Aufgaben. 1 Die Aufsichtskommission – überwacht die Durchführung des Vertrages und befindet über dessen Aus- legung, – entscheidet auf Klage hin Streitigkeiten aus einzelnen Vertragsverhältnis- sen und ist Rekursinstanz für Beschlüsse des Ausschusses gemäss Zif- fer 2 über Nachzahlungen und Sanktionen, – erlässt das Reglement der Kontrollstelle und wählt deren Leitung, – übt die Aufsicht über die Kontrollstelle aus, – erstattet jährlich Bericht über den Vollzug des Vertrages und stellt Budget und Jahresrechnung auf, – bezeichnet die Revisionsstelle und bestimmt deren Aufgaben. 2 Die Aufsichtskommission bildet einen Ausschuss, dem sie Aufgaben delegie- ren kann. Insbesondere fällt der Ausschuss Beschlüsse über Nachzahlungen und Sanktionen und ist für die Durchführung des Verfahrens auf Allgemein- verbindlicherklärung des Vertrages und aller damit zusammenhängenden Vorkehrungen ermächtigt.
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Aufgaben. 1 Die Aufsichtskommission – überwacht die Durchführung des Vertrages und befindet über dessen Aus- legung, – entscheidet auf Klage hin Streitigkeiten aus einzelnen Vertragsverhältnis- sen Vertragsverhält- nissen und ist Rekursinstanz für Beschlüsse des Ausschusses gemäss Zif- fer 2 über Nachzahlungen und Sanktionen, – erlässt das Reglement der Kontrollstelle und wählt deren Leitung, – übt die Aufsicht über die Kontrollstelle aus, – erstattet jährlich Bericht über den Vollzug des Vertrages und stellt Budget und Jahresrechnung auf, – bezeichnet die Revisionsstelle und bestimmt deren Aufgaben.
2 Die Aufsichtskommission bildet einen Ausschuss, dem sie Aufgaben delegie- ren kann. Insbesondere fällt der Ausschuss Beschlüsse über Nachzahlungen und Sanktionen und ist für die Durchführung des Verfahrens auf Allgemein- verbindlicherklärung des Vertrages und aller damit zusammenhängenden Vorkehrungen ermächtigt.
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Samples: L Gav (Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes)
Aufgaben. 1 Die Aufsichtskommission – überwacht die Durchführung des Vertrages und befindet über dessen Aus- legungAuslegung, – entscheidet auf Klage hin Streitigkeiten aus einzelnen Vertragsverhältnis- sen Vertragsver- hältnissen und ist Rekursinstanz für Beschlüsse des Ausschusses gemäss Zif- fer Ziffer 2 über Nachzahlungen und Sanktionen, – erlässt das Reglement der Kontrollstelle und wählt deren Leitung, – übt die Aufsicht über die Kontrollstelle aus, – erstattet jährlich Bericht über den Vollzug des Vertrages und stellt Budget und Jahresrechnung auf, – bezeichnet die Revisionsstelle und bestimmt deren Aufgaben.
2 Die Aufsichtskommission bildet einen Ausschuss, dem sie Aufgaben delegie- ren delegieren kann. Insbesondere fällt der Ausschuss Beschlüsse über Nachzahlungen und Sanktionen und ist für die Durchführung des Verfahrens auf Allgemein- verbindlicherklärung Allgemeinverbindlicherklärung des Vertrages und aller damit zusammenhängenden Vorkehrungen ermächtigt.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Aufgaben. 1 Die Aufsichtskommission – - überwacht die Durchführung des Vertrages und befindet über dessen Aus- legungAuslegung, – - entscheidet auf Klage hin Streitigkeiten aus einzelnen Vertragsverhältnis- Vertragsverhältnis sen und ist Rekursinstanz für fasst Beschlüsse des Ausschusses gemäss Zif- fer 2 über Nachzahlungen und Sanktionen, – - erlässt das Reglement der Kontrollstelle und wählt deren Leitung, – - übt die Aufsicht über die Kontrollstelle aus, – - erstattet jährlich Bericht über den Vollzug des Vertrages und stellt Budget und Jahresrechnung auf, – - bezeichnet die Revisionsstelle und bestimmt deren Aufgaben.
2 Die Aufsichtskommission bildet einen Ausschuss, dem sie Aufgaben delegie- ren dele gieren kann. Insbesondere fällt ist der Ausschuss Beschlüsse über Nachzahlungen und Sanktionen und ist für die Durchführung des Verfahrens Ver fahrens auf Allgemein- verbindlicherklärung Allgemeinverbindlicherklärung des Vertrages und aller damit zusammenhängenden zu sammenhängenden Vorkehrungen ermächtigt.
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Aufgaben. 1 Die Aufsichtskommission – überwacht die Durchführung des Vertrages und befindet über dessen Aus- legungAuslegung, – entscheidet auf Klage hin Streitigkeiten aus einzelnen Vertragsverhältnis- sen und ist Rekursinstanz für Beschlüsse des Ausschusses gemäss Zif- fer 2 über Nachzahlungen und Sanktionen, – erlässt das Reglement der Kontrollstelle und wählt deren Leitung, – übt die Aufsicht über die Kontrollstelle aus, – erstattet jährlich Bericht über den Vollzug des Vertrages und stellt Budget und Jahresrechnung auf, – bezeichnet die Revisionsstelle und bestimmt deren Aufgaben.
2 Die Aufsichtskommission bildet einen Ausschuss, dem sie Aufgaben delegie- ren kann. Insbesondere fällt der Ausschuss Beschlüsse über Nachzahlungen und Sanktionen und ist für die Durchführung des Verfahrens auf Allgemein- verbindlicherklärung des Vertrages und aller damit zusammenhängenden Vorkehrungen ermächtigt.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Aufgaben. 1 Die Aufsichtskommission – überwacht die Durchführung des Vertrages und befindet über dessen Aus- legungAuslegung, – entscheidet auf Klage hin Streitigkeiten aus einzelnen Vertragsverhältnis- sen Vertrags- verhältnissen und ist Rekursinstanz für Beschlüsse des Ausschusses Ausschus- ses gemäss Zif- fer Ziffer 2 über Nachzahlungen und Sanktionen, – erlässt das Reglement der Kontrollstelle und wählt deren Leitung, – übt die Aufsicht über die Kontrollstelle aus, – erstattet jährlich Bericht über den Vollzug des Vertrages und stellt Budget und Jahresrechnung auf, – bezeichnet die Revisionsstelle und bestimmt deren Aufgaben.
2 Die Aufsichtskommission bildet einen Ausschuss, dem sie Aufgaben delegie- ren delegieren kann. Insbesondere fällt der Ausschuss Beschlüsse über Nachzahlungen und Sanktionen und ist für die Durchführung des Verfahrens auf Allgemein- verbindlicherklärung Allgemeinverbindlicherklärung des Vertrages und aller damit zusammenhängenden Vorkehrungen ermächtigt.
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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag