gemäss Art. 15 Abs. 4 AV j. Entscheid über Streitigkeiten über Beitrittsgebühr und Un- kostenbeitrag (Art. 3 AV und Anhang A) Aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien können der Finanzkontrolle und der Finanzplanung sowie die Durchführung einer Risikobeurteilung; 4. Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen und Regelung der Zeichnungsberechtigung; 5. Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen; 6. Erstellung des Geschäftsberichts sowie Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse; 7. Erstellung des Vergütungsberichts; 8. Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung; The Board of Directors is authorized to pass resolutions regarding all matters which are not reserved to another governing body of the Company by law, these Articles of Association or any regulations. The Board of Directors has the following non-transferable and irrevocable duties: 1. to ultimately direct the Company and issue the necessary directives; 2. to determine the organization; 3. to organize the accounting, the internal control system (ICS), the financial control and the financial planning as well as to perform a risk assessment; 4. to appoint and recall the persons entrusted with the management and representation of the Company and to grant signatory power; 5. to ultimately supervise the persons entrusted with the management, in particular with respect to compliance with the law, the Articles of Association, regulations and directives; 6. to prepare the business report, as well as the General Meeting of Shareholders and to implement the latter’s resolutions; 7. to prepare the compensation report; 8. to inform the judge in the event of over-indebtedness; 9. Beschlussfassung über die nachträgliche Leistung von Einlagen auf nicht vollständig liberierte Aktien und daraus folgenden Statutenänderungen; 10. Beschlussfassung über die Feststellung von Kapitalerhöhungen, die Erstellung des Kapitalerhöhungsberichts und daraus folgende Statutenänderungen; 11. Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Einsetzung, Xxxx und fachliche Voraussetzungen der Revisionsstelle; 12. Abschluss von Verträgen gemäss Artikel 12, 36 und 70 des Fusionsgesetzes. Ist das Amt des/der Präsidenten/in des Verwaltungsrats vakant, ist der Vergütungsausschuss nicht vollständig besetzt oder hat die Gesellschaft keinen unabhängigen Stimmrechtsvertreter, so ernennt der Verwaltungsrat jeweils für die Dauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung einen Ersatz, welcher – mit Ausnahme des unabhängigen Stimmrechtsvertreters – ein Mitglied des Verwaltungsrats sein mussPVK weitere Kompetenzen übertragen werden.

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Samples: Kantonaler Anschlussvertrag (Av) Zum Rahmenvertrag Tarmed (Rv)

Aufgaben. Der Verwaltungsrat entscheidet (1) Die ZLG nimmt Aufgaben der Länder im Medizinprodukte- und Arzneimittelbereich nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 wahr. (2) 1Die ZLG vollzieht im Bereich der Medizinprodukte die Aufgaben der Länder im Dritten Abschnitt des Gesetzes über alle Angelegenheiten, Medizinprodukte ( MPG) vom 02. August 1994 in der Neufassung vom 07. August 2002 (BGBl. I S. 3147) und die nicht durch Gesetz, Statuten oder Reglemente einem anderen Organ Aufgaben der Gesellschaft vorbehalten oder übertragen sindBefugnis erteilenden Behörde im Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) vom 31. Der Verwaltungsrat hat Juli 2009 (BGBl. I S. 2625) in den jeweils geltenden Fassungen. 2Der ZLG obliegen insbesondere folgende unübertragbare und unentziehbare Aufgaben: 1. Oberleitung Benennung und Überwachung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen;Benannten Stellen, 2. Festlegung Bekanntmachung der Organisation;deutschen Benannten Stellen, 3. Ausgestaltung des Rechnungswesens, des internen Kontrollsystems (IKS), der Finanzkontrolle Anerkennung und der Finanzplanung sowie die Durchführung einer Risikobeurteilung;Überwachung von Prüflaboratorien, 4. Ernennung Benennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen und Regelung der Zeichnungsberechtigung;Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten, 5. Oberaufsicht über die mit Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente Benennung und Weisungen;Anerkennung, 6. Erstellung des Geschäftsberichts sowie Vorbereitung der Generalversammlung und Ausführung ihrer Beschlüsse;Anordnungen zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße, 7. Erstellung des Vergütungsberichts;Begutachtung und Überwachung im Rahmen von Akkreditierungsverfahren, 8. Benachrichtigung des Richters Mitwirkung im Falle Akkreditierungsausschuss. (3) 1Die ZLG ist Geschäftsstelle für den Erfahrungsaustausch der Überschuldung; The Board of Directors is authorized to pass resolutions regarding all matters which are not reserved to another governing body of the Company by lawanerkannten Laboratorien und Benannten Stellen. 2Sie nimmt teil am Erfahrungsaustausch auf der Ebene der Europäischen Union und an Konsultationen im Rahmen der Drittstaaten-Abkommen und arbeitet an vertrauensbildenden Maßnahmen und in Arbeitsgruppen der Gemischten Ausschüsse mit. (4) 1Die ZLG ist zentrale Koordinierungsstelle für die Medizinprodukteüberwachung und für die sich aus der Verordnung (EG) 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates vom 09. Juli 2008 (ABl. L 218 vom 13.8.2008, these Articles of Association or any regulationsS. 30) ergebenden Aufgaben der Länder im Bereich der Marktüberwachung. The Board of Directors has the following non-transferable and irrevocable duties2Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: 1. to ultimately direct the Company and issue the necessary directives;Koordinierung der Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems der Medizinprodukteüberwachung, 2. to determine the organization;Koordinierung von Schwerpunkten für die Überwachung auf Veranlassung der Europäischen Union, 3. to organize the accountingKoordinierung der Erstellung und Aktualisierung des sektorspezifischen Marktüberwachungsprogramms für Medizinprodukte, the internal control system (ICS)das der Europäischen Kommission, the financial control and the financial planning as well as to perform a risk assessment;den Mitgliedsstaaten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen ist, 4. to appoint and recall the persons entrusted with the management and representation of the Company and to grant signatory power;Koordinierung der Prüfung und Bewertung der Überwachungstätigkeit, 5. to ultimately supervise the persons entrusted with the managementnationale Kontaktstelle im Rahmen der Marktüberwachung zur Koordinierung des Informationsaustausches zu den Marktüberwachungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten, in particular with respect to compliance with the law, the Articles of Association, regulations and directives;der Europäischen Kommission und Drittstaaten, 6. to prepare the business report, as well as the General Meeting of Shareholders and to implement the latter’s resolutions;Prüfung von Medizinprodukteangeboten und von -werbung im Internet sowie die Bereitstellung entsprechenden speziellen Sachverstandes 7. to prepare the compensation report;nationale Kontaktstelle für Amtshilfeersuchen anderer Mitgliedstaaten, 8. to inform the judge in the event of over-indebtedness;Koordinierung der Erstellung von Risikoprofilen für die Zollbehörden. (5) 1Die ZLG ist zentrale Koordinierungsstelle für den Arzneimittelbereich. 2Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben: 1. Pflege und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems der Behörden der Länder sowie aktive Beteiligung daran im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Arzneimittelgesetzes, 2. Mitwirkung bei der Vertretung der Länder auf europäischer und internationaler Ebene zu Fragen der Arzneimittelüberwachung und -untersuchung einschließlich des Internethandels sowie der Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen, 3. Sammlung, Aufbereitung und Bereitstellung von aktuellen Informationen zu nationalen, europäischen und internationalen Entwicklungen im Arzneimittelbereich einschließlich der Bereitstellung und Pflege eines Internetauftritts sowie der Sammlung von Entscheidungen zur Zulassungs- oder Registrierungspflicht, 4. zentraler Informationsaustausch als nationale Kontaktstelle mit europäischen Überwachungseinrichtungen, solchen staatlichen Stellen, mit denen eine gegenseitige Anerkennung von pharmazeutischen Inspektionen vereinbart ist, und Behörden weiterer Drittstaaten, 5. Koordinierung und fachliche Unterstützung von Xxxxxxx und Expertenfachgruppen, 6. Prüfung von Arzneimittelangeboten und von Arzneimittelwerbung im Internet sowie die Bereitstellung entsprechenden speziellen Sachverstandes, 7. Koordinierung von länderübergreifenden Maßnahmen und von Inspektionen im zentralen Zulassungsverfahren, 8. Koordinierung der Aktivitäten der Arzneimitteluntersuchungsstellen der Länder einschließlich deren Berichterstattung und Koordinierung des zentralen Probenzugs von Arzneimitteln im Auftrag des Europäischen Direktorates für die Qualität von Arzneimitteln, 9. Beschlussfassung über die nachträgliche Leistung Aufbereitung von Einlagen auf nicht vollständig liberierte Aktien Informationen und daraus folgenden Statutenänderungen; 10. Beschlussfassung über die Feststellung Entscheidungen von Kapitalerhöhungenländerübergreifender Relevanz und Koordinierung einer abgestimmten Haltung für nationale, die Erstellung des Kapitalerhöhungsberichts europäische und daraus folgende Statutenänderungen; 11. Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Einsetzunginternationale Gremien, Xxxx Behörden und fachliche Voraussetzungen der Revisionsstelle; 12. Abschluss von Verträgen gemäss Artikel 12, 36 und 70 des Fusionsgesetzes. Ist das Amt des/der Präsidenten/in des Verwaltungsrats vakant, ist der Vergütungsausschuss nicht vollständig besetzt oder hat die Gesellschaft keinen unabhängigen Stimmrechtsvertreter, so ernennt der Verwaltungsrat jeweils für die Dauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung einen Ersatz, welcher – mit Ausnahme des unabhängigen Stimmrechtsvertreters – ein Mitglied des Verwaltungsrats sein muss.sonstige Akteure,

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Samples: Abkommen